HSV - Der Begleitthread bis zum endgültigen Abgesang


  • Und gegen welchen Straftatbestand soll da Deiner Meinung nach geklagt werden? Außer "mediale Belästigung" fällt mir da spontan keiner ein. ;)

    Irgendeinem Absteiger wird schon irgendwas einfallen. Wobei ich den Grund auch nicht unlustig fände. Hätte vielleicht mehr Erfolgsaussichten als seriöse Gründe. :D

  • Die Kapelle auf der Titanic bläst einen Tusch:

    Zitat

    BILD: Der HSV steht seit Wochen in der Finanz- und Existenz-Krise. Glauben Sie noch an die Rettung?
    Fitzek: „Ich glaube fest daran. Irgendwie werde ich es auch hinkriegen, den HSV in die nächste Saison zu führen. Mein Ziel ist, mit dem HSV in den nächsten Jahren Bundesliga-Handball zu zeigen. Dafür würde ich fast alles tun.“

    Fitzek in Bild, 14.12.

    Das Abendblatt sieht allerdings eher den Untergang voraus:

    Zitat

    Schon die Partie gegen die Füchse Berlin am vergangenen Mittwoch hatte kurz vor der Absage gestanden. Nur auf inständiges Bitten Fitzeks hin soll Barclaycard-Arena-Chef Uwe Frommhold eingelenkt haben. Die Leuchtreklame konnte offenbar nur in Betrieb genommen werden, weil HSV-Mehrheitsgesellschafter Matthias Rudolph 6000 Euro in bar überreichte.


    Insolvenz rückt immer näher – Heimspiel akut gefährdet - HSV Handball - News, Spielplan & Ergebnisse - Hamburger Abendblatt

    Mit was will man die Saison beenden?

  • Aus dem Abendblatt-Artikel:

    Zitat

    Zumal die Geschäftsstelle praktisch lahmgelegt ist. Die meisten Mitarbeiter haben die Arbeit eingestellt, einige sogar kurzfristig Urlaub eingereicht, um ihn nicht verfallen zu lassen.

    Tja, Leidenschaft 100 % prangt einem von der HSV-Homepage entgegen....

  • Na solange auf der HSV-Facebookseite das Adventskalenderspielchen noch läuft und alle Fragen zum Thema in den Kommentaren gelöscht werden scheint irgendwer auf der Geschäftsstelle ja noch Zeit dafür zu haben :nein:
    Nur der nächste Heimspieltermin im Titelbild wurde immer noch nicht ausgetauscht. Da wird immer noch für das Berlin-Spiel geworben...

  • Noch eine Anmerkung zu den Bürgschaften des Herrn R...ein Insolvenzverwlater wird diese sicher "ziehen" und auch gerichtlich geltend machen...eine Aufrechnung mit Darlehensforderungen seinerseits wird insolvenzrechtlich nicht möglich sein, da diese aufgrund der "Krise" der Hamburger eigenkapitalersetzende Funktion haben

  • Noch eine Anmerkung zu den Bürgschaften des Herrn R...ein Insolvenzverwlater wird diese sicher "ziehen" und auch gerichtlich geltend machen...eine Aufrechnung mit Darlehensforderungen seinerseits wird insolvenzrechtlich nicht möglich sein, da diese aufgrund der "Krise" der Hamburger eigenkapitalersetzende Funktion haben


    Aber nur wenn die Insolvenz nicht in Eigenverwaltung stattfindet. Findet die Insolvenz in Eigenverwaltung statt ist Fitzek weiterhin der GF.

    An allem ist zu zweifeln. (Karl Marx- Philosoph)

  • Das ändert aber nichts daran dass man insolvenzrechtlich die Bürgschaft "ziehen" kann....im übrigen kann man die Insolvenzfälle die in "Eigenverwaltung" ablaufen an einer Hand abzählen, die Hürden sind da sehr hoch und das Insolvenzgericht prüft das sehr genau

  • Das ändert aber nichts daran dass man insolvenzrechtlich die Bürgschaft "ziehen" kann....im übrigen kann man die Insolvenzfälle die in "Eigenverwaltung" ablaufen an einer Hand abzählen, die Hürden sind da sehr hoch und das Insolvenzgericht prüft das sehr genau


    Unterschreibe ich so nicht ganz.
    Wenn das Gericht nach Prüfung der Insolvenzunterlagen zu dem Schluss kommt, dass von Seiten des Antragstellers kein schuldhaftes Verhalten vorliegt, so neigen die Gerichte zur "Eigenverwaltung." Prüfen kann ein Gericht nur die Zahlen die eingereicht werden, ob sie stimmen oder nicht. Bei der "Eigenverwaltung" sind 1. die Kosten geringer, 2. man geht davon aus, dass der GF die Firma und die Branche besser beurteilen kann als ein externer Inzo-Verwalter.

    An allem ist zu zweifeln. (Karl Marx- Philosoph)

  • Grundvoraussetzung für eine Eigenverwaltung wäre zunächst einmal eine positive Fortführungsprognose und dazu müssten mindestens die Gehälter der Spieler gesichert sein...schon das dürfte schwierig werden.......es gibt nur sehr wenige Eigenverwaltungen in der Praxis...im übrigen hebelt auch die Eigenverwaltung diie allgemeinnen insolvenzrechtlichen Bestimmungen nicht aus, § 270 Abs. 1, Satz 2 Inso..der Verwalter muss also, wenn er nicht in die persönlcihe Haftung kommen will, die entsprechenden Forderungen gegen die Schuldner der Gesellschaft geltend machen, also auch eventuelle Bürgschaften, Patronatserklärungen, etc. ziehen,,,auch die allgemeinen insolvenzrechtlcihen Anfechtungstatbestände gelten...Rudolph wird das also nicht "retten", er wird im Insolvenzfall zur Kasse gebeten

  • Das ändert aber nichts daran dass man insolvenzrechtlich die Bürgschaft "ziehen" kann....im übrigen kann man die Insolvenzfälle die in "Eigenverwaltung" ablaufen an einer Hand abzählen, die Hürden sind da sehr hoch und das Insolvenzgericht prüft das sehr genau


    Wenn der, der die Bürgschaft aktuell ziehen kann und dies nicht tut dann auch der Eigenverwalter wäre, was sollte ihn dazu bewegen, seinen Ansatz zu ändern?

  • das Insolvenzgericht, dass den Sachwalter bestellt und auch wieder abberufen kann, sowie die Eigenverwaltung auch wieder aufheben kann ( § 272 InsO )...die Insolvenzgläubiger, die das beantragen werden, wenn der Sachwalter seinen Pflichten nicht nachkommt


    im übrigen sollte Fitzek vorsichtig sein...wenn er primär die Interessen von Rudolph vertritt und nicht die der Gesellschaft, dann wird dies irgendwann für ihn erhebliche strafrechtlcihe Konsequenzen haben....der Tatbestand der Insolvenzverschleppung könnte schon jetzt vorliegen...ich bin sicher, die Staatsanwaltschaft beobachtet das sehr genau....auch die Nichtgeltendmachung von offensichtlich berechtigten Forderungen durch den Geschäftsführer einer Gesellschaft kann den Straftatbestand der Untreue verwirklichen

  • Mglw. wendet Fitzek auch Schaden von der Gesellschaft ab, indem der die Bürgschaft nicht "zieht".
    Denn die Folge eines "Ziehens" könnte sein, dass Andreas Rudolph seine Darlehen in Fälligkeit stellt.
    Dagegen sind dann die Taler aus der Bürgschaft Peanuts.
    Durch das "Ziehen" der Bürschaft könnte die wirschaftliche Situation der Gesellschaft also deutlich verschlechtert werden.
    Immer Vorausgesetzt, dass die Bürgschaft noch nicht "gezogen" wurde. Denn, so war bei facebook durch Thorsten Rudolph zu lesen, angeblich wurde die Bürgschaft ja bereits erfüllt.

    Easy, easy baby, es kommt meine Zeit!

  • Du hast mich missverstanden...es ging mir nicht um das jetzige Verhalten, das mag ok sein, sondern um den "Insolvenzfall",.,,,,,da gelten dann solche "Rücksichtnahmen" nicht mehr, da Rudolph seine Darlehensforderungen dann aufgrund der insolvenzrechtlichen Grundsätze ( Eigenkapitalersatz) nicht mehr geltend machen kann...da muss der Insolvenzverwalter oder Sachwalter dann im Gläubigerinteresse die Forderungen geltend machen...denn der Insolvenzverwalter und auch der Sachwalter vertritt die Gläubigerinteressen, nicht die Interessen der Gesellschaft....

  • Weiß einer wie hoch die Bürgschaft ist von Rudolf und ob das wirklich alles ausgleichen würde??? Denn wenn das alle Forderungen begleichen würde, wäre es glaube rechtlich schon strafbar wenn man diese nicht gezogen hat. Und moralisch fehlen einen die Worte dafür.

    Aber mal eine andere Frage, wie kann ich sagen das ich auch nächsten Jahre Bundesliga Handball weiter haben will, wenn ich ganz knapp vor der Insolvenz stehe? Gründe ich dann einfach wieder eine neue GmbH oder wie soll es gehen??? Denn einnahmen sind doch nicht da in dem Maße um die Verbindlichkeiten zu bedienen. Wenn ich mein Konto überziehe und den Dispo ausreize kann ich doch auch nicht einfach ein neues machen und den Dispo wieder ausreizen. Oder denke ich da zu kleinlich???

  • Frage mich jetzt nicht wo es gestanden hat, aber ich habe irgendwo gelesen, das die Bürgschaft im Bereich zwischen 2 und 3 Millionen liegen soll. Deshalb bin ich ja auch der Meinung, das die in keinem Fall ausreicht um die Saison zu Ende zu spielen. Wahrscheinlich können nur die aktuellen Forderungen bedient werden und spätestens im Januar sind die gleichen Probleme wieder da...

  • Naja, als Differenz zu den regulären Einnahmen sollten die 2-3 Mio. eigentlich schon reichen, das wäre ja irgenwas um 30%-50% des Jahres-Etats.

    Hinsichtlich Ziehen der Bürgschaft und Kündigung des Darlehens durch Rudolph: Mal von der moralischen Betrachtung abgesehen: Ein Darlehen kann man in der Regel nicht ohne weiteres kündigen, dafür müssen schon Kündigungsgründe vorliegen, klassischerweise Zahlungsverzug. Inwieweit dies gegeben ist, darüber habe ich nichts gehört (würde es aber vermuten, dass die GmbH Zahlungen an Rudolph wohl als geringste Priorität ansieht). In dem Moment wäre natürlich sofort die Insolvenz gegeben, und Rudolph ist dann nur einer unter vielen Gläubigern. Insofern halte ich es aktuell für eine nicht überzeugende Drohung von seiner Seite.

  • Es komnt darauf an ob ein bestimmter Rückzahlungstermin vereinbart wurde...falls nicht gibt es eine gesetzliche ordentliche Kündigungsfrist von 3 Monten...ausserordentlich kündigen kann man bei Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhättnisse