hat Coburgs Protest eine Chance?

  • So wie Du das selbst schilderst ist das doch der berühmte "Wahrnehmungsfehler"...Und der soll keine Tatsachenentscheidung sein?..die Jungs hatten halt den Überblick verloren ( warum auch immer, sollte in der Tat nicht passieren )

    ansonsten müsste man ja den Schiris unterstellen sie hätten wahrgenommen, dass der Im Tor stehende Spieler da nix zu suchen hat, aber haben bewusst nicht die entsprechende Entscheidung getroffen.......das ihnen zu unterstellen dürfte schwer sein und sie werden anhand einer möglichen Vernehmung auch kaum einräumen, dass sie bewusst die Regeln gebrochen haben

  • Einzig die Stellungnahme der SR wird entscheiden ob der Einspruch eine Chance hat.

    Aber ich wette es wird auf Tatsachenentscheidung hinauslaufen, da sie sich auf eine der folgenden Aussagen festlegen werden.

    a) Spielzeit war bereits abgelaufen bevor der abwehrende Spieler den Ball berührt hat.
    b) Der Ball hätte deutlich das Tor verfehlt, daher keine Verhinderung einer klare Torchance.
    c) Aus ihrer Sicht hat der mit Leibchen gekennzeichnete Spieler den Ball abgewehrt.

    Was ein wirklich tolles Licht auf die beiden werfen würde... Aber ich denke ebenfalls, dass es so laufen wird. Die beiden hatten die Chance den Fehler noch während dem Spiel zu korrigieren. Diese ganze Diskussion und der Einspruch wären hinfällig, wenn die beiden nach der Diskussion mit dem Zeitnehmer einfach ihren Fehler eingestanden und den 7-Meter gegeben hätten. Bei der Leistung von Coburg an diesem Tag und dem zusätzlichen Druck für den Schützen nach dem Hickhack, wäre der Wurf wahrscheinlich sowieso im Hallendach, statt dem Tor, gelandet.

  • @Roter Teufel:
    Es geht nicht darum, ob sie bewusst (sprich absichtlich) eine Regel gebrochen haben. Es gibt im Handball Regeln mit Interpretationsspielraum (z.B. Offensivfoul, intensität eines Fouls und daraus resultierende progressive Bestrafung) in denen die Tatsachenentscheidung der Schiedsrchter durch ihre subjektive Wahrnehmung aufgrund der Geschwindigkeit des Geschehens und des indivduellen Blickwinkels und Sichtfeldes zu akzeptieren ist. Aber wenn eine Situation deutlich wahrzunehmen ist und dann die Regeln falsch angewendet werden, dann ist es keine Tatsachenentscheidung, sondern ein Regelverstoß. Ein Schiedsrichter der zwei Meter neben dem Tor steht und freien Blick aufs Spielgeschehen hat MUSS bei der Farbe eines Trikots zwischen schwarz und rot unterscheiden können. (Auch wenn die Spielertrikots an Hals und Ärmeln schwarze sind.) Der Spieler bleibt sogar noch im Torraum stehen als der richtige Torwart zurück aufs Spielfeld kommt.


    P.S.: Was wäre schlimmer: Ein Schiedsrichter-Gespann das Fehler macht oder ein Schiedsrichter-Gespann, dass trotz zahlreicher Berichte von Augenzeugen, möglicher Aussagen der Zeitnehmer und einem Amateurvideo nicht bereit wäre diesen Fehler einzugestehen? Von daher hoffe ich auf ein ehrliches Einspruchsverfahren.

  • Es gibt doch auch Situationen da stehen Schris 2 m neben der Szene und stellen den falschen Spieler vom Feld, da sie nicht erkennen wer das Foul tatsächlich verübt hat ...das müsste dann ja nach deiner Interpretation auch ein Regelverstoss sein ( hätte man erkennen müssen )...ist es mE aber nicht und genauso verhält es sich hier...man kann schon mal die Farbe verwechseln:) frag doch mal 3 unabhängige Zeugen eines Autounfalls später nach der Farbe des Fahrzeuges...du wirst überraschende Ergebnisse erhalten

  • a) Spielzeit war bereits abgelaufen bevor der abwehrende Spieler den Ball berührt hat.
    b) Der Ball hätte deutlich das Tor verfehlt, daher keine Verhinderung einer klare Torchance.
    c) Aus ihrer Sicht hat der mit Leibchen gekennzeichnete Spieler den Ball abgewehrt.

    Genau die Punkte sind entscheidend. Alle Diskussion um Regelverstoß oder nicht hängt davon ab. Von uns kann bis jetzt keiner zu allen drei Punkten sagen: War zu 100% nicht so.

  • ...man kann schon mal die Farbe verwechseln:) frag doch mal 3 unabhängige Zeugen eines Autounfalls später nach der Farbe des Fahrzeuges...du wirst überraschende Ergebnisse erhalten


    Du erkennst aber schon den eklatanten Unterschied zwischen geschulten Personen, deren Aufgabe es ist ein Geschehen zu beobachten und zu beurteilen und unbeteiligten Personen, die gar nicht damit rechnen, dass gleich ein Autounfall vor ihren Augen passieren könnte. :rolleyes:


  • Du erkennst aber schon den eklatanten Unterschied zwischen geschulten Personen, deren Aufgabe es ist ein Geschehen zu beobachten und zu beurteilen und unbeteiligten Personen, die gar nicht damit rechnen, dass gleich ein Autounfall vor ihren Augen passieren könnte. :rolleyes:

    @Arcosh
    Genau deswegen wird es auf Tatsachenentscheidung hinauslaufen, da das geschulte Personal eine Entscheidung getroffen hat, und dies mehr zählt als die Wahrnehmung der unbeteiligten Personen.

  • Da kannst Du noch so viele Schulungen machen, das Problem, dass dei menschliche Wahrnehmung sich sehr leicht auch extrem irren kann, kannst du damit nicht beheben...oder wie erklärt es sich z.B. dass Fussball Bundesliga Schiedsrichter und Assistenten einst nicht in der Lage waren zu erkennen, dass der Ball seitlich durchs Netz ins Tor ging und nicht regelgerecht??

    Aber ich sehe, wir sind da halt einfach anderer Meinung, ist ja kein Problem---möge die Weisheit des Sportgerichtes entscheiden ( falls es zu einem formellen Einspruch kommt )

  • Das Video zu der Szene kann mittlerweile nicht mehr angesehen werden. Weil es Gegenstand des Einspruches ist? Weil die HBL/der DHB die Veröffentlichung gesperrt hat?

  • Wurde der angekündigte Einspruch seitens Coburg überhaupt weiterverfolgt?

    Im Anfang war das Nichts - und das ist dann explodiert." (Terry Pratchett)
    1990 + 1974 - 1954 = 2010  (nur ein kleiner RECHENFEHLER)

  • Wurde der angekündigte Einspruch seitens Coburg überhaupt weiterverfolgt?

    Die Aussagen im Spielbericht deuten zumindest darauf hin, dass man das weiterverfolgt ("Es folgte ein schneller Anwurf des HSC, Philipp Seitle brachte den Ball mit einer Bogenlampe in Richtung Baunataler Gehäuse. Denn er konnte sich sicher sein – Bornemann konnte noch nicht zum regulären Torwart gewechselt haben oder zurückgeeilt sein. Der Ball senkte sich vor dem Gehäuse des GSV und wurde dann von Dennis Weinrich im eigenen Wurfkreis abgefangen, so die Begründung des Einspruchs im Spielprotokoll.")

    Warum sollte man auch zurückziehen?

    Edit: Auf infranken.de gibt es einen Artikel dazu . Leider hinter einer Paywall, aber im ersten Absatz, der lesbar ist, steht, dass offiziell Einspruch eingelegt wurde.

    Einmal editiert, zuletzt von Corvin (26. März 2015 um 12:25)

  • Hier wird wohl § 32 Absatz 2 b) DFB-RO greifen, da ein spielentscheidender Regelverstoß des Schiedsrichters, Zeitnehmers oder Sekretärs vorliegen könnte. Und da er gemäß § 32 Absatz 4 b) nach dem Spiel dem Schiedsrichter mitgeteilt worden ist und wohl auch im Spielbericht vermerkt wurde, wird der Fall nun vor den Rechtsinstanzen, genauer Schiedsgericht, landen. In der Regel wird das Urteil auf DHB dann veröffentlicht.

  • Was im Spielbericht (sowohl jener der Zeitung wie der offizielle "Bogen" im HBL-PC bei SIS) steht ist irrelevant. wurde innerhalb der Frist mit Geld hinterlegt ein Schreiben an die zuständige Stelle geschickt? Das ist shceinbar noch nirgens erwähnt.

    Im Anfang war das Nichts - und das ist dann explodiert." (Terry Pratchett)
    1990 + 1974 - 1954 = 2010  (nur ein kleiner RECHENFEHLER)

  • Das Video zu der Szene kann mittlerweile nicht mehr angesehen werden. Weil es Gegenstand des Einspruches ist? Weil die HBL/der DHB die Veröffentlichung gesperrt hat?


    Wer hat das Video denn eingestellt? Ein "Baunataler" oder ein "Coburger"?
    Weiß man das?

    Irgendwann ist auch mal Schluss!!!

  • Es gibt hier doch vier mögliche Erklärungen, warum hier so entschieden wurde, wie entschieden wurde:


    1. Die Schiedsrichter haben richtig erkannt, was passiert ist, aber nach ihrer Ansicht (oder der des Kampfgerichtes) war die Zeit abgelaufen, oder sie waren der Meinung, dass der Ball sowieso nicht reingegangen wäre.

    2. Die SR haben einfach den Überblick verloren und die Situation nicht richtig erkannt.

    3. Die SR haben die Situation so gesehen, wie sie war; haben aber aus Regelunkenntnis darin keine Regelwidrigkeit gesehen.

    4. Die SR haben alles richtig gesehen, haben aber mit Absicht falsch entschieden.


    1) und 2) wären Tatsachenentscheidungen, 3) und 4) Regelverstöße.

    Jetzt mal ernsthaft die Frage an die, die darin einen Regelverstoß sehen:

    Glaubt ihr, dass die SR nicht wussten, dass das ne Regelwidrigkeit ist, wenn ein
    Feldspieler im Torraum den Ball abwehrt? Das weiß jeder Kreisligaschiedsrichter.

    Oder glaubt ihr an Absicht?

    Sorry, aber ich verstehe die Argumentation in Richtung Regelverstoß nicht. ?(

    Einmal editiert, zuletzt von Rheinland-SR (26. März 2015 um 18:28)

  • Vor lauter Schiedsrichtern in Deinem Beitrag, es war ein "Feldspieler" ;)

    Das Erste, was ein Kind lernt, ist gegen den Ball zu treten! Wenn es intelligent ist, nimmt es ihn später in die Hand !!!

    Die Wissenschaftler haben herausgefunden..... und sind auch wieder reingekommen :)

    Politiker sind wie Windeln, man sollte sie oft wechseln, und aus den gleichen Gründen! (Mark Twain)

  • Blöde Frage, aber wäre 2) nicht auch ein Regelverstoß, wenn auch unabsichtlich? ?(


    Nein, wenn sie den Überblick verlieren, erkennen sie ja nicht, was passiert. Wenn sie es nicht sehen, ist es eine Tatsachenentscheidung.

    Ich glaube, der Einspruch wird zu nichts führen, außer eventuell (ich weiß ja nicht, wie das in den entsprechenden Kadern so läuft) zu Konsequenzen im Sinne von Herabstufung oder strengerer Beobachtung für die SR.
    Wenn sie sagen, dass sie es nicht richtig gesehen haben, ist es immer noch eine Tatsachenentscheidung, DASS sie es nicht gesehen haben.
    Weiß wer auch immer, WAS sie gesehen haben, aber im Endeffekt können sie es als Tatsachenentscheidung begründen..