Hallo, ich habe kurz ´ne Frage an die Spezialisten.
Wir spielen heute in der mB gegen eine 2.Mannschaft.
Einer ihrer Topspieler hat am letzten stattfindenden Spiel der 1.Mannschaft am 3.2. nicht teilgenommen. Das darauffolgende
Spiel der 1. Mannschaft am 10.2. wurde abgesagt und für den Gegner gewertet.
Wie ist dieses Spiel hinsichtlich des zweimaligen Aussetzen bei Spielen zu bewerten. Zählt dieses Spiel, obwohl es nicht stattgefunden hat, als offiziell
gespielt oder greift die normale 4 Wochen Frist?
Über eine zeitnahe Antwort würde ich mich freuen.
Festspielen reloaded - Wettbewerbsverzerrung dank des neuen § 55 SpO DHB ausdrücklich erwünscht
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Ruft am besten direkt euren Staffelleiter an. Der sollte euch die richtige Auskunft geben können.
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Ich denke, das lässt sich leicht beantworten. In § 55 der Spielordnung wird das Verb "ausgetragen" verwendet. Ein Spiel, das nicht stattgefunden hat, wurde nicht ausgetragen.
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Das ist eine Kann-Bestimmung, die von den LV geregelt werden kann. Liegt da keine Einschränkungsregelung vor, kann der oder die Spieler/in in Erwachsenenmannschaften nicht festgespeilt werden, wenn sie noch nicht das 21. Auch nicht unterhalb der vierthöchsten Ligen. Lebensjahr vollendet hat. Die Frage ist also: Gibt es so eine Regelung beim LV, dass muss der Threaderöffner bei seinem Landesverband nachfragen.
Handballverband Westfalen4.6. Einschränkung des Spielrechts
In Abweichung der Bestimmungen des § 55 Abs. 3 der ab 1. Juli 2016 gültigen aktuellen (geändert
5.9.2017, Tiemann) SpO gelten innerhalb des HV Westfalen für U21-Spieler in
Erwachsenenmannschaften die Bestimmungen des § 55 Abs.1 der SpO. Der uneingeschränkte
Einsatz von U21-Spielern in Erwachsenenmannschaften der vier höchsten Spielklassen bleibt
hiervon unberührt. Damit spielen sich U21-Spieler bei zwei aufeinander folgenden Einsätzen in
Erwachsenenmannschaften unterhalb der Oberliga fest. Bei Einsätzen in der Oberliga oder darüber spielen sich nicht festzu dieser Einschränkung gibt es zwei Meinungen (zur U21-Regelung 1. Spieler aus der Oberliga können sich unterhalb festspielen und 2. Spieler aus der Oberliga müssen sich freispielen), wer kann hier unbefangen weiterhelfen ...
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Ich habe mal eine Frage an die Experten. Wir hatten gestern ein Spiel gegen eine 2. Mannschaft. Dort wurden 4 Spieler aus der 1. Mannschaft eingesetzt, die 2 Ligen höher spielen. Die 1. Mannschaft hat 2 Stunden vorher gespielt und davor am 17.3.2018. Zwei von den 4 Spielern sind über 30 Jahre alt. War es legitim, diese Spieler einzusetzen?
Aus Sicht des Fair Plays kann man über das Spiel übrigens nur den Kopf schütteln. Für die 2. Mannschaft ging es um nichts mehr in der Liga, für uns jedoch um den Aufstieg. -
Ja, war legitim. Der Tag des letzten Einsatzes ist in die 4 Wochen Frist miteinzurechnen. Es waren also exakt 4 Wochen Pause, so dass die Spieler alle freigespielt sind.
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Vielen Dank für die schnelle Antwort.
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Ich fürchte da hat Euer Aufstiegskonkurrent wohl eine Prämie ausgelobt
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Hallo,
eine Frage an die Experten.Wenn ein Spieler in der Meisterschaft für die 1. Mannschaft und das Wochenende darauf im Pokal ebenfalls für die 1. Mannschaft spielt, ist er dann für das darauffolgende Meisterschaftsspiel der 2. Mannschaft gesperrt?
Die Regel klingt eigentlich einleuchtend, aber mir ist nicht klar, ob es wettbewerbsübergreifend gilt. Denn teilweise wird auch von Pokalmeisterschaftsspielen gesprochen. Muss das in einen Topf geworfen werden? Mir ist auch die separate Pokalregelung klar, nur bin ich mir bei einem Mix beider Wettbewerbe unsicher.
Danke euch!
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Rundenspiele und Pokal sind getrennt. Während der gesamten Pokalserie darf ein Spieler nur für eine Mannschaft auflaufen.
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Genau, wird in § 45 Abs. 8 DHB-SpO geregelt.
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Danke euch
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Ich bitte um Hilfe bei folgendem Fallbeispiel (Die Anwendungshilfe zum Festspielparagraphen habe ich gelesen. Sie hat mir nicht geholfen.):
Spieler TW spielt/ spielte an folgenden Tagen:
Sa 01.12.2018 1.Mannschaft
So 09.12.2018 1.Mannschaft
Sa 15.12.2018 1.Mannschaft
So 13.01.2019 1.Mannschaft
Darf er am 02.02.2019 in der zweiten Mannschaft mitspielen?
Ich bin mir unsicher, weil zwischen dem 15.12. und dem 13.01. insgesamt vier Wochen vergehen. Allerdings sind es ja zwei aufeinanderfolgende Spiele.Danke für eure Mithilfe.
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Ich bitte um Hilfe bei folgendem Fallbeispiel (Die Anwendungshilfe zum Festspielparagraphen habe ich gelesen. Sie hat mir nicht geholfen.):
Spieler TW spielt/ spielte an folgenden Tagen:
Sa 01.12.2018 1.Mannschaft
So 09.12.2018 1.Mannschaft
Sa 15.12.2018 1.Mannschaft
So 13.01.2019 1.Mannschaft
Darf er am 02.02.2019 in der zweiten Mannschaft mitspielen?
Ich bin mir unsicher, weil zwischen dem 15.12. und dem 13.01. insgesamt vier Wochen vergehen. Allerdings sind es ja zwei aufeinanderfolgende Spiele.Danke für eure Mithilfe.
Durch die 4 Wochen spielfreie Zeit ist er meiner Meinung nach nicht mehr festgespielt.
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Genau, gemäß § 55 Abs. 1 DHB-SpO ist der Spieler für niedrige Mannschaften teilnahmeberechtigt, wenn er entweder an zwei weitere aufeinanderfolgende Meisterschaftsspiele der höheren Mannschaft/en nicht teilnimmt oder wenn seine letzte Teilnahme an einem Meisterschaftsspiel der höheren Mannschaft vor 4 Wochen war. Hier greift letzteres. Der Teilnahme-Tag wird übrigens dazu gerechnet.
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Genau, gemäß § 55 Abs. 1 DHB-SpO ist der Spieler für niedrige Mannschaften teilnahmeberechtigt, wenn er entweder an zwei weitere aufeinanderfolgende Meisterschaftsspiele der höheren Mannschaft/en nicht teilnimmt oder wenn seine letzte Teilnahme an einem Meisterschaftsspiel der höheren Mannschaft vor 4 Wochen war. Hier greift letzteres. Der Teilnahme-Tag wird übrigens dazu gerechnet.
Ist allerdings nicht eindeutig:
Denn für die untere Mannschaft wäre er sicherlich spielberechtigt, wenn das sein erstes Spiel nach den 4 Wochen wäre.
Ich kann allerdings nicht herauslesen, dass die 2-Spiele-Regelung, die zum Festspielen in der höheren Mannschaft führt, durch die 4-Wochen-Pause auf Null gesetzt wird??
Ich würd den Verantwortlichen des Verbandes kontaktieren und mir den speziellen Fall schriftlich, rechtssicher, absegnen lassen.
Wär auch interessant, zu wissen, wie das die verantwortlichen Entscheidungsträger sehen.
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Die ist aufgehoben. Denn sie ist eine von den beiden Möglichkeiten, die gefordert wird, damit der Spieler wieder frei für die niedrige Mannschaft ist. Also entweder 2 Spiele oder 4 Wochen aussetzen. Eins von beiden muss erfüllt sein.
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Die ist aufgehoben. Denn sie ist eine von den beiden Möglichkeiten, die gefordert wird, damit der Spieler wieder frei für die niedrige Mannschaft ist. Also entweder 2 Spiele oder 4 Wochen aussetzen. Eins von beiden muss erfüllt sein.
Das meint TSV Rot nicht. Er meint die 2 (aufeinanderfolgenden) Spiele zum Festspielen, nicht die 2 zum freiwerden. Er meint, durch die 4 Wochen ist der Spieler frei, da er aber nach den Ferien dann erst wieder ein Spiel bei der ersten spielt, hat er praktisch 2 aufeinanderfolgende Spiele bei der ersten gemacht (eins vor den Ferien, eins nach den Ferien). Das ist aber nicht so. Wenn man einmal frei ist, zählt alles, was davor war, ja nicht mehr. Dieser Fall steht auch tatsächlich nicht so in der Erläuterungen, ist aber eigentlich auch logisch. -
Das ist aber nicht so. Wenn man einmal frei ist, zählt alles, was davor war, ja nicht mehr. Dieser Fall steht auch tatsächlich nicht so in der Erläuterungen, ist aber eigentlich auch logisch.
Genau der Fall steht sogar als Beispiel in der SpO: Anwendungshilfe_zu____55_SpO.pdf
Siehe Beispiel 1!
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OK, dann habe ich es nicht ganz richtig verstanden. Ich dachte, das da eine Unsicherheit wäre (wegen den Fragezeichen).
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