Nein - die Bürgschaft ist gerade dafür da das Insolvenzverfahren zu vermeiden !
Der Weg wäre folgender - HSV H kann nicht zahlen - Kollege Rudolph MUSS einspringen und bezahlen und zwar ohne die ganze Bettelorgie vorab.
Warum die Krankenkassen solange Ruhe geben ist mir außerdem ein Rätsel - normalerweise sind die nicht so geduldig ...
Wirklich? Was macht dich so sicher?
§771 Absatz 1: Der Bürge kann die Befriedigung des Gläubigers verweigern, solange nicht der Gläubiger eine Zwangsvollstreckung gegen den Hauptschuldner ohne Erfolg versucht hat (Einrede der Vorausklage)
Klingt irgendwie anders - da es aber viele verschiedene Arten von Bürgschaften gibt, halte ich mich mit pauschalisierenden Aussagen zurück.