Alles anzeigen@ Tlpz: Das kann ich mir nur schwer vorstellen. Wenn die Voraussetzung einer persönlichen Strafe der Eintrag im Protokoll wäre, gäbe es Regel 16:11 a) - Regelwidrigkeiten außerhalb der Spielzeit - Vor dem Spiel - nicht.
Dennoch gute Frage. Ich schlage mal eine Lösung vor:
Hier findet also eine Unterscheidung zwischen "Spieler" und "teilnahmeberechtigt" statt. D.h. - zwingend logisch - ein Spieler ist auch ein Spieler i.S.d. Regeln, wenn er nicht teilnahmeberechtigt ist.
Rechtsfolge bei Verstoß ist eine Strafe gegen den MV.Regel 4:5 sagt:
Hier findet KEINE Unterscheidung der Begriffe "Spieler" und "teilnahmeberechtigt" statt. Da Regel 4:3 (wie oben dargestellt) sagt, dass ein Spieler auch Spieler i.S.d. Regeln ist, wenn er nicht teilnahmeberechtigt ist, kann auch ein nicht teilnahmeberechtigter Spieler (der ja in diesem speziellen Fall außerdem "inaktiv", aber dennoch namentlich im Protokoll geführt war) einen Wechselfehler begehen. Demnach könnte er auch hinausgestellt werden.
Oder ist das falsch gedacht?
Lothar, hier denkst du leider falsch. Zunächst einmal: In 4:3 wird definiert, wann ein Spieler teilnahmeberechtigt ist. Ist er nicht anwesend und steht er nicht im Protokoll, ist er nicht teilnahmeberechtigt, kann demzufolge nicht nach den Spielregeln bestraft werden. Eine weitere Unterscheidung im Text der Spielregeln ist daher nicht notwendig und würde eher zu noch mehr Verwirrung führen. 4:3 führt außerdem weiter aus, dass (nur) ein teilnahmeberechtigter Spieler jederzeit die Auswechsellinie übertreten darf (unter Beachtung von 4:4 und 4:6).
Regelwidrigkeiten außerhalb der Spielzeit können vom SR auch erst dann geahndet werden, wenn der Spieler auf dem Protokoll steht. Ansonsten bleibt, ebenso wie bei Regelwidrigkeiten nach dem Spiel, nur der schriftliche Bericht als Möglichkeit.
Ein nicht auf dem Spielprotokoll stehender Spieler kann auch schon mit HInblick auf 4:5 gar keine Hinaustellung erhalten. Es ist der fehlbare Spieler (-> 4:3 Spieler = anwesend und im Protokoll eingetragen) zu bestrafen. Wie soll das rein logisch funktionieren wenn der Spieler nicht am Spiel teilnimmt? Wer soll dann das Feld verlassen wenn der Spieler nicht nachgetragen wird, wozu er nicht verpflichtet ist (oder schreiben wir den Zuschauer der auf das Feld läuft und ein Tor verhindert dann auch auf das Protokoll?)? Wäre es dann nicht auch ein Regelverstoß wenn dafür ein anderer Spieler diese Strafe absitzen müsste, da ja der fehlbare Spieler bestraft werden muß?
Fakt ist: Haben die SR den "Wechselfehler" mit einer Hinausstellung bestraft obwohl der Spieler noch nicht auf dem Protokoll stand dann war es ein Regelverstoß der SR. Spielentscheidend war er nicht, da in der 46. Minute. Sieht es das Sportgericht anders, dann siehe Kommentar von JA!.