Laut NDR
"... Spielen die insolventen HSV-Handballer die Bundesliga-Saison noch zu Ende oder ist sofort Schluss? Eine Entscheidung darüber soll erst Anfang nächster Woche fallen. ..."
Laut NDR
"... Spielen die insolventen HSV-Handballer die Bundesliga-Saison noch zu Ende oder ist sofort Schluss? Eine Entscheidung darüber soll erst Anfang nächster Woche fallen. ..."
SteamboatWillie
So wäre es wenn alles glatt läuft.
Der HSVH keinen Einspruch einlegt, die U23 in die 3 aufsteigt und man mit der 1 diese Chancen nutzt.
Doch stimmt schon man weiß nie, wie man dran ist!!!!
Deshalb wäre es schön aus meiner Sicht wenn alles mal glatt läuft und es vor der neuen Saison, egal ob 1, 2 oder 3 keinen Streit vor Gerichten gibt.
Ich lese immer wenn der HSVH nicht Einspruch einlegt ....
Wer vom HSVH wäre formal überhaupt berechtigt Einspruch einzulegen? Jetzt wo der IV das Kommando übernommen hat!
Genau der (Böhm) und evtl. auch der Stammverein (e.V.) als ursprünglicher Lizenzhalter/-eigentümer.
Halte ich beides für äußerst unwahrscheinlich. Ich glaube auch irgendwo gelesen zu haben, dass für einen Einspruch auch eine neue Faktenlage vorliegen muss.
Habe heute erfahren, dass der H$V Insolvenzverwalter vor 2-3 Tagen bei Gericht die Masseunzulänglichkeit angezeigt hat!
Zur Info:
"Masseunzulänglichkeit tritt dann ein, wenn der Insolvenzverwalter die durch ihn begründeten Masseverbindlichkeiten, also die typischerweise nach Insolvenzeröffnung begründeten Verbindlichkeiten nicht mehr erfüllen kann. Der Insolvenzverwalter zeigt den Eintritt der Masseunzulänglichkeit bei Gericht an. Der Eintritt der Masseunzulänglichkeit wird im Internet veröffentlicht. Ebenso erhalten die Massegläubiger eine Benachrichtigung. Nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit ist im Bereich der Masseverbindlichkeiten folgende Verteilungsreihenfolge zu beachten:
Die Kosten den Insolvenzverfahrens
die Masseverbindlichkeiten, die nach der Anzeige der Masseunzulänglichkeit begründet worden sind, ohne zu den Kosten des Verfahrens zu gehören
die übrigen Masseverbindlichkeiten, unter diesen zuletzt der nach den §§ 100, 101 Abs. 1 Satz 3 bewilligte Unterhalt."
Gläubigerversammlung ist übrigens am 13.04.16 beim AG Hamburg
Bin beim Abendblatt fündig geworden.
"... Gegen den Lizenzentzug wird der HSV hingegen wohl keine Rechtsmittel einlegen ... Zwar kann innerhalb einer Woche Beschwerde eingelegt werden, anschließend blieben zwei weitere Instanzen. "Aber es müssen neue Tatsachen vorgelegt werden", sagte HBL-Geschäftsführer Frank Bohmann ..."
Es müssen keine neuen Tatsachen vorgebracht werden, wenn Rechtsmittel eingelegt werden. Das ist blanker Unsinn. Theoretisch könnte das Schiedsgericht die vorliegenden Fakten anders bewerten als die Lizenzierungskommission (hatten wir 2014, aber diesmal glaube ich nicht daran). Richtig ist, dass neue Tatsachen nur innerhalb der einwöchigen Beschwerdefrist vorgebracht werden können, um im weiteren Verfahren Berücksichtigung zu finden.
Das heißt im Klartext, dass wenn der HSV nicht bis Mittwoch Rechtsmittel einlegt, der Lizenzentzug rechtskräftig ist?
Eine Sporthalle, in der gerade ein Bundesliga-Handballspiel stattfindet, für das man Geld bezahlt, fällt doch eher nicht unter "Geschäftsräume, die für den allgemeinen Publikumsverkehr geöffnet sind". Mit dem zitierten Passus wurde vermutlich auf die Privatisierung von Einkaufszentren reagiert. Da wurden aus ursprünglich öffentlichen Räumen an sich private Räume, durch den Sonderfall der Geschäftsräume sind es nun halb-öffentliche Räume. Der Mallbetreiber kann am Eingang also bspw. keine Menschen abweisen, weil sie ihm zu arm aussehen.
Ob das 1:1 auf eine private Sporthalle übertragen werden kann, dürfte zumindest strittig sein.
Wiki sagt:
"öffentliches Gebäude
Als öffentliches Gebäude bezeichnet man Gebäude, die der Öffentlichkeit dienen und daher für jedermann zugänglich sind.
Der Zugang für jedermann kann dem Zweck entsprechend begrenzt sein, oder er ist nur mit Zutrittskontrolle möglich.
Oft dienen sie als Versammlungsstätte, an der sich größere Menschenmengen zusammenfinden können.
Auch Gebäude, die öffentlichen Institutionen als Bürogebäude dienen, werden oft als öffentliches Gebäude bezeichnet.
Beispiele für öffentliche Gebäude:
für die Öffentlichkeit: Museum, Opernhaus, Theater, Bibliothek, Krankenhaus
für öffentliche Institutionen: Parlament, Dienstgebäude (z. B. Rathaus)
"
Finde das Thema um "Hausverbot für Rudi" schon ziemlich seltsam, aber ok...wenn ich als Heimverein Rudi bei einem Spiel nicht in meiner Halle haben wollte, dann kann ich ihm problemlos den Zutritt verwehren und dies auch begründen, z.B. weil man für seine Sicherheit nicht garantieren kann und den Hausfrieden nicht gefährden möchte! Da könnte auch er juristisch nichts dagegen machen!
Dass ein einzelner Verein ein Hausverbot aussprechen kann, denke ich schon. Die Frage wäre, ob die HBL das zentral für alle Vereine entscheiden darf. Meiner Meinung nach nicht.
Nun, wenn er eine Eintrittskarte für ein Handballspiel erworben hat, würde ich es schon für sehr fragwürdig halten ihn nicht in die Halle zu lassen. Er hat sich kaum eines der üblichen Vergehen schuldig gemacht, weswegen man ein Hausverbot bei einer Sportveranstaltung erhält und umgekehrt mit seiner Sicherheit zu argumentieren ist genau für so jemanden wie Rudolph ne Steilvorlage für ne Klage (und obendrein auch ziemlich assozial vom jeweiligen Hausherrn). ![]()
Nun, wenn er eine Eintrittskarte für ein Handballspiel erworben hat, würde ich es schon für sehr fragwürdig halten ihn nicht in die Halle zu lassen. Er hat sich kaum eines der üblichen Vergehen schuldig gemacht, weswegen man ein Hausverbot bei einer Sportveranstaltung erhält und umgekehrt mit seiner Sicherheit zu argumentieren ist genau für so jemanden wie Rudolph ne Steilvorlage für ne Klage (und obendrein auch ziemlich assozial vom jeweiligen Hausherrn).
Ich denke, dass die Anwendung des Hausrechtes nicht eine Begründung voraussetzt. Da reicht es, wenn mir die Nase des klingelnden nicht passt um ihn nicht reinzulassen. Analog gilt das auch für die Hallen...aber schon richtig: ziemlich komische Diskussion an der Stelle.
Wenn die Spiele aus der Wertung genommen werden, enteilen die Löwen im Torverhältnis um weitere fünf Tore, da sie in Hamburg nur mit +1 gewonnen haben, der THW zuhause gegen HH mit +6. Wenn der THW die zwei Punkte noch aufholen und dann mit vier Toren Rückstand Vizemeister werden sollte, lass ich mir den Slogan
"Rhein-Neckar-Löwen, Meister von Rudolph's Gnaden!"
markenrechtlich schützen. Wird ein Bombengeschäft. ![]()
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Nun, wenn er eine Eintrittskarte für ein Handballspiel erworben hat, würde ich es schon für sehr fragwürdig halten ihn nicht in die Halle zu lassen. Er hat sich kaum eines der üblichen Vergehen schuldig gemacht, weswegen man ein Hausverbot bei einer Sportveranstaltung erhält und umgekehrt mit seiner Sicherheit zu argumentieren ist genau für so jemanden wie Rudolph ne Steilvorlage für ne Klage (und obendrein auch ziemlich assozial vom jeweiligen Hausherrn).
Das ist Quatsch, was Du hier schreibst, sorry... ![]()
Klagen kann er immer gegen alles, gewinnen wird er hier aber wohl kaum! Hatte einen vergleichbaren Fall schon mal bei einer Faschingsveranstaltung, ebenfalls mit Eintrittskarte! Genau mit diesen Argumenten haben wir den Zutritt einer Gruppe verwehrt und den anschließenden Rechtsstreit gewonnen...
Wenn die Spiele aus der Wertung genommen werden, enteilen die Löwen im Torverhältnis um weitere fünf Tore, da sie in Hamburg nur mit +1 gewonnen haben, der THW zuhause gegen HH mit +6. Wenn der THW die zwei Punkte noch aufholen und dann mit vier Toren Rückstand Vizemeister werden sollte, lass ich mir den Slogan
"Rhein-Neckar-Löwen, Meister von Rudolph's Gnaden!"
markenrechtlich schützen. Wird ein Bombengeschäft.
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Aber bitte ohne Apostroph.
Wobei ich ja auch gerne in Uschi's Pommesbude esse, so ist es nicht. ![]()
Wenn die Spiele aus der Wertung genommen werden, enteilen die Löwen im Torverhältnis um weitere fünf Tore, da sie in Hamburg nur mit +1 gewonnen haben, der THW zuhause gegen HH mit +6. Wenn der THW die zwei Punkte noch aufholen und dann mit vier Toren Rückstand Vizemeister werden sollte, lass ich mir den Slogan
"Rhein-Neckar-Löwen, Meister von Rudolph's Gnaden!"
markenrechtlich schützen. Wird ein Bombengeschäft.
Also ich würde mir ein T-Shirt mit dem Spruch zulegen. Das käme in meine Sammlung - direkt neben das Löwen-Meister-Shirt von 2014.
Dass ein einzelner Verein ein Hausverbot aussprechen kann, denke ich schon. Die Frage wäre, ob die HBL das zentral für alle Vereine entscheiden darf. Meiner Meinung nach nicht.
Natürlich nicht!!!
Natürlich nicht!!!
Da wäre ich mir gar nicht mal so sicher. Immerhin ist die HBL verantwortlich für die Durchführung der Bundesligaspiele und wird Richtlinien aufstellen können, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit ein Bundesligaspiel stattfinden kann. Siehe Eisenacher Halle. Und wenn die HBL abstrakt "Personen, die dem Ansehen des Handball schaden" den Besuch ihrer Veranstaltungen untersagt, könnte man das evtl. darunter subsumieren.
Aber es ist schon eine skurrile Diskussion. ![]()
Also, Lizenz ist entzogen und wird aller Voraussicht nach nicht vom Insolvenzverwalter Böhm eingeklagt. Was meine Unterstützung findet.
Sprich: Die Bundesligamannschaft ist aufgelöst und es wird nächste Saison einen Neuanfang in der 3. Liga geben, da man nur dann in die 2. Liga absteigen könnte, wenn man die Saison zu Ende spielen würde.
Die Vereine, die ihre Heimspiele gegen den HSVH hatten, sind fein raus, da sie dadurch Einnahmen erzielen konnten und die Zuschauer teilweise spannende Spiele sehen durften. Die anderen gucken in die Röhre, ebenso die Zuschauer, die bereits Karten haben.
Es wird vermutlich in nicht allzu ferner Zukunft eine Zivilklage des Insolvenzverwalters gegen Andreas Rudolph geben auf Zahlung der vertraglich versprochenen Leistung, die in der ominösen Zusatzvereinbarung ausgeschlossen wurde. Vielleicht gibts diesbezüglich auch noch ein Strafverfahren wegen Betrugs.
Die HBL darf sich (zumindest intern) fragen, was sie falsch gemacht hat und wie sowas in Zukunft vermeidbar ist.
Spitzenhandball in Hamburg gibts wieder Ende April / Anfang Mai, wenn das DHB Final Four in Hamburg ausgespielt wird. Endlich (?) wieder neutraler Boden... ![]()