Bob und Kretsche können das während der Live-Übertragung doch völlig entspannt sehen. Steht doch da: "48 Stunden NACH Spielende". ![]()
Ansonsten wieder mal so eine "tolle" Idee der HBL, leider nicht zu Ende gedacht, weil über's Knie gebrochen...
Bob und Kretsche können das während der Live-Übertragung doch völlig entspannt sehen. Steht doch da: "48 Stunden NACH Spielende". ![]()
Ansonsten wieder mal so eine "tolle" Idee der HBL, leider nicht zu Ende gedacht, weil über's Knie gebrochen...
Bob und Kretsche können das während der Live-Übertragung doch völlig entspannt sehen. Steht doch da: "48 Stunden NACH Spielende".
Ansonsten wieder mal so eine "tolle" Idee der HBL, leider nicht zu Ende gedacht, weil über's Knie gebrochen...
Da steht: "...innerhalb von 48 Stunden nach Spielschluss ..." Da muss man schon als zeitliche Höchstgrenze auslegen, die das Spiel selbst auch umfasst. Sonst dürfte man ja in der Halbzeitpause ungestraft in die TV-Kamera meckern und das wird so vermutlich nicht gewollt sein!
Der inoffizielle THW-Chef-Kolumnist Gunter hat ein nettes Beispiel dazu kreiert:
ZitatNunmehr wurde Gislason zu einer Geldstrafe von 5.000 Euro verurteilt. Ursache hierfür ist die Neufassung des § 6 der Durchführungsbestimmungen der HBL i. V. m. § 25 Abs. 4 RO. Gislason hatte sich das Auftaktspiel zur neuen Saison der Bundesligakonkurrenten HSG Wetzlar und Eintracht Hildesheim via Internet im ca. 18.000 km entfernten Wellington angesehen. 47 Stunden und 58 Minuten nach Abpfiff des extrem langweiligen Spiels teilte Gislason dem taubstummen neuseeländischen Zimmermädchen in seiner Muttersprache mit, dass ihm die Schuhe des Technischen Delegierten des Spiels ganz gut gefallen haben und diese wohl auch Milutin Dragicevic, der in seinem ersten Jahr in Kiel rund 47 Kilo abgenommen habe, gut stehen könnten. "Genau dieses Verhalten können wir nicht dulden", sagte Frank Bohmann zur Begründung der Strafe. "Da geht mir wirklich das Hemd auf... äh, der Hut hoch, wenn ich das höre.
Der erste Verein der hier eine Strafe zahlen soll wird dagegen Klagen(mit Lothar
) und dann fällt das ganze zusammen wie ein Kartenhaus. Wie blödsinnig solche Verbote sind kann man nicht fassen. Da möchte wohl wieder einer " Gott" spielen und dann ganz wichtig bei Livespielen hin und her rennen...immer schön im Blickfeld des TV...arme HBL ![]()
Da steht: "...innerhalb von 48 Stunden nach Spielschluss ..." Da muss man schon als zeitliche Höchstgrenze auslegen, die das Spiel selbst auch umfasst. Sonst dürfte man ja in der Halbzeitpause ungestraft in die TV-Kamera meckern und das wird so vermutlich nicht gewollt sein!
Das ist sicher nicht so gewollt, aber "innerhalb von 48 Stunden nach Spielschluss" beschreibt eindeutig einen Zeitraum nach dem Spiel.
Das ist sicher nicht so gewollt, aber "innerhalb von 48 Stunden nach Spielschluss" beschreibt eindeutig einen Zeitraum nach dem Spiel.
Eindeutig zweideutig... Kann so oder so gesehen werden.
Meckern in die TV-Kamera in der Halbzeitpause soll nicht gehen? Oder doch? Wenn ja, warum nicht nach dem Spiel? Wo wäre der Unterschied?
Spieler A sagt während des Spiels auf der Bank laut zu Spieler B: "Was pfeift der denn da? - Das war klar Kreis!" -Erlaubt? Verboten?
Aus meiner Sicht ist die Regelung auch zu unbestimmt. So weiß man nicht, was man darf oder was man nicht darf.
So weiß man nicht, was man darf oder was man nicht darf.
Am besten hält man es dann im Zweifelsfall wohl mit Dieter Nuhr. "Wenn man keine Ahnung hat, dann einfach mal die F..... halten."
Eindeutig zweideutig... Kann so oder so gesehen werden. (...)
Ich finde das eindeutig. "Innerhalb" begrenzt den Zeitraum nach vorn und hinten, "48 Stunden" gibt die Länge des Zeitraumes an und "nach Spielschluss" setzt den Beginn des Zeitraumes fest. Man könnte eher in die andere Richtung interpretieren, dass es ein beliebiger 48-Sunden-Zeitraum nach Spielschluss sein kann, also auch die Tage 3 und 4 nach Spielschluss. So wie Du es interpretierst, ist das nur möglich, wenn dort steht "innerhalb von 48 Stunden nach dem Spiel", weil dann auch der Beginn oder jede beliebige Minute des Spiel als Start der 48 Stunden gesehen werden kann.
Ich finde das eindeutig. "Innerhalb" begrenzt den Zeitraum nach vorn und hinten, "48 Stunden" gibt die Länge des Zeitraumes an und "nach Spielschluss" setzt den Beginn des Zeitraumes fest. Man könnte eher in die andere Richtung interpretieren, dass es ein beliebiger 48-Sunden-Zeitraum nach Spielschluss sein kann, also auch die Tage 3 und 4 nach Spielschluss. So wie Du es interpretierst, ist das nur möglich, wenn dort steht "innerhalb von 48 Stunden nach dem Spiel", weil dann auch der Beginn oder jede beliebige Minute des Spiel als Start der 48 Stunden gesehen werden kann.
Dann biete ich mal eine meines Erachtens eindeutige Formulierung für das "Problem" "...innerhalb 48 Stunden AB ANPFIFF des Spiels...". Will man jetzt noch die ca. 1,5 Stunden Spieldauer integriert wissen, kann man ja auch 49,5 Stunden daraus machen. Dabei sollte aber sichergestellt sein, das die Uhr des PC's auf dem der Spielbericht geführt wird mit der Atomuhr in Braunschweig synchronisiert ist, und dementsprechend ja sicher auch die offizielle Hallen-Spielzeit darstellt ![]()
Für mich ein klarer Verstoß gegen Artikel 5 des Grundgesetzes.
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Dachte erst an den ersten April, als ich das gelesen habe. Wieder ein Fall typisch deutschen Regulierungswahns. Würde es sowas im Rahmen der EHF geben, könnte Duschebajew ja gleich sein halbes Gehalt per se schon mal abdrücken.
Der Beitrag weiter oben, dass dort wieder einmal jemand Gott spielen möchte trifft es schon ganz gut. Da können Zuschauer jubeln, klatschen, schimpfen wie die Rohrspatzen, toben und einem Vereinsvertreter soll ich eben diese Emotionen (die nach zwei Wochen eh versickert sind) verbieten?
Tut mir leid, aber solche Schnapsideen können nur von Leuten kommen, die selbst diesen Sport (ich beziehe mich da nicht speziell auf den Handball) nie ausgeübt haben, dafür aber ihr Leben lang am Schreibtisch gesessen haben.
ZitatSpielern, Offiziellen sowie Mitarbeitern oder Mandatsträgern eines Vereins, auch wenn sie nicht selbst am Spielgeschehen beteiligt waren, ist es untersagt, innerhalb von 48 Stunden nach Spielschluss sich über die Schiedsrichter, Zeitnehmer und Sekretär und den Technischen Delegierten zu äußern.
Ich gehe davon aus, dass es so gemeint war, dass Mitarbeiter des Vereins mit in die Regel einbezogen werden sollten, die selbst nicht am Spielgeschehen beteiligt waren, also nicht im Spielbericht als Offizielle aufgeführt waren - also z.B. Hallensprecher, Pressesprecher, Geschäftsführer, ...
Ich denke nicht, dass es so gedacht war, die Regelung auf andere Vereine, die nicht am Spielgeschehen beteiligt waren, auszuweiten - und somit z.B. auf einen Co-Moderator. Leider ist die Formulierung aber nicht eindeutig. Die Regelung sollte in meinen Augen deutlich präzisiert werden.
Zunächst mal sollte man überlegen, warum die HBL überhaupt auf diese Idee gekommen ist.
Ich denke, jeder von uns hat in der Erregung schon mal Dinge gesagt, die man nicht so gemeint hat und die einem später auch leid tun. Oder aber Ansichten geäußert, die sich im Nachhinein als unrichtig herausgestellt haben.
Das ist menschlich, und wenn das passiert, bricht sich auch keiner einen Zacken aus der Krone, seinen in der ersten Erregung gemachten Fehler zuzugeben. Das gilt auch für SR etc.
Sollte man meinen.
Bedauerlicherweise haben viele Vereinsvertreter sich nicht mehr im Griff und die Art und Weise, wie da agiert wird, hat mit Emotion nichts mehr zu tun. Ich habe auch noch nicht erlebt, dass sich ein Vereinsvertreter für seine Verbalentgleisungen mal entschuldigt, egal gegen wen sie gerichtet waren.
Denn Schuld haben immer die anderen. Insofern dient diese Regel nicht nur dem Schutz der SR etc, sondern auch dem Schutz der Vereinsvertreter vor sich selbst.
Das Schlimmste aber, wie ich finde, ist, dass es überhaupt zu so einer Regelung kommen musste. Offensichtlich hat die zunehmende Professionalisierung den Fair-Play-Gedanken ausgeschaltet und wenn ich mir manchen Kommentar hier ansehe, kann man nur konstatieren, dass es nicht mehr um den Sport geht, sondern nur noch um die Abreaktion des eigenen Frustes. Den konnte man bislang ungestraft an den SR etc. auslassen.
Künftig dürfen die Vereinsvertreter erstmal eine Nacht drüber schlafen und in 99 % aller Fälle sehen die Dinge schon ganz anders aus. Ich halte die Regelung durchaus für sinnvoll.
Alternativ könnte man den SR etc. erlauben, sich nach dem Spiel über das Verhalten der Vereinsvertreter zu äußern, das könnte noch mal richtig interessant werden, denn da gibt ja schon den einen oder anderen, der in seinem Benehmen glatt Gegenstand einer RTL-Sendung sein könnte.
Alfred Gislason hatte doch für seine Schelte an den Schiedsrichtern eine Strafe zahlen müssen. Wäre das in der Bundesliga nicht möglich gewesen? Wenn ja, wie sieht den die Regel aus, nach der in der CL gegen Gislason gehandelt wurde?
Beleidigungen müssen doch problemlos angegangen werden können, auch nach "altem Recht". Oder eben auch Verleumdungen.
Ich denke eher nicht, dass es zu so einer Regelung kommen musste, denn ich finde es schon schlimm, wenn sachliche Kritik ausgeschlossen werden soll.
Ich glaube einfach nicht, das Lob für den Schiedsrichter angegangen werden wird. Das wäre schon sehr schräg und würde in der Öffentlichkeit kaum akzeptiert werden. Vielleicht wäre das dann die Möglichkeit zur Kritik durch Verwendung der Zeugnissprache: "Der Schiedsrichter war stehts bemüht unsere Mannschaft nicht zu verpfeiffen" ![]()
Eigentlich hätte die HBL in diesem Aufwasch auch noch regeln können, dass die Schieris ein Spiel nach den ersten Schieber-Rufen abbrechen dürfen.
Und außerdem könnte man eine Geldstrafe für die Vereine einführen, wenn sich ein dazu gehöriger Fan in irgendeinem Internetforum negativ über die Spielleitung äußert.
Ich fasse mal zusammen:
Die - in meinen Augen berechtigte - Kritik speist sich aus zwei unterschiedlichen Quellen. Da sind zum einen handwerkliche Fehler: Zeitraum und betroffener Personenkreis sind unklar formuliert, die Frage, ob jemand auch für lobende Worte belangt wird, bleibt offen. Diese Fehler könnte man unter "Gut gedacht, schlecht gemacht" abhaken. Aber Dilettantismus ist nur eine Seite der Medaille.
Schwerer wiegt für mich der Vorwurf, das Recht auf Meinungsfreiheit zu beschneiden, um - ja weshalb eigentlich? Um die Schiedsrichter zu schützen? Aus Furcht vor Negativschlagzeilen über das Produkt Handball-Bundesliga? Um den Schutz der Vereinsvertreter vor sich selbst zu erleichtern? Oder um grundsätzlichen Diskussionen über die Frage aus dem Weg zu gehen, ob die Schiedsrichter ein modernes Handballspiel mit dem jetzigen Regelwerk überhaupt zufriedenstellend leiten können?
Das Recht, seine Meinung zu äußern, ist ein hohes Gut, das allerdings in Deutschland traditionell eher gering geschätzt wird. Nicht umsonst haben alle deutschen Gerichte in dem von Lothar angeführten Fall zuungunsten der Arbeitnehmerin entschieden. Die freie Meinung lässt sich nun mal nicht so leicht teilen. Sie zu äußern, steht auch Leuten zu, die offensichtlich dummes Zeug reden - manche Diskussion hier im Forum liefert dafür einen guten Beleg.
Das auszuhalten, gehört zu einer Demokratie dazu.
Manch einer mag das jetzt für etwas überhöht halten, aber ich finde, Maulkorberlasse dieser Art atmen einen unseligen Geist. Wenn ich meinen Gegenüber als mündigen Mensch und Bürger verstehe, dann muss ich auch mit dem mündigen Trottel und dem hochgradig erregten Mündigen leben können.
Im übrigen gibt es bereits jetzt Grenzen, die der freien Meinungsäußerung gestzt sind und die in meinen augen ausreichen. Analog dazu hätte man sich bei der HBL z.B. Gedanken machen können, wie man Beleidigungen und unsportliche Unterstellungen ahnden könnte - ob vor, während oder nach einem Spiel.
Ich gehe davon aus, dass das Thema während der Saison kein einziges Mal auftauchen wird. Es gibt jetzt diese Regelung, einige werden nach den Spielen gar nichts mehr zu Schiedsrichtern sagen, andere vielleicht auf klare Kritik verzichten aber wie auch schon bisher Andeutungen machen und niemandem wird etwas passieren. Punkt aus, Sommerloch.
Für mich ist ein Aspekt dieses Punktes der Durchführungsbestimmungen interessant:
Gemäß § 10 RO-DHB kann bei Beleidigung einer Person, die ein Amt ausübt die Geldstrafe höchstens 2.500,- € betragen. (Schiedsrichter üben ein Amt aus):
§ 10 DHB-RO, Vergehen gegen Mitarbeiter
Wer einem Mitarbeiter der Verwaltung oder einer Person, die ein Amt ausübt oder eine
Funktion wahrnimmt, ehrenrühriges Verhalten nachsagt, ohne den Wahrheitsbeweis zu
erbringen, ihn beleidigt, verleumdet, bedroht oder tätlich angreift, kann bis zu zwölf Monaten
gesperrt und/oder mit einer Geldstrafe bis 2.500,00 € bestraft werden.
Jetzt will sich die HBL herausnehmen, für jegliche Äußerung innerhalb 48 St. die in der Rechtsordnung vorgegebene Höchststrafe bei Beleidigung einfach zu verdoppeln??? Für ein Schiedsrichrterlob soll jetzt eine doppelt so hohe Strafe wie für eine Beleidigung möglich sein? ![]()
Ich lach mich schlapp! ![]()
Sollte die Äußerung noch innerhalb der Wettkampfstätte getätigt werden, kann ja jetzt schon gem. § 17 DHB-RO eine Strafe bis zu 15.000,- € ausgesprochen werden, aber niemals bei einem Schiedsrichterlob. Die HBL kennt entweder ihre eigenen Rechtsgrundlagen nicht oder ignoriert sie einfach.
Also immer dran denken, wenn jemand am Tag nach dem Spiel was sagen will, dann aber bitte beleidigend, denn dann ist die Strafe wenigstens auf 2.500,- € begrenzt.
(Eine mögliche Sperre lassen wir jetzt mal außer Acht)
Ich schlage mal vor das Fernsehdienste kurz nach Spielende keine Trainer und Spieler befragen dürfen
und 48 Stunden warten müssen,dummerweise sind dann die Manschaften und Schiedsrichter schon abgereist
Irgendwie ist das Thema wieder typisch Deutsch und überflüssig
Alles anzeigenZunächst mal sollte man überlegen, warum die HBL überhaupt auf diese Idee gekommen ist.
Ich denke, jeder von uns hat in der Erregung schon mal Dinge gesagt, die man nicht so gemeint hat und die einem später auch leid tun. Oder aber Ansichten geäußert, die sich im Nachhinein als unrichtig herausgestellt haben.
Das ist menschlich, und wenn das passiert, bricht sich auch keiner einen Zacken aus der Krone, seinen in der ersten Erregung gemachten Fehler zuzugeben. Das gilt auch für SR etc.
Sollte man meinen.
Bedauerlicherweise haben viele Vereinsvertreter sich nicht mehr im Griff und die Art und Weise, wie da agiert wird, hat mit Emotion nichts mehr zu tun. Ich habe auch noch nicht erlebt, dass sich ein Vereinsvertreter für seine Verbalentgleisungen mal entschuldigt, egal gegen wen sie gerichtet waren.
Denn Schuld haben immer die anderen. Insofern dient diese Regel nicht nur dem Schutz der SR etc, sondern auch dem Schutz der Vereinsvertreter vor sich selbst.
Das Schlimmste aber, wie ich finde, ist, dass es überhaupt zu so einer Regelung kommen musste. Offensichtlich hat die zunehmende Professionalisierung den Fair-Play-Gedanken ausgeschaltet und wenn ich mir manchen Kommentar hier ansehe, kann man nur konstatieren, dass es nicht mehr um den Sport geht, sondern nur noch um die Abreaktion des eigenen Frustes. Den konnte man bislang ungestraft an den SR etc. auslassen.
Künftig dürfen die Vereinsvertreter erstmal eine Nacht drüber schlafen und in 99 % aller Fälle sehen die Dinge schon ganz anders aus. Ich halte die Regelung durchaus für sinnvoll.
Alternativ könnte man den SR etc. erlauben, sich nach dem Spiel über das Verhalten der Vereinsvertreter zu äußern, das könnte noch mal richtig interessant werden, denn da gibt ja schon den einen oder anderen, der in seinem Benehmen glatt Gegenstand einer RTL-Sendung sein könnte.
ich frage noch einmal: wieviele und welche verwerfliche
äußerungen hat es denn zuletzt gegeben? rechtfertigen quantität und qualität
dieser aussagen einen fulminanten eingriff in ein fundamentales grundrecht?
die handballbundesliga ist auch ein zirkus, eine show. sie
will sich verkaufen, darstellen. sie will wahrgenommen werden, ihr kapital sind
die emotionen, sie will neue zuschauerschichten, mehr marktanteile, mehr umsatz,
mehr gewinn. „claim“: beste liga der welt.
artikulierte emotionen, die sich auf schiedsrichter
beziehen, gehören zu diesem zirkus, zu dieser show dazu. allerdings in maßen
und niemals unter der gürtellinie, niemals diffamierend, niemals herabwürdigend.
solche äußerungen müssen (so sie denn überhaupt jemals auftreten) geahndet
werden können. mehr darf nicht sein!
die konsumenten des produkts hbl am fernseher und in den
hallen haben das recht auf die zeitnahe information, wie die trainer die
schiedsrichterleistung einschätzen. wie die trainer die unparteiischen im
idealfall loben oder sachlich fundiert deren entscheidungen analysieren. natürlich
haben auch die sponsoren dieses recht, die den ganzen laden bezahlen. denn sie
kaufen im wesentlichen emotionen, um darin ihre botschaften zu verpacken. emotionen,
die ihre firmen nicht haben.
die akteure haben das im grundgesetz verbriefte recht auf
freie meinungsäußerung. die hbl hat absolut nicht (!!) das recht, sich über verbriefte
menschenrechte und die verfassung zu stellen.
die schiedsrichter haben das recht, nicht herabwürdigend
oder beleidigend behandelt zu werden, wie jeder andere auch.
allerdings müssen sie hier mehr einstecken als andere, denn
sie werden öffentlich kritisiert. mitunter vor millionen. dem sollte rechnung
getragen werden, indem man ihr salär deutlich erhöht. ein wenig als schmerzensgeld
für die „normale“ kritik, die auch mal harsch sein kann. letztlich sind
wenigstens die schiedsrichter, die in der ersten liga pfeifen, teil des zirkus,
teil der show. bei aller seriosität ihres amtes müssen sie auch von dem
wachstum und den ständig steigenden umsätzen profitieren, wenn sie ab und zu
die verbalen prügelknaben der trainer sind. am geld kann das nicht scheitern.
was ist denn der breiten sportöffentlichkeit von der wm 2009
in erinnerung geblieben? die platzierung der deutschen? der weltmeister? das finale?
mitnichten!
das bei sportfans eingebrannte bild ist der bundesheiner,
der mit erhobener faust auf schieris losstürmt und von rtl unreflektiert und
laienhaft vorgebrachte massive schierischelte. die rtl-story: die deutschen haben
wegen der schieris verkackt und der bundesheiner ist total sympathisch, weil er
so emotional mitgeht! „wir fühlen mit ihm!“ - das ist hängen geblieben. show.
zirkus.
hat es dem bundesheiner geschadet? nein, stattdessen wurde
er noch bekannter und hat persönliche werbeverträge bekommen. hat es dem produkt
handball geschadet? sicher nicht, denn es gibt das eingebrannte bild des
sympathischen bundestrainers, der neben kretzsche der einzige a-promi aus dem
handballbereich ist. hat der
bundesheiner eine strafe bekommen? nein! jetzt müssten die schiedsrichter auch noch was
davon haben, dann wäre rückblickend doch alles gut, oder?
statt die gefühlt sechstausenddreihundervierunddreißigste gemurkste
vorschrift mit strafandrohung zu erlassen, sollte die hbl lieber dafür sorgen, dass
schiedsrichter, trainer und spieler noch mehr miteinander sprechen oder in
workshops mal die rollen tauschen, um für den anderen verständnis zu bekommen. man
muss in der lage sein, sich in die situation des anderen zu versetzen. dann
entsteht noch mehr gegenseitiger respekt und der maulkorbzwang ist
überflüssiger denn je. es soll solche ansätze schon gegeben haben, aber weder
dhb noch hbl kommunizieren das. wie ist da eigentlich der stand?
überhaupt ist die geheimniskrämerei, die dhb und die
landesverbände um das schiedsrichterwesen machen, nicht sachdienlich. sie schadet sogar!
das beobachterwesen, auf- und abstiegsmodi, objektivierte bewertungsgrundlagen
und-verfahren, ergebnisse der bewertungen – das alles kennen nur absolute insider,
oftmals nicht einmal die schiedsrichter selber.
damit wirkt die gesamte schiedsrichterei wie ein ominöser geheimbund,
zumal die schiedsrichter offenbar auch von „oben“ einen maulkorb verpasst
bekommen haben. intransparent wie nordkorea. warum erklären dhb und
landesverbände diese sachen nicht einmal der breiten handballöffentlichkeit? nur
wer erklärt, kann verstanden werden. intransparenz schürt das gefühl der
kungelei.
menschen denken doch so: wer nichts zu verbergen hat, kann
es offen zeigen! wer das nicht tut, hat etwas zu verbergen. und wer etwas
verbirgt, ist wenigstens suspekt. es ist also kein wunder, dass die öffentliche
meinung über dhb und hbl nicht sonderlich gut ist. die leidtragenden sind auch
hier wieder die schiedsrichter. das gut gemeinte sich-abschirmen bewirkt unter
dem strich das gegenteil!
man muss also an anderen stellschrauben drehen, um das
problem (so es dieses denn gibt, siehe meine erste frage) zu lösen. eine anscheinend
willkürliche und maßregelungswut ist dagegen kontraproduktiv!