Spielverlegung bei Landesauswahlmaßnahme

  • Hallo,
    meine Tochter spielt Landesauswahl in ihrem Heimatbundesland.. Seit Beginn der Saison spielt sie in einem Verein im Nachbarbundesland. Ist es möglich ein Ligaspiel (Landesliga) auf Grund einer Lehrgangsmaßnahme der Landesauswahl zu verlegen? Ihr Trainer meint nicht. ?(

    Gruß Torte

  • Im Moment noch.
    Ich habe in der Spielordnung des DHB auch keinen Paragraphengefunden der das so fest legt.

    Gruß Torte

  • Also, ich kann mich daran erinnern, dass einige Spielerinnen der Leverkusener Jugend (Verein HV Mittelrhein) aufgrund ihres Wohnortes bzw. vorigen Vereins weiterhin für den HV Niederrhein beim Länderpokal gespielt haben. Aber um die Threadfrage zu beantworten: Keine Ahnung, könnte mir aber vorstellen, dass die Spielleitende Stelle da keiner automatischen Verlegung zustimmt, sondern das dann der Zustimmung des Gegnervereins bedarf.

    Original von rro.ch
    Beliebte Sportarten aber auch Randsportarten wie Handball kommen beim Publikum an.

  • Die Sache ist eigentlich relativ einfach. Der DHB sagt:

    Zitat

    § 82 SpO/DHB

    (6) Ein Verein, der einen oder mehrere Spieler bzw. einen Jugendsprecher zu einem Auswahlspiel, Lehrgang oder einer sonstigen Maßnahme
    der satzungsgemäßen Organe des DHB oder seiner Verbände abstellen muss, kann die Verlegung angesetzter Spiele beantragen; Spiele der Jugendmannschaften sind zu verlegen.

    Stelle ich den Spieler nicht ab und er spielt an dem Tag, wird das Spiel gewertet!

    Allerdings gilt auch:

    Zitat

    (8) Die Verbände können im Falle des Abs. 6 für Maßnahmen ihres Bereiches abweichende Bestimmungen erlassen.

    Es kommt hier also auf die Spielordnungsergänzung des Landesverbands an.

    "Perfektes Spiel für unruhige Zeiten: Schach und die große Sehnsucht nach Entschleunigung"

    Die hiesige Tageszeitung bereitet uns schon mal auf die Besatzung durch den Ivan vor.

  • Danke für die Antworten.

    In der SpO des Landesverbandes steht der Wortlaut des DHB und kein weiterer Zusatz. Also kann ich doch davon ausgehen das das Spiel verlegt werden kann, auch ohne Zustimmung des Gegners. Sollte der Spieler nicht abgestellt werden gibt es laut SpO ja auch eine Strafe.

  • Die Frage stellt sich mir auch gerade. Ein Spieler hat den Verein vor dem Stichtag 01.07.15 verlassen und ist in ein anders Bundesland gewechselt. Meinem Kenntnisstand nach, darf er nicht mehr für seine vorherige Landesauswahl spielen. Oder weiß jemand eine Sonderregelung?

  • So sollte man glauben - klingt ja auch eigentlich logisch. Allerdings hat Steinar hier im 4. Post auch Gegenbeispiele genannt.

    Irgendwann ist auch mal Schluss!!!

  • So sollte man glauben - klingt ja auch eigentlich logisch. Allerdings hat Steinar hier im 4. Post auch Gegenbeispiele genannt.

    Sollte man meinen, da er aber keinen Zeitraum genannt hat kann es durchaus sein dass es sich um Spielerinnen handelt die nach dem Stickpunkt gewechselt haben. Ich wollte eigentlich nur wissen ob jemand eine Sonderregelung dazu kennt?

  • OK, dann formuliere ich es klarer - der Stichtag sollte für die Zugehörigkeit zu einem Landesverband (und damit seiner Auswahlmannschaft) keine Rolle spielen, sondern ausschließlich die Spielberechtigung für den Verein eines Landesverbands.

    Alles andere wäre für mich nicht logisch

    Irgendwann ist auch mal Schluss!!!

  • jetzt möchte ich doch mal die Verwirrung etwas steigern. Ich kenne einen Spieler, der im grenznahen Ausland gespielt hat und für eine deutsche Länderauswahl gespielt hat. Der Umstand war bekannt und er hat trotzdem (sogar recht erfolgreich) am Finalturnier teilgenommen.

  • Ok, ich habe jetzt die hochoffizielle Auskunft dazu:

    die Spielberechtigung für die Landesverbandsauswahl liegt immer bei dem
    Landesverband, bei dem das Vereinsspielrecht liegt.

    Bei einem Wechsel in einen anderen Landesverband entscheidet die Jugendkommission
    des Deutschen Handballbund über das Spielrecht in der Landesverbandsauswahl, auf
    Antragsstellung, wenn das Spielrecht beim abgebenden Verband verbleiben soll.

    Im generellen wird das nie gemacht, aber es kann natürlich sein, wenn der Spieler große Be-
    fürchtungen hat in seinem neuen Landesverband leistungsmäßig nicht mithalten zu können, dass
    er versucht in seinem alten Landesverband zu bleiben.

  • Ok, ich habe jetzt die hochoffizielle Auskunft dazu:

    die Spielberechtigung für die Landesverbandsauswahl liegt immer bei dem
    Landesverband, bei dem das Vereinsspielrecht liegt.

    Bei einem Wechsel in einen anderen Landesverband entscheidet die Jugendkommission
    des Deutschen Handballbund über das Spielrecht in der Landesverbandsauswahl, auf
    Antragsstellung, wenn das Spielrecht beim abgebenden Verband verbleiben soll.

    Im generellen wird das nie gemacht, aber es kann natürlich sein, wenn der Spieler große Be-
    fürchtungen hat in seinem neuen Landesverband leistungsmäßig nicht mithalten zu können, dass
    er versucht in seinem alten Landesverband zu bleiben.

    :lol: Ich kenne einen aktuellen Fall, da wurde es wohl gemacht! Irgendwie komisch wenn ein Spieler aus einem Landesverband von einem anderen gefördert wird. Man sollte denken, der Landesverband sollte Spieler aus seinem Zuständigkeitsbereich fördern^^

  • Irgendwie komisch wenn ein Spieler aus einem Landesverband von einem anderen gefördert wird. Man sollte denken, der Landesverband sollte Spieler aus seinem Zuständigkeitsbereich fördern^^


    Und wenn der Verband viele bessere Spieler hat? Soll er ihn nur deswegen fördern, weil er in einem anderen (schwächeren) Verband noch gefördert worden wäre?
    Um solche Spieler geht es doch...

    Irgendwann ist auch mal Schluss!!!


  • Und wenn der Verband viele bessere Spieler hat? Soll er ihn nur deswegen fördern, weil er in einem anderen (schwächeren) Verband noch gefördert worden wäre?
    Um solche Spieler geht es doch...

    Nein, natürlich nicht! Eine Landesauswahl sollte ja eine Auwahl der besten Spieler sein. Passiert öfter, dass Spieler sich nicht weiterentwickeln und halt dann rausfallen. Die Seilschaften sind halt unergründlich, wie das oft so abläuft und in manchen Fällen werden halt auf allen Ebenen die Augen fest zugemacht!