Wenn ich keine Strafe geben kann, kann ich auch keinen Regelbezug angeben.
Ich sehe das eher umgedreht, wenn kein Regelbezug dann auch keine Strafe möglich, letztendlich im Umkehrschluß genauso richtig. Im übrigen fällt das Threadbeispiel aber unter Regel 16:9 d und ist damit eindeutig strafbar, die im Threadbeispiel vom SR als besonders grob eingestufte Unsportlichkeit (durch das Zeigen der blauen Karte) mit Regelbezug nach 8:10 impliziert dabei das uneingeschränkte Erfordernis des Berichtes. Als Ergänzung unter 16:11 sind übrigens die nicht unmittelbaren Spielzeitzeiträume angeführt.
Gruß Sven