Frage zur Unterbrechung durch den Zeitnehmer (MVA im Spielfeld)

  • Hallo zusammen,

    habe noch eine Frage. Hatten die Situation zuletzt und waren da wirklich hin-und-hergerissen und so ganz sicher sind wir uns jetzt immer noch nicht.

    Kenne die Regeltexte, aber ganz zweifelsfrei krieg ich mir das trotzdem nicht beantwortet:

    Der Zeitnehmer der Heimmannschaft kam in der Halbzeit zu uns und sagte, dass der MVA der Gastmannschaft öfters das Spielfeld betreten hätte (z. B. beim Reklamieren und auch einfach beim Laufen an der Bank, weil er nicht auf die Linie geachtet hat).
    Wir haben dem MVA dann (noch in der Halbzeitpause) gesagt, dass er bitte drauf achten solle.
    Mitte der zweiten Hälfte (Ball im Spiel, Gast in Ballbesitz) pfiff der Zeitnehmer und da sahen wir, dass der MVA ein Stück im Feld stand (20 bis 30 Zentimeter oder so). Vorher hatten wir das nicht gesehen, sondern erst beim Pfiff des Zeitnehmers. Offizielle der Gastmannschaft hatten noch keine Strafe erhalten.

    Wenn man jetzt wirklich mal streng nach Regelwerk geht:

    1. Verwarnung an den MVA - ja oder nein?

    2. Ballbesitzwechsel - ja oder nein?


    :hi:

    4 Mal editiert, zuletzt von Rheinland-SR (13. Dezember 2012 um 19:00)

  • Frage: Wem habt Ihr gesagt, dass er darauf achten soll, dem Trainer oder dem Zeitnehmer?

    Wenn Ihr es nicht dem Trainer gesagt habt und es Euch nicht wirklich aufgefallen ist, dann gibt es in diesem Fall eine ganz einfache Lösung. T-O machen und dem Trainer sagen er möge bitte auf die Linie aufpassen. Ich finde es allerdings bedenklich, wenn sich ein ZN bei Ballbesitz der Gastmannschaft um den MV der Gastmannschaft kümmert. Im Regelfall muss der ZN dafür nämlich den Blick vom Spielgeschehen abwenden, da er in die entgegengesetzte Richtung gucken muss!!! Wenn Euch der MV im bisherigen Spielgeschehen nicht negativ aufgefallen ist, dann kann man über so etwas durchaus hinwegsehen, so lange er sich bei Ballbesitz der anderen Mannschaft wieder hinter der Linie befindet.

    Andere Frage: War das eine enge Halle, wo der Trainer vor der Bank evtl. ganz wenig Platz hat?

    Das Erste, was ein Kind lernt, ist gegen den Ball zu treten! Wenn es intelligent ist, nimmt es ihn später in die Hand !!!

    Die Wissenschaftler haben herausgefunden..... und sind auch wieder reingekommen :)

    Politiker sind wie Windeln, man sollte sie oft wechseln, und aus den gleichen Gründen! (Mark Twain)



  • Manchmal hilft der Blick in das Regelheft
    Gruß
    Thomas


    B. Unterbrechung aus anderen Gründen, z.B. wegen unsportlichem
    Verhalten im Auswechselraum
    a. Durch den Zeitnehmer

    Der Zeitnehmer sollte bis zur nächsten Spielunterbrechung warten
    und dann die Schiedsrichter informieren.
    Unterbricht der Zeitnehmer das Spiel vorzeitig, wird es mit Freiwurf

    für diejenige Mannschaft wieder aufgenommen, die zum Zeitpunkt
    der Unterbrechung im Ballbesitz war. Erfolgt die vorzeitige
    Unterbrechung aufgrund eines Verstoßes der abwehrenden
    Mannschaft und es wird dadurch eine klare Torgelegenheit für die
    ballbesitzende Mannschaft vereitelt, ist gemäß Regel 14:1b auf 7-m-
    Wurf zu entscheiden.
    (Gleiches gilt, wenn der Zeitnehmer das Spiel wegen eines
    beantragten Team-Time-outs unterbricht und die Schiedsrichter dies
    aufgrund des falschen Timings ablehnen. Wird zum Zeitpunkt der
    Unterbrechung eine klare Torgelegenheit vereitelt, muss auf 7-m-
    Wurf entschieden werden.)
    Der Zeitnehmer ist nicht befugt, eine persönliche Strafe gegen einen
    Spieler oder Mannschaftsoffiziellen auszusprechen. Dies gilt auch
    für die Schiedsrichter, wenn sie die Regelwidrigkeit nicht selber
    wahrgenommen haben. In diesem Fall können sie lediglich eine
    informelle Ermahnung aussprechen. Bei Vergehen gemäß Regel 8:6
    oder 8:10 verfassen sie zudem einen Bericht.

    Keine Festung ist so stark, dass Geld sie nicht einnehmen kann. (Cicero)

    Einmal editiert, zuletzt von thomask (13. Dezember 2012 um 22:44)

  • ... und da sahen wir, dass der MVA ein Stück im Feld stand (20 bis 30 Zentimeter oder so).

    Das ist eine eigene Wahrnehmung, deswegen Progression gegen den MV und Ballbesitzwechsel. Und einen Hinweis an den Zeitnehmer, dass er den Hinweis gefälligst während einer anderen Spielzeitunterbrechung (Verletzung, TTO, etc.) geben soll und nicht selbst das Spiel unterbrechen...

    Wenn man schon 2 Hinausstellungen hatte und dann so rangeht, kann man nur wichtige Termine haben. (frei nach Johannes B. Kerner)

    Der Schiedsrichter gilt in seiner Wahrnehmungsfähigkeit als unfehlbar... (DHB-Bundesgericht) :D

  • Zitat

    Im Allgemeinen ist ein Mannschaftsoffizieller nicht berechtigt, während des Spiels die Spielfläche zu betreten. Ein Verstoß gegen diese Regel ist als unsportliches Verhalten zu ahnden (8:7, 16:1b, 16:3d und 16:6c). Das Spiel wird mit einem Freiwurf für die gegnerische Mannschaft fortgesetzt (13:1a-b; Erläuterung 7).

    Regel 4:2 ist hier wahrscheinlich am passendsten.

    Um die Fragen zu beantworten:
    Zu 1.: Hier bekommst du ein ganz klares "Jein". In der Situation, wie du sie beschreibst, aber ein "Ja". Dadurch, dass ihr es selbst noch gesehen habt, wird die Strafe ja nicht ausgesprochen, nur weil der ZN es euch sagt. Würdet ihr dieses Vergehen nicht selbst wahrnehmen, dürfte allerdings keine Strafe geben, da die Erläuterung 7 B. sonst vollumfänglich greifen würde.

    Zu 2.: Das ist das schöne an der Situation. Zu dem Zeitpunkt, zu welchem der SR dieses Vergehen bemerkt, ist das Spiel unterbrochen und der ZN hatte nicht die Berechtigung dazu. Die Mannschaft bleibt also in Ballbesitz.

    Und da der gute Mann am Kampfgericht in der Situation nicht pfeifen darf, bekommt er gerade noch gesagt, dass er das zu unterlassen hat und für den Fall, dass nochmals etwas in dieser Richtung passieren sollte, er sich das Spiel von der Tribüne aus anschauen darf (nur in anderem Wortlaut, sonst fühlt er sich noch provoziert ;) ).

  • Erstmal vielen Dank für die Antworten!

    Klingt plausibel.


    Was uns vor allem irritiert hat, war folgender Regeltext:

    Zitat von Erläuterung 7

    A. Wechselfehler oder regelwidriges Eintreten eines Spielers (Regel 4:2-3, 5-6)
    Der Zeitnehmer (oder Delegierte) muss das Spiel ohne Rücksicht auf die Vorteilsregel 13:2 und 14:2 umgehend unterbrechen.

    Und 4:2 beschäftigt sich nur mit mit den Mannschaftsoffiziellen (eben z. B. genau mit dem Betreten des Spielfeldes).

    Weiß jemand, warum da dann 4:2 steht, wenn der Zeitmehmer bei 4:2 gar nicht sofort unterbrechen soll?

  • Zu 2.: Das ist das schöne an der Situation. Zu dem Zeitpunkt, zu welchem der SR dieses Vergehen bemerkt, ist das Spiel unterbrochen und der ZN hatte nicht die Berechtigung dazu. Die Mannschaft bleibt also in Ballbesitz.

    Korrekt. :)

    Wenn man schon 2 Hinausstellungen hatte und dann so rangeht, kann man nur wichtige Termine haben. (frei nach Johannes B. Kerner)

    Der Schiedsrichter gilt in seiner Wahrnehmungsfähigkeit als unfehlbar... (DHB-Bundesgericht) :D