Erwachsener 19 mit Jugendpass

  • Vielleicht weiss es einer, es interessiert mich halt.

    Hatte heute ein Spiel in welchem für einen Spieler ein Jugendpass vorgelegt wurde obwohl dieser schon 19 Jahre alt war und somit eigentlich einen Pass für Erwachsene hätte haben sollen. Habe es sicherheitshalber im Spielbericht eingetragen.

    Was passiert da jetzt?

    Gruß FraNK

  • Nach meiner Lesart ist er nicht spielberechtigt.

    § 19 Doppelspielrecht von Jugendspielern

    (1) Jugendspielerinnen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, und Jugendspielern, die das 17. Lebensjahr vollendet haben, wird (unabhängig von ihrem Altersklasseneinsatz) bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß Abs. 2 auf Antrag durch den zuständigen Landesverband die Spielberechtigung für Erwachsenenmannschaften erteilt, ohne dass sie ihr Jugendspielrecht verlieren. Für Spielerinnen und Spieler in Jugendspielgemeinschaften gilt das erteilte Doppelspielrecht für den im Spielausweis einzutragenden Stammverein (s. § 12 Abs. 3). Dies gilt auch, wenn der Stammverein einer Erwachsenenspielgemeinschaft angehört.
    (2) Die Einwilligung der Personensorgeberechtigten und eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung sind Voraussetzung für die Erteilung der Spielberechtigung von Jugendlichen in Erwachsenenmannschaften.

    Liegt ja nach Deinen Hinweisen nicht vor. Konsequenz Spielverlust.

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    Grüße aus der Barbarossastadt

  • Hallo zusammen

    Wollte mich mal zu wort melden da euere Hinweise komplett falsch sind. Auch ein "Erwachsener" mit 19Jahren noch A-jugend spielen darf also Jugend-Pass ... Er muss ja noch kein Erwachsenen Pass haben . Wenn er erst 19 in der beginnenden Spielrunde wurde ...
    Jahrgang 97/98

  • Es kommt darauf an. Erfolgte der Einsatz in einem Jugend oder Erwachsenenspiel. Ich habe letzteres unterstellt. Diesen Hinweis sollte uns der Threadersteller geben.

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    Grüße aus der Barbarossastadt