Teilnahmeberechtigt durch ersetzende Eintragung?

  • Hallo,

    ich hätte da mal was Kniffliges zu klären. Folgendes hat sich zugetragen:
    Mannschaft A trägt im Spielberichtsbogen 14 Spieler ein und bestätigt die Eintragungen durch Unterschrift vor Anpfiff.
    In der 2 Halbzeit wird festgestellt, dass ein sich auf dem Spielfeld befindlicher Spieler X nicht auf dem Spielberichtsbogen eingetragen ist, d.h. zu diesem Zeitpunkt liegt keine Teilnahmeberechtigung vor. Ein nachtragen ist theoretisch auch nicht möglich, da ja bereits 14 Spieler eingetragen sind.

    Allerdings wird jetzt festgestellt, dass von den 14 eingetragenen Spielern mind. einer gar nicht da ist/gar nicht da war, d.h. für diesen Spieler keine Teilnahmeberechtigung vorlag (dafür hätte er anwesend und eingetragen sein müssen). Der nicht anwesende Spieler wird gestrichen und statt dessen wird Spieler X nachgetragen, obwohl ein streichen nach Anpfiff gem. den Regularien nicht zulässig ist. Ist das nachträgliche heilen eines von Beginn an falschen Sachverhaltes zulässig? Bleibt es hier nur bei der progressiven Bestrafung des MV oder muss nicht gar das ganze Spiel zu Gunsten von Mannschaft B gewertet werden aufgrund des Einsatz eines nicht teilnahmeberechtigten Spielers (Spieler X)?

    Wie ist Eure Meinung? Gibt es evtl. vergleichbare Urteile? Würde mich mal interessieren.


    Welche Konsequenz ergibt sich?

  • Progression gegen den Trainer, Streichung des abwesenden Spielers, Nachtragen des Spielers X und schriftlicher Bericht der SR.

    Das ist die Antwort auf die Regelfrage 330, die genau diesen Sachverhalt abfragt.

    Wenn man schon 2 Hinausstellungen hatte und dann so rangeht, kann man nur wichtige Termine haben. (frei nach Johannes B. Kerner)

    Der Schiedsrichter gilt in seiner Wahrnehmungsfähigkeit als unfehlbar... (DHB-Bundesgericht) :D

  • bei diesen Regelfragen wird immer nur das beachtet, was geschrieben steht und das Geschriebene wird als richtig hingestellt.

    Wer stellt im der Praxis fest, dass einer der eingetragenen Spieler zum Spielbeginn garnicht anwesend war?
    Kann nicht auch unterstellt werden, dass ein Spieler anwesend war; aber ein "besserer" Spieler verspätet eingetroffen ist und man so den Spielbericht manipulieren will?

    Problematisch ist doch, dass genau derjenige, der mit seiner Unterschrift ein richtig ausgefülltes Spielprotokoll bestätigt auch derjenige ist, der anschließend behauptet, dass er ein Fehler gemacht hat ...

    Wer muss also den Nachweis bringen, dass der im Spielbericht genannte Spieler zu Beginn des Spiels nicht anwesend war?

  • Ich kann und darf als SR keine "Gesichtskontrolle" machen, das ist laut Regelwerk nicht zulässig. Einzig die Identität des MV muss festgestellt werden. Die Spieler sind für mich anhand der Spielernummern identifizierbar. Spätestens beim Durchzählen der Ersatzbank vor Spielbeginn fällt dann auf, dass mehr Spieler im Protokoll stehen, als auf der Ersatzbank sitzen.

    Der vorliegende Fall passiert häufiger, als man denkt (mir zumindest).

    Wenn man schon 2 Hinausstellungen hatte und dann so rangeht, kann man nur wichtige Termine haben. (frei nach Johannes B. Kerner)

    Der Schiedsrichter gilt in seiner Wahrnehmungsfähigkeit als unfehlbar... (DHB-Bundesgericht) :D

  • Soll ich das Spiel nicht anpfeifen, weil jemand vielleicht nicht ganz so aussieht wie auf dem Passbild? Es gibt m. E. nach dafür weder im Regelwerk, noch in den Ordnungen der Verbände dafür eine valide Grundlage.

    Wenn man schon 2 Hinausstellungen hatte und dann so rangeht, kann man nur wichtige Termine haben. (frei nach Johannes B. Kerner)

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  • Also wenn die Mannschaft ihn eintragen lässt, kann er mitspielen. Allerdings gibt es dann einen Vermerk egen Unklarheit mit dem Spielerpass, wegen unklare Identifizierung. Da sollte die Mannschaft schon aufpassen, das auch die Spielerpässe in Ordnung sind, also auch die Fotos.

  • Es gibt m. E. nach dafür weder im Regelwerk, noch in den Ordnungen der Verbände dafür eine valide Grundlage.


    wiederspricht das nicht deiner ersten Aussage?

    Zitat

    Ich kann und darf als SR keine "Gesichtskontrolle" machen, das ist laut Regelwerk nicht zulässig.

    Also da nirgends dazu vermerkt ist, scheint es also nicht verboten zu sein. Und bei Verdacht kann ein Vermerk im Protokoll, wie Funkruf richtig bemerkt hat, vllt. helfen Betrügerein aufzudecken. Kommt ja leider im Nachwuchs vor ...


  • wiederspricht das nicht deiner ersten Aussage?

    Also da nirgends dazu vermerkt ist, scheint es also nicht verboten zu sein. Und bei Verdacht kann ein Vermerk im Protokoll, wie Funkruf richtig bemerkt hat, vllt. helfen Betrügerein aufzudecken. Kommt ja leider im Nachwuchs vor ...

    Es ist nur in Deutschland so, dass alles verboten ist, was explizit erlaubt ist... Wenn ich keine regeltechnischen Möglichkeiten habe, werde ich den Teufel tun, irgendjemand auf Grund meines Verhaltens eine Einspruchsmöglichkeit zu geben.

    Wie wahrscheinlich ist denn ein solcher Betrug? Ich mache einen Protokolleintrag dreimal, jedesmal liege ich "daneben" und dann kriege ich sowohl von der Spielleitenden Stelle als auch vom Schiedsrichterwart eine Sprengung...

    Wenn man schon 2 Hinausstellungen hatte und dann so rangeht, kann man nur wichtige Termine haben. (frei nach Johannes B. Kerner)

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  • Die ist vorhanden. Den nicht umsonst gibt es die Anweisung, das bei Passproblemen ein Vermerk kommen muss. Lieder es vermerken als hinterher als Mittäter da zu stehen, den wenn hinterher rauskommt, das hier eine unberechtigte Person mitgespielt hat und du dies als Schiedsrichter nicht vermerkt hast, hast du ganz große Probleme.

    • Offizieller Beitrag

    Mal eine blöde Frage - wie wollt ihr denn dies als Schiri erkennen (müssen), wenn ein Spieler nicht mit der Person des vorgelegten Pass identisch ist.

    Das merken doch in aller Regel eher die Gegner die ihre Pappenheimer kennen.

    Und wenn die es erwähnen muss ich einen Vermerk anbringen

    Platz


    Möge die Macht mit Euch sein