Festspielregeln in der höhreren Jugend

  • Hallo zusammen,
    bei uns gibts grad diskusionen ob die Festspielregeln auch dann für die Spieler gelten wenn sie eine Jugend höher spielen, bzw. bei den aktiven.

    Bsp. Richtige Mannschaft A-Jugend, spielt normal auch noch in der ersten, soll aber auch mal bei der dritten aushelfen.

    Meiner Meinung nach geht das nicht das der Spieler dann in der höheren Mannschaft festgespielt ist
    Andere behaupten das gilt für Jugendspieler nicht.

  • §55 ist da recht eindeutig Die Aktiven zählen als eine Altersklasse, egal ob da erste oder dritte Mannschaft gespielt wird. Der A- Jugendliche darf logischerweise bei den Aktiven spielen, nach Absatz 11 ist allerdings das Festspielen beim Einsatz in diesen Mannschaften zu beachten. Ausnahmen gibt es nur nach Absatz 12 (Spieler unter 23 in BL, 2.BL und RL).

  • Zum Festspielen guckst du hier. Falls wir dort etwas vergessen haben, dann bitte melden!

    Wenn ich gesperrt bin, gilt das für sämtliche Aktivitäten, zu denen ich auf einem Spielformular eingetragen werden muss. Ich darf nicht coachen, nicht pfeifen, nicht am Kampfgericht sitzen und erst recht nicht spielen. Egal welche Altersklasse.

    Dagegen darf man Funktionärstätigkeiten ausüben (obwohl ich einen Verband kenne, der eine obligatorische sechsmonatige Sperre unter den Tisch gekehrt hat, weil man den Gesperrten als Kassenprüfer brauchte und meinte, ihn deshalb nicht sperren zu können :wall: ).

    "Perfektes Spiel für unruhige Zeiten: Schach und die große Sehnsucht nach Entschleunigung"

    Die hiesige Tageszeitung bereitet uns schon mal auf die Besatzung durch den Ivan vor.

  • Zitat

    Wenn ich gesperrt bin, gilt das für sämtliche Aktivitäten, zu denen ich auf einem Spielformular eingetragen werden muss. Ich darf nicht coachen, nicht pfeifen, nicht am Kampfgericht sitzen und erst recht nicht spielen. Egal welche Altersklasse.


    moment, heißt das, wenn ich bei den herren ne sperre kriege, darf ich nicht in der zeit meine c-jugend coachen und auch nicht pfeifen? 8|

  • Zitat

    § 22 Teilnahme am Spielbetrieb während einer Sperre oder einer Wartefrist
    (1) Wer gesperrt ist, darf am Spielbetrieb nicht teilnehmen.
    (2) Für denjenigen, der während einer Sperre am Spielbetrieb oder seiner Durchführung teilnimmt, verlängert sich die Sperre beim ersten Verstoß automatisch wie folgt:
    a) eine Sperre von bis zu einem Sperrzeitraum von zwei Monaten verdoppelt sich,
    b) eine Sperre von mehr als zwei Monaten verlängert sich um zwei Monate.
    Eine vorzeitige Entsperrung ist in beiden Fällen nicht möglich.

    Und "Teilnahme am Spielbetrieb" ist gegeben, wenn dein Name irgendwo auf den Spielberichtsbögen erscheint bzw. erscheinen müsste. Also Spieler, Offizieller, Zeitnehmer, Sekretär oder Schiedsrichter.

  • Zitat

    Original von Uwe aus LD

    Und "Teilnahme am Spielbetrieb" ist gegeben, wenn dein Name irgendwo auf den Spielberichtsbögen erscheint bzw. erscheinen müsste. Also Spieler, Offizieller, Zeitnehmer, Sekretär oder Schiedsrichter.

    quelle?

  • Zitat

    Original von Mado92
    .....
    quelle?


    Nachdenken, Hirn, Logik?

    Hast du ein besseres Kriterium?

    Neulich war hier irgendwo ein Beitrag (finde ihn nicht auf die schnelle), dass ein gesperrter Spieler während der Sperre als Zeitnehmer tätig war und dessen Sperre dann verdoppelt wurde.

  • Zitat

    Original von Hoertie
    Dany

    Quelle: RO ;)

    § 22 Teilnahme am Spielbetrieb während einer Sperre oder einer Wartefrist

    hab vergessen meinen vorredener zu zitieren ;).

    SpO §3 zählt auch dazu, ist aber nur Spieler definiert.