In den letzten Beiträgen u.a. von Paul Jonas und Baden68 ist mir einiges zu stark verkürzt und damit irreführend widergegeben. Der im von Baden68 genannten Spiegel-Online-Artikel verlinkte und zitierte Auszug aus dem Reglement für IHF-Wettbewerbe ist leider nicht zutreffend. Im Falle Australiens ging es nicht um das Nichtantreten einer qualifizierten Mannschaft, sondern die Qualifikation selbst wurde verneint. Daher ist Punkt 2.8 des Reglements irrelevant. Hinzu kommt, dass das von Spiegel-Online verlinkte Dokument mit Stand 01.01.2014 zum Zeitpunkt der Entscheidung nach offizieller Darstellung der IHF gar nicht mehr gültig war. Am 16.07.2014 veröffentlichte die IHF eine Stellungnahme, wonach das Reglement für IHF Wettbewerbe bereits zum 30.05.2014 geändert aber noch nicht publiziert gewesen sei. Das konnte der Autor des Spiegel-Online-Artikels am 11.07.2014 selbstverständlich noch nicht wissen. Die neuere Fassung des Reglement für IHF-Wettbewerbe enthält unter Punkt 2.3 der WM-Regularien tatsächlich den Passus zum Ausschluss Australiens aufgrund mangelndem Leistungsniveaus und der Nachnomminierung einer anderen Nation per Entscheidung des IHF-Rates auf Basis diverser weicher Faktoren ... andere würden es Willkür nennen
. Zudem wurde in der aktualisierten Fassung auch Punkt 2.8 überarbeitet und das Nachrückverfahren über die Kontinentalverbände zugunsten einer individuellen Entscheidung des Exekutivkomitee der IHF abgeändert.
Damit kommen wir auf Bahrain und die Vereinigten Arabischen Emirate zu sprechen. Beide Staaten haben schriftlich der IHF ihr Nichtantreten gemeldet und somit ihr Startrecht aufgegeben. (Sie wollten dies zwar wenige Tage später rückgängig machen, doch dieses Ansinnen wurde von der IHF nicht berücksichtigt) In diesem Fall greift Punkt 2.8 des neuen IHF-Reglements und das IHF Council hat entschieden die beiden frei gewordenen Plätze an die Kontinentalverbände von Asien und Europa zu vergeben. Die konkrete Nomminierung der Nachrücker oblag also allein den Kontinentalverbänden. Die EHF hatte bereits am 16.06.2014 bei der Nomminierung der 12 europäischen WM-Teilnehmer auf Basis der europäischen Qualifikationswettberwebe Island als ersten möglichen Nachrücker benannt. Zu den Entscheidungskriterien der AHF für Saudi-Arabien und damit gegen das bei der Asienmeisterschaft besser platzierte Südkorea ist mir bislang nicts bekannt.
@Paul Jonas
Du wirst doch wohl kaum den Kataris vorwerfen wollen außenpolitische Spannungen mit den Nachbarstaaten initialisiert zu haben, bloß um den Boykott eines so unbedeutenden Ereignisses wie einer Handball-WM zu forcieren und dort eine befreundete Nation wie Saudi-Arabien zu platzieren? Das halte ich für sehr weit hergeholt und eigentlich schon jenseits der Grenze zur Verschwörungstheorie. Bei der Nommineirung von Saudi-Arabien als AHF-Nachrücker ließe sich evtl. ein Einfluss Katars vermuten, aber die ursächliche Absage von Bahrain und VAE, die die Nachnomminierungen überhaupt erst ermöglicht hat, liegt meiner Meinung nach außerhalb des Verantwortungs- und Einflussbereiches des Gastgebers.
Zur Klarstellung:
Ich zweifle keine Sekunde daran, dass all diese nachträglichen Reglement-Änderungen oder die Nichtberücksichtigung des Wunsches von Bahrain oder VAE doch wieder an der WM in Katar teilzunehmen das Resultat von allerlei - um es nett auszudrücken - Mauscheleien ist und das neue IHF-Reglement führt die sportliche Qualifikation ad absurdum, weil die IHF nach Gutdünken Nationen ein- oder ausladen kann. Aber ofiziell ist seitens der IHF alles regelkonform abgelaufen. Moral und Ethik spielen doch ja längst keine Rolle mehr in der Sportpolitik. ![]()