Hallo !
Ich würde gerne mal die offizielle Einladung bzw. die Agenda zum Bundestag kennen. Kann mich einer von Euch damit versorgen ? Oder kennt einer die beantragten Änderung an Satzung und Ordnungen ? Wäre auch über jeden Link dazu dankbar.
Hallo !
Ich würde gerne mal die offizielle Einladung bzw. die Agenda zum Bundestag kennen. Kann mich einer von Euch damit versorgen ? Oder kennt einer die beantragten Änderung an Satzung und Ordnungen ? Wäre auch über jeden Link dazu dankbar.
Guckst Du hier:
http://www.dhb.de/fileadmin/reda…ndestag2011.pdf
(Sind allerdings nur die Anträge, wie abgestimmt wurde, weiß ich jetzt nicht)
Das Interessantes dürften die eventuellen Änderungen bei § 55 sein. Wurde am Montag schon im Vorstand des Kreises angesprochen und könnte zu weitreichende Folgen führen. Wichtig ist dabei, ab WANN diese Neuregelung dann gelten würde. Einige trauen dem DHB sogar densofortigen eintritt zu.
Ich bin schockiert über Antrag #3 zur Änderung der DHB-Satzung und Rechtsordnung:
ZitatDas DHB-Präsidium beantragt nachstehende Änderung des § 5 Abs. 1 a), 6. Spiegelstrich, S (Strafen, Geldbußen):
In § 5 Abs. 1 a), 6. Spiegelstrich, S, werden die Worte „bei Dopingvergehen bis zu 100.000,00 €,“ ergänzend angefügt:
- Geldstrafe bis zu 20.000,00 €, bei Dopingvergehen bis zu 100.000,00 €,
§ 3 Abs. 1 f) RO ist entsprechend zu ändern.Begründung:
Bei „harmloseren“ Dopingvergehen kann für Spieler und Verband eine Geldstrafe, die dem Spielergehalt angemessen ist, zweckmäßiger sein als eine Sperre für Spiel und Training, die in Mannschaftssportarten wg. des Trainingsverbots einem Berufsverbot gleichkommt. So sind z. B. die Folgen einer einjährigen Sperre für einen Spitzen-Mannschaftssportler gravierender als beispielsweise eine Geldstrafe von über 20.000,- €. Empfehlung der Rechts- und Satzungskommission (RSK).
Sieht so der Kampf des DHB gegen Dopingvergehen aus? Natürlich ist eine einjährige Sperre gravierend für einen Sportler - aber das soll sie auch sein! Schlimm genug wie der DHB im Fall Galia mit rückdatierten Sperren in der Sommerpause gemauschelt hat. Soll der überführte Doper in Zukunft ein paar tausend Euro zahlen und darf weitermachen als sei nichts gewesen? Damit mag der DHB auf der Linie von IHF-Präsident Hassan Moustafa liegen, aber ich hoffe die NADA/WADA wird das nicht durchgehen lassen.
Erstmal vielen Dank für die Infos. Kann mir jetzt noch einer sagen, ob der Paragraf 55 der Spielordnung geändert wurde ?
Lediglich der Passus für das Doppelspielrecht , § 55,Abs. 12wurde geändert.
Ab der nächsten Saison wird das Doppelspielrecht für SpielerInnen unter 21 Jahren bis auf die Kreisklassen ausgeweitet .,
Konkreter Fall :
2. Mannschaft eines Vereines spielt mindestens eine Klasse unter der I.Mannschaft.
hier können sich ab der nächsten Saison SpielerInnen unter 21 Jahren nicht mehr festspielen.
Bislang galt diese Regelung lediglich für
1. Mannschaft , BuLi oder III.Liga
2. Mannschaft , II.Buli, III.Liga oder Oberliga ( IV.Klasse )
und für Spieler unter 23 Jahren.
Für Spieler zwischen 21 und 23 Jahren ändert sich nichts.