Doppelspielrechtsfrage - Spezial

  • Hallo zusammen,

    ich habe folgende (komplizierte) Frage zum Doppelspielrecht.

    Ich werde in weniger Tagen 17 und muss damit nächste Saison in die A-Jugend, jedoch gibt es in meinem aktuellen Verein keine A-Jugend! Ich müsste dann in die Männermannschaft.
    Ich habe mich in der Umgebung umgeschaut und eine A-Jugend gefunden! Darf ich nun ein Doppelspielrecht anfordern, sodass ich an die A-Jugend "ausgeliehen" werde???
    Die Herrenmannschaft spielt in der Regionsklasse 1 und die A-Jugend in der Regionsoberliga.

    Ich füge diesen Link dazu, damit ihr meine Quelle kennt: Amtliche_Bekanntmachung_DHB-Spielordnung_zum_01072016.pdf

    Es ist mir wirklich wichtig, weil Handball alles für mich ist!

    VG und danke im voraus
    Euer Handballer030400

  • Es geht nicht um Doppelspielrecht, sondern um Gastspielrecht nach § 19b -

    Inhalt und Voraussetzungen werden auf der Homepage des Westdeutschen Handballverbandes nochmals unjuristisch zusammengefasst:

    Antragstellung vom 01.07.-31.10. , Gilt bis zum Ende der laufenden Saison
    Das Gastspielrecht ist an das Erstspielrecht gebunden und erlischt bei einem Vereinswechsel des Erstvereins
    Voraussetzungen:
    Erstverein hat keine Mannschaft in der Altersklasse des Spielers gemeldet
    Einsatz im Zweitverein nur in der Altersklasse des Spielers/der Spielerin
    Bei Rückzug der Mannschaft ist eine Bestätigung des Kreises über die fehlende Spielmöglichkeit in der eigenen Altersklasse erforderlich

    Das Gastspielrecht muss bei der gleichen Stelle beantragt werden wie die Spielbercehtigung/der Spielerpass für den Erstverein. Zustimmung/Unterschrift beider vereine ist erforderlich.

  • Genau. Was du noch brauchst ist das OK von deinen Personensorgeberechtigten und eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung. Denn die sind Vorraussetzungen für die Erteilung der Spielberechtigung als Jugendlicher in Erwachsenenmannschaften.


  • Du darfst in der Herrenmannschaft mitagieren, allerdings musst du die Voraussetzungen für die Erteilung der Spielberechtigung erfüllen.

    Das heußt also, dass ich in beiden Vereinen trainieren und spielen darf?!

    Ich muss nur die Vorraussetzungen erfüllen, die Sie und Tribünenstar oben aufgeführt habt?!

    VG