- Offizieller Beitrag
Der Abstieg stand wegen der nicht beantragten Lizenz eh schon fest. Nun folgt die Insolvenz.
ZitatAmtsgericht Flensburg
56 IN 16/14
Flensburg, den 23.01.2014
Insolvenzeröffnungsverfahren betreffend das Vermögen der HSG Tarp-Wanderup GmbH & Co. Kommanditgesellschaft (Registergericht: Flensburg HRA 4359 FL), vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin HSG Tarp-Wanderup GmbH, diese wiederum vertreten durch den Geschäftsführer Florian Korte, Frösleer Bogen 15 a, 24983 Handewitt: Rechtsanwalt Peter-A. Borchardt c/o Rechtsanwälte Reimer, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg ist am 23.01.2014 um 14:00 Uhr zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit seiner Zustimmung wirksam, Zahlungen können wirksam nur noch an den vorläufigen Verwalter geleistet werden. Vollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind.
Quelle: Insolvenzbekanntmachungen