Ui, da macht das Bundessportgericht aber eine sehr dubiose Rechtsauslegung. Ich nenne das Rechtsbeugung und wird in Zukunft weitere Blüten erzeugen. Macht euch darauf gefasst.
Merkt euch für die Zukunft:
1. In drei Sekunden ist im Handball kein Tor möglich.
2. Wenn der Gegner deutlich führt, ist die Regel aufgehoben.
3. Wenn bei einem Regelverstoß keine böse Absicht besteht, kann der Spieler nicht der Regel entsprechend bestraft werden.
4. Liegt ein Spieler "vermeintlich" verletzt am Boden, dann nicht den Vorteil drei Sekunden laufen lassen, denn er könnte vermutlich sterben oder schlimmeres.
5. Und ein Tor mehr oder weniger ist im Handball irrelevant.
All das Neue verwirrt mich. Ich brauche dringend einen neuen Lehrgang.