Da wäre ich mir nicht so sicher. Warum etwas vorlegen, was keine Relevanz besitzt?Einfach ausgedrückt: Sollte ein Gericht bestätigen, dass diese Zusatzvereinbarung Rudolphs Verpfilchtungserklärung eben nicht einschränken, dann musste sie der HBL möglicherweise auch nicht vorgelegt werden, da allein entscheidend war/ist, dass Rudolph eine mögliche Deckungslücke ausgleichen würde. Und das hat er ja bestätigt.
Es besitzt offensichtlich Relevanz, egal zu welchem Urteil irgendwann ein Gericht kommen wird.
Es könnte sogar sein, dass die Lizenzsierungskommision zu einer anderen Meinung als ein Gericht käme, denn diese ist nicht für Rechtsprechung zuständig, sondern für die Sicherstellung der Saisonfinanzierung und sonst nichts. Die hätte dem HSV z.B. zur Auflage machen können, dass der Vertrag so nicht ausreicht und entweder der Vertrag abgeändert wird oder irgendwie sonst die Deckungslücke geschlossen werden muss. Oder sie hätten den Vertrag sogar so akzeptiert, das weiß keiner!
Das Weglassen dieser Zusatzvereinbarung, die offensichtlich eine Relevanz hat, kann aber nur ein Verstoß sein. Denn selbst die juristische Klärung, zu der es EVENTUELL kommt, gefährdet eben die Finanzierung DIESER Saison.