Letzte Spielminute, Disqualifikation mit oder ohne Bericht?

  • Servus,
    wenn die SR hier http://youtu.be/8khfgOl7cPs

    auf Rot (8:5a) entschieden hätten, müßte man dann 8:10d

    • „Wenn der Ball in der letzten Spielminute im Spiel ist und der gegnerischen Mannschaft durch ein Vergehen im Sinne von Regel 8:5 oder 8.6 die Chance genommen wird, in eine Torwurfsituation zu kommen oder eine klare Torgelegenheit zu erreichen, ist das Vergehen nicht nur mit Disqualifikation laut 8:5 oder 8:6 zu bestrafen, sondern es muss auch ein schriftlicher Bericht eingereicht werden.“

    anwenden?

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  • Rot ohne Bericht geht in der letzten Minute nicht - auch bei 10 Toren Vorsprung. Deshalb kommt dann oftmals auch das "Fingerspitzengefühl" mit der Zeitstrafe zur Geltung.

    Original von rro.ch
    Beliebte Sportarten aber auch Randsportarten wie Handball kommen beim Publikum an.

  • Rot ohne Bericht geht in der letzten Minute nicht.

    Die Aussage ist nur dann richtig, wenn es sowieso eine Disqualifikation nach 8:5 IHR (und in bestimmten Fällen 8:9 IHR) geben würde. Wenn ein Spieler während eines Time-outs den Ball auf die Tribüne wirft, dann gibt es nur eine Disqualifikation ohne Bericht.

    Im Übrigen wurde das Video hier schon diskutiert.

    Wenn man schon 2 Hinausstellungen hatte und dann so rangeht, kann man nur wichtige Termine haben. (frei nach Johannes B. Kerner)

    Der Schiedsrichter gilt in seiner Wahrnehmungsfähigkeit als unfehlbar... (DHB-Bundesgericht) :D

  • Das Foul mal nicht beachtend.
    Wie blöd kann eine Abwehr sein? Es ist auf jeden Fall die letzte Situation, 4 Mann stehen im Block aber nur einer versucht tatsächlich den Wurf zu blocken??? Da können sie auch gleich wegbleiben. Hat der TW wenigstens freie Sicht...

  • Im Übrigen wurde das Video hier http://youtu.be/8khfgOl7cPs schon diskutiert.


    Ah sorry, das wußte ich nicht mehr.

    Dort ist eigentlich auch alles diskutiert (vor allem auch die Möglichkeit einer „Torchance“).

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  • Rot ohne Bericht geht in der letzten Minute nicht.


    Doch, auch bei 8:10d (und 8:5) gibt es nur DQ ohne Bericht, wenn die angreifende Mannschaft trotz des (mit DQ) zu bestrafenden Eingriffs ein Tor erzielt. Wurde kein Tor erzielt, kommt der Bericht hinzu.

    Als Chance gilt übrigens auch, wenn z.B. ein Paß zu einem freistehenden Mitspieler verhindert wird.

    Und:
    Auch wenn der Spielstand grundsätzlich keine Rolle spielen soll, kann er doch bei der Beurteilung der Situation m.M.n. sehr hilfreich sein.

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  • Und täglich grüßt das Murmeltier...

    Ist jemandem mittlerweile eine Definition bekannt was genau "die Chance [..], in eine Torwurfsituation zu kommen oder eine klare Torgelegenheit zu erreichen" ist?
    Oder zumindest ein Leitfaden an dem man sich orientieren kann?
    Oder liegt es weiterhin am alleinigen subjektiven Spielverständnis des SR zu entscheiden das sei eine Chance "in eine Torwurfsituation zu kommen oder eine klare Torgelegenheit zu erreichen"?

    Auf meinem Lehrgang habe ich Sinngemäß gelernt:
    Sich in einer klaren Torgelegenheit zu befinden ist eine Untermenge von "in eine Torwurfsituation zu kommen oder eine klare Torgelegenheit zu erreichen.
    Wenn jemand in einer klaren Torgelegenheit nach 8:5 gefoult wird und ich auf 7m entscheide, muss ich auch nach 8:10d entscheiden.
    Ohne die genannte Untermengen-Definition könnte hier 8:10d nicht greifen. Wenn ich in einer klaren Torgelegenheit wäre, kann mir ja nicht die Chance genommen worden sein, in eine Torwurfsituation zu kommen.
    Eine klare Torgelegenheit ist ja eine Torwurfsituation (Achtung: Eine Torwurfsituation ist bei weitem nicht immer eine klare Torgelegenheit!).


  • Ist jemandem mittlerweile eine Definition bekannt was genau "die Chance [..], in eine Torwurfsituation zu kommen oder eine klare Torgelegenheit zu erreichen" ist?

    Ja, da hab ich was, kam sogar hier aus dem Forum:

    "2. Alle Vergehen gemäß Regel 8:5 und 8:6, die nichts mit dem Ziel, ein Tor zu verhindern, zu tun haben können (z. B. Angreifer begeht entsprechendes Vergehen), können auch keine Bestrafung nach Regel 8:10 d nach sich ziehen. Es bleibt bei der Bestrafung nach R.8:5 oder R.8:6.

    3. Bei entsprechenden Vergehen gegenüber Angriffsspielern jedoch ist gemäß Auslegung der IHF grundsätzlich davon auszugehen, dass derartige Regelwidrigkeiten dies zum Ziel haben."

    index.php?page=Attachment&attachmentID=6805&h=107be0e539043359b1ec6e8ce13618b876b84d8e


    Wir haben vor der Saison auch noch mal Erläuterungen bekommen, wo das genauso drinsteht:

    "Gemäß IHF ist diese Formulierung umfassend auszulegen.

    Hinweis: Eine Angriffssituation ist immer auch die Chance bzw. der Versuch in eine Torwurfsituation zu kommen."


    Wenn man in der letzten Spielminute eine Disqualifikation nach 8:5 ohne Bericht gibt, soll man sogar begründen, warum ohne (damit klar ist, dass es nicht nur vergessen wurde).


    Ich habe mir das jetzt so gemerkt: Disqualifikation nach 8:5 in der letzten Spielminute, wenn der Ball im Spiel ist = mit Bericht, außer in vier Situationen:

    1. Bestrafung erfolgt zwar in der letzten Spielminute, aber Vergehen war vorher.

    2. Vergehen vom Angreifer statt vom Abwehrspieler

    3. Zusammenprall Torwart - Angreifer beim TG

    4. Der gefoulte Spieler kann selber (gilt nicht für die Teamkameraden!) in der Aktion noch das Tor erzielen.


    Denke, wenn man sich das so merkt, ist das nicht mehr so schwer.

    Einmal editiert, zuletzt von Rheinland-SR (16. November 2013 um 05:29)

  • Wenn der Torwart in der letzten Minute kein Vergehen nach 8:5a bis 8:5c oder 8:6 begeht, kann er auch nicht dafür eine Disqualifikation mit Bericht kassieren. Der Zusammenprahl wird ja in 8:5 Kommentar erwähnt.

    2 Mal editiert, zuletzt von Funkruf (16. November 2013 um 09:29)

  • Wenn der Torwart in der letzten Minute kein Vergehen nach 8:5a bis 8:5c oder 8:6 begeht, kann er auch nicht dafür eine Disqualifikation mit Bericht kassieren. Der Zusammenprahl wird ja in 8:5 Kommentar erwähnt.

    Falsch! Die Regel 8.10 verweist auf 8.5 und das schließt a) den Kommentar mit ein, denn b) ist der Kommentar nur eine Ergänzung zum "rücksichtslose, Verhalten des fehlbaren Spielers beim Begehen der Regelwidrigkeit" ;)

    Original von rro.ch
    Beliebte Sportarten aber auch Randsportarten wie Handball kommen beim Publikum an.

  • Tja, das ist aber nicht ganz richtig. Das obengenannte Dokument, was ich hier ja schon mal veröffentlicht hatte, sagt es ja auch.

    Zitat

    5. Eine weitere Ausnahme gilt für einen Torwart, der in der letzten Spielminute einen Zusammenprall beim Tempogegenstoß verursacht. Es bleibt im Grundsatz üblicherweise bei einer Ahndung gemäß Regel 8:5 Kommentar, also Disqualifikation
    ohne Bericht (jedoch ist der nachfolgende Hinweis im Text zu beachten).
    {...}
    • Verlässt der Torwart seinen Torraum und kommt es zu einem Zusammenprall mit einem Angreifer, so ist grundsätzlich auf eine Disqualifikation ohne Bericht zu entscheiden, es sei denn, das Verhalten des Torwarts erfüllt im speziellen Fall auch die Kriterien der Regeln R.8:5a-c bzw. R.8:6. In diesem Fall ist dann der Torwart in der letzten Spielminute ebenfalls nach Regel 8:10d mit einer Disqualifikation mit Bericht zu bestrafen.

    Das meine ich damit, der Kommentar allein rechtfertigt eben noch keinen Bericht, für den TW-Zusammenprahl braucht es 8:5 a-c oder 8:6 dazu, damit ein Bericht kommen muss.

    8:5 sagt ja dazu:

    5 Mal editiert, zuletzt von Funkruf (18. November 2013 um 01:13)