HSV - Der Begleitthread bis zum endgültigen Abgesang

  • Gilt das Inso-Geld nicht erst ab Einreichung der Insolvenz beim Amtsgericht? Dass würde dann heißen, bis März 2016. Rückwirkend, glaube ich nicht.

    2.1 Insolvenzereignis
    Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens (Insolvenzereignis)
    besteht ein Anspruch auf Insolvenzgeld

    2.3 Insolvenzgeld-Zeitraum
    Insolvenzgeld wird nur für den Lohn gezahlt, der für die
    letzten drei Monate vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens
    (bzw. vor dem gleichgestellten Ereignis – siehe
    » Nr. 2.1) Ihres Arbeitsverhältnisses aussteht.

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    Einmal editiert, zuletzt von falkenfuchs (21. Dezember 2015 um 18:18)

  • Dort sind 15 Kommanditisten aufgeführt, von denen sich 10 erst im Juni 15 mit teils sechsstelligen Beträgen beteiligt haben!

    Das ist seltsam. Ich finde im Juni 2015 keine neuen Kommanditisten, lediglich die Erhöhung der Einlagen zweier Kommanditisten wurde in dem Monat eingetragen. Die Eintragung diverser neuer Kommanditisten war schon im November 2014.

  • Bei allen Vorbehalten zur HBL Führung auf Grund ihres teils unprofessionellen Agierens in der Vergangenheit, bin ich mir diesmal sicher, dass man dort in der Entscheidungsfindung schon wesentlich weiter ist als es öffentlich verlautbart wird. Man ist damit auch gut beraten und möchte sicherlich nicht in die gleiche Situation geraten, die seinerzeit der Vorstand der Deutschen Bank mit einer unbedachten Äußerung zum hoffnungslosen Zustand der damals zahlungsunfähigen Leo Kirch Gruppe ausgelöst hatte und dann daraus Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe resultierten und beglichen werden mussten.


    Ein gutes Beispiel. Nur hier könnte es geradezu anders herum sein. Hier wurden Geschäftspartner beeinflusst - durch die positive Lizensierung von dritter Seite - , für und während des Spielbetriebes der laufenden Saison Kredite zu gewähren für Hallenmiete, Dienstleistungen, Kostüme, Harz u.s.w.
    Und genauso wie die Kirch-Erben die Deutsche Bank bezwungen haben, so könnte es hier dem Lizenz-Erteiler gehen. Und damit würde es aus meiner Sicht zweimal die Richtigen getroffen haben.

  • Vorsicht, denk das mal zu Ende. Die HBL ist ein Zusammenschluss aller Erst- und Zweitligisten. Muss diese dafür bluten, werden die Verbandsmitglieder das ausgleichen müssen. Das kann gewaltig nach hinten losgehen. Ob die Lizenzierungskommission als "Organ" gilt und eine D&O Versicherung hat oder gar braucht, wag ich zu bezweifeln.

    Und einen Vorsatz wirste Bohmann und Co. kaum nachweisen können.

  • die belege für das vorhandensein des geldes für hallenmiete-dienstleistungen etc. (sei es auch teilweise nur durch bürgschaft)
    muss doch zuerst vorliegen, sonst keine lizenz !
    also musste man wenn dann überhaupt die geschäftspartner vor der erteilung der lizenz beeinflussen, also zu einem zeitpunkt wo noch
    keine lizenz vorlag.

    bei kirch hat es sicher die richtigen getroffen- ich hoffe jetzt den einen oder anderen persönlich noch mehr.....

  • Insolvenzgeld gibt es rückwirkend für die Zeit in der kein Lohn gezahlt wurde, im Fall der HSV Spieler Oktober, November und Dezember. Ab 1.01.2016 muss der Insolvenzverwalter zahlen oder die Arbeitnehmer freistellen. Ich bin ja mal gespannt, wer im Januar noch da ist. Ich glaube nicht, das der Inso verwalter Geld freimachen kann um die Mannschaft weiter zu bezahlen. Außerdem ist er ja auch für die Altschulden zuständig, er kann also gar nicht alle irgendwie vorhandenen Gelder auszahlen. In meinen Augen ist eine Weiterbeschäftigung der Spieler grob fahrlässig, es sei denn alle Altschuldner sind einverstanden. Beim HSV ist ja nichts unmöglich....

  • Das ist seltsam. Ich finde im Juni 2015 keine neuen Kommanditisten, lediglich die Erhöhung der Einlagen zweier Kommanditisten wurde in dem Monat eingetragen. Die Eintragung diverser neuer Kommanditisten war schon im November 2014.

    Ok! Hast Du auch 15? Vielleicht stimmt in meiner Aufstellung das Datum nicht, obwohl die Liste aktuell ist!

    Handball ist mehr als Rock`n´Roll...it`s HEAVY METAL :smokin:

  • und der bohmann mag in der öffentlichkeit nicht der sympathischste sein (find ich persönlich auch)
    aber er hat halt mit der lizenzerteilung rein gar nichts zu tun......

  • janos-
    die altschulden muss der inso-verwalter nicht bezahlen-
    er ist für die laufenden kosten zuständig-
    so dass es sehr gut möglich ist, dass er die gehälter (die dann aber auch niedriger sein könnten)
    ab dem 01.01.2016 doch bezahlen kann.


  • Ja, 15 sinds. Dabei auch der HSV Handball e.V. sowie die G. Heinemann Medizintechnik GmbH. Und Matthias Rudolph mit der mit Abstand dicksten Einlage.

    Ja, habe ich auch so, auch die Größenordnungen und der Verein mit unglaublichen EUR 251,00 :hi:

    Handball ist mehr als Rock`n´Roll...it`s HEAVY METAL :smokin:

  • Noch mal zurück zu meiner Frage von vorhin: Wenn der HSVH z.B. durch einen Gönner wieder liquide wird und eben nicht abgewickelt wird, was passiert dann mit dem Insolvenzgeld? Muss das zurück gezahlt werden oder ist das ein Überbrückungsgeschenk?

  • Wenn ich den bereits verlinkten Wikipedia-Artikel zum Insolvenzgeld richtig verstehe, ist durch die Zahlung des Insolvenzgeldes das Arbeitsamt Gläubiger der Löhne. Und das wird sicher nicht auf Zahlung verzichten, falls der Arbeitgeber wieder liquide wird.

  • janos-
    die altschulden muss der inso-verwalter nicht bezahlen-
    er ist für die laufenden kosten zuständig-
    so dass es sehr gut möglich ist, dass er die gehälter (die dann aber auch niedriger sein könnten)
    ab dem 01.01.2016 doch bezahlen kann.


    Ist nur die Frage, wovon er das bezahlen will. Geld hat bis September gereicht, Oktober bis Dezember Inso-Geld und dann? Im Januar noch weniger Einnahmen, da kein Heimspiel, außer Pfahl alle Spieler noch da und nur 1/4 des Bedarfs vorhanden. Bin ja ma bannich gespannt.

  • TCLIP

    Wieso ist der Insolvenzverwalter nicht für die Altschulden zuständig? Wer denn sonst? Er vertritt ab der Anmeldung die Firma nach außen, wenn jemand Geld vom HSV zu kriegen hat,muss er sich an ihn wenden. Oder auf seine Forderung verzichten, das geht natürlich auch....
    Er ist für alle Zahlungen die er sofort leistet gegenüber den Gläubigern verantwortlich, er darf den laufenden Geschäftsbetrieb nur aufrecht erhalten,wenn es eine positive Tendenz gibt. Ansonsten wird der Schaden ja immer größer.

    Insolvenzgeld ist eine Leistung vom Arbeitsamt und muss nicht zurück gezahlt werden.

  • "... Jedes besuchte Heimspiel von mir in den letzten drei Jahren hat mich 800 000 Euro gekostet.“


    Dazu ne' ketzerische Frage von mir: "Was wäre denn gewesen, wenn er selbst zu Hause geblieben wäre?"

    Nun im ernst: Wie kann man sich das rein praktisch vorstellen? Andere Fans sind mit Trikot, Schal und /oder Tröte angerückt, AR mit dem Geldkoffer? (Bar-Geschäfte, versteht sich?) Wie ist der Passus genau zu verstehen "Jedes besuchte Heimspiel von mir ..."? Mir geht es hier um jedes einzelne Wort, und in der Kombination! Die Sache ist mir eigentlich so ernst, dass ich keinen Smiley verwende.

    Ein Mensch möcht' erste Geige spielen - jedoch das ist der Wunsch von vielen,
    So dass sie gar nicht jedermann, selbst wenn er´s könnte, spielen kann:
    Auch Bratsche ist für den der´s kennt, Ein wunderschönes Instrument.

  • janos
    eine insolvenz ist dafür da, dass gerade die altschulden nciht bedient werden müssen-
    sonst hätte gar keine firma etc. die chance zu überleben.
    die altschulden werden später bedient-
    entweder wenn entschieden worden ist ob weitergeführt wird oder wenn abgewickelt wird.
    dazu gibt es dann eine quote, die trotz temporärer weiterführung durchaus danach
    deutlich utner 10% liegen kann.
    kein inso-verwalter kann nach kurzer zeit konkret sagen, ob die fortführungsprognose so gut
    ist, dass viel zu retten ist. es kommt darauf an, dass er aus den einnahmen die laufenden
    ausgaben decken kann. er kann dies auch durch eine bank vorfinanzieren lassen, wenn zb.
    in den absehbaren wochen einnahmen sind, die dies erlauben und eine bank da mitspielt.
    gleiches gilt zb dafür, wenn er der bank eine bürgschaft vorliegt (zb. die von onkel rudi) und die
    bank erachtet diese als werthaltig, dann kann dies so auch vorfinanziert werden auch wenn
    man das geld erst bei onkel rudi einklagen müsste.
    deswegen (und natürlich evtl. auch anderer zu erwartender zahlungen durch werbung/sponsoren etc.)
    kann ich mir durchaus vorstellen, dass es bis zum saisonende dort weitergeht.
    sicherlich mit erheblicher wettbewerbsverzerrung, da sicher nicht nur pfahl wechselt.
    der spielt übrigens jetzt mit dem hsv gegen göppingen (wo es ja durchaus noch um internationale plätze geht)
    und wechselt dann zum 01.01..........nach göppingen........unfassbar.

    insolvenzgeld muss-wie janos schreibt, nicht zurückgezhalt werden.
    im übrigen hat auch jeder hsv- spieler dort mit seinem gehalt eingezahlt.
    losgelöst von dem beschämenden ablauf da beim hsv, steht den spielern wie auch jedem
    anderen arbeitnehmer nun mal inso-geld zu- unabhängig vom arbeitgeber-egal was der
    gemacht hat oder nicht- und das ist auch das wichtigste, dass der arbeitnehmer auf jeden
    fall bis zu 3 monate abgesichert ist.

  • und für den ernst....

    ar hat in den letzten 3 jahren 10 heimspiele seines hsv besucht-
    und hat insgesamt 8 mios in den 3 jahren in den verein gesteckt um spätestens
    am jahresende das budget halbwegs auszugleichen.....

    wenn er also in 3 jahren 20 heimspiele besucht hat, hat er 16 mios verbrannt.....

  • Meiner Meinung wird es so enden:

    Die Lizenz wird auf eine neue Gesellschaft übertragen.
    Die jetzige Gesellschaft wird abgewickelt.

    Damit ist das ganze Problem für eine weitere Saison vertagt. Die Gläubiger, somit auch das Arbeitsamt, gehen leer aus.

    An allem ist zu zweifeln. (Karl Marx- Philosoph)