Spielsperre nach Schiedsrichterbeleidigung

  • Hallo Leute,
    da wir am Wochenende ein wichtiges Spiel haben und bei einem Spieler ungewiss ist ob er spielberächtig ist wende ich mich an euch.

    Folgende Situation:
    Spieler sieht eine 2-Minuten Strafe
    Nach heftiger Reklamation bekommt er erneut eine 2-Minuten Strafe
    => 4-Minuten
    Nach dieser Aktion beleidigte er den Schiedsrichter.
    Die Schiedsrichter berieten sich und gaben dem Spieler die Rote Karte, da er 3 mal 2-Minuten hatte.
    Also eine Rote Karte ohne Bericht
    Jedoch trugen sie in dem Spielbericht die Beleidigung ein.

    Nun die Fragen:
    1. War dies nicht eine Fehlentscheidung der Schiedsrichter, da auf Beleidigung eine Rote Karte mit Bericht folgt?
    2. Hat dieser Spieler nun eine 14-tägige automatische Sperre?
    3. Im Fall der Sperre könnte man einen Einspruch einlegen wegen Scheidsrichterfehlentscheidung bzw hätte man Erfolg?

    Die Frage 3 deswegen, da wir eine Saison zuvor einen ähnlichen Fall hatten, die Scheidsrichter jedoch den Spielbericht falsch ausfüllten und somit keine Sperre folgte.

    Danke schonmal im Voraus

    MfG Oli

  • Hallo,

    die Feststellungen der Schiedsrichter im Spielbericht dienen grundsätzlich dazu, "die zuständigen Instanzen" zu informieren und diesen somit die Möglichkeit zu schaffen, über eine Strafe zu befinden.

    Aus der Eintragung der Beleidigung im Spielbericht folgt m.E. nach, dass die ausgesprochene Disqualifikation nach 8:10a erfolgte und somit zu einer automatischen Sperre führen müsste.

    Hierzu aus BSpG 05/2011 (Hervorhebungen von mir):

    Zitat

    Zunächst einmal ist festzuhalten, dass die Strafbefugnis der spielleitenden Stellen lediglich daran geknüpft ist, dass sie verwertbare Informationen über das Spielgeschehen erhält. Derartige Informationen entnimmt sie in erster Linie aus dem Spielbericht und hier aus dem Bericht der Schiedsrichter.
    [...]
    [Es] sei allerdings darauf hingewiesen, dass die vom Vorsitzenden eingeholten sachverständigen Stellungnahmen sowohl der IHF als auch des Schiedsrichterlehrwarts im DHB auch für den Fall des Eintritts der automatischen Sperre nicht davon ausgehen, dass diese nur dann eintritt, wenn der Regelbezug 8:6 bzw. 8:10 „expressis verbis“ im Bericht der Schiedsrichter aufgenommen worden ist.
    [...]
    Fazit ist nach Auffassung des Bundessportgerichts, dass der Bericht der Schiedsrichter die Kriterien enthalten muss, aus denen sich der Regelbezug 8:6 bzw. 8:10 entnehmen lässt, ohne dass es auf die wörtliche Formulierung ankommt.

    Abgesehen davon: Wurde denn der Spielerpass eingezogen?

    Ansonsten würde ich mich an die Spielleitende Stelle wenden, die sollte zum Sachverhalt wohl am besten Auskunft geben können.

    Sportliche Grüße!

    Wenn man schon 2 Hinausstellungen hatte und dann so rangeht, kann man nur wichtige Termine haben. (frei nach Johannes B. Kerner)

    Der Schiedsrichter gilt in seiner Wahrnehmungsfähigkeit als unfehlbar... (DHB-Bundesgericht) :D

  • Erstmal Danke für die schnelle Antwort.
    Seit der Saison 2010/2011 wird im Spielberiech des HVW (wie ich bis heute angenommen habe in ganz Deutschland) kein Spielerpass mehr eigenzogen.
    Ebenfalls wurde die Rote Karte nicht nach der Regel 8:10a eingetragen, sondern nach der Regel 8:5 drittes mal eine 2-Minuten Strafe (Ich hoffe doch das es zu 8:5 dazugehört :) )

    Laut Regelheft gibt es ja nur bei einer Roten Karte mit bericht alos Regel 8:10a eine automatische Sperre von 14 Tagen.
    Da ich bei dieser Partie Zeitnehmer war, kann ich auch garantieren, dass die Scheidsrichter ggü den MV's keine Angaben gemacht haben, somit kann es von Schiedsrichterseite auch keine Rote Karte mit Bericht sein.

    Im Spielbericht eigetragen wurde Disqualifikation ohne Bericht, also schlicht die normale Rote Karte, bei der seit der neuen Regel 8 kein Bericht mehr benötigt wird.

    Somit ist eben ungeklärt ob nun die automatische Sperre greift oder nicht.

    Ich hoffe ich habe mich diesmal Verständlich ausgedrückt :)

    MfG Oli

  • Da die Schiedsrichter etwas in den Spielbericht eingetragen haben ist es natürlich eine D + Bericht. Bei einer D + ohne Bericht hätten sie auch nichts eintragen dürfen. Allerdings sind bei einer D + Bericht die MV's beider Mannschaften darauf hinzuweisen, dass dies eine D + Bericht war, was hier ja wohl nicht erfolgt ist!

    Meiner Meinung nach solltet Ihr Euch unbedingt mit dem Klassenleiter in Verbindung setzen und um eine verbindliche schriftliche Aussage bitten, ob der Spieler spielen darf.

    Und eine D nach 8:5 geht hier schon mal gar nicht, da sich 8:5 auf gesundheitsgfährdende Aktionen gegen den Gegenspieler bezieht. Selbst wenn man den Gegenspieler durch den SR ersetzt, ist eine Beleidigung nicht gerade gesundheitsgefährdend. :lol:

    Das Erste, was ein Kind lernt, ist gegen den Ball zu treten! Wenn es intelligent ist, nimmt es ihn später in die Hand !!!

    Die Wissenschaftler haben herausgefunden..... und sind auch wieder reingekommen :)

    Politiker sind wie Windeln, man sollte sie oft wechseln, und aus den gleichen Gründen! (Mark Twain)

    Einmal editiert, zuletzt von gummiball (26. Oktober 2011 um 07:59)

  • Sorry zusammen aber diese Diskussion verstehe ich nicht!

    Wollt ihr hier wirklich allen ernstes klären ob der Spieler spielen darf oder nicht.
    Eine verbindliche Aussage kann nur der zuständige Staffelleiter geben und den müßt ihr auch fragen.

    Da hier sowiso jeder was weis kriegt du bestimmt nicht die Antwort die du brauchst.

    Gruß
    :hi:

    :spring:

  • ich wusste nicht genau in welche Regel die Rote Karte nach Zeitstrafen hineingehört :) hab mit Regelverweisen nicht viel am Hut, da für die meisten Fälle ein entsprechendes Muster vorliegt.

    Aber nochmals ich war am Schiedsgericht und habe mit den Scheidsrichter geredet. Sie haben weder mit den MV's über die Rote Karte gesprochen noch ein Kreuzchen in der Sparte Rote Karte mit Bericht gemacht.
    Somit is doch ausgeschlossen das es sich darum handelt oder?

    Der Bericht im Spielbericht wurde somit ja "extra" hinzugeschrieben

  • Ich hatte hier schon einen ähnlichen Fall geschildert. Bei mir wurde der Bericht nach Spielende, auch ohne Ankündigung nur auf der Rückseite, (auf der Vorderseite nicht), eingetragen. Da für den Spieler die 2 Wochen-Sperre keine Folgen hatte, haben wir sie akzeptiert. Ich habe trozdem bei der spielleitenden Stelle angerufen und folgende Auskunft erhalten:
    Maßgebend ist die Sachverhaltsschilderung, auch wenn ein korrekter Regelbezug nicht angegeben wird oder halt ein falscher §. Die spielleitende Stelle hat argumentiert, dass ja auch ein MV beim Ankündigen eines Einspruches, nicht den korrekten Regelbezug herstellen muss. Es muss lediglich aus der Sachverhaltsschilderung eindeutig hervorgehen, was eigentlich passiert ist, dass es (evtl.) ein Regelverstoß war. Das gleiche Recht hätten auch die Schiedsrichter, wenn sie eine Regelwidrigkeit auf der Rückseite des Bogens berichten, die nach den Regeln eine D + automatische Sperre nach sich zieht. >> In unserem Fall ist also eine automatische Sperre für den Spieler eingetreten.
    Da dies eine Interpretation unserer spielleitenden Stelle war, würde ich trotzdem bei Deiner spielleitenden Stelle nachfragen, um Klarheit zu erlangen, ob er nun gesperrt ist oder nicht.

  • Leiber


    Ein Spieler kann max. 4Minuten am Stück bekommen. Also entweder hatte er schon eine Zeitstrafe und sein Meckern war seine 3. und damit musste rot folgen oder er hatte nur 2 Zeitstrafen weg und die Beleidigung war die direkte rote, was immernoch eine 4 Minuten Reduzierung für seine Mannschaft zur Folge hätte. Also de rote Karte wird es nicht wegen 3x2 Minuten gegeben haben, dafür brauch man sich nicht beraten, sondern wegen der Beleidigung. Und eine rote wegen Beleidigung ist immer mit Bericht (8:10a).
    Maßgeblich ist was im Protokoll steht und der Regelbezug, das DHB Sportgericht hatte dies schon in einem Urteil untermauert, das die SR nicht zwangsweise die MVs darüber informieren müssten, bzw. wenn sie es vergessen, es trotzdembeim "Tatbestand" bleibt, da späestensmit dem Regelbezug und Sachverhalt die MVs bescheid wüssten.
    Das Regelheft sagt übrigens nichts über eine automatische Sperre aus, dazu in die RO §17 schauen.

    DonMaffa
    Wie schon erwähnt ist das überall anders in Deutschland, Einzug des SPielerpasses regeln die DfB.

    gummiball
    Auch wieder abhängig von den DfB, mal muss jede rote Karte begründet werden im Bericht, mal nur die mit laut IHR + Bericht.

    SRBHV
    Richtig, der Anruf beim Staffelleiter wäre sich schneller erledigt als diese Diskussion hier.

  • ...
    Da dies eine Interpretation unserer spielleitenden Stelle war, würde ich trotzdem bei Deiner spielleitenden Stelle nachfragen, um Klarheit zu erlangen, ob er nun gesperrt ist oder nicht.


    Das ist die Interpretation des BSpG 05/2011 wie bereits oben zitiert.
    Ich war schon immer ein Anhänger den Schiedsrichtern zu ersparen die Angabe der konkreten Regelbzüge "aufzuzwingen".

    Ich lasse sie auch weg. Eine klare Schilderung dessen was passiert ist und die eigene Berwetung und die eventuellen Folgen - das sollte meiner Meinung nach reichen.
    Was die Schiedsrichter schon tun sollten ist, dass vorne die "Rote" in der richtigen Spalte eingetragen wird und die MVs informieren, dass ein Bericht folgt (obwohl ich diese Regelung für die problematischste halte)