Meckern nach 3x 2 Minuten

  • Wenn ich keine Strafe geben kann, kann ich auch keinen Regelbezug angeben.


    Ich sehe das eher umgedreht, wenn kein Regelbezug dann auch keine Strafe möglich, letztendlich im Umkehrschluß genauso richtig. Im übrigen fällt das Threadbeispiel aber unter Regel 16:9 d und ist damit eindeutig strafbar, die im Threadbeispiel vom SR als besonders grob eingestufte Unsportlichkeit (durch das Zeigen der blauen Karte) mit Regelbezug nach 8:10 impliziert dabei das uneingeschränkte Erfordernis des Berichtes. Als Ergänzung unter 16:11 sind übrigens die nicht unmittelbaren Spielzeitzeiträume angeführt.

    Gruß Sven

    Diskutiere nie mit Idioten, sie holen dich auf ihr Niveau und schlagen dich dann mit Erfahrung.

  • Wenn Ihr keinen Regelbezug angebt, dann freut sich eigentlich nur der Spieler. Die spielleitende Stelle ist nicht befugt, im Spielbericht eingetragene Disqualifikationen aufzuheben oder die vom Schiedsrichter vorgenommen Einstufung eines Vergehens zu ändern

    Ich könnte es jetzt erst einmal einfach so stehen lassen ohne meine Quelle für diese Aussage zu nennen und wir hätten hier viel Spaß. Meine Aussage ist aber ein Zitat und dieses ist nachzulesen in der DHB Spielordnung, Stand 01.07.2016 §81 Absatz 8

    Für unsere Diskussion bedeutet das folgendes. Gebe ich als Schiedsrichter in meinem Bericht keinen Regelbezug an, kann die spielleitende Stelle keine Einordnung vornehmen, da Sie meine Einstufung( ohne Regelbezug keine) nicht ändern darf. Hat aber die spielleitende Stelle keine Regel mit der Sie arbeiten kann, kann Sie die Rechtsordnung nicht anwenden, da in der Rechtsordnung nur Strafen mit Regelbezug stehen. Welchen Strafenbereich soll die spielleitende Stelle denn dann verwenden.

    Bleibt im Beispiel schlussendlich nur noch die blaue Karte die in der Rechtsordnung eine Strafe festlegt, von der aber die spielleitende Stelle nichts weis da diese im Spielberichtsbogen nicht genannt wird. Da steht dann wieder nur Bericht.

    Für mich bedeutet das, wenn Bericht dann immer mit Regelbezug

    Gruß Frank

  • Die spielleitende Stelle ist nicht befugt, im Spielbericht eingetragene Disqualifikationen aufzuheben oder die vom Schiedsrichter vorgenommen Einstufung eines Vergehens zu ändern

    Wenn der Spieler raus oder das Spiel vorbei ist, kann ich nichts mehr einstufen!
    Benennen, aber nicht mehr regeltechnisch bewerten.

  • Benennen, aber nicht mehr regeltechnisch bewerten.

    Wieso das denn nicht,

    eine als vom SR besonders grobe unsportliche Verfehlung eines Spielers ,nach 8:10 a eingeschätzt, bleibt eine solche, egal zu welchem Zeitpunkt ( vor Spielbeginn, während des Spielablaufs, nach Spielende) sie geahndet werden muss. In jedem Falle muss in den erforderlichen Bericht der Kontext zum Zeitpunkt rein.
    Gruß Sven

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  • Lt. Urteil des Bundessportgerichtes vom November 2011 ist es nicht notwendig,den Regelbezug 8:6 bzw. 8:10 zu nennen.
    Es muß lediglich der Tatbestand nachvollziehbar und zuordnungsfähig geschildert werden.

    Nachzulesen unter: bspg_2011-05_urteil.pdf

  • Wenn das Rechtsprechung DHB war, hoffe ich das sich diese entsprechend geändert hat.

    Der damalige Wortlaut in der Rechtsordnung war.
    Zitat
    „§ 17 Verfahren und Strafen bei Vergehen von Spielern und Mannschaftsoffiziellen innerhalb der Wettkampfstätte
    (1) Wird ein Spieler oder Mannschaftsoffizieller
    a) auf Grund einer besonders rücksichtslosen, besonders gefährlichen,
    vorsätzlichen oder arglistigen Aktion (Regel 8:6
    Internationale Handballregeln (IHR)) oder
    b) auf Grund eines besonders grob unsportlichen Verhaltens
    (Regel 8:10 IHR)
    Seite 3
    disqualifiziert und erfolgt im Spielbericht der Hinweis auf die Einstufung
    des Verhaltens nach Regel 8:6 bzw. 8:10, ist er vorläufig für
    zwei Wochen gesperrt
    , ohne dass es eines besonderen Verfahrens oder
    einer Benachrichtigung bedarf. Für die Berechnung des Fristablaufs
    wird der Tag des Vergehens mitgerechnet.

    Das ist eine Und Bedingung, sprich die muss erfüllt sein damit automatische Strafen in Kraft treten. Hammerhartes Urteil. Auch §81 DHB Spielordnung wird über dieses Urteil außer Kraft gesetzt. Andererseits zeigt dieses Urteil aber auch welches Problem wir immer noch haben.

    Handballrecht setzt sich unter Umständen aus den Verschiedensten Satzungen und Ordnungen zusammen. Die Sportgerichten kennen meistens die Rechtsordnung und damit hört es auf. Dem Einspruchsführer geht es noch viel schlechter, muss dieser doch erst einmal eine Idee haben, wo was stehen könnte. Wüede ich mich nicht für diese ganzen Ordnungen und Satzungen ein bißchen Interessieren, hätte ich §81 SpODHB auch nicht gefunden. Denn eigentlich gehört die Aussage Absatz 8 in dei Rechtsordnung.

    Soviel erst einmal dazu. Und noch dazu hilft uns das Urteil gar ncit in unserer Diskusion, haben wir dcoh eine komplett neue Rechtsordnung mit blauer Karte usw. so daß der ganze Alte Kram eh neu verhandelt werden muss. Hier im Fall haben wir doch schon die Frage, in wie fern die gezeigte blaue Karte eine Sperre auslöst.

  • ohne dass es eines besonderen Verfahrens odereiner Benachrichtigung bedarf

    Also ist die letzte Argumentation nicht ganz richtig, denn das besondere Verfahren ist mit diesem Text ja nicht außer Kraft gesetzt, hier geht es lediglich um den eintretenden "Automatismus" einer Spielsperre ohne erforderliches weiteres Verfahren. Aber eben nicht ausschließlich, Verfahren zu Sperren ohne Automatismus, bspw. wegen SR Beleidigung oder Tätlichkeiten während der Halbzeitpause, laufen ganz normal wie bisher auch.
    Dazu kommt ggf. ergänzend das in den einzelnen Landesverbänden abweichende Spiel- und Rechtsordnungsbestimmungen existieren.
    Außerdem ist bei entsprechendem Bericht jede spielleitende Stelle berechtigt trotzdem ein Verfahren einzuleiten um ggf. die automatische Sperre unter Bezug auf die Schwere der Verfehlung umfänglich zu erweitern

    haben wir dcoh eine komplett neue Rechtsordnung mit blauer Karte

    Deswegen ist diese Aussage nicht ganz korrekt. An der Thematik Strafen und Folgewirkungen hat sich dem Grunde nach nichts geändert. Wie bereits geschrieben wurde die blaue Karte nur als visuelles Ergänzungsmittel zum sofortigen Erkennen einer eingetretenen automatischen Sperre für alle Beteiligten eingeführt und ersetzt lediglich das bis dahin zuletzt gültige aber etwas umständliche Prozedere mit Herantreten an beide MV incl. Ansage und Bekanntgabe beim Sekretär mit sofortigem Ansageerfordernis des Regelbezugs. Die Folgewirkungen einer Verfehlung bleiben jedoch nach wie vor dieselben genauso wie eine grobe Unsportlichkeit eine grobe Unsportlichkeit bleibt und entsprechend geahndet werden sollte. Lediglich der Umgang mit eben massiv eingetretener taktisch geprägter Unfairnis bei engen Spielergebnissen wurde mit den spezifischen Regelungen zu den letzten 30s, sowie der taktischen "Verletzungsschauspielerei" wurde Rechnung getragen. Dazu der für alle etwas eindeutiger nachvollziehbare Umgang zum passiven Spiel.

    Für unser Beispiel hätte es bspw. folgendes zur Folge, wenn die blaue Karte nicht gezeigt worden wäre hätte der SR trotzdem den Bericht zu verfassen und die unstrittig vorhandene grob unsportliche Verfehlung wird entsprechend durch die spielleitende Stelle bewertet und ggf. eine Sperre ausgesprochen muß aber nicht weil Strafmaß nach Maßgabe der Rechtsordnungen anzuwenden wären, könnte auch eine saftige Geldstrafe sein.
    Lediglich der Automatismus der Sperre ist also in unserem Beispiel vakant. Durch das Zeigen der blauen Karte in unserem Beispiel hat der SR dies jedoch bereits vorab innerhalb der Spielzeit so eingeschätzt, das er die Verfehlung als so grob einschätzt, das es in jedem Fall einen Bericht im Protokoll geben wird. Dieser ist dann natürlich korrekt durch den SR anzufertigen. Alles danach ist Sache der spielleitenden Stelle. Die könnte unabhängig vom vorliegenden Ablauf möglicherweise trotzdem abweichen auf bspw. nur eine zusätzliche Geldstrafe, da die Verfehlung als solche zu betrachten ist und nicht der formal falsche Ablauf zur blauen Karte.

    Diskutiere nie mit Idioten, sie holen dich auf ihr Niveau und schlagen dich dann mit Erfahrung.