• Danke volle Zustimmung.


    Zudem wäre es denn nicht so, dass wenn die Statuten der HBL richtig wären, dass dann bis 1 min vor Beginn des ersten Spiels die Zahl der Absteiger geändert werden kann? Denn so müsste ich es ja dann auslegen und ob dies richtig ist stelle ich einfach mal in Frage. Denn wenn dies so wäre, könnte man einfach kurz vor dem ersten Spiel sagen es gibt dieses Jahr 5 Absteiger, weil wir die Liga verkleinern wollen.

    Klar jetzt können wir wieder sagen, das wird so nicht gemacht aber es müsste dann ja so möglich sein und das ist der Punkt. Oder liege ich mit dieser Annahme falsch? Dann nehme ich es natürlich zurück.

  • Ich meine, dass das bestimmende Organ aus den Mannschaften besteht. Warum sollten die so eine Änderung beschließen? Oder war es eine reine Präsidiumsentscheidung?

    »Wenn ich Ihnen die Frage gestellt hätte, und Sie wären ich, dann würden Sie auch die Frage nicht so beantworten, wie Ihre Frage tendenziell vermuten lässt, dass Sie gern hätten, dass ich sie beantworten würde.« - Jean-Claude Juncker

  • Das wäre eine reine Entscheidung der HBL GmbH, bzw. des Präsidiums und wäre tatsächlich (theoretisch) bis 1 Min vor dem ersten Saisonspiel möglich!

    Im Fall GWD geht es ja aber nicht darum was theoretisch möglich wäre...die Information das es eine 19er Liga gibt war schon wesentlich früher auf der Hauptversammlung den Vereinen mitgeteilt worden und der offizielle Beschluss wurde ja auch nicht erst so knapp gefasst!

    Zudem sehe ich immer noch keinerlei Benachteiligung von GWD gegenüber irgend einem anderen Verein...und der 16. Platz bedeutete auch schon die Jahre davor den sportlichen Abstieg...

    Handball ist mehr als Rock`n´Roll...it`s HEAVY METAL :smokin:

  • Denke das sehen die meisten hier so...aber es kann ja jeder der möchte ein ordentliches Gericht anrufen, das kann man ja keinem verbieten...also lassen wir den Mindenern doch ihren "Spass"

  • Wieso fällt es so schwer einen Bliick in die öffentlich verfügbaren Satzungen zu werfen? Aus der Satzung der HBL

    Zitat

    § 5 Zuständigkeiten und Rechtsgrundlagen
    1. Der Ligaverband regelt seine eigenen Geschäftsbereiche in Ausübung seiner Rechte und Befugnisse satzungsgemäß durch Ligastatut, Ordnungen, Richtlinien und Entscheidungen seiner Organe, einschließlich solcher der von ihm gegründeten HBL GmbH, die mit der Führung der Geschäfte in allen seinen Zuständigkeitsbereichen betraut ist. Das Ligastatut besteht aus der Spielordnung, den Durchführungsbestimmungen, den Hallenstandards und den Richtlinien zur Erteilung von Lizenzen am Spielbetrieb sowie den den Ligaverband betreffenden Bestimmungen der Rechtsordnung.

    Zitat

    § 20 Aufgaben der Mitgliederversammlung
    1. Der Mitgliederversammlung steht die Beschlussfassung in allen Angelegenheiten zu, soweit sie nicht satzungsgemäß dem Präsidium oder der Liga-GmbH übertragen worden sind.

    2. Seiner Beschlussfassung unterliegen insbesondere
    [...]
    i. die Behandlung sonstiger Anträge (Ligastatut und Ordnungen)
    [...]

    Zitat

    § 22 Aufgaben des Präsidiums
    [...]
    2. Zu den Aufgaben des Präsidiums gehören insbesondere
    a. die Ausführungen der Beschlüsse der Mitgliederversammlung, soweit sie Geschäfte des Ligaverbandes e.V. betreffen;
    [...]
    g. die Genehmigung der von der Liga-GmbH erstellten Durchführungsbestimmungen und Hallenstandards für den Spielbetrieb der Bundesligen und des DHB-Pokals auf Bundesebene;

    [...]

    3. Das Präsidium kann Bestimmungen des Ligastatuts, der Ordnungen und andere nicht satzungsändernde Beschlüsse der Mitgliederversammlung bei Dringlichkeit vorbehaltlich der Genehmigung der Mitgliederversammlung einstweilen in und außer Kraft setzen, Beschlüsse der letzten Mitgliederversammlung oder einer nach dieser abgehaltenen außerordentlichen Mitgliederversammlung jedoch nur mit einer Mehrheit von ¾ der Stimmen.

    Die Mitgliederversammlung auf der alle Vereine der 1. und 2. Bundesliga vertreten und stimmberechtigt sind befasst sich u.a. mit Änderungen der Durchführungsbestimmungen, die Liga GmbH hat die Aufgabe diese umzusetzen und das HBL-Präsidium muss sie schließlich genehmigen. Das HBL-Präsidium hat überdies das Recht durch entsprechenden Mehrheitsbeschluss eine Änderung an den Durchführungsbestimmungen kurzfristig vorzunehmen.

  • Arcosh schreibt:

    Zitat

    Das Präsidium kann Bestimmungen des Ligastatuts, der Ordnungen und andere nicht satzungsändernde Beschlüsse der Mitgliederversammlung bei Dringlichkeit vorbehaltlich der Genehmigung der Mitgliederversammlung einstweilen in und außer Kraft setzen, Beschlüsse der letzten Mitgliederversammlung oder einer nach dieser abgehaltenen außerordentlichen Mitgliederversammlung jedoch nur mit einer Mehrheit von ¾ der Stimmen.

    Nun, lag denn diese Genehmigung der Mitgliederversammlung überhaupt vor? (wenns ne richtige Abstimmung der Mitrgliedsvereine gegeben hätte, wäre es wahrscheinlich schon längst publiziert worden); ..." was bedeutet eigentlich "einstweilen" in dem Kontext des Falles??; War denn überhaupt 'Dringlichkeit' gegeben? (das mit den 19 Vereinen war doch schon 6 Wochen bekannt)

    Und: warum dauerte es Ewigkeiten bis kurz vor dem 1. Spieltag (was ein Wehren der Vereine sehr erschwerte, da man nach dem 1. Spieltag die Spielordnung ja nicht mehr ändern kann) bis der HBL-Vorstand die neue Abstiegsregelung publizierte...? War das nen absichtliches Mänover der HBL-Führung, um (vermeintlich) vollendete Tatsachen zu schaffen? Liegt die Trickserei also auf Seiten der HBL-Führung ?

    Achja, 16. in einer 19er Liga ist was ganz anderes als 16. inner 18. Liga. Ohne Balingen und HSV wäre GWD übrigens in dieser Saison 14. geworden - natürlich soll man die Zeche zahlen für Versäumnisse der HBL in den Fällen Balingen und HSV.

    2 Mal editiert, zuletzt von Karl (12. Juni 2015 um 12:55)

  • Man kann es auch so sehen: Wer in der Bundesliga bleiben möchte, muss man zu den 15 besten Mannschaften der Bundesliga gehören. Das hat Minden nicht geschafft - entscheidend war im Nachhinein wohl die Heimderbyniederlage gegen Lemgo...

    »Wenn ich Ihnen die Frage gestellt hätte, und Sie wären ich, dann würden Sie auch die Frage nicht so beantworten, wie Ihre Frage tendenziell vermuten lässt, dass Sie gern hätten, dass ich sie beantworten würde.« - Jean-Claude Juncker

  • Nun, lag denn diese Genehmigung der Mitgliederversammlung überhaupt vor? (wenns ne richtige Abstimmung der Mitrgliedsvereine gegeben hätte, wäre es wahrscheinlich schon längst publiziert worden); ..." was bedeutet eigentlich "einstweilen" in dem Kontext des Falles??; War denn überhaupt 'Dringlichkeit' gegeben? (das mit den 19 Vereinen war doch schon 6 Wochen bekannt)


    Alles Spekulation. Ebensowenig habe ich bislang von Seiten GWD Mindens eine Erklärung gelesen, dass es keine Entscheidung seitens der Mitgliederversammlung gegeben habe oder, dass GWD Minden der beschlossenen Änderung widersprochen habe.

    Sofern die Entscheidung zur Änderung in Absprache mit der Mitgliederversammlung getroffen wurde, dann war eine Veröffentlichung vor Saisonbeginn vollkommen ausreichend. Egal ob zwei Tage oder zwei Wochen vorher. Es dürfte doch allgemeiner Konsens unter den Vereinen gewesen sein, dass die 19er Liga nur ein Ausnahmefall sein kann und vier Absteiger sind der logische Weg zurück zur 18er Liga. Ich sehe bislang keinerlei Anhaltspunkt dafür, dass dieser Beschluss zur Änderung der Durchführungsbestimmungen ohne Zustimmung oder gar ggen den Willen der Mehrheit der Bundesligisten getroffen worden wäre.

  • Achja, 16. in einer 19er Liga ist was ganz anderes als 16. inner 18. Liga. Ohne Balingen und HSV wäre GWD übrigens in dieser Saison 14. geworden - natürlich soll man die Zeche zahlen für Versäumnisse der HBL in den Fällen Balingen und HSV.

    Okay, das wäre dann eine 17er Liga. Hast Du die Spielergebnisse aller Spiele ohne die des HSV und des HBW dabei berücksichtigt -oder einfach weil diese beiden Mannschaften in der offiziellen Abschlusstabelle vor GWD platziert sind?

  • Zudem wäre es denn nicht so, dass wenn die Statuten der HBL richtig wären, dass dann bis 1 min vor Beginn des ersten Spiels die Zahl der Absteiger geändert werden kann? Denn so müsste ich es ja dann auslegen und ob dies richtig ist stelle ich einfach mal in Frage. Denn wenn dies so wäre, könnte man einfach kurz vor dem ersten Spiel sagen es gibt dieses Jahr 5 Absteiger, weil wir die Liga verkleinern wollen.


    Das ist Quatsch. Die Vereine (dazu gehört GWD) haben die Änderung doch direkt selber beschlossen, nachdem klar war, dass es auf eine 19er-Liga hinausläuft. Man hat es also theoretisch gewusst. Dass das Pamphlet dann erst ein paar Tage vor dem ersten Spieltag schriftlich vorlag, ist vollkommen unerheblich. Wurde hier jetzt schon mehrfach ausgeführt und außer Karl versteht es auch fast jeder.

  • Borah schreibt:

    Zitat

    Das ist Quatsch. Die Vereine (dazu gehört GWD) haben die Änderung doch direkt selber beschlossen, nachdem klar war, dass es auf eine 19er-Liga hinausläuft.

    Na, bei soviel Sicherheit, haste doch bestimmt nen Link zu dem Beschluss der Ligaversammlung? ....

    @chrutschow: letzteres, genauere Berechnugen lohnen sich auch nicht, weil es nur nen illustrierendes Beipiel ist, das einiges wegen den missratenen Maßnahmen der HBL gegen Balingen und dem HSV anders gelaufen ist...(wenn ein anderer Verein als 16. Opfer der HBL geworden wäre, wärs natürlich genauso 'schlimm')

    Einmal editiert, zuletzt von Karl (12. Juni 2015 um 19:00)

  • Borah schreibt:

    Na, bei soviel Sicherheit, haste doch bestimmt nen Link zu dem Beschluss der Ligaversammlung? ....


    Bin ich Dein Google? Der Bericht von Handball-world u.a. wurden doch hier gepostet.

    @chrutschow: letzteres, genauere Berechnugen lohnen sich auch nicht, weil es nur nen illustrierendes Beipiel ist, das einiges wegen den missratenen Maßnahmen der HBL gegen Balingen und dem HSV anders gelaufen ist...(wenn ein anderer Verein als 16. Opfer der HBL geworden wäre, wärs natürlich genauso 'schlimm')


    Ach, komisch. Du zerpflückst jede schriftliche Argumentation, wenn Du Dir dadurch einen Vorteil für Deine Argumentation erhoffst. Wenn aber jemand von Dir Ross und Reiter hören will, war es auf einmal nur "nen illustrierendes Beispiel". :cool:

    Und nochmal, GWD ist kein Opfer, wie Du es beschreibst. Der 16. steigt ab, jedes Jahr. Keine Überraschung.

  • Borah schreibt:

    Zitat

    Bin ich Dein Google? Der Bericht von Handball-world u.a. wurden doch hier gepostet.

    Dann lies die doch auch mal bitte! Da steht nix von einem Beschluss (außerdem auch im Konjunktiv gehalten - "besprechen" ist etwas grundlegend anderes als "beschließen"):

    Handball-world:

    Zitat

    ...Bereits auf der Jahreshauptversammlung soll besprochen worden sein, dass zur Rückkehr auf die Sollstärke von achtzehn Teams die Zahl der Absteiger erhöht werden solle...


    Genaue Quelle des Zitats kannste googlen ;)

  • Borah schreibt:

    Dann lies die doch auch mal bitte! Da steht nix von einem Beschluss (außerdem auch im Konjunktiv gehalten - "besprechen" ist etwas grundlegend anderes als "beschließen"):

    Handball-world:


    Genaue Quelle des Zitats kannste googlen ;)


    Besprechen, beschließen. Das eine folgt auf das andere. In diesem Kontext hier so spitzfindig zu sein, geht eigentlich nur, wenn man wie Du krampfhaft versucht, ein Haar in der Suppe zu finden. Im übrigen: Wie soll der HW-Redakteur, der nicht dabei war, denn sonst darüber berichten, wenn nicht im Konjunktiv.

    Aber ich den schon, Deine Argumentation wird dünner. Jeder, der es in dieser Causa mit GWD hält, wird hoffen, dass der Anwalt mehr aufzubieten hast als Du. :D

  • Dann lies die doch auch mal bitte! Da steht nix von einem Beschluss (außerdem auch im Konjunktiv gehalten - "besprechen" ist etwas grundlegend anderes als "beschließen"): [...]

    Das muss man erst einmal können und den Inhalt daraus interpretieren ist auch noch eine ganz andere Sache.

    Besprechen, beschließen. Das eine folgt auf das andere. In diesem Kontext hier so spitzfindig zu sein, geht eigentlich nur, wenn man wie Du krampfhaft versucht, ein Haar in der Suppe zu finden. Im übrigen: Wie soll der HW-Redakteur, der nicht dabei war, denn sonst darüber berichten, wenn nicht im Konjunktiv.

    Demzufolge schließt sich einer Besprechung generell ein Beschluss an. Aber sinniere nur weiter...

    • Offizieller Beitrag

    GWD hat Argumente. Die HBL hat Argumente. Das LG Dortmund wird am 19.06, 9.00 Uhr. - nicht am 18.06. (Termin wurde verlegt) - eine vorläufige Regelung für GWD treffen oder auch nicht. Freitag werden wir diesbezüglich schlauer sein!

    Ob die dann unterlegene Partei die Entscheidung des LG vom 19.06. akzeptiert oder Rechtsmittel beim OLG Hamm einlegen wird, werden wir kurz danch erfahren.

    Jedenfalls sollte das Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz noch im Juni abgeschlossen sein.

    Einem Hauptsacheverfahren stünde die Schiedsvereinbarung - die alle Vereine im Rahmen des Lizenzierungsverfahrens mit der HBL unterzeichnen müssen und die besagt, dass ein Schiedsgericht nach den Vorschriften der §§ 1025 ff ZPO den ordentlichen Rechtsweg ersetzt - entgegen. (§ 1032 (1) ZPO)

    Die Verhandlung beim LG Dortmund ist übrigens - im Gegensatz zu der Verhandlung vor dem Schiedsgericht in Sachen Eisenach am 18.06. - öffentlich. Da kann also jeder Interessierte in den Saal kommen und zuschauen.

  • Zitat


    Die Verhandlung beim LG Dortmund ist übrigens - im Gegensatz zu der Verhandlung vor dem Schiedsgericht in Sachen Eisenach am 18.06. - öffentlich. Da kann also jeder Interessierte in den Saal kommen und zuschauen.


    Geht jemand hin und erstattet Bericht? :)

  • Einem Hauptsacheverfahren stünde die Schiedsvereinbarung - die alle Vereine im Rahmen des Lizenzierungsverfahrens mit der HBL unterzeichnen müssen und die besagt, dass ein Schiedsgericht nach den Vorschriften der §§ 1025 ff ZPO den ordentlichen Rechtsweg ersetzt - entgegen. (§ 1032 (1) ZPO)


    Was heißt das konkret? Daß die Entscheidung über die e.V. endgültigen Charakter besitzt? Oder daß die HBL nur gewinnen kann, weil die e.V. entweder abgewiesen wird, oder aber, wenn ihr stattgegeben wird, man nur Rechtsmittel einlegen muss, weil das ganze vom Gericht sowieso nicht zur Hauptverhandlung zugelassen wird? ?(

  • lothar-
    das mit dem hauptsacheverfahren udn vorher verpflichtendem schiedsgericht steht da zwar,
    ist aber mittlerweile mehrfach anders entschieden worden.
    da sich dies aber in anderen sportbereichen (fußball-radfahren etc.) abspielte, ists im handball
    noch nicht so geläufig.
    tatsache ist, daß ein "ordentliches" gericht die vorschriften der verbandsgerichte und gremien
    jederzeit aushebeln kann, wenn es denn meint, daß es zuständig ist und dass die sachlage grob
    gegen geltendes recht verstösst, in letzter zeit ja auch vermehrt gegen eu-recht.
    zwingend ist somit ein schiedsgerichtsverfahren nicht mehr.