Nachfrage zu Topic §17

  • Hallo zusammen,

    ich hab mal etwas Zeit gehabt wo gerade kein Handball ist und mir die RO angesehen. Hab auch alles soweit verstanden aber eine Nachfrage zu §17 der hier auch oben angepint ist.

    3.) Möglichkeiten der Spielleitenden Stelle
    Die Spielleitende Stelle kann:

    a) nichts tun, dann ist die Sperre nach Ablauf der zwei Wochen vorbei (auch bei Fristversäumnis!).
    b) im Rahmen des Strafmaßes eine Sperre/Geldstrafe aussprechen.
    c) die Höchststrafe verhängen und weitergehende Bestrafung beim Sportgericht beantragen.

    to be continued....

    und zwar zu b) Welche Sperre kann hier ausgegeben werde? Gibt es dort Vorgaben oder Erläuterungen? Oder ist es wie beim Fußball das das Strafmaß von der Tagesform des Entscheiders abhängt. Z.B. die Spielleitende Stelle spricht eine Strafe für 3 Meisterschaftsspiele aus, kann dann als Zeitraum auch oder 5 Wochen angegeben werden, oder heißen 3 Spiele immer 3 Wochen?

    Das Maximum sind ja 10 Spiele aber nur max. 2 Monate was dann ca.8 Wochen sind.

    Gibt es da eine Regelung wie Spiele oder Wochen zusammenhängen?

    Gibt es einen Katalog in dem steht welche Vergehen zu welchen Strafen führen?

    Freue mich auf Eure Antworten!

    Gruß Victor