Anti-Doping-Kommission des DHB suspendiert Michael Kraus vorläufig

  • Der von Paul Jonas monierte Eingriif in die Privatsphäre ist nicht von der Hand zu weisen und in dieser Form wohl in keinem anderen Beruf existent. Aber den Vorwurf die NADA/WADA hätten diesen Eingriff bei der Einführung des Kontrollsystems nicht beachtet halte ich für übertrieben. Der unlösbare Konflikt ist, dass nur unagemeldete Dopingkontrollen auf die sich der Sportler nicht vorbereiten kann eine abschreckende Wirkung haben und Doping während der Trainings- und Vorbereitungsphasen nachweisbar machen. Wer auf unangekündigte Dopingkontrollen verzichten möchte, kann quasi den Antidopingkampf einstellen und die Substanzen freigeben, denn dann werden nur noch ein paar arme Sportler bei Wettkämpfen erwischt, die sich kein systematisches Doping mit fachlicher Unterstützung leisten können.

  • Zurück zum konkreten Fall Michael Kraus:

    Autsch! Das fände ich extrem hart für jemanden, der sich "Nur" nicht an die Regularien gehalten hat. Ob es da eine Vorwarnung gab.


    Mit der recht späten Entscheidung ist FAG in meinen Augen aber auch relativ hart getroffen. Dann noch aktiv auf dem Transfermarkt zu werden ist einerseits fürchte ich recht teuer, außerdem muß man den Spieler während des Bundesligabetriebs erstmal integrieren.

  • Die Diskussionen hier behandeln verschiedene Ebenen zum Thema Doping.
    1. die grundsätzliche Frage, ob Doping (eingeschränkt, kontrolliert) erlaubt oder aber verboten sein sollte.
    2. die Frage, ob Michael Kraus zu Recht vorläufig suspendiert wurde, weil er sich nicht an die Reglen der Kontrollen gehalten hat.
    3. die Frage, ob die Kontrollmechanismen sinnvoll und wirksam sind.

    zu 1.: Hier bin ich eindeutig für ein Verbot von Mitteln (deren Spätfolgen verheerend sein können / oder deren Folgen nicht bekannt sind), die den einzigen Zweck verfolgen, bestimmte Leistungen zu steigern und dem Nutzer dieser Mittel einen Vorteil gegenüber anderen verschaffen sollen. Für mich dient das dem Schutz der Sportler (vor sich selbst und/oder vor Betreuern).

    zu 2.: soweit bekannt ist, hat er sich mehrfach der Kontrollen entzogen, bzw. Termine nicht eingehalten, die Gründe hierfür kennt nur er selbst. Die Regeln sind für alle gleich, anderen Handballern scheint es nicht zu passieren, das heißt für mich, dass es durchaus zu schaffen ist, die Regeln einzuhalten.

    zu 3.: Über den Modus der Kontrollen kann man diskutieren. Ich hielte eine lückenlose Darstellung der Aufenthaltsorte über einen Zeitraum von mehreren Monaten (so das denn tatsächlich gefordert wird ???) auch für übertrieben. Jeder hat das Recht auf Privatsphäre, auch ein Profisportler. Es gibt doch aber sicher genügend Termine, die benannt werden könnten, weil sie beruflich ohnehin wahrzunehmen sind. Eine totale Kontrolle gibt es in keinem Bereich, aber ich denke schon, dass die meisten Menschen durch die Androhung einer Strafe von bestimmten Handlungen abgehalten werden. Dabei wird es immer einigen gelingen, durch die Maschen zu schlüpfen, damit muss man überall leben. Das wird dann unter "Glück gehabt" verbucht. Nach meiner Überzeugung aber bekommt man für alles (gut oder böse) irgendwann die "Rechnung", es kann nur manchmal verdammt lange dauern!

    • Offizieller Beitrag

    Zurück zum konkreten Fall Michael Kraus:

    Ich tippe mal auf sechs Monate unter Anrechnung der vorläufigen Sperre plus Geldstrafe. Galia hat damals mit 20.000 Euro die höchst mögliche Geldstrafe bekommen.

  • Ich tippe mal auf sechs Monate unter Anrechnung der vorläufigen Sperre plus Geldstrafe. Galia hat damals mit 20.000 Euro die höchst mögliche Geldstrafe bekommen.


    Ich hoffe der DHB wird klug genug sein im Vorfeld bei der NADA "vorzufühlen" welches Strafmaß ohne Einspruch akzeptiert werden würde. Bei der Farce der rückdatierten Sperre trotz Teilnahme am Spielbetrieb gegen Martin Galia hat die NADA überraschender Weise mitgespielt, aber diesmal geht es um einen deutschen Nationalspieler und die Pressse berichtet bundesweit über den Fall. Mein Gerechtigkeitsempfinden in Bezug auf vergleichbare Vergehen anderer Sportler sieht eine einjährige Sperre als angemessen an, meine Erfahrung mit dem DHB lässt mich allerdings auch eher eine eine sechsmonatige Sperre glauben.

  • Das reicht keinesfalls.

    Mit einem Einzeiler auf eine so komplexe Frage antworten?

    WARUM reicht das angeblich nicht aus?
    WIE wäre es deiner Meinung besser?
    WARUM soll ein Sportler solche Eingriffe in seine Menschenrechte ertragen müssen?

    Es ist vielmehr ein Generalverdacht in eine Regel gegossen die gegen grundsätzliche Menschenrechte verstößt. Es geht nicht darum den Kampf gegen den Doping zu sabotieren wenn man diese Meldepflicht kritisiert sondern darum anzuerkennen das Sportler keine potentiellen Doper/Verbrecher sind sondern normale Menschen wie du und ich.

    Meine vollste Zustimmung dazu.

    Zitat

    Über den Modus der Kontrollen kann man diskutieren. Ich hielte eine lückenlose Darstellung der Aufenthaltsorte über einen Zeitraum von mehreren Monaten (so das denn tatsächlich gefordert wird ???) auch für übertrieben. Jeder hat das Recht auf Privatsphäre, auch ein Profisportler. Es gibt doch aber sicher genügend Termine, die benannt werden könnten, weil sie beruflich ohnehin wahrzunehmen sind.

    Da haben wir eine super Lösung für das Problem!

    Offense wins games, Defense wins Championships. - Junior Seau

    Einmal editiert, zuletzt von padi94 (20. August 2014 um 15:23)

  • Mit einem Einzeiler auf eine so komplexe Frage antworten?

    WARUM reicht das angeblich nicht aus?
    WIE wäre es deiner Meinung besser?
    WARUM soll ein Sportler solche Eingriffe in seine Menschenrechte ertragen müssen?

    Kurze Antworten:
    Ja!
    Weil es nicht effektiv ist, siehe mehrere Begründungen in diversen Beiträgen dieses Threads.
    So wie es ist.
    Weil er den Sport in den dem "Verband", in dem es solche Kontrollen gibt, ausüben möchte. Er kann aber auch einen davon losgelösten "Verband" gründen, in dem es solche Kontrollen nicht gibt, und dort spielen.
    :hi:

  • Eine einjährige Sperre könnte natürlich das Ende der Karriere des Mimi Kraus bedeuten....ich weiss ja nicht wie lange er noch Vertrag bei FAG hat, aber selbst wenn der über die Saison hinaus läuft könnte ich mir vorstellen dass man ihn kündigt, einen "wichtigen Grund" hierfür hätte man ja dann wohl wenn er aufgrund eigener Verfehlungen eine Sperre erhält...und ob sich dann noch ein anderer Verein findet der ihn haben will?

  • Ich glaube, wir sind nicht weit entfernt. Aber ich kann nicht Arzt sein, ohne dass ich jahrelang studiert habe. Das ist doch auch ein Eingriff in die besten Jahre des Lebens ;) Worum es geht: (Fast) Kein Job ohne Einschränkung. Und die Einschränkungen hängen vom jeweiligen Berufsbild ab. Der Arzt darf ja auch nicht besoffen zur Arbeit kommen... oder sollte nicht :hi:

    Und hier ist es eben: Der wirklich passende Vergleich des Alkohols oder Aufputschmittels usw..
    Ein Medizinstudium zur Berufsqualifikation hat ein Äquivalent im Sport und zwar das jahrelange Training von frühester Jugend an was einen Michael Kraus irgendwann zu einem Profivertrag und einer Berufung in die Nationalmannschaft qualifiziert. Sowohl Medizinstudent als auch Leistungssportler müssen viel opfern um dorthin zu kommen.

    Natürlich müssen sie sich in dieser Position dann an Regeln halten, genau wie in jedem anderen Beruf. Kein Arzt darf besoffen praktizieren, aber er wird dahingehend auch nicht von einer Organisation kontrolliert der er auf Wochen hinaus sagen muss wo er dann und dann ist. Erst wenn das der Fall wäre, könnte man sagen das es mit der Meldepflicht gegenüber der Nada vergleichbar ist.

    Und wie gesagt...im Zweifelsfalle sind für mich grundsätzliche Menschenrechte wichtiger als der Kampf gegen den Doping. Die Idee der Meldepflicht ist gut um effektiv kontrollieren zu können, aber sie steht absolut zurecht in der Kritik. Der private Raum bleibt privat. Dort hat weder der Staat, noch der Arbeitgeber, noch irgendein anderer dritter ohne Verdacht etwas zu suchen.

  • Bei allen Diskussionen hier um den Eingriff in die Privatsphäre darf nicht vergessen werden, dass Michael Kraus, wenn denn überhaupt beabsichtigt, die schlechteste Variante gwählt hat, um darauf hinzuweisen.

    Ich bin, wie auch schon geschrieben, nicht davon überzeugt, dass diese Regelungen einer gerichtlichen Überprüfung stand halten. Insbesondere die letzten Urteile mit dem Hinweis auf die Monopolsituation der Sportverbände haben mch in dieser Überzeugung bestärkt.

    Also nicht unterschreiben und dann wegen Berufsverbot klagen oder "unter Vorbehalt unterschreiben" und dann gerichtlich die Verbindlichkeit überprüfen lassen.

    Im ersten Fall und bei Gewinn des Prozesses ist der Verband schadenersatzpflichtig und muss die entgangenen Einnahmen ersetzen. Dies dürfte nach Dauer des Verfahrens nicht ganz billig werden.

    So aber ist das Kind in den Brunnen gefallen und Michael Kraus muss die Konsequenzen tragen. Und nachdem, was ich so gelesen habe, ist eine mindestens 1 jährige Sperre zu verhängen. Ich gehe also von 12 Monaten startend mit der Bekanntgabe des Meldeverstoßes und der vorläufigen Sperre aus.

  • Zum Abschluss:

    Da hätte Kraus besser seinen Gegenspieler schwer verletzt, dann wäre er mit zwei Spielen davongekommen.

    Aber dreimal nicht anwesend, da wird ein Jahr Sperre draufgeklatscht, obwohl Doping eben nicht nachgewiesen ist.

    Mir fehlt da die Verhältnismäßigkeit. Abgesehen davon, ist jede Sperre ein massiver Eingriff in die Berufsfreiheit. Jede staatliche Stelle hätte massive Probleme das hier zu rechtfertigen.

    Wenn de nix hast, mussde dafür sorgen, dassde was hast (Robert Geiss)

    Sie ist es. Ich würde für sie sterben. Aber sie will, dass ich auch noch abwasche. (Hellboy)

  • Paul Jonas: Wir drehen uns im Kreis. Es gibt genügend Jobs, die zu Einschnitten auch in das Privatleben führen. Der Arzt darf ja nicht nur während der Arbeitszeit nicht trinken. Im Gegensatz dazu muss ein Sportler keine Prüfung ablegen, um Sportler zu sein. Und auch andere Berufsgruppen müssen mit Überwachungen leben. Aber egal. Den für mich entscheidenden Punkt noch ein letztes Mal: Will ich Beruf A ausüben, muss ich mich grundsätzlich den Regeln des Berufs A beugen (Zulassungsbeschränkungen, Prüfungen, Kontrollen etc). Die Regeln gibt es ja meistens nicht aus Spaß an der Freude, sondern die haben schon ihre Gründe, bei Sportlern z.B. Kampf gegen Doping.

    Wenn ich diese Regeln für unsinnig, falsch, unverhältnismäßig oder menschenunwürdig halte, muss ich mich dagegen wehren. Das bleibt selbstverständlich jedem unbenommen. Und wenn es effektive bzw. bessere Maßnahmen gegen Doping gibt, wäre wohl jeder froh, wenn die auf den Tisch kommen.

    Ob man z.B. tatsächlich drei Monate im Voraus angeben muss, wo man sich befindet, weiß ich auch nicht. Andererseits aktualisieren die Sportler bei aktuellen Anlässen doch eh ständig den Aufenthaltsort (oder halt eben nicht ;) ).

  • Vielleicht seh ich das ganze etwas zu einfach, aber wenn ich mich dazu entschließe für die Nationalmannschaft zu spielen, dann entschließe ich mich gleichzeitig dazu, die dazugehörigen Regeln (in diesem Fall eben die Angabe meines Aufenthaltsortes für diverse Monate im Voraus) einzuhalten, selbst wenn ich sie noch so blöd oder unverhältnismäßig finde. Wenn mir die Regeln nicht gefallen, muss ich mir überlegen, ob ich entweder nicht für die Nationalmannschaft zur Verfügung stehe oder ich mich sogar für einen anderen Beruf entscheiden muss, wenn mir die Regeln so gar nicht liegen.

    Ich kann mir doch nicht nur die Dinge aus einem Berufsbild herauspicken, die mir gefallen und die anderen Sachen -sei es aus Schusseligkeit oder aus Ablehnung- ignorieren. Das Motto "Wasch mich, aber mach mich nicht nass" funktioniert weder beim Handball noch im restlichen Leben!

    Gruß
    smoerf

  • doping erlauben kann nicht die option sein. sollte es erlaubt sein, wäre der faire sport endgültig tot. es ist gesundheitsgefährdend. nur so kann die utopie der gleichheit im sport im ansatz gewährleistet werden.

    ich kenne mich null im antisdopingkampf aus, wenn aber die richtlinien so restriktiv sind, können sich die profisportler zusammenschließen und so gegen die richtlinien vorgehen. warum es nicht getan wird, darüber kann man nur spekulieren. sie werden doch nicht als so restriktiv wahrgenommen. das thema ist im moment nicht relevant. vielleicht haben sie angst vor dem verlust ihres arbeitsplatzes.

  • Paul Jonas: Wir drehen uns im Kreis. Es gibt genügend Jobs, die zu Einschnitten auch in das Privatleben führen. Der Arzt darf ja nicht nur während der Arbeitszeit nicht trinken. Im Gegensatz dazu muss ein Sportler keine Prüfung ablegen, um Sportler zu sein. Und auch andere Berufsgruppen müssen mit Überwachungen leben. Aber egal. Den für mich entscheidenden Punkt noch ein letztes Mal: Will ich Beruf A ausüben, muss ich mich grundsätzlich den Regeln des Berufs A beugen (Zulassungsbeschränkungen, Prüfungen, Kontrollen etc). Die Regeln gibt es ja meistens nicht aus Spaß an der Freude, sondern die haben schon ihre Gründe, bei Sportlern z.B. Kampf gegen Doping.

    Wenn ich diese Regeln für unsinnig, falsch, unverhältnismäßig oder menschenunwürdig halte, muss ich mich dagegen wehren. Das bleibt selbstverständlich jedem unbenommen. Und wenn es effektive bzw. bessere Maßnahmen gegen Doping gibt, wäre wohl jeder froh, wenn die auf den Tisch kommen.

    Ob man z.B. tatsächlich drei Monate im Voraus angeben muss, wo man sich befindet, weiß ich auch nicht. Andererseits aktualisieren die Sportler bei aktuellen Anlässen doch eh ständig den Aufenthaltsort (oder halt eben nicht ;) ).

    Ich folge in diesem fettgedrucktem Punkt deinem Argument gerne einmal, auch wenn wir uns dann eben ein weiteres mal im Kreis drehen. Ich denke das ein Arzt nicht trinken darf ist keine gemeißelte Regel. Ich bin mir absolut sicher das ein Arzt abends ein Glas Wein zu sich nehmen kann. Was damit gemeint ist, das er kein Alkoholiker sein darf, was natürlich Auswirkungen auf jeden Beruf hätte. Wie man das regelmäßig prüft, weiß ich nicht, ich hoffe für diesen Berufsstand das es getan wird (man helfe mir da gerne aus). Letztendlich reden wir hier aber von etwas was faktisch keine Auswirkungen auf den Tagesablauf eines Menschen hat. Er darf keine Flasche Wodka pro Tag trinken würde ich nicht als massiven Eingriff in die Grundrechte begreifen. Tatsächlich ist es etwas was ich für eine grundsätzliche Voraussetzung halte normal zu funktionieren.

    Was wir aber im Falle eines Leistungssportlers haben ist folgendes: Im Gegensatz zum Alkohol im Dienst hat eine Meldepflicht keine Auswirkung auf die berufliche Leistungsfähigkeit, es sei denn ich gehe grundsätzlich davon aus das alle Sportler dopen, was eine Straftat ist und damit die Unterstellung das alle Sportler mit Verbrechern gleichzusetzen sind. Innerhalb des "Dienstes" gibt es medizinische Checks, es gibt Doping-Tests, es gibt Blutbilder usw. usw. und ich denke kein Sportler hat ein Problem diese Sachen während des Trainings oder vor und nach Wettkämpfen zur Verfügung zu stellen.

    Die Meldepflicht geht aber darüber hinaus. Sie nimmt Einfluss auf den privaten Bereich des Sportlers. Er ist nicht 24 Stunden Sportler, vor allem wenn man den Vergleich aufrecht erhalten will das man den Beruf Sportler beispielsweise mit dem Beruf Mediziner vergleichen will. Es gibt Grundrechte die das Privatleben schützen. Es gibt Gesetze die das Privatleben schützen und vor allem die Macht des Staates und des Arbeitgebers in diesem Bereich auf das nötigste zu begrenzen. Momente wo das aufgehoben wird, sind begründete Verdachtsmomente das Straftaten begangen werden. Ich hätte keine Probleme damit, wenn man aufgrund auffälliger Testwerte solche Besuche abstatten dürfte. Das wäre wirklich eine Regel über die man diskutieren könnte.

    Aber eine grundsätzliche Regel wie die Meldepflicht momentan praktiziert wird, hält im Zweifel vor keinem Arbeits- oder gar einem Verfassungsgericht stand. Es ist eine Regel mit der sich Sportler abfinden, vor allem aus Angst davor das man sie für Doper hält wenn sie zu sehr dagegen aufbegehren und weil sie dazu verpflichtet sind um zum Beispiel an der Nationalmannschaft teilzunehmen. Das ist nicht richtig, genau wie jede andere Regel die mit einem Generalverdacht arbeitet falsch ist. Ich glaube man muss nicht allzu lange darüber nachdenken was einem da noch so in den Sinn kommen könnte. ;)

  • Was wir aber im Falle eines Leistungssportlers haben ist folgendes: Im Gegensatz zum Alkohol im Dienst hat eine Meldepflicht keine Auswirkung auf die berufliche Leistungsfähigkeit, es sei denn ich gehe grundsätzlich davon aus das alle Sportler dopen, was eine Straftat ist und damit die Unterstellung das alle Sportler mit Verbrechern gleichzusetzen sind. Innerhalb des "Dienstes" gibt es medizinische Checks, es gibt Doping-Tests, es gibt Blutbilder usw. usw. und ich denke kein Sportler hat ein Problem diese Sachen während des Trainings oder vor und nach Wettkämpfen zur Verfügung zu stellen.


    In Deutschland ist Selbstdoping kein Straftatbestand! Strafbar machen sich höchstens Trainer/Betreuer/Ärzte, weil nach §6a des Arzneimittelgesetzes lediglich das Inverkehrbringen, das Verschreiben oder das Anwenden von Arzneimitteln bei anderen zu Dopingzwecken im Sport strafbar ist.

  • Ich habe zwar keine praktische Erfahrung mit dem Kontroll- und Meldesystem ADAMS, aber die von der NADA aufgestellten Stadards an einen Sportler des nationalen Testpools (NTP) klingen nicht nach einem verfassungwidirge Eingriff in die Persönlichkeitsrechte oder gar einem Verstoß gegen die Menschenwürde:


    Edit: @Paul Jonas:
    Ein Kontrollsystem hat nichts mit einem Generalverdacht zu tun und sollte nicht mit einem solchen gleichgesetzt werden!