Aufwandsentschädigung Jugendtrainer??????

  • Hallo,

    trainiere seit einem Jahr eine männl. C-Jugend, habe die Mannschaft so eingestellt und so "getrimmt" das wir nach erfolgreicher "Quali" in die Bezirksliga aufgestiegen sind (so wie ich es auch dem Vorstand versprochen habe).

    Für die nächste Saison trainiere ich die gleichen Spieler in der B-Jugend und wir werden uns mit 2-3 Spielern die ich schon ausgesucht und in den Verein integriert habe,verstärkt! Somit werden wir die "Quali" zur Oberliga spielen, um wenigstens in der Bezirksliga zu spielen.

    Hier meine Frage an euch, wieviel Honorar bzw. was kann ich als Aufwandsentschädigung verlangen??? Bitte zu beachten das ich keinen Trainerlizenz habe und hier von meiner Zeit als aktiver Spieler "zehre", gespielt habe ich bis zur Oberliga und in der Jugend Oberliga und Regionalliga sowie Westfalenauswahlspieler.

    MfG DER TRAINER ?(

    ;) -------- ?( ---------- :unschuldig:

  • Das ist schwierig pauschal zu beantworten, kommt immer auf den Verein an. Was auf jeden Fall immer geht, ist eine Spendenbescheinigung über die gefahrenen Kilometer. Den Rest müsstest du persönlich aushandeln, allerdings behaupte ich jetzt mal, dass die wenigsten Jugendtrainer, außer sie trainieren Jugendmannschaften von Bundesligisten, Geld bekommen. Wie sieht es mit eurem A-Jugend Trainer aus, bekommt er etwas? Wenn Du eine Trainerlizenz hast, kannst du zumindest den Pflichtanteil einfordern, den dein Verein für dich bekommt.

    Grüße Janosch

  • ... Was auf jeden Fall immer geht, ist eine Spendenbescheinigung über die gefahrenen Kilometer. ...

    Da wäre ich vorsichtig. Eine Spendenbescheinigung über Aufwandsersatz darf der Verein eigentlich nur ausstellen, wenn es eine vertragliche oder sonstige Vereinbarung gibt, nach der Dir Kilometergeld zusteht. Denn nur wer auf etwas verzichtet, auf das er einen Anspruch kann, kann damit eine Spende tätigen.

    Daß das in der Praxis oftmals anders läuft, weiß ich wohl. Aber es macht es nicht richtiger.

    • Offizieller Beitrag

    Rechtsquelle kann ich Dir keine nennen, das überlasse ich Gottfried und/oder Lord Vader.

    Wenn ich es richtig verstanden habe, dann dürfen Aufwendungen auch ohne vorherige schriftliche Vereinbarung ersetzt werden. Wenn allerdings Aufwendungen nicht ersetzt sondern eine Spendenbescheinigung ausgestellt werden soll, dann muss das vorher schriftlich vereinbart werden.

  • Das ist dann wie eine ganz normale Spende. Der Verein zahlt dir eine Aufwandsentschädigung aus. Dann spendest du den Betrag zu Gunsten deines Vereins und kannst die entsprechende Spendenbescheinigung bei der Steuererklärung angeben.

  • Das ist dann wie eine ganz normale Spende. Der Verein zahlt dir eine Aufwandsentschädigung aus. Dann spendest du den Betrag zu Gunsten deines Vereins und kannst die entsprechende Spendenbescheinigung bei der Steuererklärung angeben.

    Ich hätte es wohl ein bisschen ausführlicher schreiben sollen :), aber genau so läuft es, danke michaelb für die Erklärung. Eines muss man aber noch hinzufügen, so viel ich weiß, darf der Verein nur eine Spendenbescheinigung in Höhe eines Betrages ausstellen, den er theoretisch auch in der Lage ist auszahlen zu können.

  • Hallo,

    eine Aufwandsentschädigung bekommt man ohne Probleme vom Kreis. oder Landessportbund (75,00 €/monatlich) , so fern man eine Lizenz hat. Hier langt auch der Grundlehrgang des Übungsleiter. Eine C-Jugend zu erwerben, ist heut zu Tage auch kein Problem mehr. Was man investieren muss, ist die Zeit für dei Lizenz.

    Vereinbarungen auf ein Hornorar oder anderweiteige Entschädigungen ist mit dem Verein abzustimmte. man kann auch ohne Trainerlizenz ein erfahrenener Trainer sein, keine Frage. Ich kenne da genug Trainer die keine Lizenz haben, aber ein sehr gutes Wissen über Nachwuchshandball haben, so dass man wohl gut glauben kann, dass sie im Besitz einer gültigen Lizenz sind. Klar, mit Lizenz hat man bessere Vorteile.

    Nachwuchsarbeit im Handball ist wichtig, egal ob man eine Lizenz hat oder nicht. Spielt das Geld da eine Rolle? In meinen Augen nicht. Man möchte das Wissen, was man hat, an die nächste Generation weiter vermitteln.

  • Nach der Logik dürfte ein Verein private Aufwendungen nur ersetzen, wenn dies schriftlich vorher vereinbart wird? Kannst du dafür eine Rechtsquelle nennen?


    Gerne. Das steht so in § 10b Abs. 3 Satz 5 EStG: "Aufwendungen zugunsten einer Körperschaft, die zum Empfang steuerlich abziehbarer Zuwendungen berechtigt ist, können nur abgezogen werden, wenn ein Anspruch auf die Erstattung der Aufwendungen durch Vertrag oder Satzung eingeräumt und auf die Erstattung verzichtet worden ist."

  • Ihr wärt vermutlich unter den 5%, die aktuell sind. ;)

    Allerdings ist das auch eine zweischneidige Angelegenheit, was kaum einer so richtig bedenkt.

    Denn nehmen wir mal an, sämtliche Übungsleiter eines Vereins würden nicht auf den ihnen zustehenden Aufwandsersatz verzichten, und sich den auszahlen lassen wollen - dann stünden ziemlich viele Amateurvereine am Rande der Insolvenz.

    Denn Satz 6 dieses § 10b Abs. 3 sagt eindeutig aus: "Der Anspruch darf nicht unter der Bedingung des Verzichts eingeräumt worden sein."

    Sprich: Wenn Du als Verein per Satzung o.ä. Deinen Übungsleitern, o.ä. einen Anspruch auf Geldersatz einräumst, so muß das ohne Bedingung geschehen, daß diese gleichzeitig darauf verzichten, um sich statt dessen eine Spendenbescheinigung ausstellen zu lassen.