• Interessant ist die Überschrift eines Beitrages bei Handball world com heute: "Bittenfeld legt Vorbereitungsfahrplan" fest :) ...im Text werden sie dann zwar als "TVB 1898 Stuttgart" bezeichnet, aber offensichtlich denkt man, dass noch nicht jeder weiss, wer oder was sich hinter "Stuttgart" verbirgt :P

  • Interessant ist die Überschrift eines Beitrages bei Handball world com heute: "Bittenfeld legt Vorbereitungsfahrplan" fest :) ...im Text werden sie dann zwar als "TVB 1898 Stuttgart" bezeichnet, aber offensichtlich denkt man, dass noch nicht jeder weiss, wer oder was sich hinter "Stuttgart" verbirgt :P

    Vielleicht war der Autor auch nicht ganz bei der Sache und hat die Bezeichnungen verwechselt :hi:

    „PdV wird NIEMALS nach Kiel wechseln.“ Zitat von Stifler‘sMom

    „Man kann froh sein , dass wir heute nur gegen Plock spielen.“ „Habe nur ich das Gefühl, dass wir jeden Angriff 5 gegen 6 spielen ?“ Zitate von Stifler‘sMom zum CL-Spiel des SCM.

  • Vielleicht werden sie auch weiterhin Bittenfeld genannt, nur der offizielle Name ist Stuttgart.. Immerhin vergisst man nicht von heute auf morgen, wo man herkommt. Schalke heißt ja auch nicht Gelsenkirchen (obwohl der Vergleich leicht hinkt, das seh ich ein^^). :P

  • Darf Jurdzs jetzt eigentlich werder für Eisenach noch für Leipzig spielen, oder werden, wenn er für einen von beiden spielt und dieser später vor Gericht verliert dem die bis dahin erreichten Punkte aberkannt?

  • Darf Jurdzs jetzt eigentlich werder für Eisenach noch für Leipzig spielen, oder werden, wenn er für einen von beiden spielt und dieser später vor Gericht verliert dem die bis dahin erreichten Punkte aberkannt?


    Ja, das ist auch für mich eine spannende Frage. Wahrscheinlich ist die HBL nun in einer Zwickmühle. Für welchen Verein gibt sie dem Spieler die Spielgenehmigung? Und ist sie schadenersatzpflichtig wenn sie sich für den falschen Verein entscheidet?

  • Also laut Thüringer Allgemeinen wird jedenfalls die Option einer einstweilige Verfügung geprüft da ja der nächste Termin erst im November ist, ich denke das schlauste der HBL wäre es ihm gar keine Spielberechtigung zu geben da es ja ein schwebendes Verfahren ist.

    Link zur TA

    [size=8]Spieler komm'n und Spieler geh'n, doch nur eines bleibt bestehen.
    Gegner komm'n und Gegner geh'n, doch nur eines bleibt bestehen.
    Schulden komm'n und Schulden geh'n, doch nur eines bleibt bestehen.
    Egal was kommt und was geht Eisenach bleibt bestehn ....

    http://harlekins-eisenach.jimdo.com/

  • Die Spielberechtigung liegt seit 1.7.2015 bei der DHfK.
    Ob das so formaljuristisch haltbar oder im Endeffekt ein Fehler ist und welche Konsequenzen sich daraus ergeben wissen im Moment die Götter.

    Die Frage nach der Gründlichkeit und Kompetenz der Beratung des Spielers durch den Spielerberater drängt sich mir auf.
    Ebenso die Frage ob bei eine eventuellen Entscheidung durch das Gericht pro Eisenach der Spieler überhaupt bereit sein könnte weiter in Eisenach zu spielen.
    Dass die klare Absicht zum Wechsel besteht ist ja unübersehbar.
    Und bei Arbeitsgerichtssachen spielt am Ende die Frage des Vertrauensverhältnisses und der Zumutbarkeit eine wichtige Rolle.

    Ich fürchte eine schnelle Klärung, die sehr wünschenswert wäre, ist nicht in Sicht.

  • Da es keinen Sinn macht einen Spieler zu "zwingen" irgendwo gegen seinen Willen zu spielen wird es den Eisenachern letztlich wohl darum gehen hier eine Ablöse zu erzielen...

    wenn formell eine Spielberechtigung pro Leipzig vorliegt kann Leipzig ihn m.E. auch einsetzen ohne nachträgliche Sanktionen fürchten zu müssen


  • wenn formell eine Spielberechtigung pro Leipzig vorliegt kann Leipzig ihn m.E. auch einsetzen ohne nachträgliche Sanktionen fürchten zu müssen


    Das glaube ich auch; die Frage ist aber, wie das Risiko für die HBL aussieht? Ich bin kein Jurist, aber für mich sieht das wie eine Zwickmühle für die HBL aus. Wäre interessant zu wissen, wie Andreas Thiel, vor dessem juristischen Sachverstand ich den größten Respekt habe( ;) ), den Fall bewertet.

  • wenn formell eine Spielberechtigung pro Leipzig vorliegt kann Leipzig ihn m.E. auch einsetzen ohne nachträgliche Sanktionen fürchten zu müssen


    Das sehe ich anders. Die HBL erteilt die Spielberechtigung lediglich auf Basis der Angaben von Verein und Spieler im Antrag auf Spielberechtigung, auf dem Spieler und Vereinsvertreter per Unterschrift die Richtigkeit der Angaben versichern müssen. Falls der dem Antrag zugrunde liegende Spielervertrag vom Arbeitsgericht für unwirksam erklärt würde, so wäre auch die HBL-Spielberechtigung unwirksam und es würde meiner Meinung nach der rückwirkende Spielverlust aufgrund des Einsatz eines nichtspielberechtigten Spielers drohen.

    Die DHB-Rechtsordnung stellt das Erschleichen der Spielberechtigung (bzw. bereits den Versuch) unter Strafe mit Sperren von 3 bis 12 Monaten.


    Edit: Ergänzend dzu auch §16 der DHB-Spielordnung:

    Zitat

    § 16 Unwirksame Spielberechtigung, fehlender Vertrauensschutz
    Eine Spielberechtigung, die zu Unrecht erteilt worden ist, ist unwirksam. Gegen die Unwirksamkeit schützt guter Glaube nur, wenn Verein oder Spieler die Fehlerhaftigkeit der Spielberechtigung weder kannten noch hätten kennen müssen.


    Zuindest für den Spieler kann "guter Glaube" nicht gelten, da er seinen eigenen Spielervertrag beim ThSV Eisenach inklusive aller Klauseln kannte. Der DHfK Leipzig mag bei Vertragsabschluss bzw. bei Beantragung der Spielberechtigung evtl, nichts von den Details des Arbeitsvertrag in Eisenach gewusst und in gutem Glauben gehandelt haben. Die Frage ist ob dieser Schutz noch gilt und ein Einsatz des Spielers in Meisterschaftsspielen zulässig wäre nachdem nun die Problematik bekannt ist und bereits das Verfahren vor dem Arbeitsgericht läuft.

  • Der Spieler kann aber im Zweifelsfall nicht wissen wie einzelne Klauseln arbeitsrechtlich letztlich auszulegen sind, zumal das oft ja so streitig sein kann, dass der eine Richter das so und der andere es anders sieht...wenn er aufgrund vertretbarer Auslegung davon ausgeht für Leipzig spielberechtigt zu sein ist sein guter Glaube m.E. geschützt

  • @Roter Teufel:
    Der Spieler kann aber nicht ohne Rücksprache davon ausgehen, dass Vertragsklauseln plötzlich hinfällig wären. Wenn er nicht weiß ob die Klausel gültig ist, dann kann er Rücksprache mit seinem Arbeitgeber halten oder dies juristisch überprüfen lassen, aber nicht einfach so tun als gäbe es die Klausel nicht und dann guten Glauben geltend machen. Handball-World.com berichtet:

    Zitat

    Die Vertragspartner einigten sich auf einen Zwei-Jahres-Vertrag, der sich automatisch um ein weiteres Jahr verlängert, wenn der Hauptsponsor seine Verträge zu gleichen oder besseren Bedingungen auch für die Spielzeit 2015/2016 verlängert“, schildert der ThSV Eisenach den Sachverhalt aus seiner Sicht in einer Pressemitteilung. „Das ist vorzeitig geschehen und wurde im Dezember 2014/Januar 2015 auch so kommuniziert. Somit verlängert sich auch der Vertrag zwischen der ThSV-Marketing GmbH und dem Spieler Aivis Jurdzs. Diese logische Schlussfolgerung zieht der ThSV Eisenach.“


    Die Koppelung der Vertragsverlängerung an das Engagement eines Hauptsponsors bedeutet, dass der Spieler normalerweise nur in Rücksprache mit dem Verein hätte erfahren können ob diese Vertragsbedingung erfüllt ist (sprich eine automatische Vertragsverlängerung in Kraft tritt) oder ob sein Vertrag zum Ende der Saison 2014/15 endet. Für das Arbeitsgericht könnte es noch relevant sein, ob diese Vertragsklausel zulässig ist oder ob bzw. wann der Spieler vom Verein über die Wirksamkeit der automatischen Vertragsverlängerung hätte informiert werden müssen. Aber einfach neue Verträge abzuschließen ohne sich vorher darüber zu informieren, ob die im noch laufenden Vertrag einvernehmlich vereinbarten Klauseln angewendet werden, ist in meinen Augen dem Spieler (bzw. seinem Berater) anzulasten. Sprich er muss zuerst klären ob er im Sommer vertragsfrei sein wird und kann dann erst einen neuen Arbeitsvertrag unterzeichen.

  • Woher weisst Du, ob der Spieler sich nicht hat entsprechend beraten lassen? er ist im arbeitsgerichtlcihen Verfahren ja sicher auch anwaltlich vertreten...wenn der Anwalt ihm dann sagt die Klausel sei aus seiner Sicht wohl nicht wirksam, dürfte er auf der sicheren Seite sein

    ich halte solche Klauseln auch für Unfug.....ob der Vertrag von einem Sponsor " zu den gleichen oder besseren Bedingungen " verlängert wurde kann oft sehr zweifelhaft sein........und Vertragslaufzeiten von Handlungen Dritter ( hier Sponsor ) abhängig zu machen ist auch nicht das Gelbe vom Ei

  • @Roter Teufel:
    Du meinst ich muss nur solange rumfragen bis ich einen Anwalt finde der meine persönliche Sichtweise unterstützt und schon bin ich aus der Verantwortung? Interessante Einschätzung


    Aus Sicht des ThSV Eisenach macht es Sinn den Vertrag mit einem teuren Spieler an wirtschaftliche Rahmenbedingungen zu koppeln um sich gegen eine plötzlich eintretende wirtschaftliche Schieflage abzusichern falls der Hauptsponsor sein Engagement beendet aber langfristige Spielerverträge weiterhin den dann nicht mehr finanzierbaren Etat belasten. Leider gibt es in diesem Fall bislang nur die Darstellung seitens des ThSV Eisenach (u.a. via Thüringer Allgemeine), aber sofern man dieser glaubt war der Spieler frühzeitig darüber informiert, dass der ThSV von einer vertraglich vereinbarten automatischen Vertragsverlängerung ausgeht (siehe z.B. das Scheitern der Verhandlungen mit der HSG Wetzlar).

    Da der ThSV Eisenach nach eigenen Angaben die HSG Wetzlar über ebendiese Vertragsklausel informiert hatte, darf auch darüber spekuliert werden ob nicht auch DHfK Leipzig davon wusste bzw. hätte wissen können ...

  • Es geht in diesem Fall nicht um eine rechtlich nicht vertretbare Einschätzung, sondern um eine rechtlich unklare Vertragssituation in der sich wahrscheinlich für beide Standpunkte gute Argumente finden lassen. Ein seriöser Anwalt wird seinem Mandanten sagen, ob er bei einer arbeitsrechtliche Klage Aussicht auf Erfolg sieht oder nicht. Aber er wird sicherlich keine absolute Aussage machen auf deren Basis der Spieler guten Glaubens einen weiteren Arbeitsvertrag unterschreiben kann bevor die Gültigkeit des alten abschließend geklärt ist.

  • Gerade auf der Facebook Seite der TLZ gefunden:

    Zitat

    +++ThSV Eisenach erreicht vor Arbeitsgericht Suhl heute einstweilige Verfügung +++ Aivis Jurds darf bei Androhung von Zwangsgeld nicht beim SC DHfK Leipzig trainieren oder Spiele bestreiten +++ Kammertermin für den Rechtsstreit zum Vereinswechsel ist am 19. November

    https://www.facebook.com/tlz.eisenach/p…4355497?fref=nf

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    Gegner komm'n und Gegner geh'n, doch nur eines bleibt bestehen.
    Schulden komm'n und Schulden geh'n, doch nur eines bleibt bestehen.
    Egal was kommt und was geht Eisenach bleibt bestehn ....

    http://harlekins-eisenach.jimdo.com/