- Offizieller Beitrag
Auch rechtlich ein interessanter Fall.
Unanfechtbare Tatsachenfeststellung oder spielentscheidender Regelverstoß?
Hier wäre es vermutlich auf die Aussage der Schiedsrichter und des technischen Delegierten angekommen, wäre es zu einem Verfahren gekommen.
Es gibt da drei Möglichkeiten:
Wenn die Wahrnehmung falsch war (Buzzer während Ballbesitz TVB), aber die aufgrund der falschen Wahrnehmung erfolgte Regelanwendung richtig (Auszeit), dann handelt es sich um eine unanfechtbare Tatsachenfeststellung.
Wenn die Wahrnehmung richtig war (Buzzer nach Pfiff), daraufhin allerdings die Regel falsch angewendet wurde (Auszeit statt Spielfortsetzung 7-Meter, wahlweise Freiwurf Solingen und DQ gegen Trainer), dann handelt es sich um einen Regelverstoß. Dieser wäre vorliegend ohne jeden Zweifel auch spielentscheidend gewesen, so dass es eine Spielwiederholung hätte geben müssen.
Wenn es gar keine Wahrnehmung gegeben hat (Buzzer nicht gehört), wäre meiner Meinung nach in der Gerichtsverhandlung das Video des Spiels als Beweismittel zulässig, um zu entscheiden wann der Buzzer ertönt ist. Freie Beweiswürdigung des Gerichts.
Die Sache wäre erstinstanzlich vor der zweiten Kammer des Bundessportgerichts gelandet, die in solchen Fällen in der Vergangenheit sehr vereinsfreundlich entschieden und sogar mal Aussagen von SR keinen Glauben geschenkt hat, Urteil BSpG 2K 1/2015.
Danke Sascha, für diese Aufarbeitung.