Anti-Doping-Kommission des DHB suspendiert Michael Kraus vorläufig

  • @aha!:
    Die NADA-Richtlinien besagen, dass der Sportler Sorge zu tragen hat, dass er am im ADAMS gemeldeten Standort zur angegebenen Zeit antreffbar ist. Wenn Michael Kraus wusste, dass die Türklingel defekt ist - und dies war offensichtlich kein kurzfristiger Zustand, sondern während der Bauarbeiten am Haus wahrscheinlich ein paar Tage lang so - dann hätte er dies als Kommentar im ADAMS angeben können, um eine telefonische Kontaktaufnahme zu rechtfertigen. Man könnte durchaus argumentieren, dass das zu seiner Sorgfaltspflicht im Rahmen des Meldungssystems gehört.

    Zum Vergleich verweise ich gerne nochmal auf den Fall des australischen Speerwerfers Jarrod Bannister. Er hatte während einer Wettkampfreise sein Hotel korrekt eingetragen, aber nicht die Zimmernummer seines Hotelzimmers angegeben. Als der Kontrolleur an der Hotelrezeption nach dem Zimmer des Sportlers fragte konnte man ihm dort keine Auskunft geben und der Kontrolleur bescheinigte eine verpasste Kontrolle - leider Bannisters dritte innerhalb von 18 Monaten Dass die Ursache dafür eine falsche Auskunft der Hotelrezeption war und nicht das Verschulden des Athleten führte lediglich dazu, dass die Sperre von 24 auf 20 Monate reduziert wurde.

  • Arcosh

    Ich hab ja auch geschrieben, dass das nach dem bekannten Sachstand beurteilt wurde.

    Du schreibst selbst, das es wahrscheinlich schon ein paar Tage lang so war. Wenn es dann so war, dass Kraus das wusste, sieht die Lage schon wieder anders aus. Nur ob es denn auch so war, wissen weder Du noch ich.

    Das Beispiel von dem Speerwerfer passt nicht, mit schlafmützigen Hotelrezeptionen muss man rechnen, mich hat mal eine vergessen zu wecken, ich hab fast meinen Flieger verpasst. Da muss die Zimmernummer angegeben werden.

    Wenn de nix hast, mussde dafür sorgen, dassde was hast (Robert Geiss)

    Sie ist es. Ich würde für sie sterben. Aber sie will, dass ich auch noch abwasche. (Hellboy)

  • Das Beispiel von dem Speerwerfer passt nicht, mit schlafmützigen Hotelrezeptionen muss man rechnen, mich hat mal eine vergessen zu wecken, ich hab fast meinen Flieger verpasst. Da muss die Zimmernummer angegeben werden.


    Entschuldige, aber dann muss ich auch mit Fehlern beim Hausbau und schlafmützigen Elektrikern rechnen, meine Türklingel täglich testen und gegebenfalls eine Fehlfunktion im ADAMS melden. :hi:


    P.S.: Es geht mir nicht einmal so sehr darum, ob Michael Kraus gesperrt oder freigesprochen wird (denn für beides lassen sich überzeugende Argumente darlegen), sondern um den Umgang des Handballs mit diesem Thema. Während andere Sportverbände bei Dopingvorfällen konsequent durchgreifen und vor langdauernden Sperren nicht zurückschrecken, erlässt der deutsche Handball ein um andere Mal weichgespülte Entscheidungen (siehe auch den Fall Martin Galia). All diese Urteile basieren auf der naiven Prämisse im Handball gäbe es kein Doping und die Vofälle seien deshalb selbstverständlich nur der Fahrlässigkeit der Sportler zuzuschreiben.

    Einmal editiert, zuletzt von Arcosh (29. Oktober 2014 um 16:51)

  • Arcosh

    Ja, das kann durchaus dabei rauskommen. Als Normalsterblicher muss ich das nicht, aber da Kraus ja dem Kader angehört und über die Kontrollen Bescheid weiß, kann es sein, dass man ihm eine erhöhte Sorgfaltspflicht auferlegt.

    Aus meiner Sicht wäre das überzogen, denn das hieße ja auch, das ich mich ständig auf dem laufenden halten müsste, ob in meiner Straße Leitungsarbeiten stattfinden oder geplant sind. Abgesehen davon müsste ich auch jeden abend nachschauen, ob alle Sicherungen drin sind. Wie gesagt, für mich geht das zu weit, aber wie ich die Anti-Doping-Kommission einschätze, werden die genau so entscheiden.

    Nachtrag zu Umgang mit Doping durch den DHB: Es gibt Länder, in denen bringen die Kontrolleure die entsprechenden Mittel mit und pinkeln selbst ins Glas. Lascher Umgang mit Doping ist nicht das Problem des Handballs.

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  • Fakt ist: Kraus hat die Klingel nicht gehört

    Fakt ist, dass du mit dieser Aussage öffentlich gemacht hast, dass du nicht weißt, was ein "Fakt" ist
    Das Wort, das du gesucht hast, lautet "Behauptung", denn wirklich wissen, ob er die Klingel gehört hat oder nicht, kann nur er. Selbst aus der Aussage des Kontrolleurs, dass er die Klingel nicht gehört hat, lässt sich weder nachweisen (was für einen Fakt nötig wäre), dass Kraus die Klingel nicht gehört hat, noch dass diese defekt war.

    Zitat

    Der Kontrolleur hat selbst eingeräumt,keine Klingel gehört zu haben. Und genau aus diesem Grunde wäre er verpflichtet gewesen, den Kontakt telefonisch zu suchen. Wenn er das unterlassen hat, dann trifft ihn ein Mitverschulden, das man angesichts der Umstände durchaus als überwiegend einstufen müsste.

    Wo genau ist diese Verpflichtung denn festgeschrieben? Oder redest du von einer "moralischen" Verpflichtung? Ihn trifft (wenn überhaupt) nur dann irgendeine Schuld, wenn er sich nicht so verhalten hat, wie vorgeschrieben.

    Irgendwann ist auch mal Schluss!!!

  • Baden68

    Für mich ist ein Fakt ein solcher, wenn ich ihn nicht durch objektive Beweise widerlegen kann. Kannst Du die Behauptung von Kraus widerlegen ? Nein, also muss man es als Fakt betrachten.

    Die NADA will was vom Sportler, nicht umgekehrt. Nicht jedes gebotene Verhalten ist kodifiziert, es steht ja auch nirgendwo geschrieben, das ich als Schiri kein Kaugummi im Spiel kauen darf, trotzdem ist es verpönt. Man nennt das auch Verkehrssitte. Ansonsten bräuchte der Sportler ja auch keine Telefonnummer anzugeben.

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    Einmal editiert, zuletzt von aha! (29. Oktober 2014 um 17:09)

  • Baden68
    Für mich ist ein Fakt ein solcher, wenn ich ihn nicht durch objektive Beweise widerlegen kann. Kannst Du die Behauptung von Kraus widerlegen ? Nein, also muss man es als Fakt betrachten.


    Ich hab's ja gesagt. Du weißt nicht, was ein Fakt ist - nämlich ein Tatsache.

    Beispiel: Ich behaupte, dass du ein Mörder bist. Das kannst du nicht mit objektiven Beweisen widerlegen. Logisch, niemand kann das, weil man seine Anwesenheit und Taten für sein gesamtes Leben nicht beweisen kann.

    Und weil weder du noch irgend jemand anderes meine Behauptung widerlegen kann, wärst du dann also faktsich ein Mörder - wenn man deiner "Logik" folgen will.

    Will ich aber nicht, und ich schätze du auch nicht, oder?

    Irgendwann ist auch mal Schluss!!!

    • Offizieller Beitrag


    Entschuldige, aber dann muss ich auch mit Fehlern beim Hausbau und schlafmützigen Elektrikern rechnen, meine Türklingel täglich testen und gegebenfalls eine Fehlfunktion im ADAMS melden. :hi:


    P.S.: Es geht mir nicht einmal so sehr darum, ob Michael Kraus gesperrt oder freigesprochen wird (denn für beides lassen sich überzeugende Argumente darlegen), sondern um den Umgang des Handballs mit diesem Thema. Während andere Sportverbände bei Dopingvorfällen konsequent durchgreifen und vor langdauernden Sperren nicht zurückschrecken, erlässt der deutsche Handball ein um andere Mal weichgespülte Entscheidungen (siehe auch den Fall Martin Galia). All diese Urteile basieren auf der naiven Prämisse im Handball gäbe es kein Doping und die Vofälle seien deshalb selbstverständlich nur der Fahrlässigkeit der Sportler zuzuschreiben.

    Und genau deshalb ist es so wichtig, dass das Urteil der ADK veröffentlicht wird!

    Den genauen Sachverhalt, Zeitpunkte etc. muss man kennen, um die Sache bewerten zu können. Solange es gehei bleibt, ist sämtlichen Spekulationen Tür und Tor geöffnet.

  • baden....
    da hast du absolut recht....wir vermuten doch fast alles nur-
    fakten können doch letztlich nur durch eine veröffentlichung
    des urteils geschaffen werden- wie lothar ja auch fordert...

    selbst beim urteil sollten wir uns nicht wundern, wenn dort
    behauptungen enthalten sind, die dann "gewertet" wurden
    aber deswegen noch lange keine tatsache sind..

    nur diese ganze vernebelei kann doch ein normaler fan schon
    gar nciht mehr nachvollziehen - wenn es nichts zu verstecken gibt,
    raus mit den fakten-tatsachen-beweisen...

    und wer die regularien genau durchliest- insbesondere die handhabung
    der strikes in einem einspruchsverfahren - wird doch leicht feststellen,
    daß dies schon sehr zu gunsten des betroffenen ausgelegt ist...
    in einem normalen verfahren vor einem normalen gericht
    wäre zumindest eine derartig eingeführte "doppelte beweispflicht"
    nciht nötig und auch nicht möglich....
    wenn also bei dieser doc h recht positiven handhabung zugunsten des
    athleten sich immer noch hinter bürkratischen floskeln versteckt
    wird, liegt der verdacht zumindest nahe, daß es dort etwas zu verbergen
    gibt....

  • nur diese ganze vernebelei kann doch ein normaler fan schon
    gar nciht mehr nachvollziehen - wenn es nichts zu verstecken gibt, raus mit den fakten-tatsachen-beweisen...


    da rennst du bei mir offene Türen ein

    Irgendwann ist auch mal Schluss!!!

  • Mich würde mal interessieren (mal jetzt ohne auf den moralischen Aspekt der evtl. Auswirkungen zu achten), ob es irgendwelche Erfolgsaussichten gäbe, wenn ein Sportler vor einem ordenlichen Gericht gegen eine Sperre oder allgemein gegen die Meldepraxis der NADA klagen würde. Angenommen Michael Kraus würde in einem halben Jahr (das kann sich ja noch so lange hinziehen) für 2 Jahre gesperrt. Das würde ja quasi sein Karriereende bedeuten. Wenn er dann vor einem Gericht klagen würde, ob es dort irgendwelche Erfolgsaussichten gäbe. Erstens gegen die Sperre wegen den verpassten Tests und dann noch im allgemeinen gegen die Meldepraxis der NADA wegen Menschenrechte oder Ungleichbehandlung gegenüber anderen Sportlern oder sowas. Es gab ja auch mal ein Bosman-Urteil, das sich keiner vorstellen konnte, erst gar nicht die Auswirkungen.

    Nachtrag: Mich würde auch interessieren wie das mit der Nachweispflicht ist. Was wäre denn wenn M.Kraus behauptet hätte: Wir waren zu Hause, die Klingel geht, wir waren wach, es hat keiner geklingelt, Bestätigung durch Freundin, der Typ von der NADA hat nicht oder am falschen Haus geklingelt. Die NADA behauptet er hat geklingelt, niemand hat aufgemacht.

    Einmal editiert, zuletzt von HeinzBecker (30. Oktober 2014 um 10:14)

  • Baden68

    Nach Deiner Definition gibt es dann überhaupt keine Fakten, sondern nur Behauptungen. Ich muss nicht beweisen, dass ich kein Mörder bin, sondern Du musst beweisen, dass ich einer bin. Das kannst Du nicht, weil es keine objektiven Beweise gibt. Derjenige, der einem anderen etwas vorwirft, ist in der Beweispflicht,nicht umgekehrt. Kann der Beweis dafür nicht geführt werden, muss Du das als Fakt akzeptieren, ob es Dir gefällt oder nicht. Darauf stützt sich das ganze Strafrechtssystem.

    Nach Deiner Definition gäbe es nur einen Fakt, nämlich den, dass es unmöglich ist, ein perpetuum mobile zu bauen.

    Es wäre allerdings wirklich empfehlenswert, das Urteil zu veröffentlichen, um den zahlreichen Verschwörungstheorien ein bißchen die Grundlage zu entziehen.

    Heinz Becker
    Erfolgsaussichten vor einem ordentlichen Gericht gibt es kaum, es steht ja jedem frei, ob er sich der Sportgerichtsbarkeit unterwirft oder nicht.

    Bei Aussage gegen Aussage gilt grundsätzlich im Zweifel für den Angeklagten. Ist halt die Frage, welche Aussage glaubwürdiger ist. Die NADA wird im Zweifel vortragen, dass es sich um eine Schutzbehauptung handelt und da spricht ja schon einiges dafür.

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  • Heinz Becker
    Erfolgsaussichten vor einem ordentlichen Gericht gibt es kaum, es steht ja jedem frei, ob er sich der Sportgerichtsbarkeit unterwirft oder nicht.


    Diese Vereinbarung könnte über das Monopolrecht anfechtbar sein. Ich bekomme nur eine Spielerlizenz wenn ich mich der Sportgerichtsbarkeit unterwerfe. D.h. wenn ich nicht unterschreibe kann ich meinen Sport nicht ausüben.

  • Vieelicht hilft hier ja der "Fall Pechstein" weiter...das LG München hatte zwar Ihre Schadensersatzklage wegen der Dopingsperre abgewiesen, aber die Athletenvereinbarung ( Verzicht auf ordentliche Gerichtsbarkeit )für unwirksam erachtet.Begründung: fehlende Freiwilligkeit...das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, mal sehen was der BGH dazu sagt.....

    spricht aber einiges dafür, dass man das in Karlsruhe ähnlich sieht wie beim LG München...denn schon 2002 hatte der BGH dies bei einem Hundezüchterverein ( auch dort war in der Satzung die ordentliche Gerichtsbarkeit ausgeschlossen gewesen ) genauso gesehen

  • Baden68
    Nach Deiner Definition gibt es dann überhaupt keine Fakten, sondern nur Behauptungen.

    Wo hab ich denn einen "Fakt" definiert?

    Zitat

    Ich muss nicht beweisen, dass ich kein Mörder bin, sondern Du musst beweisen, dass ich einer bin. Das kannst Du nicht, weil es keine objektiven Beweise gibt. Derjenige, der einem anderen etwas vorwirft, ist in der Beweispflicht,nicht umgekehrt.

    Stimmt, hat aber nichts mit meinem Beispiel zum "Fakt" zu tun.

    Zitat

    Kann der Beweis dafür nicht geführt werden, muss Du das als Fakt akzeptieren

    Auch dabei handelt es sich nicht um Fakten.

    Zitat

    Nach Deiner Definition gäbe es nur einen Fakt, nämlich den, dass es unmöglich ist, ein perpetuum mobile zu bauen

    Nein, das folgt aus dem 1. Haupsatz der Thermodynamik. Nochmal: ich habe nichts definiert.

    Zitat

    Es wäre allerdings wirklich empfehlenswert, das Urteil zu veröffentlichen, um den zahlreichen Verschwörungstheorien ein bißchen die Grundlage zu entziehen

    Na, da sind wir uns dann mal einig.

    Irgendwann ist auch mal Schluss!!!

  • Baden68

    Ich sag mal einfach: 42 ?

    Wenn de nix hast, mussde dafür sorgen, dassde was hast (Robert Geiss)

    Sie ist es. Ich würde für sie sterben. Aber sie will, dass ich auch noch abwasche. (Hellboy)

  • Ja, ja unsere Dopingfahnder

    Mimi Kraus hat am 10. Okt. 2014 geheiratet - Glückwunsch - er hat dies auch der Nada mitgeteilt, wo die Hochzeit stattfindet.
    Die Fahnder hatten soviel Rücksichtsnahmne, daß sie am Hochzeitstag keine Dopingkontrolle gemacht haben aber am Morgen
    nach der Hochzeitsfeier um 05.58 Uhr. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

    Stummel

  • Morgens um 5:58. Den Termin darf man noch gut zur Hochzeitsnacht rechnen.

    Hier ist der Link dazu:

    Klick

    Stellt sich mal wieder die Frage:
    Wer kontrolliert eigentlich die Kontrolleure - in diesem Fall nicht auf Doping sondern eher auf klaren Verstand? :pillepalle::wall:

    Da wird sich sicherlich einer die Hände reiben über diesen "gelungenen" Coup.

    Einmal editiert, zuletzt von S-Arena (12. November 2014 um 07:46)

  • ich bin gespannt, ob wir jetzt jeden Kontrolltermin des Herrn Kraus zu erfahren bekommen und natürlich auch bezüglich der unmenschlichen Uhrzeit oder anderer Randbedingungen entsprechend aufbereitet und kommentiert...

  • Am frühen Morgen nach der Hochzeit ist nun wirklich unschön.

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    Jag går och fiskar

    och tar en tyst minut