@aha!:
Die NADA-Richtlinien besagen, dass der Sportler Sorge zu tragen hat, dass er am im ADAMS gemeldeten Standort zur angegebenen Zeit antreffbar ist. Wenn Michael Kraus wusste, dass die Türklingel defekt ist - und dies war offensichtlich kein kurzfristiger Zustand, sondern während der Bauarbeiten am Haus wahrscheinlich ein paar Tage lang so - dann hätte er dies als Kommentar im ADAMS angeben können, um eine telefonische Kontaktaufnahme zu rechtfertigen. Man könnte durchaus argumentieren, dass das zu seiner Sorgfaltspflicht im Rahmen des Meldungssystems gehört.
Zum Vergleich verweise ich gerne nochmal auf den Fall des australischen Speerwerfers Jarrod Bannister. Er hatte während einer Wettkampfreise sein Hotel korrekt eingetragen, aber nicht die Zimmernummer seines Hotelzimmers angegeben. Als der Kontrolleur an der Hotelrezeption nach dem Zimmer des Sportlers fragte konnte man ihm dort keine Auskunft geben und der Kontrolleur bescheinigte eine verpasste Kontrolle - leider Bannisters dritte innerhalb von 18 Monaten Dass die Ursache dafür eine falsche Auskunft der Hotelrezeption war und nicht das Verschulden des Athleten führte lediglich dazu, dass die Sperre von 24 auf 20 Monate reduziert wurde.