Nun, wenn man die Durchführungsbestimmung so interpretieren will, steht aber streng genommen nirgendwo etwas davon das es genau drei Absteiger geben muss. Das ergibt sich lediglich aus der Addition der Mannschaften die normal auf 16, 17 und 18 sind, aber nirgendwo steht explizit das es genau drei Absteiger sein müssen.
Beruft sich Minden also auf sowas, dürften sie eigentlich keinen Erfolg haben, da ihre eigene Argumentation in der Tat nur den Tabellenneunzehnten betreffen könnte. Sie wussten immer das der sechzehnte Platz ein Abstiegsplatz ist.
Hier nochmal B21 im Wortlaut:
Auf- und Abstieg DKB Handball-Bundesliga:
Aus der mit 19 Mannschaften spielenden Bundesliga steigen der Tabellensechzehnte, Tabellensiebzehnte, Tabellenachtzehnte und Tabellenneunzehnte ab.
Vereine, die nicht zu den in dieser Regelung genannten Absteigern gehören und keine Lizenz für die Saison 2015/2016erhalten, werden auf die Zahl dieser Absteiger angerechnet