und wieso ist es deiner Meinung nach naiv und falsch, ?
Eben weil es Menschen gibt, die mit diesem Vorsatz auflaufen, und weil es naiv ist, das nicht zu glauben.
und wieso ist es deiner Meinung nach naiv und falsch, ?
Eben weil es Menschen gibt, die mit diesem Vorsatz auflaufen, und weil es naiv ist, das nicht zu glauben.
Um noch einmal die Versicherungsfrage anzusprechen, ich habe nicht behauptet, dass es eine Versicherung gibt, welche eine vorsätzliche Handlung abfedert. Das wäre sicher eine Idealvorstellung für manchen, aber die gibt es nicht.
Aber mir tut sich hier noch eine andere Frage auf :
Die Disqualifikation erfolgte nach 16.6a i.V.m. 8.5a ohne Bericht. Ist es im Umkehrschluß nun zu erwarten, dass jeder Spieler, welcher danach bestraft wird auch eine straf- oder zivilrechtliche Verfolgung zu befürchten hat ?
kesie.....
am anfang wars ja noch in ordnung...
zuletzt driftest du ab in einen eher bockigen und blödsinnigen bereich.
früher hätte man gesagt "scheisshausfrage-setzen 6".
nur weil die antworten auf deine sicher berechtigte frage und darstellungssituation nicht wie erhofft in großem
jubel enden, muss zum schluss nicht so ein quark kommen....
und zur beantwortung deiner frage:
nein, in deutschland muss man nicht ins gefängis weil man vor 20 jahren im alter von 11 jahren mal ne packung kaugummi geklaut hat....
und du verlierst auch nicht deine fahrerlaubnis, weil du als fußgänger mal bei rot über die ampel gegangen bist...
und es ist nicht verboten, dass du zu hause ein stilles wasser trinkst und dabei redest.....
Die Antwort lautet erstmal ja. Befürchten muss man das, denn Strafanzeige zu erstatten und/oder zivilrechtlich Ansprüche geltend zu machen steht ja jedem frei. Und wenn eine Verletzung durch ein Verhalten entstanden ist, von dem die SR festgestellt haben, dass es den Regeln des Sports, der betrieben wird, in besonderem Maße nicht entspricht (und genau das bedeutet eine Disqualifikation, unabhängig von einem zusätzlichen Bericht), dann ist zumindest der begründete Verdacht einer strafbaren Körperverletzung immer gegeben...
Zur Frage der Versicherung sehe ich es übrigens etwas anders als hier bisher Tenor war - gegen die Folgen einer vorsätzlichen Handlung greift sicherlich keine Versicherung, klar. Aber für eine direkte Qualifikation ist imo Vorsatz absolut nicht erforderlich, grob fahrlässiges Verhalten reicht eindeutig aus. Und z.B. meine Haftpflichtversicherung verzichtet bereits in den Versicherungsbedingungen explizit auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit. Wenn ich also im Rahmen eines "normalen" Abwehrverhaltens den Gegenspieler im Gesicht treffe und ihm die Nase breche, werde ich völlig zu Recht disqualifiziert, für etwaige Schadensersatzforderungen würde meine Versicherung aber aufkommen... ![]()
bilbo...
um deinem ersten teil der antwort substanz zu verleihen, hättest du evtl. die derzeitige quote parat, in denen strafanzeige oder zivilrechtliche
ansprüche
a- geltend gemacht wurden
b- jemand damit erfolg hatte
ich tippe bei
a- auf 0,1 %
b- auf 0,01 % und dementsprechend ca. 10% wenn a getätigt wurde
da muss man natürlich gaaaaaanz viel befürchten.......
Alles anzeigenbilbo...
um deinem ersten teil der antwort substanz zu verleihen, hättest du evtl. die derzeitige quote parat, in denen strafanzeige oder zivilrechtliche
ansprüche
a- geltend gemacht wurden
b- jemand damit erfolg hatteich tippe bei
a- auf 0,1 %
b- auf 0,01 % und dementsprechend ca. 10% wenn a getätigt wurdeda muss man natürlich gaaaaaanz viel befürchten.......
In seltenen Fällen geht mit einer roten Karte auch eine Verletzung mit Arbeitsausfall einher. Da gibt es also wenig zu klagen. Sollte aber eine Verletzung mit Arbeitsausfall und rote Karte vorliegen, dann kann man doch nach den hier aufgezeigten Zusammenhängen nur von einer Verurteilung ausgehen. Wie hoch der Klageanteil sein wird, wird man sehen.
also aus dem fussball heraus gibts fast die gleichen vorbedingungen zu einer verfolgung und möglichem urteil
gegen den verursacher.
eine mögliche -grob fahrlässige oder vorsätzliche- körperverletzung kommt sehr selten vor gericht - da fehlen einfach fast
immer die beweismittel da von 7 zeugen 9 unterschiedliche aussagen kommen.
noch dazu nur eine ganz geringe anzahl von geshädigten vor gericht geht.
und warum man gerade in den aufgezeigten zusammenhängen von einer verurteilung ausgehen kann ?
selbst die darstellung von klersie ist doch gelinde gesagt sehr sehr gefärbt von subjektiver wahrnehmung.
sicher ist es von vorteil, wenn tatsächliche körperverletzungen als solche auch geahndet werden - allein der prozentuale
anteil an vorfällen mit anschliessender verfolgung und tatsächlicher verurteilung liegt doch sicher deutlich unter 1 % .
und den klageanteil muss man doch nicht erst jetzt sehen - egal welche verbandsrechtliche strafe oder auch gar keine erfolgt
ist, hat doch mit einer tatsächlichen körperverletzung und deren strafrechtlicher verfolgung nichts zu tun.
ich glaube, dass man das ganze extrem überteibt, wenn man hier von einer "befürchtung" ausgehen sollte die in zusammenhang
mit der ahndung durch den dhb stehen soll.
ich hatte dies aber auch deutlich auf den geschilderten fall bezogen und den verzweifelten versuch von kesie, dass dort grobes
unrecht geschehen ist und demnach wohl alle bald nur noch in furcht leben müssen die handball spielen......überspitzt formuliert....
im übrigen sind mir die horrenden zahlungen an die bg aufgrund von verletzungen (auch nach foulspiel und ahndung durch sr)
durchaus bekannt, hab aber in den gesamten letzten jahren in der bu-liga nicht von einem verfahren kenntnis, wo ein spieler
verurteilt worden ist- und da gibts sogar oft aufnahmen von den vorfällen.....
Die Frage war, ob eine Verfolgung zu befürchten ist - nicht eine Verurteilung. Und da bleibe ich dabei, dass bei einer direkten Disqualifikation UND einer heraus resultierenden Verletzung UND einer Strafanzeige regelmäßig ein Anfangsverdacht wenigstens einer fahrlässigen Körperverletzung gegeben sein sollte. Von einer hohen Verurteilungsquote bzw. schon Klageerhebungsquote würde ich da auch nicht ausgehen... Da muss der Staatsanwalt ja schonmal annehmen, dass die Aktion sich so weit vom normalen Geschehen im Handball abhebt, dass von einer Einwilligung des Geschädigten nicht auszugehen ist (was also im hier diskutierten Fall sowohl StA als auch das Gericht so gesehen haben müssen...)
Wobei ich einräume, dass ich den Punkt der wahrscheinlich beträchtlichen Zahlungen der Unfallversicherungsträger nicht bedacht zu haben, bei denen ich annehmen würde, dass sie es bei hinreichend hohen Erfolgsaussichten zumindest versuchen würden, sich das Geld von jeweiligen Verursacher soweit möglich zurückzuholen. Das relativiert das ganze durchaus noch weiter...