Nach BAG sind es in der Tat AGB wenn der AG die Klauseln ständig verwendet
THW Kiel Teamthread
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OK, war mir so nicht bekannt - aber was ist mit dem "Verwender"?
Ist das in diesem Fall dann der THW?
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Baden68: Erst eine dicke Lippen riskieren und jetzt hier einen Crashkurs für Arbeitsrecht haben wollen? sehr spannend.....denk mal über Deine Frage nach, hast Du als Arbeitnehmer schon mal einen Arbeitsvertrag verfasst? Kommste selber drauf nehme ich an...
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Was hast du denn für ein Problem? Ich hab doch schon zugegeben, dass ich mich geirrt habe. Soll ich jetzt virtuell auf Knien durch's Forum rutschen?
Danke dafür, dass du meine Frage beantwortet hast - also für nichts
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- Offizieller Beitrag
Nach BAG sind es in der Tat AGB wenn der AG die Klauseln ständig verwendet
Stimmt. Vom AG vorgefasste Verträge unterliegen in aller Regel der AGB-Kontrolle.
Ohne Details zum Fall C.Z. zu kennen, ist alles Spekulation.
Zum Urteil des BAG (Müller): Noch fehlt die Urteilsbegründung mit den entscheidungsrelevanten Details.
Aus der Pressemitteilung des BAG lässt sich entnehmen (Überschrift), dass sich das Urteil auf Lizenzfußballer bezieht. Im Handball gibt es keine Lizenzspieler. Auch könnte das Einkommen eine Rolle spielen. Ich bin auf die Begründung gespannt.
Fest steht indes, dass nach § 14 TzBfG (noch) eine sachgrundlose Befristung bis höchstens zwei Jahre möglich ist.
Spannend...
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Ich muss mich revidieren....dachte bisher immer, der Streitpunkt wäre eine leistungsbezogene Verlängerungsoption (Anzahl Spiele) und Unklarheiten in diesem Kontext....
Nach neusten Berichten geht es aber wirklich um die Befristung des Arbeitsverhältnis
"Grund sind Streitigkeiten über den Vertrag des Linkshänders. Zeitz "zweifelt die Wirksamkeit der Befristung seines Vertragsverhältnisses juristisch an und verlangt die unbefristete Weiterverpflichtung über den 30.6.2018 hinaus. Er hat angekündigt, deshalb Klage gegen den THW Kiel zu erheben", teilte der THW am Sonnabend mit."
Und damit hat Zeitzi das Schlitzohr auch ganz gute Karten, weil er schon mal beim THW befristet beschäftigt war.
HENSCHE Arbeitsrecht: Sachgrundlose Befristung und Vorbeschäftigung
Könnte das sog. Zeitz-Urteil werden und die Rückkehr vom Profisportlern zu einem Ex-Verein extrem teuer machen. Die Löwen haben da mit Fäth und Sigurðsson ja auch 2 Kandidaten....herrlich, das wird lustig!
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Könnte das sog. Zeitz-Urteil werden und die Rückkehr vom Profisportlern zu einem Ex-Verein extrem teuer machen. Die Löwen haben da mit Fäth und Sigurðsson ja auch 2 Kandidaten....herrlich, das wird lustig!
Die eine Seite ist die "juristische" - auf der anderen Seite steht der Charakter eines Spielers.
Ich kann mir weder bei Goggi, noch bei Fäth vorstellen, so eine miese Nummer abzuziehen. Allerdings muss ich ehrlich gesagt auch einräumen, dass ich es dem verlorenen Kieler Sohn Zeitz eigentlich auch nicht zugetraut hätte. Wahrscheinlich hat man ihn aber dahingehend "beraten" - egal, falls das so ist, wäre er wohl bei so ziemlich allen Kieler Fans unten durch ...
@Bull: Ich bitte zwingend um einen Kommentar!

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Der Großmeister der sinnbereiten Einzeiler hat wieder zugeschlagen.
Foren-Tourette oder einfach nur dumm?
Nur mal zur Erinnerung, es ist noch gar nicht so lange her, da saß Zeitz jammernd am Plattensee und wollte nur noch weg von Veszprém.
Kiel half ihm.Undank ist der Welten Lohn
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Nur mal zur Erinnerung, es ist noch gar nicht so lange her, da saß Zeitz jammernd am Plattensee und wollte nur noch weg von Veszprém.
Kiel half ihm.Undank ist der Welten Lohn
Tu nichts Gutes - widerfährt dir nichts Böses.
Mal sehen - Bossman hätten sich vorher auch nur wenige vorstellen können. -
Das Fass Moral und Leistungssport sollte man hier nicht aufmachen....
So als Gegenargument - ist es unmoralisch sich auf bestehende Gesetze und Rechtssprechung zu berufen?
CZ kann/wird sich zu dem Fall auch nicht wirklich äußern. Seine Strategie ziel m.E. darauf, dass das AV möglichst lange unbefristet fortbesteht und er wird dem THW wenig Angriffsfläche für Abmahnungen oder ähnliches bieten wollen....von daher wird seine Sicht der Dinge der Öffentlichkeit verborgen bleiben.
Viel interessanter finde ich eigentlich gerade, dass da noch niemand zuvor darauf gekommen ist? Im Fussball wäre das Thema noch lukrativer, z.B. Pizzaros Rückkehr zum FCB.
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Das BAG hat schon in der Müller Causa klar gestellt dass unbefristete Arbeitsverträge im Leistungssport schon deshalb keinen Sinn machen da man die Spieler ansonsten bis zum Rentenalter beschäftigen müsste.. und deshalb wird Zeitz auch hier kaum rechtliche Chancen haben...oder will er etwa mit 60 noch über die Platte hoppeln?
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falsch, CZ wird dahingehend argumentieren, dass sein zweiter Vertrag beim THW hätte nie befristet werden dürfen.....und damit hat er sehr gute Aussichten auf Erfolg, siehe bestehende Rechtssprechung....
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Falsch...aber wenn Du meinst dass Zeitz seine unbefristete Beschäftigung bis zum Rentenalter durchdringt dann bitte

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das ist zu kurz gedacht....
ich sehe durchaus einen unterschied darin, dass er das 2. mal wohl einen befristeten vertrag bekommen hat...aber- dass heisst ja noch lange nicht, beschäftigung bis zum lebensende-
dass heisst, abfindung oder ordentliche kündigung mit dementsprechender frist.... -
Zum Glück entscheiden das dann die Arbeitsgerichte und nicht die Foristen hier

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sehe ich ähnlich.....und hier sehe ich die Chancen relativ gut für CZ.
Beim THW bis 2014, Vezprem 2014-2016, ab 2016 wieder Kiel...d.h. die von BAG bisher angewandte Frist von 3 Jahren ist nicht abgelaufen, die eine erneute Befristung rechtfertigen würde...
und dann muss der THW kündigen, Kündigungsschutzklage, verschiedene Instanzen/Berufung/Revision....für ein paar hunderttausend Euro kann der Move schon gut sein....ob das den Imageschaden und der zerschlagene Porzellan an der Förde wert ist, steht auf einem anderen Blatt....
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Zum Glück entscheiden das dann die Arbeitsgerichte und nicht die Foristen hierAbsolut, vor Gericht und auf Gottes See ist man in Gottes Händen....ich habe nur versucht mir einen Reim auf die Strategie von CZ und deren Erfolgsaussichten zu machen....
ungewöhnlich, aussichtsreich, fragwürdig, spannend den Rest regelt jetzt die Justiz.... -
" Die Löwen haben da mit Fäth und Sigurðsson ja auch 2 Kandidaten....herrlich, das wird lustig!"
Muss hier korrigieren, es gilt hier nach BAG-Rechtssprechung eine Frist von 3 Jahren die bei den oben erwähnten Löwen-Rückkehrern abgelaufen ist...
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Was wäre denn die Folge? Mal angenommen, CZ bekommt recht und der Vertrag gilt als unbefristetes Arbeitsverhältnis. Gelten dann nicht die gesetzlichen Kündigungsfristen? Mal angenommen ein Gericht würde dies schnell entscheiden, könnte der THW dann nicht mit Frist von z.B. 3 Monaten kündigen und wäre der Vertrag dann nicht u.U. Sogar kürzer?
Und noch ein anderer Aspekt: im wissenschaftlichen Bereich werden Verträge immer wieder befristet erteilt. Oft ist nur der Lehrstuhlinhaber fest angestellt und alle anderen sind projektbezogen engagiert. Da Projekte nicht unendlich laufen, gilt das wohl als nicht sachgrundlos. Gleiche Argumentationen könnte man ja auch übertragen. -
Was wäre denn die Folge? Mal angenommen, CZ bekommt recht und der Vertrag gilt als unbefristetes Arbeitsverhältnis. Gelten dann nicht die gesetzlichen Kündigungsfristen? Mal angenommen ein Gericht würde dies schnell entscheiden, könnte der THW dann nicht mit Frist von z.B. 3 Monaten kündigen und wäre der Vertrag dann nicht u.U. Sogar kürzer?Und noch ein anderer Aspekt: im wissenschaftlichen Bereich werden Verträge immer wieder befristet erteilt. Oft ist nur der Lehrstuhlinhaber fest angestellt und alle anderen sind projektbezogen engagiert. Da Projekte nicht unendlich laufen, gilt das wohl als nicht sachgrundlos. Gleiche Argumentationen könnte man ja auch übertragen.
Erst mal muss das durch die Instanzen festgestellt werden....und die Mühlen der Justiz...und wenn dann festgestellt werden sollte, dass CZ unbefristet beim THW angestellt ist, geht es ja erst los....wie begründet der THW die Kündigung eines unbefristeten AV betriebsbedingt, wenn gleichzeitig befristete AV (Reinkind) unter Vertrag genommen werden....eine Standortverlagerung wird auch schwierig.....
Der Vergleich hinkt...wenn Du am Lehrstuhl A einen befristeten Vertrag hast, danach wechselt Du zum Lehrstuhl B und dann (innerhalb von 3 Jahren) zurück zum ersten Lehrstuhl ...darum geht es...
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