• Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von meba ideen

    Also entschuldige, aber was ist das denn für ein Rechtsverständnis? Weil der Beschluss einstimmig war ist alles ok! Aha so macht man das also! Gut dann werden die Bezirke auf dem kommdenden Bezirkstag auch einstimmmig andere Regeln - abweichend vom IHF und DHB - beschließen, und schon sind die nur noch gültig. Sauber, so machen das denn alle! Nicht wirklich dein Ernst, oder?

    Die HBL kann also machen was sie für richtig hält. Nicht nur das sie elitäre Jugend-Turniere veranstalten, die "Ausbildung" zukünftiger Handballer nach ihren Auffassungen ordnen wollen, nein jetzt dürfen sie auch noch ihre eigenen Regeln und Rechtsordnungen machen. Wo leben wir eigentlich. Das sich Handball-Deutschland da noch nicht mehr drüber aufgeregt hat, verwundert mich ehrlich gesagt schon. Aber wahrscheinlich wissen es die Wenigsten!

    Gruß

    Die HBL hat die Regel ja nicht geändert, sondern die Mitglieder haben beschlossen, dass sie innerhalb der HBL (die überwiegend autonom ist) anders angewendet wird. Dafür gibt es gute Gründe: Im Gegensatz zu den Nichtbundesligen, wo es kaum "englische Wochen" gibt, kann eine Zweiwochensperre z.B. aufgrund der Vielzahl der Spiele im Dezember eine Sperre von vier Spielen bedeuten. Das hat die Liga als unverhältnismäßig erachtet. Es geht um eine Sperre in der letzten Minute für Dinge wie Nichtfreigeben des Balls, Verhinderung des Anwurfs etc. Also um Pillepalle, verglichen mit rüden Fouls, die gesungsheitsgefährdend sind und von diesem Beschluss NICHT umfasst sind.

    Dieser Beschluss ändert nicht § 17 RO sondern hindert die Mitglieder wegen des Grundsatzes von Treu und Glauben daran, gegen ein anderes Mitglied vorzugehen, wenn ein Spieler nachdem er ein Spiel pausiert hat, wieder spielt. Das Problem ist, dass das Ding nicht alle Eventualitäten umfasst, sodass es jetzt Angriffsflächen gibt.

    Sowas steht jedem anderen Verband auch frei. Es ist eine Art "freiwillige Selbstbeschränkung". Motto: Wo kein Kläger, da kein Richter. Wenn einer aus dem Bündnis ausschert, kann es aber heikel werden...

  • Ok tut mir leid, aber da hab ich ein anderes Rechtsverständnis und eine andere Rechtsauffassung als du.

    Für mich besteht kein Unterschied ob die HBL eine Regel geändert hat oder sie die Regel nicht anwendet. Zumindest in der Ausführung besteht kein Unterschied! Ändern können sie ja die Regel auch nicht - ist ja offz. IHF Angelegenheit! Wenn man sie aber nicht anwendet bzw. bewusst falsch anwendet ist dies eindeutig ein Fall von Rechtsbeugung. Nichts anderes!

    Natürlich verstehe ich, daß ein BL Spieler evtl. nicht nur 2 Spiele, sondern vllt. 3 oder gar 4 Spiele gesperrt wäre. Deshalb sollte sich dieser es sich nicht nur 2 mal, sondern 3 oder 4 mal vorher überlegen, ob er so ein Mist macht. Das darf ich doch von einem Profi erwarten, oder?

    Einen anderen Unterschied zu unteren Ligen akzeptiere ich nicht. Schließlich geht es in den unteren Ligen ja auch nicht um die Kohle, wie in der BL.

    Den Vergleich mit den Auswirkungen anderer Strafen (schwere Fouls etc) sehe ich genauso wie du. Nur geht es hier nicht darum!


    Gruß

    ...das man als Referee in neun von zehn Spielen kein Lob erhält, sollte man früh begriffen haben!", Jürgen Rieber, DHB Schiedsrichter-Lehrwart

  • Neues dazu:

    http://www.solinger-tageblatt.de/Home/Solinger-…e3002fbc8fe7-ds

    Im Süd-Forum wird diskutiert, dass Treu und Glauben in dem Fall nicht greift, da der Beschluss geltendes Recht verstößt.

    Könnte vielleicht auch ein Grund für die Entscheidung des DHB sein.
    Oder sie sagen es stört sie nicht weiter denn wir richten uns nur nach DHB-Regeln.

    Irgendwie schon kurios.
    Coburg klagt, alle beschweren sich weil sie gegen das "Gentlemens Agreement" verstoßen, Coburg sagt nö, der Fall ist davon gar nicht abgedeckt, der DHB sagt, das ist uns egal ob es den Fall abdeckt, uns ist das ganze Agreement egal und deshalb verstößt Coburg unfreiwillig doch gegen das Agreement.

    Auf die Urteilsbekundung bin ich gespannt.

    Auf mich wirkt es immer weiter so, dass die Fehler auf Seiten der HBL gemacht wurden.

  • Der Fall Pekeler dürfte die HBL noch lange beschäftigen. Die Urteilsbegründung ist am Freitag endlich beim Bergischen HC eingegangen und das Solinger Tageblatt berichtet:

    Zitat

    „Dass die Einspruchsführer dennoch mit ihrem Anliegen erfolgreich sind“, so das Urteil, liege daran, dass ein HBL-Beschluss nicht die DHB-Rechtsordnung außer Kraft setzen könne. Sonst sei jede zwingende Regelung in den Ordnungen des DHB auszuhebeln. Nur der DHB-Bundestag und das erweiterte DHB-Präsidium hätten die Befugnis, Vorschriften außer Kraft zu setzen. Das Gericht unterstellt der HBL, dass ihr diese Tatsache durchaus bewusst war.

    Zitat

    Am Ende der ausführlichen Urteilsbegründung distanziert sich das Sportgericht sogar offen mit der Feststellung, dass es nicht zu entscheiden hatte, „ob das Verhalten der Einspruchsführer mit den Grundsätzen sportlich fairen Verhaltens in Einklang zu bringen ist“. Der HBL werden Sanktionen gegen die Protestvereine nahegelegt, der BHC könne „über Schadensersatzansprüche nach Zivilrecht nachdenken“.


    Bis zur endgültigen Klärung des Sachverhaltes dürfte es nun eigentlich kein Verein mehr wagen einen nach 8:10 c) oder d) für ein Spiel gesperrten Spieler vor Ablauf der 14-Tage-Frist wieder einzusetzen.

  • Bis zur endgültigen Klärung des Sachverhaltes dürfte es nun eigentlich kein Verein mehr wagen einen nach 8:10 c) oder d) für ein Spiel gesperrten Spieler vor Ablauf der 14-Tage-Frist wieder einzusetzen.

    Ich bin gespannt, ob Roggisch gegen Göppingen am 29.12.2010 eingesetzt wird.

  • Wäre ja so oder so kein Verlust, auf ihn zu verzichten, oder? :D Aber im Ernst: Sollte es nicht möglich sein, bis dahin von DHB und HBL eine verbindliche Aussage zu erhalten, ob Roggisch spielberechtigt ist oder nicht?

  • Solange es keine rechtskräftige Entscheidung gibt wird sich da niemand aus dem Fenster hängen.
    So eine "verbindliche" Auskunft gab es auch hinsichtlich des Spielrechts von Pekeler:

    Zitat

    ...Die HBL teilte dem BHC daraufhin durch den zuständigen Justiziar Andreas Thiel im konkreten Fall verbindlich mit, dass Hendrik Pekeler im Bundesligabereich damit für ein Spiel gesperrt ist, ein Einsatz im Bereich der HBL danach wieder möglich ist. Irrelevant sei, dass der Spieler die rote Karte in einem Spiel außerhalb der HBL erhalten hatte.

    Der Spieler wurde dann dementsprechend im folgenden Meisterschaftsspiel der zweiten Liga Süd am 18.09.2010 (BHC vs. HG Saarlouis) und ebenfalls im DHB-Pokalspiel am 22.09.2010 (BHC vs. TV Neuhausen) nicht eingesetzt. Danach war die Sperre abgelaufen und am 25.09.2010 griff Pekeler in der 2. Bundesliga (BHC vs. TV Bittenfeld) wieder ins Geschehen ein. Hendrik Pekeler war am 25.09.2010 im elektronischen HBL-Spielbericht in der Spielerliste frei aufrufbar und im elektronischen Passwesen der HBL dem entsprechend nicht als gesperrt vermerkt – bei einer im System hinterlegten Sperre Pekelers wäre das Laden der Spielerdaten im Sinne der Spielberechtigung technisch nicht möglich gewesen. ....


    aus dem Artikel "handballworld.com"

  • Eine verbindliche Aussage von Seiten des DHB gibt es auch in Form der Rechtsordung. Die hats auch vor dem Fall Pekeler gegeben, nur sah die HBL diese als nicht bindend an.
    Was Thiel sagt ist völlig unerheblich da er nicht zuständig ist

    Laut RO des DHB ist er 14 Tage gesperrt. Ohne wenn und aber.

  • Das sehe ich genauso!
    Es wäre ja noch schöner, wenn Vereine/Staffeln ... unter einander vereinbaren könnten, dass für die zwischen ihnen ausgetragenen Spiele ein Passus der RO oder die gesamte RO nicht gilt.

  • Wobei man da eben auch schon berücksichtigen sollte, dass in der Thematik "letzte Spielminute" die HBL eben auch schon seit Jahren von der DHB-RO abgewichen war.

    Aber klar, die einzig rechtsverbindliche Aussage ist die Zwei-Wochen-Sperre oder die Eröffnung eines offiziellen Verfahrens durch die Spielleitende Stelle, die dann eben nur ein Spiel Sperre im Bereich der HBL ausspricht. ;)

    Diese Hintertür sieht die DHB-RO durchaus vor, denn zwei Wochen Sperre gilt automatisch ohne Einleitung eines zusätzlichen Verfahrens. Da kann die HBL auch Blanko-verfahren vorbereiten.

    Original von rro.ch
    Beliebte Sportarten aber auch Randsportarten wie Handball kommen beim Publikum an.

  • Das wäre mir aber neu. Auch die Spielleitende Stelle bzw. die Spielleitende Stelle Recht kann nicht gegen die RO des DHB entscheiden. Ein eröffnetes Verfahren kann immer nur dazu dienen die Sperre auszudehnen. Aber unterhalb der Sperre kann man nicht gehen. Was für ein Sinn hätte das auch?

    Wenn du andere Infos dazu hast, wär ich dir dankbar diese nachzuweisen.


    Gruß

    ...das man als Referee in neun von zehn Spielen kein Lob erhält, sollte man früh begriffen haben!", Jürgen Rieber, DHB Schiedsrichter-Lehrwart

  • Das Urteil ist veröffentlicht, der BHC bekommt die Punkte zurück.

    Quintessenz des Urteils: Die HBL hat nicht die Befugnis, geltendes Recht des DHB außer Kraft zu setzen, nur der DHB darf ändern. Insoweit war das erstinstanzliche Urteil richtig.
    Aber: Dem BHC wird Vertrauensschutz gewährt, weil er vorher telefonisch bei der HBL angefragt hat und weil der Spieler im elektronischen HBL-System aufrufbar war. Damit durfte der BHC auf die Spielberechtigung vertrauen, obwohl eine Sperre bestanden hat. Auf Deutsch: Die HBL hat Mist gebaut !

  • Wobei §17 (5) RO nach meiner Lesart durchaus die Möglichkeit von spielbezogenen Sperren einräumt und die Stelle, dass das nur für eine Erhöhung der Strafe gültig wäre, habe ich noch nicht entdeckt.

    Original von rro.ch
    Beliebte Sportarten aber auch Randsportarten wie Handball kommen beim Publikum an.

  • Dem BHC wird Vertrauensschutz gewährt, weil er vorher telefonisch bei der HBL angefragt hat und weil der Spieler im elektronischen HBL-System aufrufbar war. Damit durfte der BHC auf die Spielberechtigung vertrauen, obwohl eine Sperre bestanden hat. Auf Deutsch: Die HBL hat Mist gebaut !

    Ein anderes Urteil wäre mit dem gesunden Menschenverstand auch nicht vereinbar gewesen. OK, das heißt im Rechtswesen nichts... ;)

  • Wobei §17 (5) RO nach meiner Lesart durchaus die Möglichkeit von spielbezogenen Sperren einräumt und die Stelle, dass das nur für eine Erhöhung der Strafe gültig wäre, habe ich noch nicht entdeckt.


    Sollte man meinen, ist aber nicht so. § 17 (1) RO legt eine Mindeststrafe fest, das ergibt sich aus der Formulierung "ist". Vorläufig heißt, dass diese Rechtsfolge eintritt, sofern nicht seitens der spielleitenden Stelle ein Verfahren zwecks Verhängung einer höheren Strafe eingeleitet wird. Dies dient schlichtweg der Arbeitserleichterung der spielleitenden Stellen und gibt ihnen lediglich die Möglichkeit, eine höhere Strafe auszusprechen. Damit verbietet sich eine geringere Strafe als die 2 Spiele. § 17 (1) gibt jedem Betroffenen eine klare Ansage, dass er mindestens zwei Spiele zuschauen muss.

  • Wobei §17 (5) RO nach meiner Lesart durchaus die Möglichkeit von spielbezogenen Sperren einräumt und die Stelle, dass das nur für eine Erhöhung der Strafe gültig wäre, habe ich noch nicht entdeckt.


    Du bist genauso wie die HBL - kannst auch nicht einmal zugeben, daß du im Unrecht bist und alles von dir hier Geschriebene einzig und allein auf deinen Wünschen beruht hat. Oder weiß der Teufel worauf. Schade - echt schade!

    Das Urteil konnte nur so ausgehen. Alles andere wäre ebenfalls ein Fall von Rechtsbeugung. Nur der DHB kann seine RO ändern und nicht ein anderer elitäter "Haufen"!


    Gruß

    ...das man als Referee in neun von zehn Spielen kein Lob erhält, sollte man früh begriffen haben!", Jürgen Rieber, DHB Schiedsrichter-Lehrwart

  • Jetzt kommst du neunmalklug um die Ecke, warst aber selbst nicht in der Lage es richtig zu erklären. Das spricht wohl für sich.

    Ich habe etwas geschrieben, habe auch betont, dass ich nicht sehe, wo die Beschränkung nach unten steht und Ex-HVS-SR hat klugerweise - weil eben mit juristischem Fachwissen (welche ich für mich NIE reklamiert hatte) ausgestattet - hingewiesen, worin eben diese Beschränkung besteht. Auf diese Weise haben alle etwas davon.

    Ist doch schön, freu dich des Lebens und troll dich.

    Original von rro.ch
    Beliebte Sportarten aber auch Randsportarten wie Handball kommen beim Publikum an.

  • Es ging nicht einzig und alleine um den einen Fakt, sondern um deine ganze Diskusion in diesem thread. Du hast mehrfach versucht die HBL in Schutz zu nehmen und es als richtige und erlaubte Herangehensweise darzustellen. All diese Fakten zusammen meinte ich. Und das hat nichts mit trolligen Argumenten zu tun. Deshalb freue ich mich meines Lebens auch weiterhin. Danke!


    Gruß

    ...das man als Referee in neun von zehn Spielen kein Lob erhält, sollte man früh begriffen haben!", Jürgen Rieber, DHB Schiedsrichter-Lehrwart

  • Dass diese ganze Diskussion mehr als eine Seite hat zeigt doch schon allein die Tatsache, dass Bundesgericht und Bundessportgericht hier unterschiedlich geurteilt haben.
    Im Nachhinein nun User zu diskreditieren, die nun eine andere Meinung vertreten haben als das bisher letzte Urteil halte ich für falsch.
    Also locker bleiben.

  • Wenn ich mal eine andere Meinung vertreten hätte. Meine Meinung war von Anfang an, dass der BHC die Punkte behalten soll, weil man ihn nicht für ein eventuelles Fehlverhalten der HBL verantwortlich machen kann. Ich konnte nur nicht überblicken, ob das Fehlverhalten vorliegt - das habe ich aber auch immer eingeräumt. Ich würde sagen, dass meba mit seinen Ideen weiter vom tatsächlichen Urteil weg lag :P

    Gibt da ein schönes Wort mit der Eiche und der Sau.

    Original von rro.ch
    Beliebte Sportarten aber auch Randsportarten wie Handball kommen beim Publikum an.

    Einmal editiert, zuletzt von Steinar (7. Februar 2011 um 10:42)