- Offizieller Beitrag
Das Mindeste ist meiner Meinung nach, dass ein Zwangsabstieg die Rechtsfolge einer Insolvenz (Details analog zu den L-Richtlinien HBL) des Vereins oder dessen wirtschaftlichen Trägers ist.
Es kann nicht angehen, dass Vereine mit LTDs oder UGen operieren, an denen der Verein nicht beteiligt ist, die dann im April den Sittich machen und dann aus öffentlichen Kassen die letzten drei Monate Insolvenzgeld bezahlt wird. Das ist Wettbewerbsverzerrung in Reinform!
Selbstverständlich muss berücksichtigt werden, dass Drittligisten nicht ein solches L-Verfahren durchlaufen können, wie es Bundesligisten tun müssen. Eine recht einfache und zweckmäßige Lösung im Leistungsbereich 3. Liga wäre eine hohe, schmerzhafte Ausfallbürgschaft. Mindestens 50.000 Euro bzw. drei AG-Bruttogehälter und Schadenersatz für mglw. ausgefallenen Spiele beim Gegner.
Derjenige, der die Bürgschaft bringt (Bank, Firma oder Privatperson) wird den operativ Verantwortlichen schon auf die Finger schauen, um zu vermeiden, dass seine Bürgschaft gezogen werden muss. So schafft man recht einfach und unbürokratisch ein vereinsinternes und wirksamens Controling, mit dem sich der DHB nicht befassen muss.
Eine in der Tat sehr einfache und wirksame Methode um das Risiko zu minimieren - am besten eine selbstschuldnerische Bankbürgschaft in der von Dir beschriebenen Höhe. Da wird dann die erforderliche Kontrolle durch die Bank und nicht durch die HBL erfolgen.