Fehlerhaftes Vervollständigen zur 2. Halbzeit

  • Ich korrigier die Anzahl, teile dies vor Allem dem anderen MV mit, das das Spiel ohne zusätzliche Strafe weitergeht und nur die Unterzahl wieder hergestellt wird, da unser Fehler war das mit unkorrekter Spieleranzahl angepiffen wurde.

    Und nun auf zum Lynchen.

    Und stehst nacher richtig blöd da, wenn der MV des Gegners nach Spielende Einspruch einlegt!! 8o:P
    Einen "moralischen" Fehler, (vor Anpfiff nicht die Spielerzahl überprüfen), gleich ich nicht aus, indem ich gleich die nächste Fehlentscheidung draufhaue. Vielleicht ist auch deshalb der MV für die richtige Spieleranzahl verantwortlich und nicht der Schiedsrichter, um solche Situationen zu vermeiden??

  • Zitat

    Und stehst nacher richtig blöd da, wenn der MV des Gegners nach Spielende Einspruch einlegt!!

    Wieso? Nach dem Spiel kann er keinen Einspruch einlegen, maximal ankündigen. Und für den Fall das das dann noch korrekt gemacht wird, was willst du dann? Ein Wiederholungsspiel? Ich sag dir aus Erfahrung was passiert, abgewiesen. Begründung: Eine Unterzahl bei noch ausstehenden 28min ist nicht spielentscheidend. Aber die noch größere Erfahrung ist das 95% aller Einsprüche wegen Formfehler abgewiesen werden müssen.
    Also lieberdie Entscheidung gut verkauft und es ist ruhig ;)

  • Wieso? Nach dem Spiel kann er keinen Einspruch einlegen, maximal ankündigen. Und für den Fall das das dann noch korrekt gemacht wird, was willst du dann? Ein Wiederholungsspiel? Ich sag dir aus Erfahrung was passiert, abgewiesen. Begründung: Eine Unterzahl bei noch ausstehenden 28min ist nicht spielentscheidend. Aber die noch größere Erfahrung ist das 95% aller Einsprüche wegen Formfehler abgewiesen werden müssen.
    Also lieberdie Entscheidung gut verkauft und es ist ruhig ;)

    Nach dem Motto: Ich mach mir die Regeln wie sie mir gerade passen, oder wie soll ich das verstehen? Wo darf man die Regeln "beugen" und wo nicht?
    Zum Einspruch: Der fehlbare Spieler von Mannschaft A hätte die dritte Hinausstellung bekommen, aber Du gibst sie nicht. In der zweiten Halbzeit erzielt genau dieser Spieler 5 Tore. Endergebnis 20:21 für Mannschaft A. Dämmert Dir was bezüglich der Erfolgsaussicht eines Einspruches?? ;):hi:

    PS: Die Argumentation, ich begehe wissentlich einen Regelverstoß, weil ja angeblich 95% aller Einsprüche wegen eines Formfehlers abgewiesen werden, geht ja wohl gar nicht. Dann könnte ich Schiedsrichter ja auch raten, sich bestechen zu lassen, weil es in 95% ja auch nicht rauskommt. :unschuldig:

    Einmal editiert, zuletzt von TSVROT (5. Oktober 2011 um 21:17)

  • Ich pfeife nun schon ein paar Tage und alle meine bisherigen "Lehrwarte" und sonstigen "Anleiter" haben mir von Beginn an immer wieder beigebracht, dass es der größte Fehler ist, einen (möglichen) eigenen Fehler durch einen weiteren Fehler "wieder gut machen" zu wollen.

    Und das ist nach meiner Erfahrung auch richtig.

    Eine bewusste Fehlentscheidung (klarer Regelverstoß) - "weil Einsprüche zu X% erfolglos bleiben" - zu machen halte ich für äußerst bedenklich, nein, für absoluten Blödsinn und falsch.

  • LagoTrainer ... warst du der MV?

    Zum Einen ist der Mannschaftsverantwortliche er "Verantwortliche" für alles, was auf der Bank passiert. Das "Kampfgericht" hat lediglich die Aufgabe, dem MV ein Zettel zu überreichen oder sichtbar aufzustellen, auf welchem steht, welche(r) Spieler(in) bestraft wurde und zu welchem Zeitpunkt diese Spielerin wieder die Spielfläche bereten darf (die Mannschaft sich also vervollständigen darf). Alles Weitere obliegt der Bank selbst.

    Ich als Schiedsrichter halte es so, dass ich die Anzahl der Spieler kontrolliere und bei Abweichung den MV vorab entsprechend informiere. Ich halte jeodch nicht nach, um welchen Spieler es sich handelt. Es kann also auch vorkommen, das 1. Anzahl richtig und 2. Spieler trotzdem falsch ... und wieder ist der Mannschafts"verantwortliche" nicht verantwortlich?!?! Wozu gibt es den überhaupt noch?!?

    Viel Spaß dabei, immer die Fehler bei anderen zu suchen ...

  • Nach dem Motto: Ich mach mir die Regeln wie sie mir gerade passen, oder wie soll ich das verstehen? Wo darf man die Regeln "beugen" und wo nicht?
    Zum Einspruch: Der fehlbare Spieler von Mannschaft A hätte die dritte Hinausstellung bekommen, aber Du gibst sie nicht. In der zweiten Halbzeit erzielt genau dieser Spieler 5 Tore. Endergebnis 20:21 für Mannschaft A. Dämmert Dir was bezüglich der Erfolgsaussicht eines Einspruches?? ;):hi:

    PS: Die Argumentation, ich begehe wissentlich einen Regelverstoß, weil ja angeblich 95% aller Einsprüche wegen eines Formfehlers abgewiesen werden, geht ja wohl gar nicht. Dann könnte ich Schiedsrichter ja auch raten, sich bestechen zu lassen, weil es in 95% ja auch nicht rauskommt. :unschuldig:


    Sorry das ich schon wieder draufhaue,
    was soll den der Schwachsinn jetzt?

    Einen Einspruch weil ich eine falsche Ausgangslage korrigiert habe. Geht´s noch?
    Ich bin der SR - ich kann alles korrigieren ob das jemand anders hätte tun sollen lassen wir mal dahingestellt.
    Ich kann auch die Spielzeit verändern obwohl da mein Gehilfe (der mit der Uhr) zuständig ist und noch vieles mehr was sich deinem Wissenstand entzieht.
    Irgendjemand geht das irgendewas nicht in den Kopf.

    Dein großes Thema ist doch Persönlichkeit, oder?
    Und jetzt erwartest du vom SR das er (falls er es festgestellt hat) wissentlich eine falsche Aufstellung anpfeifft nur damit du dein Ego befriedigts?
    Und du bist tatsächlich SR???

    Jetzt lassen wir aber die Kirche mal im Dorf.....

    Gruß
    :hi:

    :spring:

  • SRBHV:

    Ich korrigier die Anzahl, teile dies vor Allem dem anderen MV mit, das das Spiel ohne zusätzliche Strafe weitergeht und nur die Unterzahl wieder hergestellt wird, da unser Fehler war das mit unkorrekter Spieleranzahl angepiffen wurde.

    Und nun auf zum Lynchen.

    Ich habe dieses Posting so verstanden, dass er in dem Fall, dass er nach dem Anpfiff feststellt, dass ein Spieler zu viel auf dem Platz ist, das Spiel unterbricht, einen Spieler (Unterzahl wieder herstellt) runter schickt und dann ohne weitere Zeitstrafe weiter spielen lässt.

    Die Korrektur vor dem Anpfiff durch mich als Schiedsrichter ist wohl kein Einspruchsgrund!

  • Was den Schwachsinn angeht, soll dies jeder selbst beurteilen.
    Ich habe mehrfach geschrieben, dass ich nichts gegen eine Korrektur vor dem Anpfiff der zweiten Halbzeit habe. Im Gegenteil, das finde ich korrekt, wenn es auch nicht verlangt wird. Ist aber angepfiffen, kann ich das nicht mehr korrigieren, sondern muss dem fehlbaren Spieler erneut 2 Minuten geben. Alles andere ist gegen die Regeln, die aufgestellt wurden, damit alle Beteiligten einen Rahmen für das Handballspielen haben! Setze ich mich über diese Regeln hinweg, nehme ich auch in Kauf, dass sich niemand an irgendeine Regel halten muss. Dann viel Spass beim Handballspielen. (Mit evtl. sehr groben, gesundheitsgefährdenden Fouls) :/:

    PS: Zuerst die Beiträge richtig durchlesen, bevor man einen anderen als "Schwachmaten" hinstellt. Und mit Verlaub, das Korrigieren nach dem Anpfiff ohne erneute 2 Minutenstrafe ist halt ein Regelverstoß, der einen Einspruch rechtfertigt. Wird kein Formfehler gemacht, wird ein Kreis- oder Verbandsgericht diesen Einspruch verhandeln müssen und auch tun. :unschuldig:

  • SRBHV:

    Ich habe dieses Posting so verstanden, dass er in dem Fall, dass er nach dem Anpfiff feststellt, dass ein Spieler zu viel auf dem Platz ist, das Spiel unterbricht, einen Spieler (Unterzahl wieder herstellt) runter schickt und dann ohne weitere Zeitstrafe weiter spielen lässt.

    Die Korrektur vor dem Anpfiff durch mich als Schiedsrichter ist wohl kein Einspruchsgrund!

    So habe ich es auch verstanden, dann ist es auch ein Einspruchsgrund, da es ein Regelverstoß ist. Vor anpfiff ist es kein Regelverstoß.

    Ich kontrollier auch kurz die Anzahl der Spieler bevor ich anpfeife, wenn mir dann was auffällt korrigiere ich es auch. Zum Thema parteiisch sein.
    Wenn ich anpfeife trotz keiner korrekter Aufstellung profitiert die eine Mannschaft, da Es eine 2min Strafe gibt. Also es profitiert die Mannschaft mit korrekter Aufstellung, bei Korrektur profitiert die Andere. Also ist es egal wie ich es mache, für eine Seite ergreife ich so oder so Partei.

  • Das ist unserer männlichen B-Jugend (Landesliga) am Sonntag passiert. Ende der ersten Halbzeit die Zeitstrafe kassiert und dann zur zweiten Halbzeit mit 7 Spielern auf dem Feld gestanden. War nicht so gut und die SR haben sofort, noch vor dem Anpfiff der 2. Halbzeit die zwei Minuten gegeben. Da waren es dann plötzlich nur noch fünf Spieler.

    Hier haben der MV und der betroffene Spieler einfach gepennt! :wall:

  • Mich übrigens auch! ;)

    ...das man als Referee in neun von zehn Spielen kein Lob erhält, sollte man früh begriffen haben!", Jürgen Rieber, DHB Schiedsrichter-Lehrwart

  • Ich war nicht bis zum Abpfiff in der Halle, da ich auf einen eigenen SR-Einsatz weitermusste! Konnte die beiden Herren an der Pfeife daher nicht fragen! Wird vsl. deren Geheimnis bleiben! ;)

  • Ich war nicht bis zum Abpfiff in der Halle, da ich auf einen eigenen SR-Einsatz weitermusste! Konnte die beiden Herren an der Pfeife daher nicht fragen! Wird vsl. deren Geheimnis bleiben! ;)

    Jaja, die Geheimnisse der Schiedsrichter. Unsere Kaste ist manchmal ein bisschen wie Skull & Bones oder die Freimaurer. Hehe. :D

    Wenn man schon 2 Hinausstellungen hatte und dann so rangeht, kann man nur wichtige Termine haben. (frei nach Johannes B. Kerner)

    Der Schiedsrichter gilt in seiner Wahrnehmungsfähigkeit als unfehlbar... (DHB-Bundesgericht) :D

  • ...Aber wo fängst du denn mit der Kontrolle an. Nimm meinen letzten Fall. Ich gebe einer Spielerin 10 Sekunden vor Halbzeit 2 Minuten. ca. 15 Sekunden nach Anpfiff der 2. Halbzeit gebe ich der Mannschaft in Unterzahl wieder 2 Minuten. War wieder die gleiche Spielerin, die eigentlich noch mit Strafe auf der Bank sitzen sollte. Ist keinem aufgefallen, waren ja nur 5 Spielerinnen und Torfrau auf dem Feld.
    Gab dann noch gleich 2 Minuten für zu frühen Wiedereintritt und damit Rot für 3x2 Minuten und dicke Diskusion

    Guten Morgen!

    Weil beim Spiel SCM-Lemgo so eine ähnliche Situation (Landsberg) auftrat, suche ich nach den hier anzuwendenden Regeln.
    Dass der Spieler für das Foul eine Zeitstrafe bekommt, ist klar. Dass ein Spieler, der zu früh das Spielfeld betritt, eine Zeitstrafe bekommt, ist auch klar. Aber welche Regel ist anzuwenden, dass diese beiden Zeitstrafen hintereinander gesetzt werden?
    Regel 16:9 "Mehr als ein Verstoß in derselben Situation" bechreibt "besondere" Ausnahmen, bei denen das möglich ist. Ich kann aus den Punkten a) bis d) aber nicht den Fall herauslesen, der hier zur Anwendung kommen könnte.
    Bei 16:9 a) gibt es für unsportliches Verhalten nach einer Zeitstrafe erneut 2 Minuten:

    Zitat


    Wenn sich ein Spieler, der gerade eine Hinausstellung bekommen hat, vor der Wiederaufnahme des Spiels unsportlich verhält, erhält dieser eine zusätzliche Hinausstellung (16:3g). Wenn die zusätzliche Hinausstellung die dritte für den Spieler ist, wird er disqualifiziert;


    Ich lese das so, dass hier das unsportliche Verhalten nach der Hinausstellung (und vor Wiederanpfiff) stattfinden muss. Wenn ich aber einen Spieler wegen eines Fouls vom Platz stelle und dabei feststelle, dass er noch eine Zeitstrafe absitzen müsste, ist die in 16:9 a) geforderte zeitliche Abfolge doch nicht mehr gegeben, oder? Denn der Spieler hat sich nach dem Foul eben nicht unsportlich verhalten, sondern, wenn überhaupt, dann davor.

    "Wenn man in ein Testspiel soviel hereininterpretiert hat man von Sport keine Ahnung." (Oldie50)

  • Nette Situation - ich würde spontan wohl auch auf 2+2 entscheiden, aber 100%ig geregelt ist das wohl in der Tat nicht.
    Wahrscheinlich ist da mal ein Einspruch vonnöten, um das mal von höheren Instanzen klären zu lassen...