Die Verhandlung findet in Frankfurt/M statt
DHB-Pokal, 1/4-Finale: Rhein-Neckar-Löwen - MT Melsungen
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Zitat
Habe mich von hwc auf die falsche Fährte führen lassen.
Gemäss DHB Rechtsordung (Stand 28.11.2015) ist gemäss Paragraph 30 bei "Rechtsfällen, die sich aus dem vom DHB geleiteten Spielbetrieb ergeben" das Bundessportgericht 1. Kammer in 1. Instanz zuständig. Paragraph 39 "Rechtsbehelfsfristen" legt fest, dass Einsprüche gegen "die Wertung eines Spiels wegen spielentscheidenden Regelverstosses eines Schiedsrichters, Zeitnehmers oder Sekretärs" innerhalb von drei Tagen eingelegt werden müssen.
Es ist nicht festgelegt, innert welcher Frist eine Verhandlung angesetzt wird.
In Paragraph 53 ist übrigens geregelt, dass für Beteiligte, Zeugen und Sachverständigen eine Frist von einer Woche zwischen Zugang der Ladung und der Verhandlung liegen soll, wobei diese Frist aus wichtigen Gründen verkürzt werden kann. Bei zwingenden Gründen des Nicht-Erscheinens kann der Vorsitzende entweder den Termin aufheben oder bei Durchführung eine schriftliche Aussage zulassen.
Spannend ist dann noch Paragraph 55 "Entscheidungsgrundsätze", da geht es um die spielentscheidenden Regelverstösse - aber in diesem Fall war's wohl spielentscheidend... obwohl Verlängerung mit 2min Doppelter Unterzahl.... schau'n wir malEin Badener im Exil...
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Ja, das siehst du falsch, zwei Minuten wären eine Fehlentscheidung gewesen.Dann bitte Begründung! Wird solch eine Handlung doch meistens mit 2 Min bestraft...
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Gemäss DHB Rechtsordung (Stand 28.11.2015) ist gemäss Paragraph 30 bei "Rechtsfällen, die sich aus dem vom DHB geleiteten Spielbetrieb ergeben" das Bundessportgericht 1. Kammer in 1. Instanz zuständig. Paragraph 39 "Rechtsbehelfsfristen" legt fest, dass Einsprüche gegen "die Wertung eines Spiels wegen spielentscheidenden Regelverstosses eines Schiedsrichters, Zeitnehmers oder Sekretärs" innerhalb von drei Tagen eingelegt werden müssen.
Es ist nicht festgelegt, innert welcher Frist eine Verhandlung angesetzt wird.
In Paragraph 53 ist übrigens geregelt, dass für Beteiligte, Zeugen und Sachverständigen eine Frist von einer Woche zwischen Zugang der Ladung und der Verhandlung liegen soll, wobei diese Frist aus wichtigen Gründen verkürzt werden kann. Bei zwingenden Gründen des Nicht-Erscheinens kann der Vorsitzende entweder den Termin aufheben oder bei Durchführung eine schriftliche Aussage zulassen.
Spannend ist dann noch Paragraph 55 "Entscheidungsgrundsätze", da geht es um die spielentscheidenden Regelverstösse - aber in diesem Fall war's wohl spielentscheidend... obwohl Verlängerung mit 2min Doppelter Unterzahl.... schau'n wir malEin Badener im Exil...
Klar war es spielentscheidend! Zudem hätte es die 2. 2 Minuten ohne den regelwidrigen 7m wohl nicht gegeben!
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Spannend ist dann noch Paragraph 55 "Entscheidungsgrundsätze", da geht es um die spielentscheidenden Regelverstösse - aber in diesem Fall war's wohl spielentscheidend... obwohl Verlängerung mit 2min Doppelter Unterzahl.... schau'n wir mal
[/quote]Klar war es spielentscheidend! Zudem hätte es die 2. 2 Minuten ohne den regelwidrigen 7m wohl nicht gegeben![/quote]
Wie heisst es so schön: Vor Gericht und auf hoher See....
Und Konjunktive sind inkompatibel mit der Jurisprudenz...
Wie gesagt: Schau'n wir malEin Badener im Exil...
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ich weis nciht, ob es vorher schon irgendwo steht...
ist schneider für ein evtl. wiederholungsspiel gesperrt...?
wenn nicht, könnte bei einer verhandlung herauskommen, dass es zwar ein wiederholungsspiel gibt, er
aber dann dafür durch die jetzige verhandlung erst gesperrt wird....? -
ist schneider für ein evtl. wiederholungsspiel gesperrt...?
Bei korrekter Regelanwendung wäre er ja eigentlich für heute Abend gesperrt. -
Ist nicht der ganze Sinn eines Wiederholungsspiels, dass das vorherige Spiel für null und nichtig erklärt wird? Ich fände es mal wieder speziell wenn das für eine einzelne Strafe nicht gelten würde, man startet schließlich auch in Sekunde 0 und beim Stand von 0:0.
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Zitat
ich weis nciht, ob es vorher schon irgendwo steht...
ist schneider für ein evtl. wiederholungsspiel gesperrt...?
wenn nicht, könnte bei einer verhandlung herauskommen, dass es zwar ein wiederholungsspiel gibt, er
aber dann dafür durch die jetzige verhandlung erst gesperrt wird....?
Könnte durchaus so entschieden werden, da bei richtiger Regelauslegung Rot mit Bericht er gesperrt worden wäre... Aber nochmals: Alles nur Konjunktiv...Ein Badener im Exil...
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Zitat
Ist nicht der ganze Sinn eines Wiederholungsspiels, dass das vorherige Spiel für null und nichtig erklärt wird? Ich fände es mal wieder speziell wenn das für eine einzelne Strafe nicht gelten würde, man startet schließlich auch in Sekunde 0 und beim Stand von 0:0.
Ob Sinn oder Unsinn - das ist doch subjektiv. Aus Löwensicht macht eine Sperre für Schneider Sinn. Seine Aktion wäre ansonsten folgenlos und bei einer Wiederholung werden die Löwen sowieso schon um den Vorteil des Überzahlspiels gebracht.
Ich vermute, dass keine Partei mit dem Urteil wirklich zufrieden sein wird. Aber ich klinke mich jetzt aus - alles nur Spekulationen...Ein Badener im Exil...
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Schneider hat nur rot ohne Bericht bekommen und ist nicht gesperrt!
Unabhängig davon: Würde eine Sperre nicht auch getrennt von Liga und Pokal gelten? (Wie im Fußball!)Bei einem Wiederholungsspiel, wird so getan, als ob die vorherige Begegnung nicht stattgefunden hätte! Schneider dürfte in jedem Fall spielen...so meine Meinung!
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na ja, wäre nciht folgenlos auch richtig ?
wenn wiederholungsspiel, dann doch weil die schieris einen fehler gemacht haben, sonst wäre ein grund
für ein wiederholungsspiel ja nciht gegeben.also wäre es auch kein vorteil für rnl gewesen, da ja nur wiederholt wird, weil es ein nachteil für melsungen war.
ich glaube im fussball mitbekommen zu haben, dass im wiederholungsspiel ein vorher im spiel mit rot
bedachter spieler gesperrt blieb, da es eine persönliche strafe war. -
Das mit Roggisch ist ja wohl ein Treppenwitz. Demnächst heißt es, Zeugwart und Maskottchen wären unabkömmlich.
Oder ist er das eigentliche Brain hinter Jacobsen, vgl. Vranjes und Carlen Sr.? Schwer vorstellbar.Das Geschrei hier käme am lautesten von so manchem mit gelbem Logo oder dem RT, wenn der THW nicht ohne Lommel oder die Füchse nicht ohne Zerbe antreten wollten.
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Nein, dürfen sie nicht. Das legt § 81 Abs.8 DHB-SPO klar fest. Die Schiedsrichter haben Timm Schneider direkt disqualifiziert ohne Bericht, also ist er nicht automatisch gesperrt und damit kann auch § 17 DHB-RO nicht greifen. Die Schiedsrichter müssten einen Bericht dazu verfassen. Jedenfalls darf die spielleitende Stelle die Disqualifikation nicht aufheben, auf- oder abstufen. Timm Schneider darf damit am Freitag eingesetzt werden.
Nochmal. Er darf spielen. Auch beim folgenden Meisterschaftsspiel.
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Sorry Leute, aber Fussball mit Handball zu vergleichen ist wie Ananas mit Kirschen... Wir haben doch gerade erst gelernt, dass bzgl. Regeln 1. & 2. Liga mit Pokal oder 3. Liga schon Äpfel & Birnen sind
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Die Verhandlung findet in Frankfurt/M statt
Hallo Thorsten,
mir ist klar, dass du bis zur Verhandlung nichts sagen darfst, darum versuch ich es auch gar nicht erst.
Aber kannst du vielleicht danach hier etwas dazu sagen?
Also, wie es zu der Entscheidung kommen konnte und warum ihr die Entscheidung beim Time-Out nicht korrigieren
konntet?Das sind natürlich die Fragen, die die Handballfans in solchen Fällen interessieren.
Vielleicht kannst du ja nach der Verhandlung (bzw. nach dem Wiederholungsspiel) da kurz etwas zu sagen.
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Zitat
Dann bitte Begründung! Wird solch eine Handlung doch meistens mit 2 Min bestraft...
Weil eben genau diese Handlungsweise, die ansonsten im Spiel mit 2 min bestraft wird, in der neuen Regel (und zwar auch in der nicht mehr ganz so neuen Version die im Pokal wohl gilt) in den letzten 30 bzw. 60 Sekunden zwingend (!) eine Disqualifikation nach sich zieht, und je nachdem dann eben mit Bericht oder mit 7m
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Zitat
Nochmal. Er darf spielen. Auch beim folgenden Meisterschaftsspiel.
§ 81 Abs.5 DHB-SPO legt aber klar fest, dass die Schiedsrichter die Disqualifikation nach Regel 8:6 oder 8:10 schriftlich zu schildern haben! Und nach § 17 Abs.3 DHB-RO kann die Spielleitende Stelle auch später noch die Strafe verhängen...
Wir sind in der Weihnachtszeit: Alles Spekulatius...
Ein Badener im Exil...
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Dann hätten die Schiedsrichter einen Bericht ankündigen müssen, haben sie nicht gemacht. Damit ist § 81 Abs. 5 hinfällig.
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Weil eben genau diese Handlungsweise, die ansonsten im Spiel mit 2 min bestraft wird, in der neuen Regel (und zwar auch in der nicht mehr ganz so neuen Version die im Pokal wohl gilt) in den letzten 30 bzw. 60 Sekunden zwingend (!) eine Disqualifikation nach sich zieht, und je nachdem dann eben mit Bericht oder mit 7m
Und eben das sehe ich nicht so! Die Schiris haben einen Ermessensspielraum etwas als unsportlich oder es grob unsportlich zu sehen! Sehen sie es als grob unsportlich, dann müssen sie wie von Dir beschrieben verfahren! Wenn es "nur" unsportlich ist, dann nicht!
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