Festspielen, Spiele am gleichen Tag

  • Hi,
    habe eine Frage zum Festspielparagraph.

    Folgendes:
    Spieler 1 spielt am 2.Oktober das erste Mal in der Saison und das für die 1. Mannschaft (drittes Sasionspiel).
    Spieler 1 spielt am 10.Oktober für die 2.Mannschaft um 17:30 Uhr und anschließend für die 1. Mannschaft um 20.00 Uhr.
    Ist Spieler 1 damit für das Spiel der 2ten am10.Oktober festgespielt, da er innerhalb vcon 4 Wochen zweimal in der Ersten gespielt hat?
    Ist das Festspielen tagesbezogen oder uhrzeitbezogen?

    Weiß das jemand?

  • Wenn du so fragst ist es uhrzeitbezogen. Mit dem 2. Einsatz innerhalb von 4 Wochen in der 1. Mannschaft ist der Spieler festgespielt. Er kann also nicht noch in der 2. spielen wenn die an dem gleichen Tag nach der 1. spielt.

    Gleiches gilt für das Freiwerden: Das Spiel der Mannschaft, in der er festgespielt ist, muß abgeschlossen sein, bevor er wieder für eine andere Mannschaft spielen darf.

  • ja, aber das Spiel der Zweiten ist vor der Ersten!
    Das heißt, der Spieler 1 darf für die Erste und Zweite am selben Tag spielen, wenn dass Spiel der Ersten nach der Zweiten stattfindet. Obwohl in der Spielordnung immer von Tagen/Wochen die Rede ist und nie von Uhrzeiten.

    Ist das korrekt?
    :wall:

  • ja, aber das Spiel der Zweiten ist vor der Ersten!
    Das heißt, der Spieler 1 darf für die Erste und Zweite am selben Tag spielen, wenn dass Spiel der Ersten nach der Zweiten stattfindet. Obwohl in der Spielordnung immer von Tagen/Wochen die Rede ist und nie von Uhrzeiten.

    Ist das korrekt?
    :wall:

    Das Ganze hat in diesem Fall nichts mit dem Tag oder der Uhrzeit zu tun. Der Spieler ist erst festgespielt, wenn er das zweite mal innerhalb 4 Wochen in der Ersten spielt. Das hat er zum Zeitpunkt des Spieles der Zweiten noch nicht. Dabei ist es nicht wichtig, ob die Erste eine Stunde, einen Tag oder eine Woche später spielt. Wichtig ist nur, dass er zum Zeitpunkt des Spieles der Zweiten noch keine 2 mal in der Ersten gespielt hat.
    Auch bei der Berechnung der 4 Wochenfrist werden nur ganze Tage berücksichtigt. Uhrzeit ist also völlig egal.