nicht teilnahmeberechtigter Spieler - Einspruch

  • Hallo Handballer,

    ich habe jetzt erst erfahren, dass am 2. Spieltag unser Gegner einen nicht teilnahmeberechtigten Spieler eingesetzt hat. Am 1. Spieltag hat er in einer unteren Mannschaft gespielt und daher festgespielt.

    Wie lange kann ich Einspruch einlegen? Zählt die 2 Wochenfrist, wie unser Staffelleiter meint?

    Möglichst mit Fakten, damit ich ihn überzeugen kann.

    Vielen Dank

  • Ich gehe mal davon aus, dass es dir darum geht die Spielwertung zu verändern.

    Dann lies mal § 7 der Rechtsordnung

    Das wird ihn kaum, aber dich hoffentlich überzeugen.

  • WHV-Zusatzbestimmungen zu § 55 SpO

    3. Hat ein Verein konkrete Anhaltspunkte dafür, dass in der Mannschaft eines

    anderen Vereins derselben Staffel namentlich benannte Spieler mitgewirkt

    haben, die festgespielt waren, kann er innerhalb von 14 Tagen nach dem

    betreffenden Spiel bei seiner Spielleitenden Stelle die Überprüfung dieser Spieler


    beantragen.