Teilnahmeberechtigter Spieler Ja oder Nein?

  • Moin, moin!!!

    Folgenden Fall hatte ich gestern:
    Spiel A gegen B. Mannschaft A hat Z/S gestellt.
    Ist in der Spielklasse bei uns auch so vorgesehen.

    Nach 20min. in der 1. Halbzeit kommt ein weiterer Spieler von B in die Halle. Der Spieler macht sich warm und lässt sich von Z/S nachtragen (wurde von mir als SR beobachtet). In der HZ kommt MV A in die SR-Kabine und fordert mich auf den zu spät kommenden Spieler zu disqualifizieren, da er nicht auf dem Spielbericht steht. Problem: Der Sekretär hat einen falschen Spieler nachgetragen (wurde von S auch bestätigt).
    Ich habe dann den richtigen Spieler nachgetragen und den falsch eingetragenden Spieler gestrichen. Naja, Team A verliert und legt Einspruch wegen dem Spieler ein.
    Frage: Was meint ihr? Kommt der durch?

    Warum ich mich so verhalten habe und den Spieler nicht disqualifiziert habe:
    1. Ich habe den Vorfall mit dem Nachtragen gesehen. 8o
    2. Der Fehler liegt für mich beim Sekretär. :wall:
    3. Z/S sind vom Team A :pillepalle:
    Dadurch bin ich überzeugt davon, dass dieser Einspruch nicht gerechtfertigt ist. Der Spieler von B hat sich meiner Meinung nach korrekt verhalten und kann nichts dafür das der Sekretär den falschen Spieler einträgt.
    Also, Eure Meinung ist gefragt? Bin mal gespannt...

    MfG

    Schmiddy

  • Blöde Situation würde ich sagen :wall:
    Vom reinen Menschenverstand ausgehend geb ich dir recht, der Einspruch dürfte keinen Erfolg haben...
    Allerdings weiß man ja nie, was für Regeln dann plötzlich herausgekramt werden - ist der Mannschaftsverantwortliche der Mannschaft B nicht dafür zuständig, dass alles korrekt eingetragen wird? Muß er sich davon überzeugen, dass der Z/S alles richtig nachträgt? Er hat die Mannschaftsaufstellung schließlich unterschrieben, ist es dann nicht seine Pflicht eine Nachtragung zu kontrollieren? :pillepalle: Ohne dem Z/S der Mannschaft A Absicht unterstellen zu wollen, er wird ja in seiner Position als Z/S als "neutral" bezeichnet - das ist alles verdammt dumm gelaufen :nein:

  • Moin, moin!!!

    Ist wirklich eine dumme Sache, aber Regel 4:3, 2.Absatz sagt:

    Nach Spielbeginn eintreffende Spieler/Mannschaftsoffizielle müssen vom Zeitnehmer/Sekretär die Teilnahmebrechtigung erhalten und im Spielprotokoll eingetragen werden.
    Ein teilnahmeberechtigter Spieler kann die Spielfläche jederzeit über seine eigene Auswechsellinie betreten (beachte 4:4 und 4:6).

    Dem Spieler wurde die Teilnahmeberechtigung definitiv erteilt. Zeitnehmer/Sekretär haben noch am Spielort einen schriftlichen Bericht erfasst. Darin steht, dass hier ein eindeutiges Versehen von Z/S vorliegt und der Spieler sich korrekt angemeldet hat. In der Eile haben sie nur die Daten vom falschen Spielerpass ins Protokoll geschrieben.
    Also Absicht unterstelle ich den nicht. War halt wirklich ein Versehen. :wall:
    Bin echt Gespannt...
    Vielleicht hätte man den Spieler auch disqualifizieren sollen, mit dem Hinweis Eispruch einzulegen, da der Fehler beim Z/S lag.
    Also abwarten und Tee trinken, irgendwann werde ich ja hören wie der Verband über den Fall entschieden hat.

    MfG

    Schmiddy :head:

  • So wie ich das sehe wird der Einspruch auf gar keinen Fall durchkommen!!! War ja schließlich ein Fehler vom Sekretär und nicht vom Spieler. Wenn die mit dem Einspuch doch durchkommen sollten dann verstehe ich die Welt nicht mehr.

    #Zusammen1Ziel

  • wenn sogar ein Bericht vom Z/S vorliegt, dass dieser den Fehler gemacht hat, kann ich mir nicht vorstellen, dass der Einpruch durchkommt :nein:
    Aber informier uns doch bitte, wenn du Bescheid weißt - das würd mich doch schon interessieren ...

    • Offizieller Beitrag

    Nach dem Regelwerk ist der Spieler in der Tat zu disqualifizieren weil der Spieler nicht teilnahmeberechtigt ist. Nur ich frage mich, wie das zu Stande gekommen ist, denn der Spieler bzw. der Trainer hat ja gemeldet, dass der neue gekommen ist. Ich könnte mir nur vorstellen, dass die Z/S von A mit Absicht auf diese Tour eine rote Karte schinden wollten, in dem sie den falschen B-Spieler eintragen. Ansonsten denke ich ist das ein Fall für die Sportinstanz des entsprechenden Verbandes, denn die Schuldfrage ist ja in den Regeln so nicht ausgelegt.

    Andre

    Handballecke.de Team

  • Also das kann man umgehen (bei uns wird das so gemacht): Man bekommt als Schiri nur die Ausweise für die Spieler die da sind und auf dem Protokoll stehen, wenn einer später kommt geht er mit seinem Ausweis (kann auch einer der Offiziellen machen) zum Sekretär und lässt sich nach tragen und schaut auch, dass der das macht und erst dann ist er teilnahmeberechtigt.

    Zum obigem Fall: der Spieler war somit nicht teilnahmeberechtigt, es stellt mich aber die Frage wieso weiß MV A, das der nicht drauf steht kennt der die Leute namentlich oder war das Absicht vom Sekretär um hier für B ne Disqualifikation herauszuschinden. Da das hier ein Fehler vom Sekretär war, finde ich es sportlich i.O., dass du das berichtigt hast, aber Regeltechnisch ist es nicht i.O., da wäre er zu disqualifizieren.
    Mal sehen was da raus kommt.
    MfG Sebastian

    Rechtschreibfehler sind geschenkt ;)
    Das D:SF ist MEIN Handballsender, lieber Herr Strombach!

  • Moin, moin!

    Also Absicht ist hier garantiert nicht im Spiel gewesen. Ich glaube nicht das Z/S mir ansonsten einen Bericht gegeben hätten, worauf sie sich quasi outen. Also Absicht, Nein!!!
    @ isi: Höherklassig ist es auch so mit den Pässen, aber in der Klasse befinden sich ca. 20-30 Spielerpässe in der Mappe. Deshalb bleibt sie am Z/S Tisch liegen. Da weiß nämlich keiner der Mannschaften welcher Spieler zum Spiel kommt oder nicht. Und bei uns auf dem Lande kommen halt viele später, weil sie z.B. erst noch Melken müssen. :)
    Warum der MV A das wußte: Auf dem Lande kennt man halt viele Leute und in der HZ wollte er etwas wegen der Bestrafung gucken und da ist es ihm aufgefallen.


    MfG

    Schmiddy

  • watn dat,ey?! also bei uns kommt in der pause keiner in die kabine. also ich würd mal sagen is dumm glaufen und das der einspruch durchkommt bezweifle ich auch sehr stark, weil wenn z/s noch nen zusätzlichen bericht zu schreiben ... also ich würd mir da keine sorgen machen. ich mein den beiden hätte es ja wenigstens bei der kontrolle passbild und spieler auffallen müßen ...

  • Moin, moin!!!

    Also sorgen mache ich mir garantiert nicht...
    sollte das Spiel tatsächlich Wiederholt werden -was ich aber ganz stark bezweifel- dann ist das eben so. Auf Deutsch gesagt: Ist mir sch... Wurst egal...

    derrodi: Im Seniorenbereich ist das nicht so einfach mit den Pässen. Wenn da ein 40 jähriger noch ein Lichtbild im Ausweis hat, wo er so 25 oder 30 war.

    Und in der HZ in die Kabine kommen, warum nicht???
    Also, wenn es sachlich bleibt habe ich kein Problem damit. Vielleicht will da ja jemand das Bier vorbei bringen :D
    und dann soll ich den wieder rausschicken :pillepalle:


    MfG

    Schmiddy :head:

  • Liebe Leute!

    Aus Schiedsrichter/Sportlersicht würde ich auch sagen:"Ist egal, Fehler vom Amt (Z/S)" aber Anhand der Fakten und des Regelwerks besteht kein Zweifel:

    Der Spieler ist zu disqualifizieren, weil er nicht teilnahmeberechtigt ist. Hinterher ändern gilt nicht, sonst wäre die Regel uninteressant.Ergo ist der Einspruch rechtens.

    Pech für B, so äztend das auch ist. Das evtl. Wiederholungs.- bzw. das Rückspiel sollte dann aber von sehr erfahrenen Kollegen verwaltet werden, denn Gift und Galle sind sicher.

    Sollte das allerdings Absicht von A gewesen sein ist das absolut unsportlich und das sollte sich dann auch rumsprechen... :thefinger:

    Grüße vom Elch!!!

    :hi::hi::hi::hi:

  • Ich schließe mich dem Elch an: Der Einspruch müsste durchkommen, da du als SR einen Fehler begangen hast: Du hättest den Spieler nicht im Protokoll streichen dürfen und den korrekten Spieler hinschreiben dürfen.
    Der Fehler lag beim Z/S, da er den falschen Spieler eingetragen hat, ob nun Absicht oder nicht ist egal, da er als Unparteiischer eigentlich neutral bleiben sollte. Der "Bericht" sagt ja auch aus, dass es der Fehler des Z/S ist, es ist quasi ein Schuldeingeständnis. Richtige Entscheidung wäre in diesem Fall in der Halbzeit (oder besser gesagt: sobald der Fehler entdeckt wurde) den entsprechenden Spieler zu disqualifizieren, denn er war nicht korrekt im Protokoll eingetragen. Sollte ich als Spieler später kommen, zeige ich dem Z/S meinen Pass und achte darauf, dass er mich einträgt und niemanden anders.
    Des weiteren lassen sich solche Probleme vermeiden, in dem (so wie die Regeln es vorsehen) je ein Zeitnehmer und ein Sekretär eingesetzt werden (aus den beiden unterschiedlichen Mannschaften), die sich gegenseitig kontrollieren und nötigenfalls korrigieren.
    Der folgenschwere Fehler war der Regelverstoß des SR, dass er nachträglich gestrichen und nachgetragen hat, was nicht erlaubt ist. Daher bin ich der Meinung, dass der Einspruch durchkommt.

  • Grundfrage ist, wann ist ein Spieler teilnahmeberechtigt:

    Hierzu sagt die Regel:

    entweder: Bei Spielbeginn anwesend und im Spielbericht eingetragen.

    Dies ist eindeutig nicht der Fall.

    Also zum oder:
    Nach Spielbeginn eintreffende Spieler müssen vom Zeitnehmer/Sekretär die Teilnahmeberechtigung erhalten und im Spielprotokoll eingetragen werden.

    D. h. Zeitnehmer/Sekretär erteilen die Teilnahmeberechtigung! Wer sich also dort anmeldet, ist teilnahmeberechtigt! Da der nachgemeldete Spieler teilnahmeberechtigt war, hat ein Einspruch keine Aussicht auf Erfolg. Z/S haben dann nur noch durch Eintragung im Spielbericht darzulegen, wem sie die Teilnahmeberechtigung erteilt haben.

    Anders ist es bei Spielbeginn, da ist Voraussetzung für die Teilnahmeberechtigung, dass der Spieler im Spielprotokoll eingetragen ist.

  • Zitat

    Original von Hans-Chrisitian
    [...]
    Nach Spielbeginn eintreffende Spieler müssen vom Zeitnehmer/Sekretär die Teilnahmeberechtigung erhalten und im Spielprotokoll eingetragen werden.
    [...]

    Sehr genau hast du da die Regel wiedergegeben. Im Text steht aber ganz genau geschrieben, dass sie die Teilnahmeberechtigung erhalten müssen und eingetragen sein müssen. Dies muss korrekt erfolgen. Wenn ein falscher (anderer) Spieler eingetragen wird, ist dieser rechtmäßig spielberechtigt, niemand anderes.
    So ist der eigentlich angemeldete Spieler nicht spielberechtigt gewesen, da er nicht korrekt eingetragen worden ist.
    Dieser Fehler rechtfertigt noch keinen Einspruch (solcher würde auch nie durchkommen!), lediglich die regelwidrige Tatsache, dass der SR nachträglich den irrtümlich eingetragenen Spieler gestrichen hat und den eigentlichen Spieler nachgetragen hat, berechtigt auf Grund eines Formfehlers (s. auch Regelklarstellungen des DHB-SR-Ausschusses, 2. Absatz, erster Satz) zum Einspruch.
    Die richtige Vorgehensweise wäre gewesen, den eigentlichen Spieler zusätzlich (sofern noch Platz vorhanden ist) einzutragen. Der irrtümlich eingetragene Spieler trägt keinen Schaden davon, außer dass er evtl. für eine niederklassigere Mannschaft des Vereins "festgespielt" wäre. Dann wäre der fehlende Eintrag zur Spielerlaubnis korrekt nachgetragen worden.
    In Klassen, in denen kein Z/S zur Verfügung steht, soll einem SR Bescheid gesagt werden, die nachträgliche Eintragung kann dann auch in der Halbzeitpause erfolgen.

  • Komisch, bei uns im HVN-Bereich war es bisher immer so, dass eine Mannschaft den Zeitnehmer und die andere den Sekretär stellt... Sollte eigentlich zur guten Kontrolle und zur Wahrung der Unparteilichkeit (heißt das so?) des Kampfgerichts dienen...

    In dem Fall kann es dir doch eigenbtlich egal sein, ob er mit dem Widerspruch durchkommt... du hast ja keinen Fehler gemacht, du hast gesehen, dass ein Spieler nachgetragen wurde und hast sicher nicht die Pflicht, nachgetragene Spieler (mitten im Spiel) zu überprüfen. In dem Fall liegt auf jeden Fall ein Fehler des Kampfgerichts vor.

    Vor 2 Jahren hatte ich bei einem Relegationsspiel (als Spieler) einen ähnlichen Fall:
    Ein Freund von mir war falsch im Spielprotokoll eingetragen, soll heißen der Trainer hatte sich verschrieben und hatte zwischen den Zeilen korrigiert, was aber durchaus noch lesbar war. Als der Schiedsrichter ihm eine gelbe Karte aufdrücken wollte, fand das Kampfgericht jedoch den Eintrag nicht und bat den Schiedsrichjter, mal zu schaun. Unser MV hat alles erklärt, doch der Schiedsrichter schaltete auf stur und gab unserem Spieler die rote Karte.

    Ich denke mal, das ist Ermessenssache, man kann die rote Karte geben, aber wenn man nicht sieht, das falsch eingetragen wurde, ist es auch nicht schlimm.

    My two Cents.

  • Moin, moin!!!

    Vor etwa einer halben Stunde bekam ich bescheid, dass der Einspruch abgewiesen wurde.
    Als Gründe wurden folgende genannt:

    1. Der Spieler hat die Teilnahmeberechtigung von Z/S erhalten. (Spielordnung Kreis: Z/S stellt der Heimverein)
    Also auch hier ein Ordnungsgemäßes besetzen von Zeitnehmer/Sekretär.
    Hiermit ist der Spieler schon raus, da die Teilnahmeberechtigung vom Sekretär vorlagt. Der Fehler lag hier eindeutig beim Sekretär.

    Durch dieses fehlerhafte Verhalten vom Sekretär ist es demnach auch möglich den, bzw. muss der Spielbericht geändert werden. Der Spieler der hier von mir gestrichen wurde, war nicht teilnahmeberechtigt. Voraussetzung für eine Teilnahmeberechtigung ist: Der Spieler muss anwesend sein. Das war hier nicht der Fall.
    Vor dem Spiel konnte der Spieler nicht gestrichen werden, da er zu diesem Zeitpunkt noch nicht auf dem Spielbericht stand.

    Der Bericht von Z/S hat die Sache natürlich ungemein erleichtert.


    So, ich glaube jetzt habe ich alles gesagt. Mein Fazit:

    Ein sehr gutes Ergebnis vom Handballverband. Gerechtigkeit siegt halt doch manchmal.


    MfG

    Schmiddy :head:

  • @ jfherden:

    Nein das war nicht falsch, sondern korrekt. Ich gehe mal einfach davon aus, dass die wissen was sie beim Sportgericht machen.
    Denn auch hier lag der Fehler beim Sekretär. Dadurch das der Spieler nicht anwesend war, darf er auch nicht auf dem Spielbericht stehen. Wie oben beschrieben war dies jedoch erst in der HZ möglich.


    MfG

    Schmiddy :head:

  • Trotzdem darfst du nach Beginn des Spiels keine Spieler, Trainer oder Offizielle aus dem Spielprotokoll streichen. Dass das SG dir daraus keinen Strick gedreht hat, ist dein Glück, denn es war Nachsicht. (Regelklarstellungen DHB, zweiter Absatz, Klammerbemerkung)
    Das wäre ein Formfehler!

  • moin, moin

    jfherden

    also 1. wird die Spielleitende Stelle, bzw. das Sportgericht schon wissen was rechtens ist (zumindestens wissen sie es eher als Du)

    und 2. Wo in Deinen Link steht etwas über meinen Fall??? Der Fall der hier vom DHB angesprochen wird, dreht sich um einen Trainer/Spieler, der während des Spiels die Bank verlässt und sich auf die Tribüne setzt.

    Zur Erklärung für Dich: Das sind 2 unterschiedliche Beispiele. Mein Spieler war das ganze Spiel nicht in der Halle und Dein Trainer/Spieler war anfangs da und ist dann gegangen.

    Tipp: Erst lesen und dann schreiben oder wer lesen kann ist klar im Vorteil.


    MfG

    Schmiddy :head: