HSV - Der Begleitthread bis zum endgültigen Abgesang


  • Wieso das? Herr Rudolph hat eine offenbar gültige Zusatzvereinbarung mit dem HSV abgeschlossen (seine Anwälte sehen sich ja auf der sicheren Seite). ...
    Bitte korrigiert mich, wenn ich mich irgendwo irre.

    Böhm hat ja deutlich gemacht, dass es hinsichtlich der Interpretation dieser Zusatzvereinbarung Streit gibt und diese gerichtlich zu klären sein wird.

    Man wird sehen.



    Nein, wird sie nicht. Der HSV hat bereits drei Rückrundenspiele bestritten.

    Du hast natürlich recht. Sie hätten schreiben müssen: "Wiederaufnahme der Rückrunde..."

    :)

    Einmal editiert, zuletzt von JOSH (15. Januar 2016 um 17:32)

  • HSV Profis sagen Training ab, jetzt müssen auch Spieler wie Bitter und Hens (die zuletzt noch Durchhalteparolen von sich gegeben haben) ihre Situation neu überdenken. Wie viele Fans wohl jetzt Angst haben, dass Hens zu ihrem Verein kommt?


    Thema verfehlt! :pillepalle:

  • Es ist doch nicht nur strafrechtlich zu sehen. Hamburg hätte damit auch gegen die Lizenzbestimmungen verstoßen die vorgegeben waren. Faktisch haben sie die Lizenz also unter falschen Vorrausetzungen erhalten. Das muss allein schon deswegen in Konsequenzen seitens der HBL münden, weil sie sonst einen Präzedenzfall schaffen würden. Dann könnte zukünftig jeder Verein so etwas tun und der ganze Sinn des Lizenzverfahrens, seriöses wirtschaften der Vereine, wäre vorbei. Winkt die HBL das hier durch, kann sie nie wieder einen Verein sanktionieren.


    Dann tritt Bormann zurück, alle anderen haben nichts gewusst. So einfach entgeht die HBL dem Präzedenzfall. :wall:

    An allem ist zu zweifeln. (Karl Marx- Philosoph)

  • Schon mal was von Insolvenzanfechtung gehört? Durch die Zusatzvereinbarung werden die Gläubiger benachteiligt...der Insoverwalter wird 100 pro vor Gericht ziehen...dazu ist er schon gegenüber den Gläubigern verpflichtet...und dann entscheidet das Gericht und nicht die Anwaelte von R


    Danke für deinen netten Kommentar. :nein: Nein, habe ich noch nicht von gehört (außer das Wort selbst). Ich bin nicht in der Branche tätig. Deshalb bin ich um weitere Details zum Thema dankbar.

  • Für mich war bei den Aussagen des Insolvenzverwalters ganz klar rauszuhören das er auch eine "Insolvenzverschleppung" unterstellt!

    Bezüglich der Zusatzvereinbarung ist es ohne Wissen des genauen Inhaltes nicht möglich zu beurteilen, gegenüber wem diese gültig/ungültig ist und ob eine Zahlpflicht von AR besteht...

    Handball ist mehr als Rock`n´Roll...it`s HEAVY METAL :smokin:

  • Höre gerade die PK. Der Anwalt bezweifelt mehrfach, dass die HBL den HSV weiterspielen lassen wird, und das ist auch der Grund, weshalb es keine neuen Sponsoren / Förderer gibt. Kündigt auch an, dass geprüft wird, ob der Inso-Antrag rechtzeitig gestellt wurde, mit der Möglichkeit, dass dann an die GF Forderungen gestellt werden.

  • Es ist doch nicht nur strafrechtlich zu sehen. Hamburg hätte damit auch gegen die Lizenzbestimmungen verstoßen die vorgegeben waren. Faktisch haben sie die Lizenz also unter falschen Vorrausetzungen erhalten.

    Der wohl entscheidende Punkt ist der, ob das, was zwischen Rudolph und Fitzek in dem Zusatzvertrag vereinbart wurde, sich auf die Spielbetriebsgesellschaft auswirkt oder nicht. Wenn es ein sittenwidriger Vertrag sein sollte (was Herr Böhm wohl für denkbar hält), dann könnte es sein, dass dieser Vertrag als nicht zustande gekommen angesehen wird, also juristisch als nicht-existent. Womit die Lizenz letztlich nicht erschlichen worden wäre. AR müsste zahlen und die Gläubiger würden bedient werden.
    Da sich das allerdings vermutlich nicht bis zur Wiederaufnahme des Spielbetriebs in der Liga im Februar klären lassen wird, dürfte der HSVH den Spielbetrieb kaum aufrechterhalten können. Leider. Oder Gottseidank. Je nachdem. ;)

    Hypothetisch wäre es interessant, ob sich im Falle einer sofortigen Zahlung der fehlenden 2,x Mio. € eine Konstellation ergeben könnte (Sponsoren, die von AR zuvor abgeschreckt worden waren o.ä.), durch die der Spielbetrieb gesichert werden könnte und darüberhinaus die Lizenz für die nächste Saison beantragt werden könnte. Diesmal ohne Fitzek und Rudolph, dafür mit Seriosität und Solidität. Aber das dürfte vermutlich nur für einen möglichen Neuanfang in Liga 2 (oder Liga 3) zur nächsten Saison gelten.

    Als nächstes ist nun interessant, wie die Spieler entscheiden.

    “A life is like a garden. Perfect moments can be had, but not preserved, except in memory. LLAP.” - Leonard Nimoy (1931-2015)

  • Der wohl entscheidende Punkt ist der, ob das, was zwischen Rudolph und Fitzek in dem Zusatzvertrag vereinbart wurde, sich auf die Spielbetriebsgesellschaft auswirkt oder nicht. Wenn es ein sittenwidriger Vertrag sein sollte (was Herr Böhm wohl für denkbar hält), dann könnte es sein, dass dieser Vertrag als nicht zustande gekommen angesehen wird, also juristisch als nicht-existent. Womit die Lizenz letztlich nicht erschlichen worden wäre. AR müsste zahlen und die Gläubiger würden bedient werden.
    Da sich das allerdings vermutlich nicht bis zur Wiederaufnahme des Spielbetriebs in der Liga im Februar klären lassen wird, dürfte der HSVH den Spielbetrieb kaum aufrechterhalten können. Leider. Oder Gottseidank. Je nachdem. ;)

    Hypothetisch wäre es interessant, ob sich im Falle einer sofortigen Zahlung der fehlenden 2,x Mio. € eine Konstellation ergeben könnte (Sponsoren, die von AR zuvor abgeschreckt worden waren o.ä.), durch die der Spielbetrieb gesichert werden könnte und darüberhinaus die Lizenz für die nächste Saison beantragt werden könnte. Diesmal ohne Fitzek und Rudolph, dafür mit Seriosität und Solidität. Aber das dürfte vermutlich nur für einen möglichen Neuanfang in Liga 2 (oder Liga 3) zur nächsten Saison gelten.

    Als nächstes ist nun interessant, wie die Spieler entscheiden.

    Ist dem wirklich so? Ich bin kein Jurist und das ist - zugegebenermaßen - eine z.T. philosophische Frage: Wenn ich denke es gibt einen gültigen Vertrag und verschweige diesen der nächsten Vertragspartei und mache mich damit eigentlich wissentlich strafbar (& den neuen Vertrag nichtig). Bin ich bei Ungültigkeit von Vertrag 1, damit auch straffrei? Wird damit Vertrag 2 wieder gültig?

    Rein aus ethischem Gesichtspunkt würde ich behaupten: Nein. Ich weiß aber, dass unser Rechtssystem da nicht immer so rein "ethisch" denkt.

  • Der wohl entscheidende Punkt ist der, ob das, was zwischen Rudolph und Fitzek in dem Zusatzvertrag vereinbart wurde, sich auf die Spielbetriebsgesellschaft auswirkt oder nicht. Wenn es ein sittenwidriger Vertrag sein sollte (was Herr Böhm wohl für denkbar hält), dann könnte es sein, dass dieser Vertrag als nicht zustande gekommen angesehen wird, also juristisch als nicht-existent. Womit die Lizenz letztlich nicht erschlichen worden wäre. AR müsste zahlen und die Gläubiger würden bedient werden.


    Hier ist der Wunsch wohl der Vater des Gedanken. Von sittenwidrig hat der IV nicht gesprochen sondern von makelbehaftet in bezug auf die erfolgte Lizenzerteilung.
    Außerdem hat Fitzek den Zusatzvertrag bei der Lizensierung nicht vorgelegt. Das genau ist der Lizenzbetrug - egal ob der Zusatzvertrag vom Gericht im Nachhinein für nicht belastbar gewertet wird Dies hat mit dem Betrug nichts zu tun sondern auschließlich damit ob AR die Summe noch in die Insolvenzmasse einzahlen muss oder nicht,.

  • Der wohl entscheidende Punkt ist der, ob das, was zwischen Rudolph und Fitzek in dem Zusatzvertrag vereinbart wurde, sich auf die Spielbetriebsgesellschaft auswirkt oder nicht. Wenn es ein sittenwidriger Vertrag sein sollte (was Herr Böhm wohl für denkbar hält), dann könnte es sein, dass dieser Vertrag als nicht zustande gekommen angesehen wird, also juristisch als nicht-existent. Womit die Lizenz letztlich nicht erschlichen worden wäre. AR müsste zahlen und die Gläubiger würden bedient werden.
    Da sich das allerdings vermutlich nicht bis zur Wiederaufnahme des Spielbetriebs in der Liga im Februar klären lassen wird, dürfte der HSVH den Spielbetrieb kaum aufrechterhalten können. Leider. Oder Gottseidank. Je nachdem. ;)

    Hypothetisch wäre es interessant, ob sich im Falle einer sofortigen Zahlung der fehlenden 2,x Mio. € eine Konstellation ergeben könnte (Sponsoren, die von AR zuvor abgeschreckt worden waren o.ä.), durch die der Spielbetrieb gesichert werden könnte und darüberhinaus die Lizenz für die nächste Saison beantragt werden könnte. Diesmal ohne Fitzek und Rudolph, dafür mit Seriosität und Solidität. Aber das dürfte vermutlich nur für einen möglichen Neuanfang in Liga 2 (oder Liga 3) zur nächsten Saison gelten.

    Als nächstes ist nun interessant, wie die Spieler entscheiden.

    Nein, der entscheidende Punkt ist das die HBL nichts davon wusste. Es ist irrelevant wer hier jetzt Recht (moralisch wie juristisch) hat, ob es Rudolph oder Fitzek sind. Die HBL hätte diese Zusatzvereinbarung aus ihrer Sicht geprüft und daraus den Schluss gezogen die Lizenz zu erteilen oder nicht. Eventuell wäre eine der Auflagen gewesen hier eine eindeutige Klarstellung Rudolphs zu erhalten. Es nicht wichtig was man jetzt in einem kommenden Rechtsstreit festlegt, die HBL konnte hier niemals einen Standpunkt entwickeln. Ein Rechtsstreit wäre ja dann gar nicht nötig gewesen.... und so hat der HSV Hamburg unter Vorspiegelung falscher Tatsachen die Lizenz erhalten.

    Etwas anders lässt die Aussage des Involvenzverwalters nicht zu. Wenn er das in der Form der HBL vorlegt zumindest nicht und der Presse nicht noch irgendetwas verschwiegen hat.

  • Vieles hängt anscheinend an dieser ominösen Zusatzvereinbarung. Darauf waren sicherlich auch Rudolphs kolportierte Äußerungen gemünt, er wäre seinen Verpflichtungen bereits nachgekommen.
    Unterm Strich kann man ohne deren Kenntnis keine seriöse Bewertung vornehmen. Zugegeben: Böhms lächelndes Schweigen zu dieser Zusatzvereinbarung lässt natürlich allerlei Vermutungen zu. Allerdings auch, dass er sich eine Stellungnahme verkneift.
    Ich gebe aber auch zu bedenken, dass Rudolph in all den Jahren kaum einmal seriös und glaubwürdig aufgetreten ist. Das lässt auch die Vermutung zu, dass er versucht haben könnte, die Betreibergesellschaft des HSVH hinters Licht zu führen/über den Tisch zu ziehen.

    Aftöven!

  • Aber es war doch nicht A.R. der die Unterlagen bei der HBL vorgelegt hat.
    Und mit welcher Absicht hat denn wer die beiden sich widersprechenden Erklärungen veranlasst? Kann noch recht interessant werden,genauso wie die Frage der Insolvenzverschleppung.

  • Aber es war doch nicht A.R. der die Unterlagen bei der HBL vorgelegt hat.
    Und mit welcher Absicht hat denn wer die beiden sich widersprechenden Erklärungen veranlasst? Kann noch recht interessant werden,genauso wie die Frage der Insolvenzverschleppung.

    Mal hypothetisch (anders geht ja momentan sowieso nicht):

    Ein Gericht befindet, dass diese ominöse Zusatzvereinbarung Rudolph eben nicht von der Zahlung freihält. Dann wäre die Frage inwieweit sie lizenztechnisch relevant wäre.
    Und dann wäre doch auch noch interessant, ob auf Rudolph, der sich ja aktuell weigert Zahlungen zu leisten, neben den 2,5 Mio noch weitere Folgeforderungen zukommen könnten. Quasi Schadensersatz, weil er sich entgegen der Vereinbarungen geweigert hätte, die 2,5 Mio zu zahlen und damit ja die laufende Insolvenz mit ausgelöst hat.

    So mal für mich als Laien.

  • Ich würde es wie gesagt nicht als entscheidend sehen ob das lizenztechnisch relevant wäre. Entscheidend ist das sie der HBL nicht die Möglichkeit gegeben haben das zu entscheiden. Die HBL legt fest wer die Lizenzkriterien erfüllt und dafür müssen ihr alle Informationen vorliegen. Die Geschäftsführungen der Vereine können hier ja auch sonst nicht selbst entscheiden was relevant ist und was nicht. Vor allem wenn das ein so entscheidendes Dokument ist.

  • Ich glaube JOSH will auf einen anderen Aspekt hinaus, der unabhängig von der Lizensierung ist:

    Wenn die zusätzliche Einschränkung der Bürgschaft (inkl. der Verweigerung der Zahlung) ungültig ist, kann dann AR auf Schadenersatz verklagt werden, weil er damit auch verantwortlich ist für die Insolvenz.

  • Ich glaube JOSH will auf einen anderen Aspekt hinaus, der unabhängig von der Lizensierung ist:

    Wenn die zusätzliche Einschränkung der Bürgschaft (inkl. der Verweigerung der Zahlung) ungültig ist, kann dann AR auf Schadenersatz verklagt werden, weil er damit auch verantwortlich ist für die Insolvenz.

    Genau.

    Allerdings auch, ob diese Zusatzvereinbarung tatsächlich lizenzrelevant ist.
    (Was ich nach den Andeutungen von Böhm auch vermute. Aber wissen tun wir halt momentan darüber nichts.)

  • Also ich bin weder vertrags-, insolvenz-, lizenz- oder finanzrechtlich bewandert.

    Aber meinem laienhaften rechtsverständnis kann so eine Zusatzvereinbarung doch gar nicht gültig sein?
    Wenn jmd ein Haus kauft und ich für den bei der Bank bürge, kann ich doch nicht, sagen, wenn die Bank auf mich zukommt, um die Bürgschaft einzulösen, ich habe mit dem Verkäufer eine zusätzliche Vereinbarung getroffen, von der die Bank nichts weiß , wodurch ich nicht zahlen müsste..

    Aber wir werden es wohl noch erfahren..