Ich hoffe ihr könnt helfen.
Letzte Woche hat der Gegner unserer weiblichen B Jugend zwei D-Jugendliche eingesetzt, obwohl sie im Verein eine weibliche C haben. Somit sind diese zwei Mädchen ja nicht spielberechtigt und müsste das Spiel dann 2:0 für uns gewertet werden?
Wer achtet den auf sowas? Müsste das der Schiedsrichter sehen? Müssten wir etwas sagen?
Und wann müssten wir was sagen, gleich wenn wir es sehen, als Einspruch oder danach die spielleitende Stelle informieren?
Schon mal danke für die Antworten.
Spielwertung D Jugendliche in B Jugend
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Servus
Dem SR bescheid zusagen bringt nix, da sie ja nen pass vorgelegt haben, sind sie für den SR spielberechtigt.
Ob es erlaubt ist , steht meistens in den Dfb des verbandes... du kannst nur ne überprüfung bei der Spielleitenden Stelle beantragen und die entscheiden wie das spiel gewertet wird.Der SR kann höchstens die Spielleitende Stelle informieren dass er die GB-daten genauer überlesen soll und der Verein kriegt dann eine ordentliche auf den Deckel weil sie die Jugendschutzbestimmungen verletzen haben
gruss airfighter
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Schau mal in die Spielordnung § 22 Abs. 1 - dort ist die einschlägige Regelung niedergelegt.
Spielleitende Stelle wäre mein Ansprechpartner.
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Was willst du mit einem Einspruch erreichen?
Wenn jetzt B-Jugendliche in der D eingesetzt würden, könnte ich dich verstehen. So herum aber finde ich es albern.

Sei doch froh, dass die andere Mannschaft viel jüngere Spieler ansetzt ... so habe deine Spielerinnen doch eher eine Chance als gegen Ältere.
Ich stell mir gerade vor: "Kinders ... auf dem Platz habt ihr gegen zwei bis vier Jahre Jüngere verloren ... jetzt zeigen wir es ihnen aber mal auf dem Papier ...."
Grüße aussm Pott
PS: Handball ist ein Spiel und sollte es zumindest für Kinder auch bleiben ...
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Danke für die schnellen antworten.
erreichen direkt nichts, da es sich um unsere b2 handelt, die fast nur aus c jugendlichen und anfängerinnen besteht, es ging einfach ums prinzip, dass man die jugendlichen nur eine alterklasse hoch ziehen darf - außer wohl, wenn man keine jugend dazwischen hat.
wir wollten letzte saison auch eine C jugendliche mit in die A nehmen und das war verboten durch die jugnedschutzbestimmungen und das ist ja in diesem fall mit D jugendlichen in der B jugend genauso. Daher einfach doch die frage, an wen man sich da wenden soll, weil so genau ja wohl keiner drauf achtet und unsere B2 doch nur fürs gefühl 2 punkte mal gebrauchen könnte, wenn man sonst alles verliert.
und klar ist es ein spiel, soll aber in allen richtungen auch nach den regel gespielt werden, sonst hätten sie absagen müssen und dann wären es unsere punkte gewesen. -
PS: Handball ist ein Spiel und sollte es zumindest für Kinder auch bleiben ...
Hier meine Standard-Antwort auf diese Aussage: Die Regeln gelten aber auch für Kinder.
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Ganz einfach.
Die spielleitende Stelle muss dieses kontrollieren und entsprechend "bestrafen". Du kannst sie aber auch gerne darüber in Kenntnis setzen. Der Schiedsrichter kann hier, wie bereits oben geschrieben, nichts machen.
Es handelt sich hierbei um einen Verstoß gegen die Jugendschutzbestimmungen (über die sich auch kein Verband in den entsprechenden Durchführungsbestimmungen hinwegsetzen kann). Es dürfen generell nur Spieler(innen) in der nächsthöheren Jugendklasse eingesetzt werden. Einzige Ausnahme sind weibl. B-Jugendspielerinnen, die das 16.te Lebensjahr vollendet haben und ein Doppelspielrecht (Erwachsenenspielrecht) besitzen. Diese dürfen dann aber zusätzlich zu den Aktiven nur in der B- oder A-Jugend eingesetzt werden. -
Bei uns scheint der Staffelleiter das selbstständig und ohne Aufforderung zu kontrollieren. Jedenfalls bekamen wir letztens 2 Punkte, weil in der D-Jugend eine F-Jugend Spielerin eingesetzt wurde.
Auf die Idee, das korrekte Alter der gegnerischen Spieler zu überprüfen, bin ich bis dahin noch überhaupt nicht gekommen.
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Was willst du mit einem Einspruch erreichen?
Wenn jetzt B-Jugendliche in der D eingesetzt würden, könnte ich dich verstehen. So herum aber finde ich es albern.

Sei doch froh, dass die andere Mannschaft viel jüngere Spieler ansetzt ... so habe deine Spielerinnen doch eher eine Chance als gegen Ältere.
Ich stell mir gerade vor: "Kinders ... auf dem Platz habt ihr gegen zwei bis vier Jahre Jüngere verloren ... jetzt zeigen wir es ihnen aber mal auf dem Papier ...."
Grüße aussm Pott
PS: Handball ist ein Spiel und sollte es zumindest für Kinder auch bleiben ...
Die Jugendschutzbestimmungen sollen, (Gott sei Dank), die Jugendlichen schützen. Bei der Strafbemessung kann man vieleicht verschiedener Meinung sein, aber in der Praxis hat sich gezeigt, dass ein Spielverlust Trainer am effektivsten davon abhält, zu junge Spieler einzusetzen. Würde man generell den Einsatz von 4 Jahre jüngeren Spielern erlauben, würde ich gerne wissen, was passiert, wenn ein 14 Jähriger von einem 18 Jährigen mit schwerwiegenden Folgen gefoult wird. Was ist versicherungstechnisch, was ist straf-, bzw. zivilrechtlich für die Spieler, die Vereine und den Verband zu erwarten??? Wer hat dann in diesem Fall seine Fürsorgepflicht verletzt??

Abgesehen davon, dass ich persönlich nicht auf so eine Weise ein Spiel gewinnen wollte, (am grünen Tisch die Punkte zuerkannt bekommen wollte), kann ich die Gründe der Jugendschutzbestimmungen doch nachvollziehen.
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Ganz einfach.
Die spielleitende Stelle muss dieses kontrollieren und entsprechend "bestrafen". Du kannst sie aber auch gerne darüber in Kenntnis setzen. Der Schiedsrichter kann hier, wie bereits oben geschrieben, nichts machen.
Es handelt sich hierbei um einen Verstoß gegen die Jugendschutzbestimmungen (über die sich auch kein Verband in den entsprechenden Durchführungsbestimmungen hinwegsetzen kann). Es dürfen generell nur Spieler(innen) in der nächsthöheren Jugendklasse eingesetzt werden. Einzige Ausnahme sind weibl. B-Jugendspielerinnen, die das 16.te Lebensjahr vollendet haben und ein Doppelspielrecht (Erwachsenenspielrecht) besitzen. Diese dürfen dann aber zusätzlich zu den Aktiven nur in der B- oder A-Jugend eingesetzt werden.Ganz einfach.
Die spielleitende Stelle muss dieses kontrollieren und entsprechend "bestrafen". Du kannst sie aber auch gerne darüber in Kenntnis setzen. Der Schiedsrichter kann hier, wie bereits oben geschrieben, nichts machen.
Es handelt sich hierbei um einen Verstoß gegen die Jugendschutzbestimmungen (über die sich auch kein Verband in den entsprechenden Durchführungsbestimmungen hinwegsetzen kann). Es dürfen generell nur Spieler(innen) in der nächsthöheren Jugendklasse eingesetzt werden. Einzige Ausnahme sind weibl. B-Jugendspielerinnen, die das 16.te Lebensjahr vollendet haben und ein Doppelspielrecht (Erwachsenenspielrecht) besitzen. Diese dürfen dann aber zusätzlich zu den Aktiven nur in der B- oder A-Jugend eingesetzt werden.
Das stimmt so nicht! Auch ein männl. B-Jugendspieler darf bei den Aktiven eingesetzt werden, wenn er 17 geworden ist. Also nicht nur weibl B-Jugendspielerinnen. Allerdings dürfen die ein Jahr vorher ran. Nicht immer alles explizit ausschließen!Gruß