Zu dem Rüffel den du ansprichst, würde ich nur lachen. Noch herrscht Meinungsfreiheit in der Republik.
Neben der Meinungsfreiheit gibt es für Arbeitnehmer aber auch Treuepflichten gegenüber dem Arbeitgeber, zu denen u.a. die Loyalitätspflicht des Arbeitnehmers gehört. Eine Verletzung der Loyalitätspflicht kann ein zulässiger Kündigungsgrund sein und dabei spielen abwertende Äußerungen über Vorgesetzte sowie die Öffentlichkeit der Äußerung eine maßgeblich Rolle. Ich denke nicht, dass Silvio Heinevetter um seinen Arbeitsplatz fürchten muss, aber die Meinungsfreiheit hat auch ihre Grenzen und das sollte den Menschen bewusst sein.