Dormagener HC Rheinland 2010/2011

  • ohje. Mit der Logik dürfte es ja gar keine Insolvenzen mehr geben. Jedes Unternehmen ist es wert subventioniert zu werden, weil immer jemand dran hängt, der selber wirtschaftet oder steuern zahlt oder sonst irgendwas davon hat.

    Der Sinn eines Insolvenzverfahrens ist es doch wohl ein Unternehmen zu retten und es auf "gesunde" Beine zu stellen. So wie es hier anscheinend gerade geschieht. Der im Falle einer Pleite eingesparte Sponsoringetat wird dann wieder zum größten Teil auf der Umsatzplusseite des Unternehmens geführt und wie heutzutage üblich mit der defizitären Zweigstelle auf den Galapagos-Inseln verrechnet. Das eingesparte Geld landet dann wertschöpfend auf einem Felsen zwischen der Schweiz und Österreich. PROST

    • Offizieller Beitrag

    In §19 nimmt die LizenzO direkt Bezug auf die Insolvenzordnung. Diese Verknüpfung ist eindeutig und sollte - hoffentlich - ausreichen, damit die grundsätzliche Frage, ob sich diese Verbandsstatuten über geltendes deutsches Recht stellen dürfen, selbst wenn sie von allen Beteiligten akzeptiert wurden, justiziabel ist. Ich ziehe da den Vergleich zum Arbeitsrecht, wo es auch ein Schlechterstellungsverbot gibt: Wenn eine individuelle Regelung den Arbeitnehmer benachteiligt, ist sie nicht anwendbar, soweit es eine übergeordnete Regelung gibt, die für den Arbeitnehmer günstiger ist. Mein Rechtsverständnis und die Entscheidung der "unabhängigen" (was für ein Treppenwitz, wenn dort ein Hauptamtler der HBL sitzt) Lizensierungskommission passen nicht zusammen.

    Wenn du den Bezug in § 10 der Lizenzierungsrichtlinien meinst, dann ist dieser lediglich klarstellender Natur. Er eröffnet nicht die Anwendung der gesamten InsO.

    In meinen Augen hinkt der Vergleich mit dem Arbeitsrecht. Im Gegensatz zum Arbeitsrecht, wo es um den "Schutz des Schwächeren" geht, will sich der Staat nicht in den Sport einmischen. Sport soll weitestgehend autonom sein. Streitigkeiten sollen die Verbände selber regeln, u.U. der Internationale Sportgerichtshof. Das ist eine so gewollte politische Entscheidung.

    Auch deshalb wurden die §§ 1025 ff der Zivilprozessordnung (ZPO) geschaffen. Dort ist geregelt, wie durch eine Schiedsvereinbarung der staatliche Rechtsweg augeschlossen werden kann und dass die Schiedsgerichte über bestimmte Sachverhalte abschließend urteilen dürfen, wenn die Voraussetzungen der §§ 1025 ff vorliegen.

    Hier werden also nicht Richtlinien über geltendes Recht gestellt! Es wird vielmehr aufgrund geltenden Rechts und durch geltendes Recht eine Abweichung von den normalen gesetzlichen Regeln vereinbart. Das ist ein erheblicher Unnterschied!

    § 1029 ZPO sagt:

    Zitat

    (1) Schiedsvereinbarung ist eine Vereinbarung der Parteien, alle oder einzelne Streitigkeiten, die zwischen ihnen in Bezug auf ein bestimmtes Rechtsverhältnis vertraglicher oder nichtvertraglicher Art entstanden sind oder künftig entstehen, der Entscheidung durch ein Schiedsgericht zu unterwerfen.

    (2) Eine Schiedsvereinbarung kann in Form einer selbständigen Vereinbarung (Schiedsabrede) oder in Form einer Klausel in einem Vertrag (Schiedsklausel) geschlossen werden.

    Die Schiedsvereinbarung gibt es. Und es gibt auch einen Lizenzvertrag (= vertragliches Rechtsverhältnis).

    In der Kommentierung zu § 1029 heißt es:
    "Die Schiedsvereinbarung bestimmt, dass ein Schiedsgericht unter Auschluss der staatlichen Gerichte eine Rechtsstreitigkeit der Parteien entscheidet" (ZPO, Thomas/Putzo, § 1029, Rn.3)

    Weitere wichtige Regelungen:

    Zitat

    § 1032 - Schiedsvereinbarung und Klage vor Gericht

    (1) Wird vor einem Gericht Klage in einer Angelegenheit erhoben, die Gegenstand einer Schiedsvereinbarung ist, so hat das Gericht die Klage als unzulässig abzuweisen, sofern der Beklagte dies vor Beginn der mündlichen Verhandlung zur Hauptsache rügt, es sei denn, das Gericht stellt fest, dass die Schiedsvereinbarung nichtig, unwirksam oder undurchführbar ist.

    Zitat

    § 1033 - Schiedsvereinbarung und einstweilige gerichtliche Maßnahmen

    Eine Schiedsvereinbarung schließt nicht aus, dass ein Gericht vor oder nach Beginn des schiedsrichterlichen Verfahrens auf Antrag einer Partei eine vorläufige oder sichernde Maßnahme in Bezug auf den Streitgegenstand des schiedsrichterlichen Verfahrens anordnet.

    Zitat

    § 1051 - Anwendbares Recht
    (1) Das Schiedsgericht hat die Streitigkeit in Übereinstimmung mit den Rechtsvorschriften zu entscheiden, die von den Parteien als auf den Inhalt des Rechtsstreits anwendbar bezeichnet worden sind. Die Bezeichnung des Rechts oder der Rechtsordnung eines bestimmten Staates ist, sofern die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben, als unmittelbare Verweisung auf die Sachvorschriften dieses Staates und nicht auf sein Kollisionsrecht zu verstehen.

    (2) Haben die Parteien die anzuwendenden Rechtsvorschriften nicht bestimmt, so hat das Schiedsgericht das Recht des Staates anzuwenden, mit dem der Gegenstand des Verfahrens die engsten Verbindungen aufweist.

    (3) Das Schiedsgericht hat nur dann nach Billigkeit zu entscheiden, wenn die Parteien es ausdrücklich dazu ermächtigt haben. Die Ermächtigung kann bis zur Entscheidung des Schiedsgerichts erteilt werden.

    (4) In allen Fällen hat das Schiedsgericht in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Vertrages zu entscheiden und dabei bestehende Handelsbräuche zu berücksichtigen.

    § 1033 verweist indirekt auf 936 mit all seinen Problematiken, die auch das OLG Hamm in der Vergangenheit bei bestimmten Details gesehen hat.
    Man müsste sich also Lizenzvertrag und Schiedsvereinbarung anschauen, was dort genau vereinbart wurde. Ich persönlich glaube aber nicht, dass es Angriffspunkte gibt.

  • Der DHC hätte spätestens mit der Mahnung der ersten Rate an HR-C einen Sanierungskurs einschlagen können. Mit Verzicht auf Neuzugänge, Abgang von 2-3 Leistungsträgern (so wie im Vorjahr praktiziert...) hätte man sicherlich 300 T€ einsparen können.


    Ronaldo da stimme ich dir zu. Die HSG A-H ist ja auch durch "nichtfließen" von zugesagten Sponsorengeldern in wirtschaftliche Schieflage geraten. Was sie gemacht? Richtig Calli einer unserer konstantesten Leistungsträger ist abgegeben worden. Die restlichen Spieler hätten gehen können, sind sie nicht sondern sie haben auf 20% ihres Gehaltes verzichtet und auch richtig die Vereinsführung hat sich um neues Geld bemüht. Alle diese Maßnahmen haben dazu geführt, dass die Situation sich offenkundig gebessert hat. Für das neue Jahr geht man jetzt nur noch von "verlässlichen" Geldern aus und plant eher vorsichtig, zumindest wird das so kommuniziert.

    Der DHC hat sich neue Spieler geholt obwohl doch da schon klar war, dass ein großer Teil der Sponsorengelder fehlen wird.

    Warten wir ab was passiert.

  • Die Behauptung, der DHC habe der HBL falsche Informationen übermittelt, ist zu beweisen.

    Sorry, natürlich war der §10 gemeint. Klarstellung hin oder her - die Insolvenzordnung ist genannt, damit also als existent eingeführt. Alles andere ist tiefergehende Juristerei, bei der es bekanntlich ganz oft mehr als eine Meinung gibt. Und Recht haben bedeutet ja bekanntlich in Deutschland nicht immer Recht bekommen. Von daher bin ich froh, dass Lothar Frohwein hier einen neuen juristischen Kommentar dazu schreibet, wie ZPO, BGB, InsolvenzO und HBL-LizenzO miteinander zusammen hängen. Geht es um Sport und um Experten, am besten noch Funktionäre, die ganz formal-juristisch daher kommen, bin ich immer besonders begeistert!

    Neben Herrn Derad wäre im übrigen mindestens auch noch der Friesenheim-Vertreter direkt befangen. Indirekt fällt mir dann direkt auch noch Herr Flatten ein... ;)

    Richtig ist leider, dass die beiden Verpflichtungen in der WM-Pause auch unter Berücksichtigung der Abgabe von Sigtryggsson finanziell nicht ins Bild passen.

  • Mal abgesehen von allen Richtlinien und dem ganzen drum herum.

    Der Insolvenzverwalter hier ist ja kein jahrezehntelanger TSV, bzw. DHC Anhänger sondern hatte vorher mit dem Dormagener Handball nichts am Hut. Deshalb bin ich mir da sehr sicher, dass seine Aussage zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des DHC auch im Vergleich zu anderen Zweitligavereinen absolut Hand und Fuß hat, sonst hätte er seinen Job verfehlt. Warum sollte sich der Mann so weit aus dem Fenster lehnen und evtl. sein Karriere aufs Spiel setzen, wenn das nur Luftschlösser wären und der DHC in der nächsten Saison Liga zwei nicht finanzieren könnte!? Dafür gibt es absolut keinen Grund. Außerdem sind die Unterlagen zusätzlich wie bei allen von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer testiert worden.

    Ich glaube ebenso, dass es eine Lösung gibt, selbst wenn nicht alle Gläubiger auf der Versammlung zustimmen. Mich würde jetzt wirklich mal interessieren, ob es hier um 5.000 oder 50.000 € geht. Selbst die höhere Summe halte ich für ein kalkulierbares Risiko und abdeckbar. Das bekommt man hier auch noch hin! Bürgschaft oder so was!?
    Allerdings stehen und fallen die Sponsorenzusagen mit der Zugehörigkeit zur 2. Liga.

    Ohne diese Lizenzbestimmungen, die ja bekanntlich unterschiedlich interpretierbar sind, wie man hier sieht, ist das Risiko dass ein DHC eine Zweiligasaison aus finanziellen Gründen nicht übersteht nicht größer wie bei allen anderen Vereinen, eher im Gegenteil bei einem 1,1 Mio Etat! Spotlich würde es allerdings schwer, glaube ich alleine schon wegen den 8 Punkten Abzug und der späten Zusammenstellung der Mannschaft.

    Es geht hier auch um eine fast 30 jährige Tradition, deutlich über 2.000 Stamm-Zuschauer, die manch anderer Verein nicht vorweisen kann und die alles tun um den Standort Dormagen trotz aller finanziellen Rückschläge zu erhalten.

    Klar kann man sich hier nicht über Regeln hinwegsetzen, aber Unsinn ist und bleibt Unsinn und der sepzielle Fall mit der Möglichkeit der Gesundung einer in der Insolvenz befindlichen GmbH ist eindeutig nicht berücksichtigt worden. Ich kann mich auch nicht erinnern, dass es einen solchen Fall schon einmal im Handball gegeben hat. Nein die GmbH`s wurden einfach vor die Wand gesetzt und dann eine neue gegründet, was man aber hier in Dormagen zumindest aktuell nicht tun konnte und aufgrund der Situation wohl auch falsch gewesen wäre!

    Würden wir hier noch über den Sachverhalt diskutieren wenn wir jetzt Hutzifuz Dormagen heißen würden???

    Eine Lizenz unter Auflagen wäre auch eine Lösung gewesen, die aber scheinbar gar nicht in Betracht gezogen wurde. Warum nicht???

    lothar
    Zu Deinem Beispiel:
    Der Schiri wäre in diesem Falle nicht Schuld gewesen, denn der hätte ja zum Zeitpunkt der Hinausstellung nicht wissen können, dass das zur Folge hat dass die Manschaft mit 10 Mann noch 3 Tore kassiert und der Verein damit vor dem absoluten Aus steht, sonst hätte er wohl mehr Fingerspitzengefühl gehabt! Die Lizenzierungskommission weiß schon was mit Dormagen nach der Nichterteilung der Lizenz geschieht! Aber Trotzdem finde ich Dein Beispiel gut, weil es die Verhältnismäßigkeit der Dinge sehr gut darstellt.
    Einmal zuviel das Trikot ausgezogen und ein ganzer Verein inkl. der dazugehörigen Fans geht dafür den Bach unter!
    Ich vergleiche das mit "DHC Rheinland GmbH" und "Hutzifuz GmbH"

    Ich denke oft an die Zukunft, denn das ist der Ort wo ich den Rest meines Lebens verbringen werde.
    (Al Pacino)

    2 Mal editiert, zuletzt von LasVegas (13. April 2011 um 20:04)

  • Ich glaube in Dormagen möchte man liebend gerne das Prinzip von Ursache und Wirkung umkehren.

    Ich darf noch mal die Chronologie der Ereignisse zusammenfassen.

    Sommer 2009: Bei der Revision der TSV-Bücher tut sich ein Millionenloch auf, was ohne Bayer-Schutzschirm in Insolvenz des kompletten e.V. bedeutet hätte
    Herbst 2009: Die Ausgliederung des Profihandballs auf einen wirtschaftlichen Träger wird beschlossen, eine entsprechende GmbH gegründet
    Winter 2010: Das Luftschloss HR-C wird als "Lucky Punch" präsentiert, dem alten Manager damit noch gleichzeitig eins ausgewischt (hat der ja nie geschafft das zu vermarkten)
    Sommer 2010: HR-C muss schon vor dem ersten Saisonspiel Insolvenz anmelden, der DHC erklärte man habe Reserven im sechsstelligen Bereich, alles nicht so schlimm (Im Endeffekt drohte dem DHC hier doch bereits die Insolvenz, weil der Etat ja nun eine deutliche Unterdeckung (ca. 30% oder mehr) aufweist, oder?)
    Herbst 2010: Der hauptamtliche Geschäftsführer muss gehen (Kann die GmbH noch nicht tragen), gleichzeitig wird aber ein zusätzlicher Spieler (Linkshänder!!!) verpflichtet.
    Winter 2011: "Kostenneutral" trennt man sich von einem Spieler, verpflichtet aber vom frei werdenden Geld trotzdem zwei neue Spieler. Heinz Lieven soll angeblich 300.000 Euro zusätzlich in den DHC gesteckt haben (angesichts der kolportierten Summen frage ich mich jedoch, ob das nur als "Darlehen" war und er nicht auch einer der "Gläubiger" ist, oder ob die Etatunterdeckung noch viel größer war. Davon ab muss das HR-C-Sponsoring für mehrere Spielzeiten schon in dieser Spielzeit budgetiert worden sein, denn HR-C kann für das vereinbarte Engagement nie in einer Saison für 600.000 gut gewesen sein. Letztlich entschließt man sich zum einem Insolvenzantrag wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung (evtl. weil es für drohende ZU schon zu spät war, vgl. Sommer 2010)
    Frühjahr 2011: Ausgehend von einer Faninitiative schafft es der DHC Rheinland insgesamt einen virtuellen Betrag von 200.000 Euro zu sammeln, faktisch kann der Verein aber über das Geld noch nicht verfügen. Faktisch muss über Wohl und Wehe der DHC Rheinland GmbH & Co KG eine Gläubigerversammlung entscheiden, die zu spät abgehalten wird. Faktisch wurde das Insolvenzverfahren eröffnet, aufgrund dessen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nicht mehr gegeben ist. Vielleicht hat man beim DHC gar nicht gemerkt, dass es anscheinend gar nicht mehr um den Abschnitt mit dem ggf. geht.... (daher vielleicht auch die andere Interpretation ;) ).

    Original von rro.ch
    Beliebte Sportarten aber auch Randsportarten wie Handball kommen beim Publikum an.

    • Offizieller Beitrag

    Las Vegas schreibt:

    Zitat

    Klar kann man sich hier nicht über Regeln hinwegsetzen, aber Unsinn ist und bleibt Unsinn und der sepzielle Fall mit der Möglichkeit der Gesundung einer in der Insolvenz befindlichen GmbH ist eindeutig nicht berücksichtigt worden.

    Die Möglichkeit besteht (daher auch das "ggf" in 10 LR) aber nicht mehr zu diesem Zeitpunkt. Fristen... Angenommen, das Insolvenzverfahren wäre bis Mitte Februar komplett abgewickelt worden, hätte es die Zweitligalizenz geben können. Wie Ronaldo schon mehrfach gesagt hat, muss es aufgrund der Durchführbarkeit und der Planungssicherheit der anderen Vereine Ausschussfristen geben, wann Insoverfahren abgeschlossen sein müssen, damit es die Lizenz gibt. Diese Frist wird nicht eingehalten.

    Erinnert ihr euch an die kuriose Geschichte der Füchse, die im Dezember bei Handball-World stand? Der Lizenzantrag muss am 1. Dezember um 15.30 Uhr bei der HBL sein. Der Kurierdienst hatte einen Fehler gemacht und die Sendung verschlampt oder falsch ausgeliefert. Als die Unterlagen am 1. Dezember morgens nicht in Dortmund waren, brachte ein Mitarbeiter gerade noch rechtzeitig Kopien nach Dortmund.
    Wäre er zu spät gekommen oder wäre der Fehler nicht rechtzeitig aufgefallen, wären die Füchse in die dritte Liga abgestiegen. Egal ob Bob Hanning im Präsidium sitzt, egal ob der Etat gedeckt gewesen ist. Selbst wenn die Champions-League-Sieger mit 10 Millionen "Guten" auf dem Girokonto gewesen wären.
    So sind die vereinbarten Regeln, die man sinnig oder unsinnig finden kann. Aber bis sie geändert sind gelten sie für alle gleichermaßen.

  • lothar Frohwein:Ja wahrscheinlich. :lol: .So hätte es sein müssen(nach den tollen Statuten), aber gekommen wäre es anders!!!

    Da ich von dem Ganzen juristen-deutsch keine Ahnung habe, und auch §10 ein Buch mit 7 Siegeln für mich ist schreibe ich einfach und sachlich meine Gedanken nieder.

    Natürlich wurden Fehler gemacht, die nicht weg diskutiert werden und auch nicht der HBL in die Schuhe geschoben werden können. Was viel schlimmer für mich ist, ist das der Verein nicht mit offenen Karten spielt. Spieler und Fans hängen total in der Schwebe. Das Interview von Daniel Wernig nach dem Spiel gegen Friesenheim sagt Alles. Mir ist es mittlerweile auch egal, ob Liga 2 oder 3. Für mich steht nur die Erhaltung des Handballstandortes Dormagen im Vordergrund. Mal ganz ehrlich, so schön Liga 1 auch ist. Diese ewige Prügel zu kassieren macht keinen Spass, mir zumindest nicht.

    Diese ewige Klugscheisserei wegen HR-C ist langsam auch nicht mehr zu ertragen. Ja es war naiv und dumm diesen Deal einzugehen, es reicht jetz aber auch.

    Ich werde auch in Liga 3 in das XY-Center gehen. Liebe und Treue sind keine Frage der Liga!!!

    Trotzdem vielen Dank an Heinz Lieven für den Mut und den Einsatz.

    • Offizieller Beitrag

    Bei HR-C geht es nicht Klugscheißerei, zumindest mir mit Sicherheit nicht. Es geht eher darum aufzuzeigen, dass der DHC selbst die Chance hatte rechtzeitig! die Konsequenzen zu ziehen. Hätte man nach der Insolvenz von HR-C bereits im Herbst einen strikten Sparkurs gefahren, wäre es nie zu einer Insolvenz gekommen. Oder man hätte den Insolvenzantrag (natürlich richtig wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und nicht so falsch wie jetzt geschehen) im Herbst gestellt, dann wäre die Gläubigerversammlung im Januar oder Februar gewesen, es wäre schon lange alle Schritte durch. Es gibt einfach zu viele Ungereimtheiten, die - ganz unabhängig von den genannten Regeln - nicht gerade vertrauensbildend wirken. Wieso wurde im Herbst ein Spieler verpflichtet und im Januar nochmals zwei? Wieso wurde behauptet, es hätte im Februar keine offenen Verbindlichkeiten gegeben, wenn es nun doch anders ist?

    @Las Vegas: Der Insolvenzverwalter ist kein jahrzehntelanger DHC-Fan. Er ist aber anscheinend auch kein Kenner der Handball-Branche. Es ist eben gerade in dieser Branche besonders notwendig im Insolvenzverfahren die Besonderheiten zu beachten. Man muss auch mal an die Gründe denken, weshalb es ein Lizenzierungsverfahren gibt. Wenn ein Club sich übernimmt, dann leidet nicht nur er darunter sondern auch alle Konkurrenten. In Berlin wurde der Schaden mit 100.000 Euro beziffert, falls das Heimspiel ausgefallen wäre. Die Aufgabe der HBL als Zusammenschluss aller Vereine ist es diese Gefahr möglichst gering zu halten. Dafür haben sich die Clubs diese Spielregeln auferlegt. Und wie oben schon ausgeführt, auch beim DHC ist trotz der schnellen Sanierungspläne die Fortführung alles andere als gesichert.

  • Leute, ich lese hier jeden Tag in dem Forum, versuche zu argumentieren warum ich dem DHC eine Lizenz erteilen würde und damit den Dormagener Handball erhalten will!

    Klar wurden hier auch Fehler gemacht. Die Verpflichtung der beiden Spieler war letztendlich einer. Ich kann aber die Beweggründe verstehen. Da liefen die Verhandlungen mit den Japanern und es sollte wohl ein klares Signal gesetzt werden, dass man hier in Dormagen unbedingt gewillt ist in der ersten Liga zu bleiben, was wieder die Sponsorensuche erleichtern sollte. Das wir hier lange Jahre einen Uli Derad als Hauptgeschäftsführer & Manager hatten, war auch nicht gerade förderlich usw.

    Ich habe jetzt auch keinen Bock wieder weit auszuholen. Wenn ich hier allerdings lese, dann habe ich den Eindruck, dass wir extern im Gegensatz zu anderen überhaupt keine Lobby haben, außer vielleicht in Berlin!

    Ich habe auch keinen Bock, mir nach einer nachträglichen Erteilung der Zweitligalizenz jahrelang anhören zu müssen, dass wir da eigentlich nichts zu suchen hätten, weil wir ja gegen die Regeln verstoßen haben.

    Deshalb wirklich jetzt mein Vorschlag, macht den Laden dicht. Dritte Liga geht auch nicht weil das wohl so im Gesellschaftervertrag steht (nehme ich an) also Ende! Was soll es! Es waren sehr schöne Zeiten in den letzten fast 30 Jahren dabei, die ich nicht vergessen werde. Die Liste wäre lang wenn ich die hier schreiben würde. Aber es hat einfach keinen Sinn mehr! Nehmt aber die Spendengelder und setzt sie vernünftig ein und bitte nicht für eine sinnlose Beendigung dieser Saison!

    Ich jedenfalls klinke mich jetzt hier aus und wünsche allen anderen Handballfans weiterhin viele schöne Spiele!

    Es grüßt
    LasVegas
    und verweise auf mein Lebensmotto (siehe unten)

    Ich denke oft an die Zukunft, denn das ist der Ort wo ich den Rest meines Lebens verbringen werde.
    (Al Pacino)

  • Also ich persönlich bin da offen was das Thema Lizenz für die zweite Liga angeht. Wenn diese nicht erteilt wird, weil sich die aktuelle Spielbetriebsgesellschaft in einem Insolvenzverfahren befindet, was (wahrscheinlich) zu einer erfolgreichen Weiterführung des Betriebs verlaufen wird sehe ich kein Problem für eine Lizenz. Allerdings verstehe ich auch die Lizenzgeber, dass die mögliche Unsicherheit bezüglich der Gläubigerversammlung Ende Mai für "Unruhe" sorgt. Ich denke der Fall Delitzsch hat dazu sein übriges getragen.

    Was ich nur nicht verstehe ist, wenn der DHC eine neue Gesellschaft gegründet hätte und diese die Lizenz beantragt hätte, hätte sie diese als "Nachfolgeverein" bekommen? Sehe ich das richtig?

    • Offizieller Beitrag

    Nachfolgeverein nicht, Nachfolgegesellschaft wäre korrekt. Der Verein bleibt immer gleich und hat auch immer das letzte Wort, was die Lizenzierung angeht.

    Etwas platt geantwortet: Nur wenn die Kohle für 11/12 gereicht hätte, Toto. Das wäre überprüft worden, wie bei jedem anderen Klub auch.
    Allerdings hätte das Argument "Insolvenzverfahren" als KO-Kriterium nicht gegolten.

  • Und die Nachfolgegesellschaft muss aber bis zum 30. November stehen. Man muss am 1.12. den witschaftlichen Träger für die neue Saison benennen und mit diesem die Lizenz beantragen. Danach kann man nicht mehr den wirtschaftlichen Träger wechseln. Es ist also nicht ganz so einfach.

  • Also ich persönlich bin da offen was das Thema Lizenz für die zweite Liga angeht. Wenn diese nicht erteilt wird, weil sich die aktuelle Spielbetriebsgesellschaft in einem Insolvenzverfahren befindet, was (wahrscheinlich) zu einer erfolgreichen Weiterführung des Betriebs verlaufen wird sehe ich kein Problem für eine Lizenz. Allerdings verstehe ich auch die Lizenzgeber, dass die mögliche Unsicherheit bezüglich der Gläubigerversammlung Ende Mai für "Unruhe" sorgt. Ich denke der Fall Delitzsch hat dazu sein übriges getragen.

    So sehe ich das auch. Letztlich hat die Lizensierungskommission recht, was aber vor dem HBL-Präsidium oder dem Schiedsgericht nichts heißen muss, da dort die erwähnten "weichen" Fakten eine Rolle spielen KÖNNEN.
    Das sich viele Dormagener hier über die HBL-Lizensierungskommission aufregen, kann ich nicht verstehen. Als es die "Lex Gummersbach" gab, hat sich fast ganz Deutschland aufgeregt, danach hat es ein Umdenken im Deutschen Handball gegeben und die Lizensierungsrichtlinien sind immer weiter angepasst und verfeinert worden.
    Jetzt auf "früher" zu verweisen ist Äpfel mit Birnen zu vergleichen. Paragrafenreiterei vorzuwerfen ist auch so eine Sache: man stelle sich nur einen Zivilgerichtsprozess vor, in dem ich verliere, weil das Gericht die unumstößlichen Fakten, die für mich sprechen, zu Gunsten der Gegenpartei auslegt!
    Ich kann übrigens auch die Verschwörungstheorien bezüglich Uli Derad nicht verstehen, die hier postuliert werden.
    Welches Interesse sollte er daran haben, den Dormagener Handball "platt" zu machen? Über die wirtschaftliche Seite kann und will ich öffentlich nicht urteilen, Fakt ist aber, dass er bis zum Angebot des THW Kiel für den Dormagener Handball 24S tunden am Tag gelebt hat - fragt mal seine Frau Barbara.

    Was ich nur nicht verstehe ist, wenn der DHC eine neue Gesellschaft gegründet hätte und diese die Lizenz beantragt hätte, hätte sie diese als "Nachfolgeverein" bekommen? Sehe ich das richtig?


    Ja (bis auf die Einschränkung von LF im Post davor), das hat doch der TuS Nettelstedt zwei Mal innerhalb von kürzester Zeit vorgeführt, als er vom TuS Nettelstedt zu Lübbecke und später zu N-Lübbecke wurde und sich alle gefragt haben, ob das denn so rechtens wäre...

    Auch wenn es viele nicht hören wollen: ich persönlich plädiere weiter für eine kreisweite Lösung im Verbund mit dem TV Korschenbroich; die Bergischen Löwen sind für mich da ein gutes Vorbild.

  • Alle reden hier von den Alternativen zweite oder dritte Liga.


    Hat schon jemand vom TSV angedeutet oder bestätigt, dass sie überhaupt einen Drittligaverein haben wollen? :/: :/:

    Auch diese Liga könnte dem TSV zu teuer sein.

    In diesem Fall (von dem ich leider ausgehe) wird unsere zweite Mannschaft mit derzeit ca. 50 Zuschauern inclusive den Gästefans in der Oberliga unsere erste Mannschaft sein :wall: :wall:


    Gute Nacht zusammen :spam:

  • Und die Nachfolgegesellschaft muss aber bis zum 30. November stehen. Man muss am 1.12. den witschaftlichen Träger für die neue Saison benennen und mit diesem die Lizenz beantragen. Danach kann man nicht mehr den wirtschaftlichen Träger wechseln. Es ist also nicht ganz so einfach.

    Nein, der DHC hätte auch noch nachträglich wechseln können (das ist die vielzitierte ggf.-Stelle in §10), weil er ja schon mit dem Zwangsabstieg und den 8 Pluspunkten Abzug bestraft worden wäre. Da sich Insolvenzverfahren in der Regel über eine Saison erstrecken (in Essen ist die alte GmbH noch immer nicht vollständig abgewickelt und auch die alte Nettelstedter GmbH überdauerte einen Zeitraum von mehr als eine Spielzeit,...) und ein laufendes Insolvenzverfahren ein K.O.-Kriterium (§10 weiter oben) ist, ist es durchaus ratsam die GmbH zu wechseln. Man kann sich die Frage stellen, ob ein laufendes Insolvenzverfahren ein K.O.Kriterium darstellen sollte. Aber auf dieses Kriterium haben sich alle beteiligten Vereine - vor allem zur Sicherstellung des sportlich, fairen Wettbewerbes - verständigt.

    Original von rro.ch
    Beliebte Sportarten aber auch Randsportarten wie Handball kommen beim Publikum an.

  • Dank an euch für die Informationen die ich "grob" dann richtig verstanden habe. Wenn es aber "geht", dass ich im November ne neue GmbH gründe und die dann die neue Lizenz benatragt wäre das ja die Förderung von Insolvenzen. Dabei würde dann in der alten Gesellschaft definitiv viel Geld verbrannt und die positiven Möglichkeiten eines Insolvenzverfahrens gar nicht mehr möglich.

    Na ja sei es drum wir können es nicht ändern und wenn es so in den § steht dann müssen wir (oder besser die Vereine) sich dran halten. Ich bin gespannt wo es noch hinführt. Vielleicht komme ich doch noch in den Genuss der längsten Theke in Dormagen in dieser Saison. Schliesslich muss man doch irgendwo seinen Geburtstag feiern. :lol:

    • Offizieller Beitrag

    Ja (bis auf die Einschränkung von LF im Post davor), das hat doch der TuS Nettelstedt zwei Mal innerhalb von kürzester Zeit vorgeführt, als er vom TuS Nettelstedt zu Lübbecke und später zu N-Lübbecke wurde und sich alle gefragt haben, ob das denn so rechtens wäre...

    Etwas am Rande, aber das ist nicht ganz korrekt. Der TuS Nettelstedt e.V. ist nach wie vor der TuS Nettelstedt e.V. Der hat auch die Lizenz. Die verbandsrechtliche erste Mannschaft startet aber unter dem Namen "TuS N-Lübbecke", so wie die erste Mannschaft der SG Kronau/Östringen unter dem Namen "Rhein-Neckar Löwen" startet, die Erste des ASV Hamm als "HSG Ahlen-Hamm" oder die erste Mannschaft des TSV Bayer Dormagen als "DHC Rheinland." - Die HBL erlaubt solche Namensabweichungen in ihrem Bereich. Dabei geht es nur um Namen, ohne juristische Relevanz. Der TuS hat 2001 insolvenzbedingt seinen wirtschaftlichen Träger ausgetauscht. Das war vor zehn Jahren etwas einfacher als heute.
    Zum TuS Lübbecke wurde der TuS Nettelstedt übrigens nie, denn den TuS Lübbecke gibt es seit 1846 und der hat mit dem TuS N-Lübbecke oder dem TuS Nettelstedt nichts zu tun. Aber ist ja auch egal...

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    [...] Denn dort spielt dann wieder der TSV Bayer – und dem hat der Hauptsponsor jeglichen Profi-Sport untersagt.
    http://nachrichten.rp-online.de/sport/handball…empfen-1.600764

    Das ist meiner Meinung nach ein ganz wesentlicher Satz, so er denn den Tatsachen entspricht.

    Vor dem Lizenzierungsverfahren hat der Verein alles entschieden. Hat er keinen wirtschaftlichen Träger, entscheidet er auch heute noch alles.
    Seit es das Lizenzierungsverfahren gibt, hat nach wie vor der Stammverein - der e.V. - das allerletzte Wort, wenn es um die Beantragung der Lizenz geht. Im Normalfall ist nämlich der Verein (!) Lizenznehmer, dann muss er - wenn ein wirtschaftlicher Träger vorhanden ist - bei dem mehr als 25 Prozent der Stimmanteile halten. Theoretisch könnte der Verein sagen: "Nee, wir wollen und beantragen die Lizenz nicht!" - Was der wirtschaftliche Träger davon hält, ist erst einmal unerheblich. (In der Praxis gibt es Verträge)
    Es ist auch möglich, dass der wirtschaftliche Träge die Lizenz beantragt. Dann muss der Verein mehr als 50 Prozent der Stimmanteile der Gesellschaft halten, kann also notfalls den Geschäftsführer feuern bzw. anweisen, die Lizenz nicht zu beantragen.

    Hier scheint es, als wolle der Stammverein keinen Profihandball und damit auch keine Lizenz.
    Damit ist doch (auch für die HBL) alles klar, wenn schon der Verein (als unter dem Strich entscheidende Instzanz) selber nicht will, was ist da denn noch zu machen?
    Sich verselbstständigende wirtschaftliche Träger sind nicht gewollt. In der Bundesliga spielen nach wie vor die Vereine, nicht die wirtschaftlichen Träger. Das soll sich dem Vernehmen nach auch künftig nicht ändern.