b738
Also mit so einer Aussage wäre ich an seiner Stelle sehr vorsichtig (siehe §78 SpO DHB).
Es ist doch alles klar geregelt, wie zu verfahren ist, wenn keine SR da sind.
Vorteil ist doch, man weiß schon das keine kommen und kann sich darauf einstellen.
SpO DHB
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§ 77 Ausbleiben des Schiedsrichters
(1) Bei Ausbleiben des angesetzten Schiedsrichters müssen sich beide Mannschaften
auf einen anwesenden neutralen Schiedsrichter einigen. Falls
mehrere neutrale Schiedsrichter anwesend sind, entscheidet bei Nichteinigung
das Los. Die Trainer der beiden spielenden Vereine gelten nicht als
neutrale Schiedsrichter.
(2) Ist kein neutraler Schiedsrichter zur Stelle, können sich die beiden Mannschaften
auf einen Schiedsrichter eines der beiden spielenden Vereine
oder auf eine Person einigen, die einem Verein im Bereich des DHB angehört.
(3) In unteren Spielklassen – sie sind von den Verbänden zu benennen –
müssen sich bei Ausbleiben des angesetzten Schiedsrichters die Mannschaften
auf einen anwesenden Schiedsrichter einigen.
(4) Die Verbände und der Jugendausschuss des DHB können in den Fällen
nach Abs. 1 bis 3 für ihren Bereich abweichende Bestimmungen erlassen.
(5) Das Ergebnis der Einigung bzw. des Losentscheids ist vor Beginn des
Spiels schriftlich auf dem Spielbericht zu bestätigen.
(6) Spiele unter Vorbehalt sind nicht gestattet. Falls gegen die Wertung des
Spiels Einwendungen innerhalb einer Frist von drei Tagen erhoben werden,
entscheidet die Spielleitende Stelle nach Anhörung des Spielgegners.§ 78 Schadensregulierung bei Ausbleiben des Schiedsrichters
(1) Wird ein Spiel wegen Ausbleiben des Schiedsrichters nicht ausgetragen
oder wird aus diesem Grunde eine Wiederholung des Spiels nötig, hat die
Verwaltungsinstanz, die für die Schiedsrichteransetzung zuständig ist,
den nachweislich infolge des Nichterscheinens entstandenen Schaden
(vgl. § 48) der Vereine zu tragen. Die Verbände können für ihren Bereich
abweichende Regelungen treffen.
(2) Im Streitfall bestimmt die zuständige Rechtsinstanz auf Antrag die Höhe der
zu erstattenden Kosten.