THW Kiel Teamthread

  • Bei einer Versetzungsklausel ja, wobei diese wahrscheinlich in Spielerverträgen eher seltener vorkommt.....auf Grund der üblichen Befristung.

    Aber selbst wenn, dann könnte der THW CZ als Bodenwischer bei Heimspielen einsetzen, müsste aber das Spielergehalt weiterzahlen.....mal zugespitzt formuliert.

  • Vielleicht sehe ich das zu einfach, aber wenn der Vertrag von CZ nicht unterschrieben wurde, ist es m.E. egal ob im Vertrag eine Anschlussbeschäftigung (unbefristet) in welcher Funktion auch immer vorgesehen wurde oder nicht. Oder ob das nur in den Raum gestellt wurde.
    Unbefristet wäre dann das Spielerverhältnis und nur so macht das Vorgehen von CZ aus meiner Sicht Sinn.

    Wenn der Vertrag nicht beidseitig unterschrieben wäre, gibt es auch kein "Spielerverhältnis", weil keine Spielberechtigung vorliegt, oder? Diese wurde ja aber erteilt. Also muss ein schriftlicher Vertrag vorgelegen haben, zumindest haben das beide Parteien in der Vertragsanzeige versichert. Ohne beide Unterschriften unter den Vertrag fehlt mir die Phantasie wie das gehen soll (Fehler bei der Erteilung der Spielberechtigung mal ausgeschlossen). Mindestens die Vertragsanzeige musste ja von beiden Seiten unterschrieben worden sein. Ist denn bekannt ob die HBL sich dann auch die Verträge zeigen lässt / zeigen lassen darf oder muss auf die Richtigkeit der Angaben in der Vertragsanzeige vertraut werden.

    Mal angenommen der Vertrag ist nicht vorgelegt worden und tatsächlich nicht von beiden Seiten unterschrieben, ist dann die Spielberechtigung zu unrecht erteilt worden? Was bedeutet das dann für den THW und die gespielten Spiele mit CZ?

  • Mal angenommen der Vertrag ist nicht vorgelegt worden und tatsächlich nicht von beiden Seiten unterschrieben, ist dann die Spielberechtigung zu unrecht erteilt worden? Was bedeutet das dann für den THW und die gespielten Spiele mit CZ?


    Das wurde hier irgendwo weiter vorn schon von kundiger Seite beantwortet: Hat keine nachträglichen Auswirkungen auf die Spiele. Im Formular werden die halt angezeigt haben, dass es einen schriftlichen Vertrag gibt (vielleicht haben das beide Parteien zu dem Zeitpunkt noch selbst geglaubt). Offenbar wollte den Vertrag damals niemand sehen, sonst wäre das ja schon früher aufgeflogen.
    Natürlich immer vorausgesetzt, das mit der fehlenden Unterschrift ist tatsächlich so. Ich kann eine solche Dämlichkeit seitens des THW immer noch nicht recht glauben, aber irgendwie gehen mir auch langsam die alternativen Erklärungen aus.

  • Erklären kann ich mir schon, wie es zu dem Versäumnis gekommen sein kann. Es war zu Beginn der Vorbereitung, in der Geschäftsstelle war noch Urlaubszeit, werden GF noch Aufsichtsrat für die Unterschriften in der Nähe. Spielberechtigung musste beantragt werden, Zeitz schon beim Training - da war es dann schon zu spät für die Befristung.
    Dumm gelaufen.


  • Das wurde hier irgendwo weiter vorn schon von kundiger Seite beantwortet: Hat keine nachträglichen Auswirkungen auf die Spiele. Im Formular werden die halt angezeigt haben, dass es einen schriftlichen Vertrag gibt (vielleicht haben das beide Parteien zu dem Zeitpunkt noch selbst geglaubt). Offenbar wollte den Vertrag damals niemand sehen, sonst wäre das ja schon früher aufgeflogen.


    Richtig, denke auch, dass an der Stelle für den THW kein Ungemach droht....Ein Arbeitsvertrag (Voraussetzung für die Beantragung der Spielberechtigung) liegt ja vor. Und ob der DHB zwingend Schriftform vorschreiben darf, sei mal dahingestellt....(Stichwort Vertragsfreiheit). Dass dem THW deswegen jetzt die Punkte flöten gehen, würde mich überraschen....andererseits, würde das aber auch erklären, warum CZ nicht mehr eingesetzt wird. Da Arbeitsverträge nicht zwingend schriftlich erfolgen müssen, stellt sich hier dann die Frage was höher zu bewerten ist. Arbeitsrecht/Vertragsfreiheit vs. Vertragsanzeige DHB....

  • Erklären kann ich mir schon, wie es zu dem Versäumnis gekommen sein kann. Es war zu Beginn der Vorbereitung, in der Geschäftsstelle war noch Urlaubszeit, werden GF noch Aufsichtsrat für die Unterschriften in der Nähe. Spielberechtigung musste beantragt werden, Zeitz schon beim Training - da war es dann schon zu spät für die Befristung.
    Dumm gelaufen.

    Möglich, aber das springt mir etwas zu kurz. Von einem GF muss man erwarten dürfen, dass er sich in Vertrags/Arbeitsrecht grundlegend auskennt. Und dann weiß er auch, dass er einen neuen MA erst den Dienst aufnehmen lassen kann, wenn der Vertrag beidseitig unterschrieben ist. Der Engpaßfaktor war m.E. auch nicht die fehlende Unterschrift des THW, sondern dass niemand gecheckt hat, ob CZ vor Dienstantritt auch gegengezeichnet hat.

  • DHB Spielordnung
    §16
    Eine Spielberechtigung,die zu Unrecht erteilt worden ist,ist unwirksam.
    Gegen die Unwirksamkeit schützt guter Glaube nur wenn Verein und Spieler die Fehlerhaftigkeit der Spielberechtigung weder kannten noch hätten kennen müssen.


    Frage :Wer hat gewusst dass es keinen ordnungsgemäss von beiden Seiten unterzeichneten Vertrag gab? Also die Spielberechtigung zu Unrecht erteilt wurde oder hätte das wissen müssen ?
    Wenn man darauf eine Antwort gibt hängt davon auch ab ob alle Spiele bei denen C.Zeitz mitgewirkt hat regulär waren. ?(

  • Also wenn man dem THW dafür die Punkte abziehen könnte, wäre das der Zwangsabstieg, dann könnte man Zeitz betriebsbedingt kündigen.
    Das Einzige, was er dann erreicht hätte, wäre dass ihn ganz Kiel lynchen wollen würde, zusammen mit Storm...
    Er wäre dann der Liebling der Flensburger Ultras, wobei er ihnen ja erstmal das geliebte Feindbild genommen hätte.

    Aber Lothar hat ja schon gesagt, dass die Spielgenehmigung erteilt wurde.

    Jag går och fiskar

    och tar en tyst minut

  • So, nun hab ich 8.1 kopiert ... nicht so leicht zu laden bei meinem lahmen Internet :
    DHB-Rechtsordnung (RO) Seite 5
    § 8 Verfahren in Spielberechtigungsfragen
    (1) Anträge gegen die Zuerkennung der Spielberechtigung müssen innerhalb von ei- ner Woche nach Bekanntwerden des Hinderungsgrundes, aber spätestens vor Ablauf von zwei Monaten seit dem Tage der Zuerkennung der Spielberechtigung, gestellt werden.

  • Ich denke dass der Herr Frohwein sich sportjuristisch besser auskennt als diejenigen die hier offensichtlich nach dem totalen Punktabzug für den THW geiern

    Das sehe ich ganz ähnlich....ich denke das spielt keine Rolle. Es gibt ja einen AV und m.E. geht es den DHB nichts an, wie der konkret aussieht.
    Warum der DHB in der Vertragsanzeige Schriftform voraussetzt und über die Vertragsfreiheit/Arbeitsrecht hinausgeht kann ich nicht beantworten.

    Ich denke, dass könnte man auch locker weglassen, gerade wegen der Causa Zeitz. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Vereine in der Breite auf die Schriftform "verzichten wollen" :irony:

  • Ich denke dass der Herr Frohwein sich sportjuristisch besser auskennt als diejenigen die hier offensichtlich nach dem totalen Punktabzug für den THW geiern


    Hier geiert niemand nach einem "totalen Punktabzug für den THW". So ein Quatsch. Ich denke es wird nur versucht das Bild etwas runder zu machen um zu sehen, was da ggf. (schief) gelaufen ist und welche Folgen das haben könnte.

    Also CZ sitzt unglücklich am Balaton und will weg. Der THW macht ihm ein Angebot für zwei Jahre zurückzukommen (schriftlicher Spielervertrag, befristet wie üblich???) mit Anschlussverwendung im Verein (mündliche Zusage). Der Verein unterzeichnet, CZ tut dies nicht. Verein und Spieler stellen eine Vertragsanzeige und versichern, dass ein schriftlicher Vertrag vorliegt. Bestandteil der Vertragsanzeige ist der Antrag auf Erteilung einer Spielberechtigung. Die HBL erteilt diese Spielberechtigung.

    Nach heutigem Kenntnisstand, wäre die Spielberechtigung zu unrecht erteilt, weil die Erklärung zur Vertragsanzeige fehlerhaft war - es lag kein schriftlicher Vertrag vor. Der Verweis auf Treu und Glauben greift nicht, denn Verein und Spieler wussten ja dass kein schriftlicher Vertrag (Bedingung für die Erteilung der Spielberechtigung) - mindestens "hätten kennen müssen" aus §16 hebelt damit den guten Glauben aus. Da dies nun pseudoöffentlich gemacht wurde, ist es zumindest eine logische Erklärugn, warum CZ nicht mehr eingesetzt werden soll. Der THW will sich schützen, OK. (Ob die HBL die Schriftform fordern darf, lasse ich mal dahingestellt. Ich gehe davon aus, dass dies rechtlich geprüft und zulässig ist.)

    Jetzt sagt CZ, dass der schriftliche Vertrag nicht gilt, aber der mündliche - als Spieler und zwar unbefristet. OK. Für diesen mündlichen Vertrag bekommt er aber keine Spielberechtigung, kann also als Spieler nicht eingesetzt werden. Ein Schweißer, der keinen Schweißerpass hat, darf auch nicht schweißen und ist damit nicht verwendbar. Die mündliche Absprache zur Anschlussverwendung einzufordern wäre ja m.E. legitim (so es sie denn gegeben hat). Da es doch wohl ausdrücklich um den (unbefristeten) Spielervertrag gehen soll, verstehe ich den Ansatz nicht.

    Möglich, dass ich zu sehr Laie bin, vielleicht kann das aber mal einer mit Fachverstand sortieren.

  • Es ist immer wieder amüsant zu beobachten was herauskomnt wenn juristische Laien versuchen solchr Sachverhalte zu subsumieren...wartet doch lieber einmal ab was die Experten entscheiden bevor ihr euch hoffnungslos verstrickt...und glaubt einfach dem Herrn Frohwein wenn er ausführt dass es keinen Einfluss auch die Spielberechtigung hat

  • Es ist immer wieder amüsant zu beobachten was herauskomnt wenn juristische Laien versuchen solchr Sachverhalte zu subsumieren...wartet doch lieber einmal ab was die Experten entscheiden bevor ihr euch hoffnungslos verstrickt...und glaubt einfach dem Herrn Frohwein wenn er ausführt dass es keinen Einfluss auch die Spielberechtigung hat


    Schön wenn dich juristische Laien amüsieren, gern geschehen.
    Dennoch dachte ich schon, dass es das Salz im Forum wäre, wenn man nicht nur Fakten nach Entscheidung zur Kenntnis nimmt, sondern auch mal spekuliert. Möglich, dass dir ein Ergebnisdienst reicht, das darf man aber auch gern anders handhaben. Wenn Helge sagt, dass sei so, dann gibt es sicher auch einen Grund, den ich gern verstehen möchte. Auf der Grundlage der bisherigen Aussagen, ist das für mich noch nicht rund.

  • ...und glaubt einfach dem Herrn

    Und Gott sprach: Es werde Licht! Und es ward Licht.

    Ja, so einfach ließ sich das früher erklären (und für manche reicht es immer noch). Wo wäre die Menschheit heute, wenn sie immer nur alles geglaubt hätte...

    Solange man sich innerhalb der heilen Sportwelt aufhält, gelten deren Regeln. Wenn es jedoch Überschneidungen mit der realen Welt gibt, dann kann auch schon mal die ein oder andere Regelung durch Gerichte gekippt werden. Siehe 50+1-Regel im Fußball: Da zittert Jeder davor, dass die mal von Gerichten bewertet wird.

    "Wenn man in ein Testspiel soviel hereininterpretiert hat man von Sport keine Ahnung." (Oldie50)

  • Da will einer den THW verstehen, in der BULI doch sehr viel Spreu im Getreide und in der CL holen sie einen Punkt in Paris.

    Leben ist das, was passiert, während du eifrig dabei bist, andere Pläne zu machen.

  • Da will einer den THW verstehen, in der BULI doch sehr viel Spreu im Getreide und in der CL holen sie einen Punkt in Paris.

    Der Fokus liegt nun eindeutig auf der CL, dort wird man berechtigterweise alles reinwerfen. Die BL–Saison ist gelaufen.

    „PdV wird NIEMALS nach Kiel wechseln.“ Zitat von Stifler‘sMom

    „Man kann froh sein , dass wir heute nur gegen Plock spielen.“ „Habe nur ich das Gefühl, dass wir jeden Angriff 5 gegen 6 spielen ?“ Zitate von Stifler‘sMom zum CL-Spiel des SCM.