In den Taschenregelheften ist es auf Seite 85.
Aber mal als Zitat
Zitat von Guidelines und InterpretationenAbstandsvergehen (Regel 8:10 c)
Das "Nichteinhalten des Abstandes" führt nur dann zur Disqualifikation + 7 m, wenn der Wurf in den letzten 30 Sekunden (!) nicht ausgeführt werden kann.Wird der Wurf ausgeführt und durch einen zu nahe stehenden Spieler geblockt, dann ist auch in den letzten 30 Sekunden die normale Progression vorgesehen, da der Ball die Hand des Werfers verlassen hat (s. Regel 15:2 Abs. 1).