Ist man wenn man rot in der Runde bekommt, gleichzeitig für den Pokal gesperrt?
Rot in der Runde, sperre im Pokal?
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Bei einer "normalen" roten karten ist man erstmal gar nicht gesperrt.
Bei einer roten Karte mit Bericht ist man für 1 Woche gesperrt. Egal welche Liga, Altersklasse, Meisterschaft, etc.
Eine ähnliche Frage wird derzeit auch einen Thread weiter diskutiert. -
R mit B ist doch automatisch 14 Tage oder? Außer die spielleitende Stelle legt eine längere Zeit fest.
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Genau richtig 14 Tage Sperre...
Rote Karte mit Bericht, warum für Jugend und Aktive gesperrt?
Siehe auch hier, kommt auf das Selbe raus

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wobei es auch dort scon die ersten Anzeichen einer inoffiziellen Änderung gibt...
so sollen Vergehen in der letzten Spielminute wohl bald nur noch eine Woche Sperre nachsich ziehen.... oder auch Sonderregelungen in den oberen Ligen...
zum Glück hat sich niemand bei den zwei wochen was gedacht.... *grmpf*
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Entschuldigung für die Verwirrung, habe etwas durcheinander geworfen:
Rechtsordnung DHB § 17
http://dhb.de/fileadmin/reda…ng_29042011.pdfDQ + B nach 8:6 oder 8:10 a,b> 2 Wochen (ab dem Tag der Strafe = Samstag DQ = Samstag in 2 Wochen darf ich wieder spielen)
DQ +B nach 8:10 c,d > 1 Spiel Sperre ( in der Mannschaft in er die DQ bekommen hat)Die Regional, Landes- oder Kreisverbände können abweichende Regelungen in ihren RO bestimmen!
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ZitatAlles anzeigen
§ 17 Verfahren und Strafen bei Vergehen von Spielern und Mannschaftsoffiziellen
innerhalb der Wettkampfstätte
(1) Wird ein Spieler oder Mannschaftsoffizieller
a) auf Grund einer besonders rücksichtslosen, besonders gefährlichen, vor-
sätzlichen oder arglistigen Aktion (Regel 8:6 Internationale Handballregeln
(IHR)) oder
b) auf Grund eines besonders grob unsportlichen Verhaltens nach Regel 8:10
a) oder b) (IHR)
c) auf Grund eines besonders grob unsportlichen Verhaltens nach Regel 8:10
c) oder d) (IHR)
disqualifiziert und erfolgt im Spielbericht der Hinweis auf die Einstufung des Ver-
haltens nach Regel 8:6 bzw. 8:10 a), b), c) oder d), ist er im Falle der Unterabsät-
ze a) und b) vorläufig für zwei Wochen und im Falle des Unterabsatzes c) vorläu-
fig für das jeweils nächste Meisterschafts- oder Pokalspiel (der Mannschaft, in der
er fehlbar wurde) des laufenden Spieljahres gesperrt, ohne dass es eines beson-
deren Verfahrens oder einer Benachrichtigung bedarf. Für die Berechnung des
Fristablaufs wird der Tag des Vergehens mitgerechnet.(Fettungen von mir)
8:10 d ist hier nicht mehr erwähnt, also gibt es bei 8:10 d auch keine automatische Sperre mehr.
Oder es liegt ein "redaktionelles Versehen" des DHB vor ......
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a) b) c) bezogen auf die Punkt a, b, c des Paragrafen 17 der Rechtsordnung.
§17a bezieht sich auf 8:6
§17b auf 8:10a+b
§17c auf 8:10c+dInsofern alles in Ordnung

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Bingo!
Er ist gefallen.