Schirifehler beim Spiel Nettelstedt-Lübbecke???

  • Lothar, hier denkst du leider falsch. Zunächst einmal: In 4:3 wird definiert, wann ein Spieler teilnahmeberechtigt ist. Ist er nicht anwesend und steht er nicht im Protokoll, ist er nicht teilnahmeberechtigt, kann demzufolge nicht nach den Spielregeln bestraft werden. Eine weitere Unterscheidung im Text der Spielregeln ist daher nicht notwendig und würde eher zu noch mehr Verwirrung führen. 4:3 führt außerdem weiter aus, dass (nur) ein teilnahmeberechtigter Spieler jederzeit die Auswechsellinie übertreten darf (unter Beachtung von 4:4 und 4:6).

    Regelwidrigkeiten außerhalb der Spielzeit können vom SR auch erst dann geahndet werden, wenn der Spieler auf dem Protokoll steht. Ansonsten bleibt, ebenso wie bei Regelwidrigkeiten nach dem Spiel, nur der schriftliche Bericht als Möglichkeit.


    Ein nicht auf dem Spielprotokoll stehender Spieler kann auch schon mit HInblick auf 4:5 gar keine Hinaustellung erhalten. Es ist der fehlbare Spieler (-> 4:3 Spieler = anwesend und im Protokoll eingetragen) zu bestrafen. Wie soll das rein logisch funktionieren wenn der Spieler nicht am Spiel teilnimmt? Wer soll dann das Feld verlassen wenn der Spieler nicht nachgetragen wird, wozu er nicht verpflichtet ist (oder schreiben wir den Zuschauer der auf das Feld läuft und ein Tor verhindert dann auch auf das Protokoll?)? Wäre es dann nicht auch ein Regelverstoß wenn dafür ein anderer Spieler diese Strafe absitzen müsste, da ja der fehlbare Spieler bestraft werden muß?

    Fakt ist: Haben die SR den "Wechselfehler" mit einer Hinausstellung bestraft obwohl der Spieler noch nicht auf dem Protokoll stand dann war es ein Regelverstoß der SR. Spielentscheidend war er nicht, da in der 46. Minute. Sieht es das Sportgericht anders, dann siehe Kommentar von JA!.

  • Danke Tlpz,

    genau so hatte ich es regeltechnisch auch gesehen. Deshalb auch mal meine Nachfrage. Ob das ganze Spielentscheident war oder nicht, darüber wurde hier im Forum schon so oft ohne Ergebnis diskutiert, dass man das nicht wieder aufgreifen muss.

    Gruß Frank

    • Offizieller Beitrag

    Danke, TLpz.

    Mal angenommen: Mannschaft A hat eine Hinausstellung kassiert. Nach einer Minute betritt ein nichtteilnahmeberechtigter Spieler die Spielfläche und "ergänzt" (keine Auswechslung).

    Was passiert, wenn

    a) es unmittelbar nach dem Betreten der Spielfläche auffällt?
    b) einige Zeit gespielt wird und dann erst der Fehler bemerkt wird?
    c) wie b) nur dass Mannschaft A sofort ein Tor erielt und der Fehler erst danach auffällt?

    Nach deinen Ausführungen gäbe es keine zusätzliche Hinausstellung für A, wenn ich das richtig verstaden habe. Soll das so sein?

  • Gegenfrage:

    Wenn sich ein Zuschauer entsprechende Spielkleidung anzieht inkl. Trikot, das Spielfeld betritt und ins Spielgeschehen eingreift, wie wird dann entschieden?

    Ein SR hat keine Handhabe gegen eine nicht am Spiel teilnehmende Person außer nach der Maßgabe der Regeln (Tor/7m bei Verhinderung einer Torgelegenheit durch einen Zuschauer etc). Nur wenn diese Person als Spieler, Offizieller etc. bekannt ist kann durch einen Bericht eine Sperre/Bestrafung erwirkt werden. Ebenso wie bei Strafen nach dem Spiel.

    Du kannst gern jede Situation mit einer Gegenfrage hinterfragen. Aber frag dich doch einfach mal wie das pragmatisch funktionieren soll wenn eine Person, die nicht auf dem Protokoll steht, eine Hinausstellung bekommt. Wo soll die eingetragen werden? Wer sitzt die dafür ab? Wo steht das in den Regeln?

  • der grund für diese änderung (alt: persönliche bestrafung des "fehlbaren" spielers") war ja eben, dass man die verhältnissmäßigkeit nicht gesehen hat, sprich die strafe für den spieler unangemessen war, sowohl in relation zu anderen dq-gründen und zum anderen wegen der verantwortlichkeit der bank (mv) für die teilnahmeberechtigung eines spielers.

    wie tlpz allerdings schon angemerkt hat - in ligen, in denen der elektronische spielbericht zur anwendung kommt, gibt es immer das problem, das auf der bank (im auswechselraum) spieler sitzen dürfen, die per "passiv-schaltung" grundsätzlich spielberechtigt sind, aber in diesem monent (noch) nicht teilnahmeberechtigt - was sonst nicht geht. eine neue dimension.

    • Offizieller Beitrag

    Das heißt: Wenn wir sonntags in aller Frühe in der Kreisklasse daddeln (mit meist nicht sehr aufmerksamen Zeitnehmern), wäre es sinnvoll, einen nicht eingetragenen Spieler, sagen wir mal 40 Sekunden vor Ablauf einer Zeitstrafe auf´s Feld zu schicken und zu hoffen, dass es niemand merkt. Wenn doch, gibt´s halt Gelb gegen den MV und gut ist?

    Dann lassen wir ab übermorgen immer einen Spieler uneingetragen und nehmen pro Spiel einen "Joker". Wenn´s auffällt gibt´s Gelb gegen den MV (drauf gesch...), wenn es eine Hinausstellung gibt, legen wir Einspruch ein, wenn das Spiel entsprechend eng endet (--> schon alleine deshalb kann der Einspruch des HSV ungeachtet des Tatbestandsmerkmals "spielentscheidend" nicht durchgehen). Neue taktische Maßnahmen für Trainer und Vereine, vor allen in unteren Klassen...

    Nein, ich kann ich mir nicht vorstellen, dass das so gewollt ist und die Regeln so ausgelegt werden sollen.

    Für das Verhalten von Zuschauern ist der MV nicht verantwortlich (das lässt sich ja klar abgrenzen). Aber für seinen Auswechselraum und die dort befindlichen Spieler schon. Ich meine, dass es sinnwidrig wäre, einen Wechselfehler eines nicht teilnahmeberechtigten Spielers anders (milder) zu behandeln, als einen Wechselfehler eines teilnahmeberechtigten Spielers.

  • Zitat

    Ich meine, dass es sinnwidrig wäre, einen Wechselfehler eines nicht teilnahmeberechtigten Spielers anders (milder) zu behandeln, als einen Wechselfehler eines teilnahmeberechtigten Spielers.

    Ein nicht teilnahmeberechtigter Spieler ist regeltechnisch aber eben ein "Zuschauer". Welches Merkmal "qualifiziert" ihn denn dazu dass er bestraft werden kann im Gegensatz zu einem nicht sporttreibenden Zuschauer des Spiels?

  • Zum Thema bzw. zum "neuen" taktischen Mittel passend:

    Offizielle Lösung mit Regelbezug:

    Zitat


    28 a, d, e (4:3, 8:10b, 14:1a, 16:1b, 16:3e, 16:6b)

    Daraus wäre schlusszufolgern, dass B8 zwingend nachgetragen wird (was sich auch mit meiner Erinnerung an einen Lehrgang deckt) - das kann man aber nur dann machen, wenn man ihn zumindest durch die Spielkleidung eindeutig als Spieler identifizieren kann. Und mal ehrlich: Welcher "kranke" Zuschauer kommt wirklich in kompletter Spielkleidung in die Halle und springt dann auch noch auf dem Spielfeld rum?

    • Offizieller Beitrag

    Danke, BerndO.
    Diesen Beleg habe ich gesucht.
    Daraus folgere ich, dass ein nicht teilnahmeberechtigter Spieler sehr wohl einen Wechselfehler begehen und deshalb eine Hinausstellung bekommen kann. So wird es vermutlich beim Spiel TuS - HSV auch gewesen sein. ---

    Treiben wir es mal (nicht ernst gemeint) auf die Spitze: Unterstellt, die Situation war so: Lackovic begeht als nicht teilnahmeberechtigter Spieler einen Wechselfehler, weil Hens noch nicht von der Platte war, als er draufging und die SR stellen ihn hinaus. Stojanovic bekommt aber keine Verwarnung (vgl. die von BerndO zitierte IHF-Frage) ... Kann da der TuS nicht einen "Gegeneinspruch" einlegen? Weil nach erfolgter Verwarnung von Stojanovic, Schwalb in der 53 statt Gelb zu kassieren, eine Hinausstellung hätte bekommen müssen. Das war selbstverständlich spielentscheidend. ;)

  • Wobei das mit dem Nachtragen im Bereich des elektronischen Protokolls nur funktioniert, wenn der Spieler vorher auf passiv ins System eingetragen worden war. ;)
    Und um auf der Bank zu sitzen, muss einer der vier Offiziellen-Plätze A-D eingenommen werden.

    Ich kann mich an ein Spiel von Oftersheim/Schwetzingen erinnern, wo ein nicht eingetragener Spieler sogar ein Siebenmetertor erzielt hatte und es dem Kampfgericht erst nach dem Wiederanpfiff auffiel (verfluchte schnelle Mitte). Tja, Tor zählte natürlich - im Protokoll musste es halt offiziell dann jemand teilnahmeberechtigtes geworfen haben.

    Original von rro.ch
    Beliebte Sportarten aber auch Randsportarten wie Handball kommen beim Publikum an.

  • Mal davon ab, fand ich die alte Regel "D gegen den nicht eingetragenen Spieler" weitaus angemessener. :rolleyes:

    Ich weiß nicht, ob du bei dieser Ansicht bleiben würdest, wenn dir das als MV schon einmal passiert wäre. Ich kann aus eigener Erfahrung sagen, dass ich mich auf der Bank niemals bescheidener gefühlt habe.

    @ Lothar:
    Was macht man, wenn der Bogen bereits voll ist, d.h. wenn zum Zeitpunkt, als der nicht teilnahemberechtigte Spieler das Feld betritt, bereits 14 Spieler korrekt eingetragen sind? Das ist jetzt hypothetisch, weil dieser Spieler im elektronischen Spielprotokoll vermerkt, aber als passiv gekennzeichnet ist. Aber angenommen, derjenige sitzt im unterklassigen Spiel hinter dem Auswechselraum und betritt von dort aus das Spielfeld. Ich kann ja nun niemand mehr nachtragen, falls das die Lösung sein sollte.

  • Danke, BerndO.
    Diesen Beleg habe ich gesucht.
    Daraus folgere ich, dass ein nicht teilnahmeberechtigter Spieler sehr wohl einen Wechselfehler begehen und deshalb eine Hinausstellung bekommen kann. So wird es vermutlich beim Spiel TuS - HSV auch gewesen sein. ---

    Das kannst du aus der Regelfrage aber eigentlich nicht folgern. Der Spieler hat ja keine DQ bekommen wegen eines Wechselfehlers sondern wegen des Foulspiels das er begangen hat.
    Wegen des "Wechselfehlers" wird der MV hier progressiv bestraft.

  • Mal eine Frage, ist eine Frage aus dem Regelfragenkatalog eigentlich ein Beweis für eine richtige Entscheidung?

    Und wenn ja, was ist dann mit den ganzen Beiträgen hier im Forum, in denen man lesen kann, dass die Regelfrage wohl in den Antworten falsch sei und man diese halt einfach auswendig lernen müsse.

    Gruß Frank

    • Offizieller Beitrag

    Meine Folgerung ging "einmal um die Ecke", Trapp.
    Oben wurde die These aufgestellt, dass ein nicht teilnahmeberechtigter Spieler überhaupt nicht persönlich bestraft werden könne. Dagegen spricht eindeutig die IHF-Frage.

    Ich meine, das Regelwerk muss so ausgelegt werden, dass ein nicht teilnahmeberechtigter Spieler einen Wechselfehler begehen und dafür mit einer Hinausstellung bestraft werden kann.

    Begründung:
    Ein "Erst-Recht-Schluss". Wenn ein nicht teilnahmeberechtigter Spieler schon eine Disqualifikation mit Bericht kassieren kann (wenn er ins Spiel eingreift), muss es erst recht möglich sein, ihn (bei einem Wechselfehler - auch hier griffe er ins Spiel ein) hinauszustellen. Folgerung: Wenn harte Strafe möglich ist, muss erst recht auch geringere möglich sein.

    Voraussetzung ist natürlich, dass er diesen Wechselfehler tatsächlich auch begangen hat. Das wird im Verfahren zu klären sein.

  • @ Lothar: Für dieses spiel nicht, das ist klar. Aber in der Diskussion wurde die Möglichkeit erwähnt, den Spieler einzutragen und dann zu bestrafen. Allgemeiner formuliert: Kann ich einen Spieler bestrafen, der - aus welchen Gründen auch immer - nicht im Spielprotokoll eingetragen ist? Und wenn ja, wie?

    Dazu fällt mir noch eine skurrile (inoffizielle) Anweisung aus meiner Jugend ein: Damals wurden wir aufgefordert, z.B. nach einer Disqualifikation das Trikot auszuziehen, angeblich, weil man dadurch nicht mehr als Spieler belangt werden könne. Das sollte bei verbalen Entgleisungen gegenüber dem Schiedsrichter oder Keilereien mit gegnerischen Spielern vor einer möglichen Sperre schützen. Die regeltechnische Überprüfung dieser Taktik habe ich nie erlebt...