• Ich habe folgende knifflige Frage zum Thema Doppelspielrecht:

    ich werde im Sommer 17 und möchte sowohl bei der A-Jugend spielen, als auch bei den Herren. Jedoch sind nicht beide Teams im gleichen Verein! Geht das überhaupt? Und wenn ja habe ich noch eine Frage: Nun ist es so, dass die Herrenmannschaften beider Vereine in der gleichen Liga spielen (Regionsliga 1). Geht das dann trotzdem oder muss ich mich für einen Verein entscheiden??

    Bitte mit Quellenangaben zu seriösen Seiten. Danke! :D

  • Meines Wissens dürfte es nicht gehen, es sei denn, dass der Verein einer Spielgemeinschaft angehört und du damit im Gesamtverein spielberechtigt bist. Dürfte in der Spielordnung des DHB stehen. Korrigiert mich bitte, wenn das falsch sein sollte.

  • Bei Vorliegen bestimmer Vorraussetzung wäre es möglich. Diese Vorrausetzungen sind in deinem Falle aber nicht gegeben. Wenn du Kaderspieler in einem Landes- oder Regionalverband wärest, könntest du dein Erwachsenenspielrecht bei einem anderen Verein ausüben. Die Mannschaft müsste dann allerdings mindestens in der fünfthöchsten Spielklasse spielen.

    Die Quelle für solche Regelungen ist immer die DHB SpO. Hier konkret §19 "Doppelspielrecht von Jugendspielern".

  • Nach der Homepage des DHB
    Satzung und Ordnungen &#124 Deutscher Handballbund
    gibt es ab 01.07.2016 eine Neufassung der Spielordnung, die im neuen § 19a ein Zweifachspielrecht und im ebenfalls neuen §19b ein Gastspielrecht - beides für Jugendspieler - einführt.

    Ob diese Vorschriften eine Lösung anbieten, hängt von den beteiligten Vereinen/Mannschaften ab.

    Nach der Frage spielen die Männermannschaften in der gleichen Klasse, was ist mit den A-Jugend-Mannschaften?

  • HandballerHSG90: aktuell hast Du recht, da wäre wohl nichts möglich

    Handballer0304 wird erst nächsten Sommer 17. M.E. greift ab der kommenden Saison (ab 01.07.2016) die neue Regelung zum Gastspielrecht in der DHB-Spielordnung:

    § 19 b Gastspielrecht für Jugendspieler
    (1) Jugendspieler können neben dem Spielrecht in ihrem Verein (Erstverein) auch ein
    Spielrecht (Gastspielrecht) für einen anderen Verein (Zweitverein) unter der Voraussetzung
    erhalten, dass der Erstverein in dieser Altersklasse keine Mannschaft gemeldet
    hat.

  • Das könnte aber auch noch Schwierigkeiten geben, denn eine Herrenmannschaft hat sein aktueller Verein ja, nur keine A-Jugend.
    Vielleicht müsste man dann die Anmeldung zunächst im neuen Verein vornehmen, um dann in der anderen A-Jugend spielen zu können. Aber vielleicht bis dahin schon aus der A-Jugend raus und ganz neue Situation?!

  • Natürlich ist ein Vereinswechsel erforderlich.
    Jugendspielrecht mit Doppelspielrecht für den Verein beantragen, in dem er in der Herrenmannschaft spielen will.
    dann feststellen, dass der neue Verein ja überhaupt keine A-Jugend hat ;) und das neue Gastspielrecht für die alte A-Jugend beantragen.