Ich erinnere mich noch an einen ehemaligen deutschen Nationaltorhüter beim T'HW, der seine Option zog, als er sich gerade im absoluten Formtief befand, um einen Vertrag zu verlängern, der abgeschlossen wurde, als er gerade zum Welthandballer gekürt wurde. Sein damaliger Trainer war davon nicht begeistert. Ich denke, es reicht, wenn einer die Option zieht.Was Kubes angeht: Wer weiß, ob die Option vor Gericht standgehalten hätte, hätte der THW sie gegen Kubes Willen gezogen.
War es bei Fritz nicht genau anders rum? Er hat doch die Möglichkeit verstreichen lassen, seinen Vertrag (vorzeitig) zu beenden. Das Ergebnis ist das gleiche. Der Unterschied ist nur der, dass er de facto nicht aktiv geworden ist.